Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Nauen

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.


 

 

 

 

 

Amtsgericht Nauen

Paul-Jerchel-Straße 9

14641 Nauen

 

Telefon 03321 / 4452-0 

Fax: 03321 / 4452 312 (Verwaltung) bzw. 03321 / 455 347 (Rechtssachen)

 

E-Mail: verwaltung@agnau.brandenburg.de

Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-nauen/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Nauen (05/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden mit Stand vom 01.05.2023 - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-nauen/aufgaben-und-geschaeftsverteilung/

 

 

Bundesland Brandenburg

Landgericht Potsdam

Oberlandesgericht Brandenburg

13. Zivilsenat - zugleich 4. Senat für Familiensachen

Als Familiensenat zuständig für Familiensachen aus den Amtsgerichtsbezirken Nauen, Neuruppin, Schwedt/Oder, Senftenberg, Strausberg, Zehdenick, Zossen, Eisenhüttenstadt und Lübben

 

 

Direktor am Amtsgericht Nauen: Jan Boecker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Nauen / Direktor am Amtsgericht Nauen (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.06.2002 als Richter am Landgericht Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.06.2010 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.06.2010 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.05.2019 als Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam aufgeführt. Landgericht Potsdam - GVP 22.02.2022: Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Boecker scheidet zum 01.03.2022 aus der 1. Kammer für Handelssachen aus. Amtsgericht Nauen - GVP 15.03.2022, 01.05.2023: Direktor - Familiensachen - Abteilung 24.

Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen:

Anja Sina (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Nauen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen (ab 16.12.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.06.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 15.06.2001 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2001 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet, 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.06.2001 als Richterin am Amtsgericht Brandenburg - abgeordnet, 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 15.06.2001 als Richterin am Landgericht Potsdam - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.12.2019 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.12.2019 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.06.2021, 15.03.2022: stellvertretende Direktorin. Amtsgericht Nauen - GVP 25.06.2022, 01.01.2023: nicht aufgeführt. 19.12.2019: "Nachdem die stellvertretende Direktorin bereits im vergangenen Jahr zur Direktorin aufgestiegen ist, ist nunmehr Frau Richterin am Landgericht Anja Sina, die derzeitige Personaldezernentin des Landgerichts Potsdam, zur stellvertretenden Direktorin des Amtsgerichts Nauen ernannt worden. ... Vor ihrem Wechsel nach Brandenburg war sie nicht nur an hessischen Gerichten tätig, sondern auch etwa vier Jahre lang im Bundesministerium der Justiz. Frau Sina verfügt über einen reichen Erfahrungshintergrund an Rechtsprechungseinsätzen in Zivil- und Strafkammern des Landgerichts Potsdam sowie einem der für Strafsachen zuständigen Senate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Für den Einsatz in der Leitungsebene des großen Amtsgerichts Nauen ist sie überdies durch ihre Verwaltungserfahrung bei dem Landgericht Potsdam in verschiedenen Bereichen bestens vorbereitet. Seit Anfang November 2018 leitet sie dort das Personaldezernat ..." - https://unserhavelland.de/2019/12/19/leitung-des-amtsgerichts-nauen-verstaerkt/. "Justizministerialblatt für das Land Brandenburg - 17.02.2020: "Ernannt: ... zur Richterin am Amtsgericht (ständige Vertreterin einer Direktorin): Richterin am Landgericht Anja Sina in Nauen; ..." - https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/JMBl_02_2020.pdf

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Brandenburg beschäftigen am Amtsgericht Nauen  zur Zeit 9 Richter/innen und eine uns unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen, Servicemitarbeitern und Kanzleimitarbeitern.

 

 

 

Rechtsanwälte als Gerichtsangestellte

"Während das Gericht bei seiner Gründung zwei Richter, drei Bürobeamte und zwei Gerichtsdiener - und einen Rechtsanwalt und Notar - beschäftigte, sind es heute 7 - 8 Richter, 13 Rechtspfleger, 23 Servicemitarbeiter, 4 Kanzleimitarbeiter und 5 Wachtmeister sowie 26 Rechtsanwälte und 3 Notare - die starke Steigerung des Arbeitsanfalles wird aber erst dann deutlich, wenn man sieht, daß die Rechtspflegertätigkeit ursprünglich auch Richteraufgabe war. ... Aus: www.drb-brandenburg.de, Stand: 17.06.2004"

http://www.ag-nauen.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_agnau_chronik&query=allgemein_agnau&sv[relation_agnau.gsid]=lbm1.c.330417.de&sort=lfdnr,online_date&order=asc

gefunden am 28.01.2011

Seltsam, beim Amtsgericht Nauen sind angeblich sogar Rechtsanwälte beschäftigt. Dabei dachten wir immer, Rechtsanwälte wären freiberuflich tätig und würden nicht der Weisung des Direktors am Amtsgericht unterliegen. Da kann man ja nur dringend davor warnen, einen der beim Amtsgericht Nauen angestellten Rechtsanwälte zu beauftragen, denn dieser bezieht sein Gehalt dann ja direkt von der Justizkasse.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Havelland

 

 

Väternotruf Havelland I

Martin Bulinski

Glienicker Str. 90A

14612 Falkensee

Mobil: 0172-397 2212

E-Mail: martin.bulinski@gmx.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.

 

Väternotruf Havelland II

Stephan Kalesse

Ehlerstraße 14a

14612 Falkensee

Telefon: 0178-8297177

E-Mail: skalesse@yahoo.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Katrin Baumgart (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab , ..., 2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg - 8/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Katrin Baumgart nicht aufgeführt. 09/2010: Amtsgericht Neuruppin - GVP 01.01.2011, 01.09.2011: Richterin auf Probe. Amtsgericht Rathenow - GVP 01.01.2015: Richterin auf Probe. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2016: Richterin am Amtsgericht. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2019, 01.05.2023.

Armgard Biehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab 03.12.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.01.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.01.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.08.2012 als Richterin am Amtsgericht Neuruppin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.08.2012 als Richterin am Amtsgericht Neuruppin - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 02.08.2012 als Richterin am Amtsgericht Neuruppin - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 03.12.2020 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. 2008 wohl als Richterin auf Probe abgeordnet an das Amtsgericht Nauen. Ab 01.07.2012 planmäßig beim Amtsgericht Neuruppin mit einer Teilzeittätigkeit von 50 % / Familiensachen. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2019: Familiensachen. Amtsgericht Nauen - GVP 01.08.2019: nicht aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2020, 01.05.2023: Familiensachen.

Jan Boecker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Nauen / Direktor am Amtsgericht Nauen (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.06.2002 als Richter am Landgericht Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.06.2010 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.06.2010 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.05.2019 als Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam aufgeführt. Landgericht Potsdam - GVP 22.02.2022: Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Boecker scheidet zum 01.03.2022 aus der 1. Kammer für Handelssachen aus. Amtsgericht Nauen - GVP 15.03.2022, 01.05.2023: Direktor - Familiensachen - Abteilung 24.

Heike Elvert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab , ..., 2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.06.2000 als Richterin am Landgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 09.06.2000 als Richterin am Landgericht Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2016, 01.05.2023.

Marianne Hückel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab , ..., 2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.11.1996 als Richterin am Landgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.11.1996 als Richterin am Landgericht Potsdam - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 28.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 ab 28.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2016, 01.01.2017: Familiensachen - Abteilung 24. 01.04.2016: erkrankt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2019, 01.01.2020: Familiensachen. GVP 15.09.2020: In den Fällen, in denen Richterin am Amtsgericht Passerini originär zuständig
ist, übernimmt die Aufgabe der Güterichterin Richterin am Amtsgericht Hückel. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2022: In den Fällen, in denen Richterin am Amtsgericht Passerini originär zuständig ist, übernimmt die Aufgabe der Güterichterin Richterin am Amtsgericht Hückel. Amtsgericht Nauen - GVP 01.05.2023: nicht aufgeführt.

Torsten Kaab (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Nauen (ab 24.03.1995, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.03.1995 als Richter am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2017, 01.05.2023.

Ramona Passerini (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab 09.05.2000, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.08.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 20. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2016, 01.05.2023: Familiensachen - Abteilung 24. Arnim Franz - geboren im Frühling der Hoffnung in Konstanz am 19.04.1956, gestorben im Herbst der Hoffnungslosigkeit in Berlin am 13.11.2008 nach einem Sprung von einem Hochhaus im Herzen der Stadt am Potsdamer Platz - ausführlich siehe unten. Richterin Passerini wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Namensgleichheit mit: Thomas Passerini (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Oranienburg (ab 03.03.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 20.09.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.03.1995 als Richter am Amtsgericht Oranienburg aufgeführt.

Martin Paßmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Nauen (ab 07.11.1994, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 07.11.1994 als Richter am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2016, 01.05.2023.

Anja Sina (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Nauen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen (ab 16.12.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.06.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 15.06.2001 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2001 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet, 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.06.2001 als Richterin am Amtsgericht Brandenburg - abgeordnet, 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 15.06.2001 als Richterin am Landgericht Potsdam - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.12.2019 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.12.2019 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.06.2021, 15.03.2022: stellvertretende Direktorin. Amtsgericht Nauen - GVP 25.06.2022, 01.01.2023: nicht aufgeführt. 19.12.2019: "Nachdem die stellvertretende Direktorin bereits im vergangenen Jahr zur Direktorin aufgestiegen ist, ist nunmehr Frau Richterin am Landgericht Anja Sina, die derzeitige Personaldezernentin des Landgerichts Potsdam, zur stellvertretenden Direktorin des Amtsgerichts Nauen ernannt worden. ... Vor ihrem Wechsel nach Brandenburg war sie nicht nur an hessischen Gerichten tätig, sondern auch etwa vier Jahre lang im Bundesministerium der Justiz. Frau Sina verfügt über einen reichen Erfahrungshintergrund an Rechtsprechungseinsätzen in Zivil- und Strafkammern des Landgerichts Potsdam sowie einem der für Strafsachen zuständigen Senate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Für den Einsatz in der Leitungsebene des großen Amtsgerichts Nauen ist sie überdies durch ihre Verwaltungserfahrung bei dem Landgericht Potsdam in verschiedenen Bereichen bestens vorbereitet. Seit Anfang November 2018 leitet sie dort das Personaldezernat ..." - https://unserhavelland.de/2019/12/19/leitung-des-amtsgerichts-nauen-verstaerkt/. "Justizministerialblatt für das Land Brandenburg - 17.02.2020: "Ernannt: ... zur Richterin am Amtsgericht (ständige Vertreterin einer Direktorin): Richterin am Landgericht Anja Sina in Nauen; ..." - https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/JMBl_02_2020.pdf

Astrid Stockmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab 27.06.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Nauen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Nauen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 27.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Nauen - beurlaubt, Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Nauen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 27.06.2006 als Richterin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2019. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2020, 15.03.2022: nicht aufgeführt. 

