Väternotruf informiert zum Thema
Bundesgerichtshof
BGH
Elterliche Sorge ist unkündbar. §1671 BGB abschaffen.
"„Fähig, Erbe zu sein, ist jeder Mensch, auch der Ausländer, der Rassefremde, der Erb- oder Geisteskranke wie der Verbrecher. Unbilligkeit bei Übergehung des Volksgenossen und Sippenangehörigen kann – vom Pflichtteil abgesehen – nur durch erhöhte Erbschaftssteuer ausgeglichen werden [..], falls nicht – z.B. bei Erbeinsetzung eines sippefremden Juden – Nichtigkeit wegen Sittenverstoßes vorliegt. Für die Zukunft wäre eine Ausdehnung der Erbunwürdigkeitsfälle wünschenswert.“ - SEIBERT in: Palandt, 6. Aufl., Rn. 1 zu § 1923 BGB [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Seibert
Claus Seibert (geb. 04.06.1902 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 1953, ..., 1970) - "falls nicht – z.B. bei Erbeinsetzung eines sippefremden Juden – Nichtigkeit wegen Sittenverstoßes vorliegt."
"Der Bundesgerichtshof als eine »Traditionskompanie des Reichsgerichts".
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer
Fritz Bauer (* 16. Juli 1903 in Stuttgart; † 1. Juli 1968 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Richter und Staatsanwalt, der eine maßgebliche Rolle beim Zustandekommen der Frankfurter Auschwitz-Prozesse spielte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Bauer
"Zu spät, zu wenige, zu milde - Die Ahndung von NS-Verbrechen vor deutschen Gerichten"
Dr. Gerhard Pauli (Jg. 1958) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hagen (ab 31.03.2000, ..., 2009) - promovierte über die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Von 1999 bis 2001 Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle "Justiz und Nationalsozialismus" an der Justizakademie Recklinghausen.
Sorgerecht für nichtverheiratete Väter gibt`s bei uns am Bundesgerichtshof nicht. Sollen diese unzivilisierten Männer doch bleiben wo der Pfeffer wächst, schließlich hätten sie ja ordentlich heiraten können und dann so wie wir jeden Tag eine nörgelnde und keifende Ehefrau aushalten müssen. Aber dazu waren sich diese unverheirateten Hallodriväter wohl zu fein, diese Vaterlandsverräter, dafür müssen sie nun büßen, so wahr uns Gott und der Führer helfe.
Meint jedenfalls Richter Hochnäsig von der Karlsruher Traditionskompanie des Reichsgerichts.
Carl von Ossietzky
In den Blickpunkt der internationalen Öffentlichkeit geriet Ossietzky schließlich durch seine Anklage im so genannten Weltbühne-Prozess. Der Artikel, der zu der Anklage geführt hatte, war bereits im März 1929 erschienen und hatte die verbotene Aufrüstung der Reichswehr aufgedeckt. Ende 1931 wurden Ossietzky und der Flugzeugexperte Walter Kreiser schließlich wegen Verrats militärischer Geheimnisse zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Anders als Kreiser lehnte es Ossietzky jedoch strikt ab, sich dem Gefängnisaufenthalt durch Flucht ins Ausland zu entziehen. Stattdessen erklärte er, nachdem sein Gnadengesuch abgelehnt worden war und der Haftantritt kurz bevor stand:
Über eines möchte ich keinen Irrtum aufkommen lassen, und das betone ich für alle Freunde und Gegner und besonders für jene, die in den nächsten achtzehn Monaten mein juristisches und physisches Wohlbefinden zu betreuen haben: – ich gehe nicht aus Gründen der Loyalität ins Gefängnis, sondern weil ich als Eingesperrter am unbequemsten bin. Ich beuge mich nicht der in roten Sammet gehüllten Majestät des Reichsgerichts sondern bleibe als Insasse einer preußischen Strafanstalt eine lebendige Demonstration gegen ein höchstinstanzliches Urteil, das in der Sache politisch tendenziös erscheint und als juristische Arbeit reichlich windschief.
(„Rechenschaft“, in: Die Weltbühne, 10. Mai 1932, S. 690)
http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_von_Ossietzky
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Ferner ist er für verwandte Spezialrechtsgebiete zuständig wie etwa das Berufsrecht in der Rechtspflege. Der BGH soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden, vor allem aber die Entscheidungen der ihm untergeordneten Gerichte überprüfen. Er ist neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 Abs. 1 GG).