 

 

Richter auf Probe:

Biro (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Biro nicht aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2023, 01.05.2023: Richterin auf Probe.

Lisa Pfützner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg (ab 01.08.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2019 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2020, 15.09.2020: Richterin auf Probe. Amtsgericht Nauen - GVP 01.05.2023: Richterin auf Probe / Famliensachen. Namensgleichheit mit: Jörg-Ulrich Pfützner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam (ab  17.07.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.07.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam aufgeführt.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Nauen:

18 F -

20 F - Ramona Passerini (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab 09.05.2000, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.08.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 20. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2016, 01.05.2023: Familiensachen - Abteilung 24. Arnim Franz - geboren im Frühling der Hoffnung in Konstanz am 19.04.1956, gestorben im Herbst der Hoffnungslosigkeit in Berlin am 13.11.2008 nach einem Sprung von einem Hochhaus im Herzen der Stadt am Potsdamer Platz - ausführlich siehe unten. Richterin Passerini wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Namensgleichheit mit: Thomas Passerini (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Oranienburg (ab 03.03.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 20.09.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.03.1995 als Richter am Amtsgericht Oranienburg aufgeführt.

Brandenburgisches Oberlandesgericht - 4. Senat für Familiensachen, 11.08.2010, 13 UF 39/09 - http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/e6p/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100069211%3Ajuris-r01&documentnumber=25&numberofresults=1202&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint

21 F -

22 F -

22 F -

23 F - 

24 F -

Ramona Passerini (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab 09.05.2000, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.08.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 20. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2016, 01.05.2023: Familiensachen - Abteilung 24. Arnim Franz - geboren im Frühling der Hoffnung in Konstanz am 19.04.1956, gestorben im Herbst der Hoffnungslosigkeit in Berlin am 13.11.2008 nach einem Sprung von einem Hochhaus im Herzen der Stadt am Potsdamer Platz - ausführlich siehe unten. Richterin Passerini wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Namensgleichheit mit: Thomas Passerini (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Oranienburg (ab 03.03.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 20.09.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.03.1995 als Richter am Amtsgericht Oranienburg aufgeführt.

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Nauen tätig:

Eike Bartsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen (ab 29.05.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet, 875/1000 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.05.2018 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.05.2018 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Königs Wusterhausen - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 15.11.2017, 01.01.2020: nicht aufgeführt. Amtsgericht Königs Wusterhausen - GVP 01.01.2020 Richterin.

Sabine Bremer-Fiedler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab 28.03.1995, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.03.1995 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.03.1995 als Richterin am Amtsgericht Nauen - 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 28.03.1995 als Richterin am Amtsgericht Nauen - Altersteilzeit-F - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.03.1995 als Richterin am Amtsgericht Nauen - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2016, 01.01.2017. Amtsgericht Nauen - GVP 15.11.2017, 01.01.2020, 15.09.2020: nicht aufgeführt. 31.05.2011: Urteil in der Strafsache 28 Ds 440 Js 31189/10 (30/11).

Claudia Cerreto (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Neuruppin / Vizepräsidentin am Landgericht Neuruppin (ab 01.06.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Odenbreit ab 01.11.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.06.2003 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.10.2008 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet mit halber Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 02.10.2008 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet mit 0,85 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 02.10.2008 unter dem Namen Claudia Odenbreit 02.10.2008 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Claudia Cerreto ab 01.12.2018 als Direktorin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2021 unter dem Namen Claudia Cerreto ab 01.06.2021 als Vizepräsidentin am Landgericht Neuruppin aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2019: unter dem Namen Cerreto aufgeführt. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2020, 01.01.2021: Direktorin. 26.11.2018: "Neue Direktorin am Amtsgericht ernannt. Claudia Cerreto übernimmt den Vorsitz im Amtsgericht Nauen von Dieter Neumann, der in Ruhestand geht. Die 46-Jährige war viele Jahre schon als Stellvertreterin tätig. Die offizielle Einführung ins Amt ist am 6. Dezember. ..." - http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Neue-Direktorin-am-Amtsgericht-Nauen. 2018, 2019: Vorsitzende Deutscher Richterbund - Landesverband Brandenburg e. V. 17.01.2021: "Im Beruf urteilt er über die Einhaltung von Recht und Gesetz. Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie hält er für nicht rechtens, Impfen für zu gefährlich. Nun hat der promovierte Strafrichter Pieter Schleiter, der in Brandenburg wohnt und am Berliner Landgericht arbeitet, in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die Sars-CoV-2-Quarantäneverordnung des Bundeslands Brandenburg, die Sars-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen das Handeln der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten seit Beginn der Pandemie eingelegt. ... „Der Richterbund Brandenburg teilt die Auffassung des Kollegen nicht“, sagt die Landesvorsitzende Claudia Cerreto am Sonntag auf Anfrage. „Corona zu verleugnen, ist in diesen Zeiten nicht nur gefährlich, sondern angesichts der fast täglich steigenden Todesfällen auch ein Hohn für die Opfer der Pandemie“, sagt sie. Das Tragen einer Maske sei auch einem Richter sowohl privat als auch dienstlich zumutbar. „Pflegekräfte und medizinisches Personal, um nur ein Beispiel zu nennen, müssen dies in einem viel belastenderen Ausmaß", sagt Cerreto, Direktorin des Amtsgerichts Nauen (Havelland). ..." - https://www.pnn.de/brandenburg/protest-gegen-corona-regeln-richter-aus-brandenburg-legt-verfassungsbeschwerde-in-karlsruhe-ein/26824584.html. 28.06.2021: "Claudia Cerreto wollte eigentlich Lehrerin für Latein und Religion werden, doch dann studierte sie Jura und leitete zuletzt das Amtsgericht Nauen. Cerreto ist seit 2015 ehrenamtliche Chefin des Richterbundes in Brandenburg – und seit Juni 2021 Vizepräsidentin am Landgericht in Neuruppin." - https://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Neuruppin/Das-Landgericht-Neuruppin-hat-eine-Vizepraesidentin. Namensgleichheit mit: Christian Odenbreit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 06.06.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.07.1997 als Richter am Landgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.06.2018 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt.

Matthias Deller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Zentralabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Brandenburg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.08.2000 als Richter am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2005 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt (zeitweilig am 10. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2005 als Direktor am Amtsgericht Rathenow aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2011 als Direktor am Amtsgericht Königs Wusterhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Dahme-Spreewald. 2015: Vorsitzender Deutscher Richterbund - Landesverband Brandenburg e.V. - http://www.drb.de/cms/index.php?id=49. 20.05.2020: "Der Direktor des Amtsgerichts Königs Wusterhausen und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes – Landesverband Brandenburg, Matthias Deller, ist am Dienstag, 19. Mai 2020, vom Kabinett zum Leiter der Zentralabteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg ernannt worden. ..., sagte Justizministerin Susanne Hoffmann. In seiner langjährigen Tätigkeit in verschiedensten Bereichen des Justiz- und Gerichtswesens hat er sehr erfolgreich unter Beweis gestellt, dass er nahezu sämtliche Bereiche der Justiz- und Gerichtsverwaltung beherrscht. „Mit seinen ungewöhnlich breitgefächerten und intensiven Erfahrungen bringt Herr Deller die besten Voraussetzungen mit, um als Zentralabteilungsleiter möglichst optimale Bedingungen für die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften und damit für eine bürgernahe Rechtsprechung und effektive Strafverfolgung in Brandenburg zu schaffen“, sagte Ministerin Hoffmann. Seine Richterlaufbahn im Land Brandenburg begann Herr Deller 1995 am Landgericht Potsdam. Es folgten Stationen am Amtsgericht Nauen, an den Landgerichten Frankfurt (Oder) und Potsdam, im Ministerium der Justiz sowie am Brandenburgischen Oberlandesgericht. Im Jahr 2009 wurde Herr Deller zum Direktor des Amtsgerichts Rathenow ernannt. Bereits zwei Jahre später übernahm Herr Deller die Leitung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen und damit eines der großen Amtsgerichte des Landes. ..." - https://mdj.brandenburg.de/mdj/de/presse/pressemitteilungen/ansicht/~20-05-2020-ehemaliger-richterbundchef-leitet-kuenftig-die-zentralabteilung-des-justizministeriums#

Brigitte Nagel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Nauen (ab 24.03.1995, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.03.1995 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 18, 21 und 24. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2016, 15.09.2020: Familiensachen. Richterin Nagel wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Eltern-Entsorgung nach Richterin-Nagel-Einsatz nicht unwahrscheinlich. Umgangsausschluss durch Richterin Nagel - 21 F 46/06 mit Beschluss vom 29.11.2006 - Abänderung des Beschlusses auf Antrag des Vaters durch Oberlandesgericht Brandenburg - 10 UF 1/07 am 06.02.2007 - Übernahme einer Einigung der Eltern über eine Umgangsregelung durch den 10. Familiensenat am Oberlandesgericht Brandenburg.  

Roswitha Neumaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Luckenwalde / Direktorin am Amtsgericht Luckenwalde (ab 01.11.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.06.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.2005 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2007 als Direktorin am Amtsgericht Luckenwalde aufgeführt.

Dr. Dieter Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Nauen / Direktor am Amtsgericht Nauen (ab 01.06.1997, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 20.08.1987 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 1994 ab 20.08.1987 als Richter am Amtsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.1997 als Direktor am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dieter Neumann (Jg. 1941) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (ab 22.04.1991, ..., 2002)

Christian Tschöpe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Brandenburg / Familiengericht - Abteilung 41, 46 und 47 (ab , ..., 2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.08.2009 als Richter am Amtsgericht Nauen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.08.2009 als Richter am Amtsgericht Nauen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.08.2009 als Richter am Amtsgericht Brandenburg - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Brandenburg - GVP 01.09.2011: Familiengericht - Abteilung 41, 46 und 47. GVP 01.09.2013. Namensgleichheit mit: Christian Tschöpe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Lemgo (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.10.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Amtsgericht Lemgo - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: Richter auf Probe. GVP 01.01.2014: Richter am Amtsgericht.

Ralf Weller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Rathenow / Direktor am Amtsgericht Rathenow (ab 23.04.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.02.1999 als Richter am Amtsgericht Rathenow aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2007 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.02.1999 als Direktor am Amtsgericht Rathenow - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.02.1999 als Direktor am Amtsgericht Rathenow aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.04.2015 als Direktor am Amtsgericht Rathenow - teilweise abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Brandenburg - GVP 01.06.2010: nicht aufgeführt. GVP 01.09.2012: aufgeführt. Amtsgericht Rathenow - GVP 01.01.2015, 01.01.2022. Amtsgericht Nauen - GVP 01.01.2019, 01.01.2021: als Direktor am Amtsgericht abgeordnet an das Amtsgericht Nauen - Zentrales Vollstreckungsgericht. Amtsgericht Nauen - GVP 01.06.2021: Direktor.

 

 

Rechtspfleger:

Frau Hein - Rechtspflegerin Amtsgericht Nauen (ab , ..., 2014)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Falkensee

überregionale Beratung

http://familienberatung-falkensee.de

 

 

Familienberatung Hennigsdorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-hennigsdorf.de

 

 

Familienberatung Nauen

überregionale Beratung

http://familienberatung-nauen.de

 

 

Familienberatung Rathenow

überregionale Beratung

http://familienberatung-rathenow.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 


Erziehungs- und Familienberatungsstelle Nauen

Ketziner Str. 1

14641 Nauen

Telefon: 03322 / 201361

E-Mail: BS.Falkensee@johannesstift-berlin.de

Internet: https://hilfe.diakonie.de/hilfe-vor-ort/einrichtung/erziehungs-und-familienberatungsstelle-nauen-ev-johannesstift-jugendhilfe-ggmbh-14641-nauen

Träger: Evangelischer Johannesstift Jugendhilfe gGmbH

Angebote: Erziehungs- und Familienberatung, Jugendberatung und -betreuung, Jugendberatungsstellen, Jugendhilfestelle (§ 11 SGB VIII)

Mitarbeiter/innen: Karsten Petzold (ab , ..., 2012, ..., 2022)

 

Erziehungs- und Familienberatung Falkensee/Nauen - Nauen

Paul-Jerchel-Str. 6 

14641 Nauen

Telefon: 03321 / 454237

E-Mail: bs.falkensee@evangelisches-johannesstift.de

Internet: http://www.evangelisches-johannesstift.de

Träger: Evangelisches Johannesstift Berlin

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung

Die Hauptstelle der Erziehungs- und Familienberatungsstelle befindet sich in der Händelallee 11 in Falkensee und ist mit den Buslinien 652 und 671 erreichbar. Die Außenstelle Nauen befindet sich in der Paul-Jerchel-Str. 6 in Nauen und ist vom Stadtzentrum aus gut zu Fuß zu erreichen. 

Mitarbeiter/innen - 2018: Hildegard Schmidt de Ccahuana, Karsten Petzold (Nauen), Sylvia Schladebach (Falkensee), Christoph Toaspern (Falkensee) - http://www.evangelisches-johannesstift.de/jugendhilfe/aktuelles/neuer-elternkurs-fuer-eltern-trennungssituationen-kinder-im-blick

Vorstand - 2022 - Der Vorstand der Evangelisches Johannesstift SbR besteht aus vier Mitgliedern. Vorsitzende des Gremiums ist die Stiftsvorsteherin: Pfarrerin Anne Hanhörster - Stiftsvorsteherin, Anne Hanhörster ist Pfarrerin, Stiftsvorsteherin im Evangelischen Johannesstift und Vorsitzende des Vorstandes der Stiftung. Nach dem Studium der Evangelischen Theologie in Marburg, Bethel und Heidelberg war sie von 1991-2020 Pfarrerin im Ruhrgebiet. Zuletzt leitete sie als Vorsitzende die Stadtkirchengemeinde Bottrop im nördlichen Ruhrgebiet. Pfarrerin Hanhörster ist Gestaltseelsorgerin, Beraterin, Mediatorin und Supervisorin (DGfP); Andreas Mörsberger - Sprecher des Vorstandes, Vorstand Finanzen Johannesstift Diakonie, Andreas Mörsberger ist Vorstand Finanzen der Johannesstift Diakonie gAG. Zuvor war er bereits seit der Konzerngründung 2004 kaufmännischer Vorstand der Paul Gerhardt Diakonie. Nach einer Banklehre und dem Studium der Wirtschaftswissenschaften war er zunächst als kaufmännischer Leiter in einem mittelständischen Apparate- und Behälterbauunternehmen und als Unternehmensberater bei KPMG tätig. Danach wechselte der Diplom-Kaufmann als Geschäftsführer zum Martin-Luther-Krankenhaus sowie zum Evangelischen Waldkrankenhaus Spandau. Andreas Mörsberger; Prof. Dr. med. Lutz Fritsche - Vorstand Medizin, Johannesstift Diakonie, Prof. Dr. Lutz Fritsche bekleidet die Funktion des Vorstandes Medizin bei der Johannesstift Diakonie seit 2009. Nach einer Banklehre studierte Prof. Fritsche Medizin in Würzburg, Berlin und Boston, absolvierte die Facharztausbildung zum Internisten an der Charité und habilitierte sich auf dem Gebiet der Nierentransplantation. Im Anschluss war er im Management der Charité als stellvertretender ärztlicher Direktor, Geschäftsführer der ambulanten Gesundheitszentren und kaufmännischer Leiter des Klinikums tätig. 2016 wurde er auf die Stiftungsprofessur „Management im Gesundheitswesen“ der Evangelischen Hochschule Berlin berufen; Christoph Dürdoth - Vorstand Personal Johannesstift Diakonie, Christoph Dürdoth, Jahrgang 1964, war bis zuletzt als Geschäftsführender Vorstand beim St. Josefshaus Herten in Rheinfelden und ehrenamtlicher Geschäftsführer der Hospiz am Buck GmbH in Lörrach tätig. Als Diplom-Volkswirt hat er sich unter anderem spezialisiert auf die Behindertenhilfe, hier insbesondere auf die sozialrechtlichen Grundlagen und deren Finanzierungssysteme. Er hat mehrjährige Erfahrungen sowohl in der Altenhilfe und Hospizarbeit, als auch im Personalwesen, Personalmanagement und bei der Entwicklung einer Arbeitgebermarke. Während seiner Vorstandstätigkeit wurde das St. Josefshaus mehrfach für seine Arbeitsplatzkultur ausgezeichnet.

Stiftungsrat - 2022: Der Stiftungsrat beaufsichtigt die Arbeit des Vorstandes. Dem Stiftungsrat gehören Persönlichkeiten möglichst aus den Bereichen Kirche, Diakonie, Recht und Wirtschaft sowie wissenschaftlichem und öffentlichem Leben an: Pfarrerin Ulrike Trautwein, Generalsuperintendentin der Evangelischen Kirchen Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Vorsitzende); Jürgen Reuning, Diplom-Ingenieur und MBA (stellvertretender Vorsitzender); Prof. Katrin Androschin, Geschäftsführerin Embassy; Prof. Dr. Uwe Baer, Chefarzt im Ruhestand
Dr. Dieter Borchmann; Simone Ehm, Studienleiterin der Evangelischen Akademie zu Berlin; Peter Fenner, Pfarrer im Ruhestand und ehemaliger Stiftsvorsteher; Bernd Goldmann, Bankkaufmann im Ruhestand; Prof. Dr. Dr. Rudolf Hammerschmidt, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft AG im Ruhestand; Gerhardt Schlotter, Architekt; Prof. Dr. Bernd Schlüter, Rechtsanwalt, Mitglied der Präsidialversammlung des Deutschen Evangelischen Kirchentages; Dr. Andreas Schubert, Vorstand im Caritasverband Hannover e.V.M; Diakon Günther van de Loo, Stabstelle Strategische Entwicklung, Evangelische Stiftung Hephata; Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch; Torsten Zugehör; Pfarrerin Gabriele Lucht; Diakon Jens Schmitz, Ältester Schwestern- und Brüderschaft (beratendes Mitglied); Ständiger Gast ist Ulrich Seelemann.

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes - http://www.gge-online.de/files/download/Nachruf_Paul%20Toaspern.pdf

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Landkreis Havelland, Jugendamt Dienststelle Nauen

Goethestr. 59/60 

14641 Nauen

Telefon: über 03385 / 551-2401

E-Mail: dagmar.schulz@havelland.de

Internet: http://www.havelland.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Nauen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Nauen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Nauen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Herr A (Dieter Aumüller-Weimar?)

siehe unten - Brandenburgisches Oberlandesgericht 4. Senat für Familiensachen, 27.07.2010, 13 WF 78/10, 13 WF 80/10

 

 

Phyllis Renée Boldt

Diplom-Psychologin 

Paul-Lincke-Ufer 8 C, 10999 Berlin

oder: 10115 Berlin

Bestellung als Verfahrensbeistand am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Neuruppin, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Schöneberg, Oberlandesgericht Brandenburg

Beauftragung als Gutachterin am Amtsgericht Fürstenwalde, Oberlandesgericht Brandenburg

Tätigkeit bei Kompaxx e.V., 13597 Berlin Spandau - http://www.kompaxx.de

Bestellung am Amtsgericht Nauen durch Richterin Nagel (2013)

 

 

Christoph Hoff

Praxis für Verfahrens- und Umgangspflegschaften, Vormundschaften

Wörther Straße 17

10405 Berlin

Bestellung am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Lernen, lernen nochmals lernen, sagte der Genosse Lenin, ob er damit den Herrn Hoff gemeint hat? Qualifikation von Herrn Christoph Hoff ist dem Väternotruf nicht bekannt. Hinweise dazu sind erbeten. 

Bestellung am Amtsgericht Nauen durch Richterin Nagel (2011) 

 

 

Elke Rose

Rechtsanwältin

Poststraße 22/24

14612 Falkensee

Bestellung am Amtsgericht Nauen

Bestellung am Amtsgericht Nauen durch Richterin Passerini (2014)

 

 

Katrin Rückert

Mühlenweg 6

14778 Beetzsee OT Brielow

Bestellung am Amtsgericht Brandenburg, Amtsgericht Nauen

 

 

Frau Zapf

(2003)

 

 

Rechtsanwälte:

 

Michael Barth

Fachanwalt für Familienrecht

Mittelstr. 33-34

14641 Nauen

Tel: 03321-449 23

E-Mail: post@kanzlei-barth.com

Internet: www.kanzlei-barth-schaefer.de

 

 

Elke Rose

Rechtsanwältin

Poststraße 22/24

14612 Falkensee

E-Mail: kanzlei@kanzleirose.com

Internet: http://www.kanzleirose.com

Bestellung am Amtsgericht Nauen durch Richterin Passerini.

 

 

Gutachter:

 

Simone Freiberg

lic. phil. l., Psychologin, Universität Bern

Kastanienallee 23, 14052 Berlin

oder: 14050 Berlin 

Beauftragung am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Die als Gutachterin tätige Simone Freiberg unterstützt mit ihrer Arbeit den Entzug des elterlichen Sorgerechtes eines Vaters. Simone Freiberg wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Dr. Yehonala Gudlowski

Diplom-Psychologin

2009: Promotion zum Dr. rer. nat. an der Humboldt-Universität zu Berlin

2012: Approbation als Psychologische Psychotherapeutin

Knesebeckstraße 32

10623 Berlin

Tel.: 0163-6641653

Mail: kontakt@praxis-gudlowski.de

Internet: http://www.praxis-gudlowski.de

Beauftragung am Amtsgericht Nauen

 

 

Dirk Kriegeskorte

Diplom-Psychologe

Haus 2, 5. Etage, Potsdamer Platz 10, 10785

oder: Fregestr. 9, 12159 Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Amtsgericht Lübben, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Herr Kriegeskorte wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Beauftragung am Amtsgericht Nauen durch Richterin Biehl 2008. 

 

 

Frau B… Sch… 

Diplom-Psychologin 

vom sogenannten "Institut für Gericht und Familie"

siehe unten - Brandenburgisches Oberlandesgericht 4. Senat für Familiensachen, 27.07.2010, 13 WF 78/10, 13 WF 80/10

 

 

Bettina Tschirschwitz

Diplom-Sozialpädagogin

Unter den Eichen 72

12205 Berlin

www.sozialgutachten.de - Internetadresse am 15.11.2011 und 20.06.2018 erreichbar aber ohne Inhalt

Evangelische Fachhochschule Berlin - http://www.evfh-berlin.de/evfh-berlin/html/download/berichtrektorat/Rektoratsbericht-2005.pdf.

Beauftragung am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Beauftragung am Amtsgericht Nauen durch Richterin Passerini.

Sorgerechtsentzug nach Tschirschwitzeinsatz nicht unwahrscheinlich.

Frau Tschirschwitz wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Frank Uhlemann

Diplom-Psychologe

Münchener Str. 14

10779 Berlin

Ehemals verbandelt mit dem sogenannten "Institut Gericht & Familie Service GbR" - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut" - Stephanstr. 25, 10559 Berlin - http://igf-berlin.de

PdRP 1-2/2006

Beauftragung am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Beauftragung am Amtsgericht Nauen durch Richterin F. Biehl (2007, 2008)

 

 

Eginhard Walter

Diplom-Psychologe

Starnberger Str. 3

10781 Berlin

Vertretungsberechtiger Gesellschafter der "Institut Gericht & Familie Service GbR"  

Stephanstr. 25, 10559 Berlin  

Internet: http://igf-berlin.de

Mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

 

 

Ulrich Waschke-Peter

Diplom-Psychologe 

10555 Berlin 

und 

49205 Hasbergen

Ulrich Waschke-Peter soll sich in den 90-er Jahren in der psychologischen Praxis Arndt und Rebber in Münster engagiert haben, so wie auch Frau Thole-Bachg.

Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bad Oeynhausen, Amtsgericht Bersenbrück (1996), Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Halle (Westfalen), Amtsgericht Minden, Amtsgericht NauenAmtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Prenzlau, Amtsgericht Salzwedel, Amtsgericht Zehdenick, Oberlandesgericht Brandenburg

Beauftragung am Amtsgericht Nauen durch Richterin Nagel.

Sorgerechtsentzug nach Waschke-Peter-Einsatz nicht unwahrscheinlich. Von einer Beauftragung des Ulrich Waschke-Peter rät der Väternotruf dringend ab.

Urteile

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Vierte Sektion

Nichtamtliche Übersetzung

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin

26/02/02 - Fall KUTZNER gegen DEUTSCHLAND (Beschwerde Nr. 46544/99)

Straßburg, 26. Februar 2002

...

16. Am 18. September 1996 bestellte das Vormundschaftsgericht Bersenbrück den Psychologen Waschke-Peter als Sachverständigen, der sein Gutachten am 20. November 1996 vorlegte.

17. Nach Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern verfügte das Vormundschaftsgericht mit Beschluss vom 12. Februar 1997 im Wege der einstweiligen Anordnung, den Beschwerdeführern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Bestimmung über ärztliche Maßnahmen zu entziehen, insbesondere mit der Begründung, dass „die Eltern [die Beschwerdeführer] intellektuell nicht in der Lage sind, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen“.

...

20. Nach einer weiteren Anhörung der Beschwerdeführer und der Großeltern wurde den Beschwerdeführern mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 27. Mai 1997 das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen. Hierbei stützte sich das Gericht hauptsächlich auf das Gutachten, demzufolge die Beschwerdeführer unverschuldet, jedoch mangels intellektueller Fähigkeiten erziehungsunfähig sind.

Dem Vormundschaftsgericht zufolge fehlte es den Beschwerdeführern an der erforderlichen Sensibilität, um den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Im Übrigen hätten sie die Unterstützung durch die Sozialdienste abgelehnt und ihr derzeitiges Einverständnis mit den ergriffenen Maßnahmen, das bei weitem nicht glaubwürdig sei, wäre nur als Reaktion auf den Druck zu sehen, den sie im derzeitigen Verfahren empfunden hätten.

Das Vormundschaftsgericht fügte hinzu, dass bei den Kindern Entwicklungsdefizite vorlägen, die weder durch die Großeltern noch durch Betreuung seitens der Sozialdienste ausgeglichen werden könnten. Allein Pflegefamilien – im Falle Corinnas sollte es eine professionelle Pflegefamilie sein – könnten den beiden Kindern helfen, da weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichend seien.

21. Seit dem 15. Juli 1997 sind die beiden Mädchen in unterschiedlichen Pflegefamilien („Inkognito-Pflege“) untergebracht, die von der Gesellschaft für familienorientierte Sozialpädagogik abhängen, die am 18. und 24. April 1997 einen Bericht erstellt und die Entziehung des Sorgerechts der Beschwerdeführer über ihre Kinder beantragt hatte.

22. Mit Schreiben vom 24. Januar, 23. Juni und 2. Juli 1997 sprachen sich die Hausärzte der Familie der Beschwerdeführer für eine Rückkehr der Kinder zu den Beschwerdeführern aus.

...

26. Aufgrund dieser verschiedenen Stellungnahmen bestellte das Landgericht am 9. Oktober 1997 einen zweiten psychologischen Sachverständigen, Herrn Trennheuser, der sein Gutachten am 18. Dezember 1997 vorlegte. Im Übrigen hörte das Landgericht die Beschwerdeführer, die Großeltern, die zuständige Verwaltung und den Sachverständigen an.

27. Mit Beschluss vom 29. Januar 1998 wies das Landgericht die Beschwerde der Beschwerdeführer mit der Begründung zurück, dass die Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1666 und 1666a – siehe unten einschlägiges innerstaatliches Recht) zum Schutz des Kindeswohls vorlägen.

Das Landgericht nahm auf die beiden Gutachten Bezug.

...

ausführlich unter:

http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/20020226_K.asp#TopOfPage

 

 

Dr. Michael Wiedemann

"Fachpsychologe für Rechtspsychologie"

Psychotherapeut

10827 Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bernau, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Oberlandesgericht Brandenburg - 3. Familiensenat

Herr Michael Wiedemann wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Beauftragung am Amtsgericht Nauen durch Richterin Passerini.

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Havelland

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Havelland

Frauenhaus Rathenow

14710 Rathenow

Telefon: 03385 / 503615

E-Mail: frauenverein-rn@arcor.de

Internet:

Träger: Unabhängiger Frauenverein e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

Gewaltschutzhaus Lindenhof Ketzin

Nauener Chaussee. 7

14669 Ketzin

Telefon: 033233 / 30829

Internet: http://www.gewaltschutzhaus.de

 

 

 


 

 

 

Entführungen in Japan: Das Kind ist einfach weg

Von Felix Lill

17.06.2019

Immer wieder verlieren Kinder durch Trennung den Kontakt zu einem Elternteil. Sehr häufig geschieht dies in Japan, wo aufgrund von Rechtslücken Entführungen quasi legal sind. Selbst internationale Verträge, die das verbieten sollen, ändern daran wenig.

Papa, jetzt komm!“, ruft der Mann – und ist drauf und dran, die Rutsche hochzuklettern. „Meine Söhne haben das immer gebrüllt, wenn wir hier waren. Und wenn ich oben auf der Rutsche saß, stieß ich mir jedes Mal den Kopf. Aber meinen beiden Prinzen war das egal.“ Björn Echternach steht in eine schwarze Regenjacke gekleidet auf dem Spielplatz am Arnimplatz im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg und muss lachen, als er sich erinnert. Einen Moment später stehen ihm Tränen in den Augen. „Was tut man nicht alles für seine Kinder?“

Björn Echternach muss einiges tun. Zwei Jahre sind vergangen, seit er zum letzten Mal diesen Ort der Kindesfreuden besuchte, der heute wie damals voll ist von kleinen Rasern und hinterherhechelnden Eltern. Noch immer wartet links die Rutsche, rechts die Netzschaukel, dahinter ein Klettergerüst. „Überall haben wir gespielt.“ Und der 41-jährige käme weiterhin jeden Tag hierher, wenn seine Kinder noch hier wären. Björn Echternach steckt ein Kloß im Hals, als er ausspricht, was er sich vor der Trennung von seiner japanischen Frau im Herbst 2014 nicht im Traum vorgestellt hätte: „Ich weiß leider nicht, wann ich Karl und Johann wiedersehen kann. Vor zwei Jahren wurden sie von ihrer Mutter entführt.“

...

Im September 2017 entschied das Amtsgericht Nauen in Brandenburg, das bei der Mutter eine „fehlende Bindungstoleranz“ feststellte, auf alleiniges Sorgerecht für den Vater. Doch das Urteil ist von theoretischer Natur. Björn Echternach hat seit fast zwei Jahren nichts von seinen Kindern gehört. Medienanfragen an die Mutter ließen sowohl die japanischen als auch die deutschen Anwälte unbeantwortet.

Eigentlich dürfte es solche Fälle gar nicht geben. Schon 1980 schloss die internationale Gemeinschaft das Haager Kindesentführungsübereinkommen ab, das zumindest den grenzüberschreitenden Kindesentzug verbietet. Auf großen Druck trat 2014 auch Japan dem Vertrag bei. Allerdings sind die diplomatischen Unstimmigkeiten in dieser Sache seitdem eher stärker geworden. Die USA stuften Japan Anfang 2018 schon einmal als „non-compliant“ ein, also als den Haager Vertrag nicht beachtend. Derzeit sind allein in Deutschland sieben Fälle anhängig, bei denen der japanische Elternteil mindestens ein Kind in die Heimat entführt hat. Aus der Schweiz sind es zwei Fälle, aus Frankreich sechs, aus den USA sogar 42. Weltweit sind es 108 Entführungen aus dem Ausland nach Japan, bei denen bisher keine Rückführung gelungen ist.

...

Bis auf Weiteres kann der Vater erst ab der Volljährigkeit der beiden Söhne in 15 Jahren und 16 Jahren Kontakt aufnehmen, ohne mit der japanischen Polizei in Konflikt zu geraten. Für die Zwischenzeit hat sich Björn Echternach geschworen, jede Stunde, die er sonst mit seinen Kindern verbracht hätte, in die Interessenvertretung zu stecken. Mit anderen Eltern hat er sich verbündet, den Verein „Japan Child Abduction“ gegründet, der über die Entführungen informiert, Rechtsberatung gibt und bei Regierungen vorstellig wird. „Es ist alles, was wir tun können“, sagt der Vater ohne Söhne. „Aber das müssen wir tun. Japan verletzt die Rechte der Eltern. Aber vor allem die der Kinder.“

https://www.fr.de/panorama/entfuehrungen-japan-immer-mehr-kinder-verlieren-kontakt-elternteil-12493493.html


 

 


 

 

 

"Vorwürfe gegen das Amtsgericht

Interessensgemeinschaft Justizopfer Familiengericht Nauen beklagt "Willkür" und "zweifelhafte Methoden

 

in: "Der Havelländer", 22.03.2012, S. 15

 

Außerdem auch ein Beitrag in der "MAZ", 22.03.2012: "Vorwürfe gegen Gericht und Amt"

 

 

 


 

 

 

Rechtsanwälte als Gerichtsangestellte

"Während das Gericht bei seiner Gründung zwei Richter, drei Bürobeamte und zwei Gerichtsdiener - und einen Rechtsanwalt und Notar - beschäftigte, sind es heute 7 - 8 Richter, 13 Rechtspfleger, 23 Servicemitarbeiter, 4 Kanzleimitarbeiter und 5 Wachtmeister sowie 26 Rechtsanwälte und 3 Notare - die starke Steigerung des Arbeitsanfalles wird aber erst dann deutlich, wenn man sieht, daß die Rechtspflegertätigkeit ursprünglich auch Richteraufgabe war. ... Aus: www.drb-brandenburg.de, Stand: 17.06.2004"

http://www.ag-nauen.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_agnau_chronik&query=allgemein_agnau&sv[relation_agnau.gsid]=lbm1.c.330417.de&sort=lfdnr,online_date&order=asc

gefunden am 28.01.2011

Seltsam, beim Amtsgericht Nauen sind angeblich sogar Rechtsanwälte beschäftigt. Dabei dachten wir immer, Rechtsanwälte wären freiberuflich tätig und würden nicht der Weisung des Direktors am Amtsgericht unterliegen. Da kann man ja nur dringend davor warnen, einen der beim Amtsgericht Nauen angestellten Rechtsanwälte zu beauftragen, denn dieser bezieht sein Gehalt dann ja direkt von der Justizkasse.

 

 


 

 

 

Gericht: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

Entscheidungsdatum: 16.12.2010

Aktenzeichen: 53/10

Dokumenttyp: Beschluss

 

Quelle:

Norm: § 47 Abs 1 VerfGG BB

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

A.

1

Den Beschwerdeführern wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 27. April 2010 gem. §§ 1666, 1666a Bürgerliches Gesetzbuch vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre beiden Kinder entzogen und eine Pflegschaft des Jugendamtes angeordnet. Die Kinder befinden sich seither in einer Pflegestelle. Das Hauptsacheverfahren ist noch vor dem Amtsgericht anhängig. Mit dem hier angefochtenen Beschluss vom 4. August 2010 gewährte das Amtsgericht den Beschwerdeführern wöchentlich an zwei Nachmittagen einen begleiteten Umgang mit ihren Kindern. Die dagegen erhobene Beschwerde nahmen die Beschwerdeführer nach einem Hinweis auf die Unstatthaftigkeit des Rechtsmittels mit Schreiben vom 30. August 2010 zurück und erhoben mit Posteingang am 05. November 2010 Verfassungsbeschwerde.

B.

2

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. November 2010 zugestellt am 12. November 2010 - auf Bedenken gegen die Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden sind und diese Bedenken auch mit ihrem Schreiben vom 18. November 2010 nicht ausgeräumt haben.

3

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht innerhalb der Frist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg eingelegt worden ist. Spätestens am 11. August 2010 hatten die Beschwerdeführer Kenntnis von dem nunmehr mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss erhalten, so dass die 2-Monatsfrist bei Eingang der Verfassungsbeschwerde am 5. November 2010 bereits abgelaufen war. Dass dem Beschluss des Amtsgerichts Nauen keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt war, bleibt auf den Beginn der Beschwerdefrist ohne Einfluss. Die Verfassungsbeschwerde stellt weder ein Rechmittel noch einen Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren dar, sondern ist ein eigenständiges, besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte oder diesen gleichgestellten Rechte (vgl. zum Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 74, 220, 226). Auf sie ist deshalb in einer Rechtsmittelbelehrung nicht hinzuweisen.

C.

4

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE110000528&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

 

 

 


 

 

Brandenburgisches Oberlandesgericht 4. Senat für Familiensachen

Entscheidungsdatum: 27.07.2010

Aktenzeichen: 13 WF 78/10, 13 WF 80/10

Dokumenttyp: Beschluss

 

Quelle: juris Logo

 

Tenor

Die Beschwerden der Kindeseltern und des Minderjährigen K… N… gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 13. April 2010 - 23 F 89/10 - werden zurückgewiesen.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.

Die Anträge der Beschwerdeführer auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren werden zurückgewiesen.

Gründe

1

Die statthaften (§ 57 Abs. 1 Ziff. 1 FamFG) form- und fristgerecht eingelegten Beschwerden der Kindeseltern und des minderjährigen Sohnes K… sind zulässig.

2

In der Sache haben die Rechtsmittel keinen Erfolg.

I.

3

In dem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren gemäß § 1666 BGB hat das Amtsgericht mit dem angefochtenen Beschluss den Kindeseltern vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht der Gesundheitssorge, das Recht, Anträge auf Hilfe zur Erziehung zu stellen, sowie das Recht der Schulwahl für den Minderjährigen K… N…, geboren am … 1995, entzogen. Es hat für das Kind K… Pflegschaft angeordnet und zum Pfleger das Jugendamt H… bestimmt. Darüber hinaus hat es dem Minderjährigen K… Herrn A… zum Verfahrensbeistand bestellt. Weiter hat es in dem angefochtenen Beschluss den Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen.

4

Das Verfahren war durch einen Antrag des Antragstellers auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für den Minderjährigen K… und verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übertragung des Aufenthalts- und Schulortsbestimmungsrecht eingeleitet worden.

5

Nach der Trennung der Kindeseltern hat der gemeinsame Sohn K… zunächst probeweise seit August 2008 im Haushalt der Kindesmutter gelebt. Diese Vereinbarung wurde bei der Dipl.-Psych. B… Sch… vom Institut für Gericht und Familie während eines gemeinsamen Elterngesprächs geschlossen. Am 26. Januar 2009 erklärte die Dipl-Psych. Sch… sodann gegenüber dem Amtsgericht Nauen, dass sich die Parteien nunmehr einvernehmlich dahin geeinigt hätten, dass das Kind K… seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der Kindesmutter nehmen und auf die M…-Schule in B… mit Zustimmung des Vaters zum 1. Februar 2009 wechseln solle.

6

In dem Ehescheidungsverfahren schlossen die Eltern in der mündlichen Verhandlung vom 23. März 2009 einen Vergleich. Sie haben sich darin auch geeinigt, dass sie weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder, also auch für K…, ausüben wollten. Das Kind K… soll seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter in B… haben und auf die M…Schule in B… wechseln. Weiter erklärten die Kindeseltern in diesem Vergleich ihre Absicht, bei zukünftig anstehenden Meinungsverschiedenheiten, die die Entwicklung, die Gesundheit und den Wohnort der Kinder beträfen, mit Hilfe der Unterstützung und Beratung durch neutrale Fachkräfte tragfähige Kompromisse zu erarbeiten, die dann von beiden Eltern zuverlässig eingehalten werden würden. Es sollten insbesondere keine Gerichtsverfahren mehr eröffnet werden, das gegenwärtige Verfahren sollte mit der Elternvereinbarung abgeschlossen werden. Im Übrigen wird auf den Inhalt der geschlossenen Vereinbarung vom 23. März 2009 (Blatt 15 bis 16 der Akten) verwiesen.

7

Das Amtsgericht Nauen hat die Ehe der Kindeseltern rechtskräftig geschieden.

8

Am 7. März 2010 ist das Kind K… im Rahmen der Wahrnehmung des Umgangsrechts des Kindesvaters nicht in den Haushalt der Kindesmutter zurückgekehrt und besuchte, da die Kindesmutter ihr Einverständnis mit einem Schulwechsel verweigerte, zunächst auch keine Schule, weder in B… noch in N….

9

In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Nauen am 13. April 2010 sind die Kindeseltern und das minderjährige Kind K… angehört worden. Wegen des Inhalts der Anhörungen wird auf das Terminsprotokoll vom 13. April 2010 (Bl. 85 ff. d.A.) verwiesen.

10

Das Amtsgericht Nauen hat sodann im Termin ein Verfahren gemäß § 1666 BGB eingeleitet. Mit dem angefochtenen Beschluss hat es beiden Kindeseltern vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht der Gesundheitssorge, das Recht, Anträge auf Hilfe zur Erziehung zu stellen, sowie das Recht der Schulwahl für den Minderjährigen K… entzogen.

11

Gegen diesen Beschluss richten sich jeweils die Beschwerden der Kindeseltern und des Minderjährigen K….

II.

12

Die Beschwerden sind nicht begründet, denn das Amtsgericht Nauen hat zu Recht mit dem angefochtenen Beschluss den Kindeseltern vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht der Gesundheitssorge, das Recht, Anträge auf Hilfe zur Erziehung zu stellen, sowie das Recht zur Schulwahl entzogen.

13

Das Amtsgericht hat die Gefährdung des Wohles des Kindes K… damit begründet, dass die Kindeseltern derzeit nicht geeignet seien, ihrer elterlichen Verantwortung dem gemeinsamen Sohn K… gegenüber gerecht zu werden. Vielmehr schädigten sie durch ihr Verhalten das Wohl ihres Sohnes. Sie hätten sich entgegen der von ihnen selbst getroffenen Vereinbarung nach dem Vorfall vom 7. März 2010 nicht in der Lage gesehen, einander zunächst zu informieren und gemeinsame Lösungen zu suchen, gegebenenfalls unter Vermittlung des Jugendamtes. Vielmehr habe das Verhalten beider Eltern dazu beigetragen, dass K… nunmehr seit dem 7. März 2010 keine Schule mehr besuche, obwohl er ein sogenanntes leistungsschwaches Kind sei und zu befürchten stehe, dass K… durch den erheblichen Schulausfall das Klassenziel nicht erreichen werde. Der Kindesvater habe darüber hinaus die Bindungen des K… auch an seine Mutter nicht erkannt und toleriere diese nicht. Er habe nichts dazu beigetragen, dass Kontakte zwischen K… und seiner Mutter seit dem 7. März 2010 zustande kämen und auch nicht einmal dafür Sorge getragen, dass K… an der Hochzeit seiner Mutter am 10. April 2010 teilnehme. Die Anhörung des Minderjährigen habe zudem ergeben, dass K… unter dem Loyalitätsdruck seiner Eltern erheblich leide. Er habe ausschließlich die Position seines Vaters übernommen und über die Mutter nur negativ berichtet, aber auch in einer Art und Weise, die er nicht selbst habe wahrnehmen bzw. erinnern können. Das seelische Wohl des Minderjährigen sei erheblich gefährdet. Insoweit könne auch der Kindeswille, den der über 14 Jahre alte K… geäußert habe, nicht entscheidend berücksichtigt werden, da davon auszugehen sei, dass er auf massiver Beeinflussung durch einen Elternteil, nämlich der des Vaters, zustande gekommen sei.

14

Der Senat, der sowohl eine Stellungnahme des Amtsvormundes als auch des Verfahrensbeistandes eingeholt hat, sieht von einer nochmaligen Anhörung der Beteiligten ab, da diese durch das Amtsgericht in erster Instanz umfassend angehört worden sind und auch Gelegenheit zur Stellungnahme sowohl im Rahmen ihrer Beschwerden als auch zu den weiteren Stellungnahmen des Amtsvormundes und des Verfahrensbeistandes hatten.

15

Der Senat ist wie das Amtsgericht der Ansicht, dass der Eingriff in das Elternrecht jedenfalls vorläufig notwendig war, um weiteren Schaden von dem Kind K… abzuwenden. Beide Elternteile sind nicht in der Lage zu erkennen, dass sie das Kind K… in einen erheblichen Loyalitätskonflikt gestürzt haben. Das zeigt sich insbesondere daran, dass es der Entscheidung des Jugendamts über den Aufenthalt und Schulort bedurfte, um dem Kindeswohl zu entsprechen. K…, der altersbedingt und möglicherweise auch aufgrund der sich zwischenzeitlich verfestigt habenden Beziehung der Kindesmutter zu einem neuen Partner Konflikte im Haushalt der Mutter hatte, ist nach den von ihm im Rahmen seiner Anhörung beim Amtsgericht getätigten ausschließlich negativen Äußerungen über die Kindesmutter, die teilweise – wie das Amtsgericht zu Recht ausgeführt hat – auf Ereignissen beruhen, die er selbst gar nicht wahrgenommen haben kann bzw. sich nicht erinnern kann und die ihm auch nach seinen eigenen Äußerungen vom Kindesvater berichtet worden seien, erheblich negativ vom Vater gegen die Kindesmutter beeinflusst worden. Andererseits ist die Kindesmutter offensichtlich nicht in der Lage, Problemen ihres erwachsen werdenden Sohnes sowohl in der Familie als auch in der Schule mit dem richtigen Gewicht zu begegnen und sich gegebenenfalls entsprechende Hilfe vom Jugendamt zu holen. Beiden Eltern ist vorzuhalten, dass sie entgegen der von ihnen übereinstimmend getroffenen Vereinbarung im März 2009 die Eskalation der Ereignisse vom 7./8. März 2010 nicht verhindert haben, insbesondere sich nicht in eine weitere Beratung begeben haben, um so die beste Entscheidung für den Sohn zu finden.

16

Zwar entspricht es offenbar dem derzeitigen Willen des Sohnes K…, im Haushalt des Kindesvaters zu leben und der Amtspfleger hält derzeit eine Herausnahme aus dem Haushalt des Kindesvaters nicht für erforderlich, sondern hat dem Kind eine sozialpädagogische Hilfe durch Frau Bi… vom S… e.V. vermittelt. Obwohl die Kindeseltern im Verfahren 23 F 108/10 Amtsgericht Nauen eine Vereinbarung zum Umgangsrecht dahingehend getroffen hatten, dass ein regelmäßiges Umgangsrecht der Kindesmutter mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern K… und D… beginnend mit dem Wochenende 7. Mai 2010 im 14-tägigen Wechsel von Freitag auf Sonntag stattfinden solle, wird dieses nur hinsichtlich des Sohnes D…, nicht aber für K… durchgeführt. Auch hierin liegt eine fehlende Unterstützung von positiver Einflussnahme des Kindesvaters auf den Sohn K…, der damit seinen ihm obliegenden Elternpflichten nicht nachkommt und zudem die Entfremdung zur Kindesmutter und damit die Kindeswohlgefährdung weiter fördert.

17

Aber auch die Kindesmutter ist derzeit offensichtlich nicht in der Lage, auf die Befindlichkeiten und das Wohl ihres Sohnes K… dergestalt einzugehen, dass sie in der Lage wäre, vorübergehend einem Verbleib des Kindes beim Kindesvater zuzustimmen, um ihm die Möglichkeit zu geben, mit sozialpädagogischer Hilfe unter Anleitung der Frau Bi… die zur Kindesmutter bestehenden Konflikte, die im Zusammenhang mit seinen eigenen Entwicklungsproblemen stehen, zu bearbeiten und zu lösen, um einen langsamen Wiederaufbau der Beziehung und der Annäherung zwischen K… und der Kindesmutter zu ermöglichen. Wie der Stellungnahme des Verfahrensbeistandes, Herrn A…, zu entnehmen ist, ist eine Einigung der Eltern zumindest aktuell nicht zu erwarten. Mit dem Verfahrensbeistand ist davon auszugehen, dass bereits im Hinblick darauf, dass der Kindesvater einen Umzug in die alten Bundesländer plant, das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Amtspfleger belassen werden sollte.

18

Nach alledem hat das Amtsgericht den Antrag des Kindesvaters im einstweiligen Anordnungsverfahren zu Recht zurückgewiesen.

19

Das Amtsgericht, das seine Entscheidung, die es nur vorläufig getroffen hat, in angemessener Zeit zu kontrollieren hat, wird zu entscheiden haben, ob und wann den Kindeseltern die ihnen entzogenen elterlichen Rechte zurück übertragen werden können.

III.

20

Die Kostenentscheidung folgt aus § 81 Abs. 1 FamFG.

IV.

21

Die Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfeanträge folgt aus den Zurückweisungsgründen.

V.

22

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500 € festgesetzt.

 

 

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/4cvo/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100069212%3Ajuris-r03&documentnumber=12&numberofresults=100&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint

 

 

 


 

Entscheidungsvorblatt

VfGBbg: 9/10 EA Beschluss vom: 20.05.2010 S-Nr.: 3042

 

Verfahrensart: Verfassungsbeschwerde

EA

 

entscheidungserhebliche

Vorschriften: - VerfGGBbg, Art. 30 Abs. 1

 

Schlagworte: - Folgenabwägung

- Erfolg in der Hauptsache

 

kein Leitsatz

 

Fundstellen:

 

Zitiervorschlag: VerfGBbg, Beschluss vom 20.05.2010 - VfGBbg 9/10 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de

VERFASSUNGSGERICHT

DES LANDES BRANDENBURG

VfGBbg 9/10 EA

 

 

IM NAMEN DES VOLKES

 

B E S C H L U S S

In dem Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

A.,

Beschwerdeführer,

wegen der Beschlüsse des Amtsgerichts Nauen vom 27. April und 17. Mai 2010 – Az.: 20 F 71/10 -

hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

durch die Verfassungsrichter Postier, Dielitz, Dr. Fuchsloch, Nitsche, Partikel, Möller und Schmidt

am 20. Mai 2010

b e s c h l o s s e n :

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

A.

Die Beschwerdeführer sind die Eltern der minderjährigen Kinder M., geboren am ...1997, und J., geboren am ...2001. Auf Antrag des Jugendamts des Landkreises Havelland entzog das Familiengericht des Amtsgerichts Nauen mit Beschluss vom 27. April 2010 den Beschwerdeführern im Weg der einstweiligen Anordnung vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht der Gesundheitssorge und das Recht der Beantragung von Hilfen zur Erziehung für beide Kinder und ordnete eine Pflegschaft des Jugendamtes des Landkreises Havelland an. Die Kinder befinden sich seitdem in einer Pflegestelle. Am 30. April 2010 stellten die Beschwerdeführer beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückführung der Kinder. Am 03. Mai 2010 legten sie gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 27. April 2010 Rechtsmittel ein, das durch das Amtsgericht nach Anhörung der Beschwerdeführer und der Kinder mit Beschluss vom 17. Mai 2010 zurückgewiesen wurde. Gleichzeitig bestellte das Amtsgericht einen Verfahrenspfleger für die Kinder und erließ einen Beweisbeschluss, aufgrund dessen über die Möglichkeiten der Rückführung und die Erziehungsfähigkeit der Eltern bis zum 31. Juli 2010 ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt werden soll. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehren sie, den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 27. April 2010 in der Fassung des Beschlusses vom 17. Mai 2010 mit sofortiger Wirkung aufzuheben und die Kinder in ihre Obhut zurückzugeben.

Die Verfahrensakten des Amtsgerichts Nauen 20 F 71/10 und 20 F 55/10 (Brandenburgisches Oberlandegericht 13 WF 68/10) sowie die Akten der Staatsanwaltschaft Potsdam 476 Js 11728/10, 26 Cs 445/Js 65956/09 (3/10) und 4100 Js 4603/06 sind beigezogen worden.

B.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zurückzuweisen, weil es an den Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) fehlt. Nach dieser Vorschrift kann das Landesverfassungsgericht einen Zustand durch eine einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Insoweit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts ein strenger Maßstab anzulegen. Die Frage, ob die Landesverfassung verletzt ist – nur diese, nicht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist Maßstab der vom Verfassungsgericht vorzunehmenden Prüfung -, stellt sich in dem Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch nicht; die Gründe, die für eine Verfassungsrechtsverletzung sprechen, müssen grundsätzlich ebenso außer Betracht bleiben wie die Gegengründe, es sei denn, der Antrag bzw. das Erstreben in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet. Erst recht kommt es im Verfahren auf einstweiligen Rechtschutz nicht darauf an, ob die auf Grundlage des Beschlusses vom 27. April 2010 getroffenen Maßnahmen von § 42 SGB VIII gedeckt sind, was die Beschwerdeführer bezweifeln. Ob die Entscheidungen der Fachgerichte „richtig“ oder „falsch“ sind, hat das Verfassungsgericht nicht zu überprüfen. Es wird nicht in der Art eines Rechtmittelgerichts tätig, sondern ist berufen, Verstöße gegen Verfassungsrechtssätze festzustellen. Die Frage, ob die Entscheidung des Amtsgerichts den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, ist vielmehr im fachgerichtlichen Rechtsweg zu beantworten, der vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu erschöpfen ist und auf den die Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Amtsgerichts vom 17. Mai 2010 hinweist.

Im Verfahren der einstweiligen Anordnung vor dem Verfassungsgericht ist allein eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die sich ergeben, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, das Verfahren in der Hauptsache aber Erfolg hat, gegen diejenigen Nachteile, die eintreten, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, der Antrag in der Hauptsache aber ohne Erfolg bleibt. Dabei müssen die nachteiligen Folgen, die ohne die einstweilige Anordnung für den Fall des Obsiegens in der Hauptsache zu vergegenwärtigen sind, im Vergleich zu den nachteiligen Folgen, die sich bei Erlass der einstweiligen Anordnung für den Fall der Erfolglosigkeit in der Hauptsache ergeben, deutlich überwiegen, weil sie sonst bei vergleichender Betrachtungsweise nicht schwer genug im Sinne des Gesetzes sind (‚schwerer Nachteil’) bzw. keinen gleichwertigen ‚anderen’ Grund im Sinne des Gesetzes darstellen. Bei der Abwägung sind im allgemeinen nur irreversible Nachteile zu berücksichtigen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2000 – VfGBbg 20/00 EA – www.verfassungsgericht.brandenburg.de). Solche sind von den Beschwerdeführern aber weder vorgetragen noch sind sie erkennbar. Sollten die Beschwerdeführer in einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde obsiegen, ohne dass die einstweilige Anordnung erlassen worden ist, hätten die 9 und 13 Jahre alten Kinder zeitweilig in einer Pflegefamilie gelebt. Da das Amtsgericht eine Beweisaufnahme angeordnet hat, stellt die von ihm getroffene Regelung ersichtlich nicht die abschließende Entscheidung dar. Ein zeitweiliger Aufenthalt der Kinder bei Dritten stellt aber für die Beschwerdeführer als Erziehende keinen nicht wiedergutzumachenden Schaden dar, auch unter Berücksichtigung der von ihnen als Belastung angeführten Unkenntnis um die Ernährung, Freizeitgestaltung und Erziehungsmethoden in der Pflegestelle und des Verzichts auf ein gemeinsames Gebet mit den Kindern. Dass der zeitweilige Aufenthalt in der Pflegefamilie für die Kinder zu irreversiblen Schäden, etwa einer Entfremdung von den Eltern führte, ist - insbesondere unter Berücksichtigung ihres Alters - ebenfalls nicht erkennbar. Nach ihrer Anhörung vor dem Familiengericht am 12. Mai 2010 fühlen sich die Kinder zwar insbesondere wegen der Ungewissheit über die Dauer ihres Aufenthaltes in der Pflegestelle beeinträchtigt. Dies wiegt als nachteilige Folge aber jedenfalls nicht schwerer als der Schaden, der ihnen entstünde, wenn sie aufgrund der einstweiligen Anordnung zunächst zu den Beschwerdeführern zurückkehrten, dann aber nach der Entscheidung in der Hauptsache eine Gefährdung des Kindeswohles festgestellt würde. Denn dann wären sie – über die im Haushalt der Eltern bestehende Bedrohung ihres Wohls hinaus – erneut der Situation ausgesetzt, von Dritten - möglicherweise gegen ihren Willen - aus dem familiären Umfeld herausgenommen zu werden. Bereits die Durchsetzung der einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts Nauen vom 27. April 2010 wirkte aber, wie die Anhörung vor dem Familiengericht am 12. Mai 2010 gezeigt hat, zumindest für J. erschreckend und einschüchternd; eine zeitnahe Wiederholung eines solchen negativen Erlebnisses ist nach aktuellem Erkenntnisstand als gravierender zu bewerten als die derzeit bestehende Situation.

C.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

 

Postier Dr. Fuchsloch

 

Dielitz Nitsche

 

Möller Schmidt

 

http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=bb1.c.214826.de&template=bbo_mandant_verfassungsgericht_d

 

 

 


 

 

 

Mitte

Mann stürzt sich am Potsdamer Platz in den Tod

Ein 52-Jähriger hat sich mit einem Sprung von einem Hochhaus am Potsdamer Platz am Donnerstagabend das Leben genommen. Der Unglücksort musste zeitweise gesperrt werden.

14.11.2008

Berlin - Am Donnerstagabend hat sich ein 52-Jähriger aus Niedersachsen von der Aussichtsplattform "Panoramapunkt" am Potsdamer Platz in die Tiefe gestürzt. Die Polizei geht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen von Selbstmord aus, da sie am Tatort einen Abschiedsbrief fand.

Ein Zeuge beobachtete den Vorfall gegen 18.30 Uhr, als er gerade am Gebäude vorbeilief. Der 52-Jährige stürzte 95 Meter in die Tiefe, schlug auf ein fünf Meter hohes Gerüst auf, das über dem Gehweg vor dem Gebäude aufgestellt ist, und blieb dort regungslos liegen. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Während der Bergung des Toten war die Alte Potsdamer Straße zwischen Varian-Fry-Straße und Potsdamer Platz bis 19 Uhr 30 gesperrt. (nal)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Mitte-Suizid;art126,2661255

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Arnim Franz, geboren am 19.04.1956, gestorben am 13.11.2008 beim Sprung vom Hochhaus am Potsdamer Platz.

Sprung eines Vaters von einem Hochhaus am Potsdamer Platz. Tragisches Ende eines beim Amtsgericht Nauen und dem Jugendamt Landkreis Havelland (Falkensee) ausgetragenen Familienkonfliktes zwischen einer machtversorgten Mutter und einem sich ohnmächtig fühlenden Vater.

"Das Kind soll endlich zur Ruhe kommen", dieser Leitsatz vieler Alleinvertretung beanspruchender Mütter, konservativer Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter, hier wird er nun Wirklichkeit - kein Vater mehr, der Widerspruch anmeldet und Beamtenseelen aus dem Gleichgewicht bringt. Nun kann man im Amt endlich die Akte schließen, tief durchatmen und den nächsten Fall in der gewohnten bürokratischen Weise abarbeiten.

 

 

 

Ein Nachruf von Daniela Quennet

Freundin von Arnim Franz - geboren im Frühling der Hoffnung in Konstanz am 19.04.1956, gestorben im Herbst der Hoffnungslosigkeit in Berlin am 13.11.2008 nach einem Sprung von einem Hochhaus im Herzen der Stadt am Potsdamer Platz und doch so unendlich allein.

http://www.die4ma-music.de/

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Dienstag, 30. Dezember 2008 12:21

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Eine traurige Geschichte

 

Guten Tag,

im Anhang finden Sie "Eine traurige Geschichte".

Mein Lebenspartner beging am 13.11.2008 Suizid. Den Verlust kann ich kaum ertragen, da alles so unendlich traurig und unnötig war.

Arnim könnte noch leben!!!! Nur die grenzenlose Verzweiflung trieb ihn in diese Tat.

Für Risiken und Nebenwirkungen brauche ich nicht meinen Arzt Apotheker fragen.

- Frau Passerini, Richterin am Familiengericht in Nauen

- Frau Olbert, Jugendamt in Falkensee

- Frau Kunze, Jugendamt in Falkensee

- Frau Haehne, Jugendamt Falkensee

und natürlich die NOCH Ehefrau. Es wird am 13.1.2009 eine Anhörung im Jugendamt geben. Ich hoffe, die Mutter des Kindes wird dann ...

Ich will, dass Verantwortung übernommen wird!

Viele Grüße

Daniela Quennet

 

 

 

Eine traurige Geschichte

Ich möchte mit dem Ende beginnen. Am 13.11.2008 verstarb mein

Lebens-Seelen- und Herzenspartner Arnim. Arnim ist aus 95m Höhe am Potsdamerplatz, in Berlin, in die Tiefe gesprungen. Seither hat mein Leben eine andere Qualität bekommen. Zuerst bin ich jedes Mal zusammen gezuckt, wenn der Schlüssel ins Türschloss gesteckt wurde. Ich kann nicht länger als zwei Stunden am Stück schlafen, lese immer und immer den Abschiedsbrief, habe ständig Kopfschmerzen, denke was er während des Sprungs gedacht haben mag, was, wenn er dann doch nicht wollte.....

Mein Name ist Daniela Quennet, Deutsch/Amerikanerin, ich bin 43 Jahre alt, habe Musikwissenschaften und Psychologie studiert. Ich habe eine 17 jährige Tochter, einen Hund, eine Katze, ein Pferd. Ich lebe in z.Zt. in Wolfsburg, die schrecklichste Stadt, die man sich vorstellen kann. Aber nur temporär. Wenn ich groß bin, gehe ich wieder zurück nach Köln.

Es geht aber nicht um mich. Oder vielleicht auch. Ich habe beschlossen diese/meine/unsere Geschichte aufzuschreiben und sie großzügig zu verteilen. Eigentlich möchte ich diese grenzenlose Ungerechtigkeit in Welt schreien. Aber wer würde mir zuhören? Wenn ich es aufschreibe, kann jeder entscheiden, ob er/sie es lesen wollen.

Unsere Geschichte begann vor ca. drei Jahren. „Interessant“ ist sie aber erst vor 1.5 Jahren geworden. An dem Tag als Arnim seine Frau final verließ. Getrennt von Tisch und Bett waren sie zu diesem Zeitpunkt schon sehr lange. Um genau zu sein Jahre. Und um noch genauer zu sein, war Arnim schon ein Jahr nach der Begegnung mit seiner Frau nicht mehr glücklich. Allerdings wusste er es zu diesem Zeitpunkt nicht.

Vor 1.5 Jahren nach seinem Eingeständnis vor sich und mir, dass aus Freundschaft Liebe wurde und nach einer sehr gewalttätigen Handlung seiner Frau, verließ er seine Frau, die Ehe, das Haus uns sein bis dahin geführtes Leben. Er verließ NICHT seine Tochter. Voller Euphorie blickte er in eine besser Zukunft.

Während der Woche lebte er im Osten der Republik, er hasste es. Zu diesem Zeitpunkt machte sein Job ihm allerdings viel Spaß und entschädigte für das Leben in Frankfurt/Oder. Arnim war Physiker. Ein Physiker mit vielen Patenten. Er hat u.a. dazu beigetragen, dass der Euro eingeführt wurde. Dies war allerdings vor seiner Zeit in der Solar-Industrie. Die Wochenenden verbrachten wir bei mir.

Vom ersten Tag an führte seine Frau Krieg. Der Einsatz war immer seine geliebte heute 8 jährige Tochter. Das Fatale ist, dass erst im Unterschied Defizite erkannt werden. Will heißen; Bis zur finalen Trennung war ihm nicht klar, was alles falsch gelaufen ist. Mit seiner Frau, mit der Kindererziehung, mit allem was sein Leben bis dahin ausmachte.

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Er (wir) haben uns Tag und Nacht mit seiner Frau auseinander setzen müssen. Telefonisch und per Email . Und immer wieder hat sie das Kind eingesetzt. Du kannst das Kind nur sehen, wenn dies oder das erfüllt wird.... waren immer die Sätze, die angeführt wurden.

Bei manchen Menschen tut es weh, zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Zu allem fing Arnims Frau dann an das Kind zu vernachlässigen. Sie wollte nicht, dass das Kind Zeit in unserem Haushalt verbringt, weil sie nicht wollte, dass die Kleine Zeit mit mir verbringt. Dies alles obwohl die Kleine meine Tochter und mich sofort in ihr kleines Herz geschlossen hatte. Die Zeichen für Patchwork Familie standen so günstig. Eine damals 15- jährig, eine damals 6-jährige, Arnim und ich haben uns miteinander so gut gefühlt. Es hat nicht sollen sein.

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Arnims Frau hat ihn, mich und meine Tochter unentwegt schikaniert. Z.B. hat sie meiner Tochter und mir unterstellt, schwerste Psychopharmaka in den Rucksack ihrer Tochter getan zu haben.

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Arnim war ein ruhiger, warmherziger, respektvoller und introvertierter Mensch. Wir haben alle zur Verfügung stehenden Instanzen eingeschaltet. Jugendamt, Gericht, Familientherapeutin. Sie haben es nicht hören wollen, es relativiert, die Vernachlässigung nicht gesehen, die Lieblosigkeit ignoriert und Arnim als einen „Übertreiber“ hingestellt.

In Deutschland ist es offensichtlich so, dass man eigene Fehler nicht korrigieren darf. Das ist unglaubwürdig. Wir haben reformierte Gesetze. Gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. In der täglichen Praxis ist es nicht anwendbar. Im täglichen Leben schikaniert die Mutter des Kindes täglich den Vater und keiner will es wissen...... Keiner will wissen, dass das Kind emotional vernachlässigt wird!!!!

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid

Im April diesen Jahres der erste Suizid versuch. Ganz im Stil von Rainer Barschel. Es hat nicht geklappt. Ich war froh und glücklich. Er konnte die täglichen Auseinandersetzungen nicht mehr ertragen.... schrieb er in einem langen Brief an mich. Er konnte die Lügen seiner Frau, die Schikanen, den Stress im Job gepaart mit der Sorge um seine Tochter und die gemeinsamen Schulden (mit seiner Frau), nicht mehr aushalten. Wie kann ein Vater etwas tun, wenn die Instanzen es nicht wissen wollen....

Im Anschluss an diesen Suizid dachte ich wir finden gemeinsam Lösungen. Es sah auch so aus. „Die depressive Verstimmung ist vollständig abgeklungen“. So lautete der Bericht des Oberarztes der Charite, in Berlin.

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Aber, die Schikanen wurden schlimmer. Arnim hat von April bis August, seine Tochter nicht sehen dürfen. Seine Frau hat ihm als nächste Tat den erweiterten Suizid unterstellt. Dies alles, obwohl es ein psychiatrisches Gutachten des Oberarztes der Charite Berlin zu diesem Thema gab. Das Jugendamt hat dieses völlig ignoriert und nur das berücksichtigt, was die Mutter des Kindes vortrug. Er/wir haben seine Tochter dann einmal pro Woche im Kinderhort besucht, um eine völlige Entfremdung zu vermeiden. Eine Richterin die ... , eine Richterin die ... . Ein Jugendamt, dass bewusst und nachweislich ... hat. Ein Jugendamt, dass ein Mutter die ihr Kind massiv vernachlässigt und nach einem Hausbesuch bescheinigt: Die Mutter behandelt das Kind vorbildlich!!!! Mich wollte das Jugendamt nicht anhören. Sie hatten die Mutter des Kindes befragt, ob es ihr recht sei. Diese wollte es nicht. Erst nachdem mein Anwalt das Jugendamt darüber informierte, dass sie mich anhören müssen, konnte ich meine Angaben machen. Geholfen hat es nicht. Was kann ich auch schon zu allem sagen.....

Ab August gab es wieder regelmäßigen (alle zwei Wochen) Kontakt. Allerdings immer unter sehr schweren Bedingungen. Da immer und ich meine IMMER, seine väterliche Kompetenz, die Liebe zu seiner Tochter und die Liebe des gemeinsamen Kindes seitens der Mutter in Frage gestellt wurde. Per Email, Telefon und Auge in Auge.

Es gibt unendlich viele Emails. Ich habe schlimmste Telefonate miterlebt....

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Arnim fuhr am Sonntag vor seiner Tat zu seiner Frau, um nochmals zu versuchen, ohne Familientherapeutin und in Ruhe mit ihr über seine Sorge um das gemeinsame Kind und die finanziellen Verhältnisse zu reden. Ich habe nach diesem Termin einen völlig resignierten Menschen am Telefon gehabt. Seine Frau hat ihn wie immer in die Sprachlosigkeit versetzt. Ich sagte ihm, dass wir am Wochenende nochmals über alles reden sollten. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt eine sehr schwere Grippe und lag mit über 39 Grad Fieber im Bett.

Bei manchen Menschen tut es weh, zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Arnims Frau bekam seinen Abschiedsbrief am Tattag morgens. Sie hat alles dafür getan, dass ich nicht informiert werde. Ich weiß nicht, was in diesem Brief stand. Ich weiß aber, was in meinem Stand. Meinen bekam ich allerdings erst einen Tag nach seinem Sprung aus 95m. Die Kripo hatte mich ca. 2 Stunden vor seinem Sprung informiert. Dies nachdem die Kripo bei seinem Arbeitgeber war und dieser der Kripo mitgeteilt hat, dass Arnim schon seit Jahren nicht mehr mit seiner Frau zusammen lebt, sondern mit mir und auch hier seinen ersten Wohnsitz hat. Es gab dann viele Fehler im System. Die Kripo ist nicht an den Ort gefahren, wo ich ihn vermutet habe. Die Kripo hat auch nichts von dem angenommen, was ich ihnen gesagt habe. Die Ehefrau hat es verboten, war die Aussage. Und ich, wer bin ich schon, für den Gesetzgeber.......

Was ist geschehen:

Arnims streng katholische Familie, seine Frau, Schwiegereltern und in jedem Fall nicht seine Freunde, haben Arnim am Freitag, den 5.12. beigesetzt. Meiner Tochter und mir wurde untersagt, der Trauerfeier beizuwohnen. Das Beerdigungsunternehmen durfte mir nicht mitteilen, wo ich meinen Kranz niederlegen darf. Seine Frau war die Witwe, seiner Tochter wurde gesagt, dass ... ist, meine Tochter war mit einem Nervenzusammenbruch im Krankenhaus. Arnims Freunde und Mitarbeiter sind der Beisetzung fern geblieben. ... .

Ich nenne Arnims Frau übrigens nur so, weil ich keinen Namen nennen möchte. Per Gericht ist das offizielle Ende der Ehe 1.5.2008.

Ich werde nichts unversucht lassen, die ganz Geschichte zu erzählen. Diese unsere Geschichte betrifft vielleicht nicht in diesem Ausmaß, aber sicherlich viele Väter. Ich möchte, dass Jugendämter, Therapeuten und Richter Verantwortung übernehmen. Für ihren Beruf, für SÄMTLICHE Beteiligten, vor allem für die Kinder und letztlich auch für Moral, Menschlichkeit, Ehre und Würde.

Ich bin keine berühmte Persönlichkeit. Ich stehe nicht im Rampenlicht. Wenn dies so wäre, gäbe es sicherlich viele die über dieses schreckliche Geschehen berichten würden wollen. In der ganzen Ausführlichkeit und allen Niederschriften. Wenn ich aber nicht versuche die Geschichte zu erzählen, werde ich nie erfahren, ob sich jemand dafür interessiert hätte.

Arnim hat leider nicht annehmen können, dass ich ihn nicht für das geliebt habe was er hatte, sonder für das was er war.

UMSONST GESTORBEN DAFR ER NICHT SEIN!!!!!!!!!!!

Es gibt Menschen, die es nicht ertragen können. Suizid wird nicht aus Langeweile begangen und Menschen die es tun sind niemals zu verurteilen.

 

Falls Sie bis zum Schluss gelesen haben, vielen Dank!

Ich wünsche Ihnen Love, Joy and Happiness

Ihre

Daniela Quennet

http://www.die4ma-music.de/

 

 


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