Hauptsächlich entscheidet der BGH über Revisionen gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Wie jedes Revisionsgericht erhebt er dabei – anders als ein Berufungsgericht – keine Beweise, sondern entscheidet lediglich darüber, ob das Urteil des Land- oder Oberlandesgerichts auf Rechtsfehlern beruht.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgerichtshof
Baden-Württemberg
Bayern
Bayerisches Oberstes Landgericht - aufgelöst zum 01.07.2006
Berlin
Brandenburg
Oberlandesgericht Brandenburg
- Brandenburgisches
Oberlandesgericht
Bremen
Oberlandesgericht Bremen - Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Hamburg
Oberlandesgericht Hamburg - Hanseatisches Oberlandesgericht
Hessen
Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Oberlandesgericht Braunschweig
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Oberlandesgericht Zweibrücken - Pfälzisches Oberlandesgericht
Saarland
Oberlandesgericht Saarbrücken - Saarländisches Oberlandesgericht
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Oberlandesgericht Schleswig - Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Thüringen
Oberlandesgericht Jena - Oberlandesgericht Thüringen
Bundesgerichtshof
Herrenstr. 45 a
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 159-0
Fax: 0721 / 159-2512
E-Mail: poststelle@bgh.bund.de
Internet: https://www.bundesgerichtshof.de
Internetauftritt des Bundesgerichtshofs (01/2024)
Informationsgehalt: mangelhaft - weder Lebensläufe der Richter/innen veröffentlich, noch Angaben zu deren Alter und beruflichen Werdegang. Das ist doch schon sehr merkwürdig. Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland so die Damen und Herrn Richter einschätzen können, denen immerhin im Gegensatz zu einer Klofrau die höchstverantwortungsvolle Aufgabe zukommt, bundesweit "die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts" vorzunehmen? Es geht zum Glück auch anders - http://www.vgh.nrw.de/mitglied/mitglvgh.htm
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2024 - https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Geschaeftsverteilung/geschaeftsverteilung_node.html;jsessionid=422E1AEA3120265BE71F0EB9C0211EF1.2_cid359
Präsidentin des Bundesgerichtshofs: Bettina Limperg (geb. 05.04.1960 in Wuppertal-Elberfeld - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsidentin des Bundesgerichtshofs (ab 01.07.2014, ..., 2021) - ab 1989 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Richterin auf Probe bei der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht in Stuttgart, von 1991 bis 1994 beim Landgericht in verschiedenen Strafkammern. Hier Ernennung als Richterin auf Lebenszeit. 1994 folgte Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. Etwa zwei Jahre für Fragen des Asylrechts und des Staatskirchenrechts zuständig 1996 Rückkehr an das Landgericht Stuttgart. Bis 2001 Richterin einer Strafkammer und daneben Referentin für die Bewährungshilfe. 1998 Präsidialrichterin. Ab 23.11.2001 Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart. Zunächst Erprobungsabordnung, anschließend Richterin am Oberlandesgericht und Präsidialrichterin. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.06.1992 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.11.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.02.2004 als Direktorin am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt (Zivilreferat). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.06.2009 als Vizepräsidentin des Landgericht Stuttgart aufgeführt (Vorsitzende Richterin / 13. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.06.2011 als Ministerialdirektorin im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2014 als Präsidentin des Bundesgerichtshofs aufgeführt. https://de.wikipedia.org/wiki/Bettina_Limperg
Vizepräsident des Bundesgerichtshofs: Prof. Dr Jürgen Ellenberger (geb. 19.04.1960 in Wichte - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vizepräsident des Bundesgerichtshofs (ab 02.12.2016, ..., 2021) - ab 1990 Richter am Amtsgericht Alsfeld. Ab 03.09.1993 Richter am Landgericht Marburg. Danach kurze Zeit Richter am Oberlandesgericht Frankfurt. Von 1996 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, danach am Oberlandesgericht Frankfurt, an dem er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Ab 2001 an das Hessische Ministerium der Justiz in Wiesbaden abgeordnet. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter beim OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.09.2004 als Richter des Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.02.2015 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.12.2016 als Vizepräsident des Bundesgerichtshof aufgeführt. Zitat: "Wir können auf unseren Rechtsstaat stolz sein, weil er garantiert, dass Konflikte zwischen Bürgern und dem Staat in geordneten, fairen Bahnen ausgetragen werden. Es herrscht keine Willkür wie zum Beispiel in einer Diktatur." - nun ja, wer`s glaubt wird selig oder wird zum Praktikum in Sachen sorgerechtlicher Diskriminierung nichtverheirateter Väter an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen oder auch an das Bundesverpassungsgericht verschickt wo der Rechtsstaat an ideologischen Scheuklappen beschränkter Richter endet und richterliche Diktatur beginnt. . 2008: XI. Zivilsenat, Bank und Börsenrecht. "Jürgen Ellenberger begann 1990 seine juristische Karriere nach dem Ende der juristischen Ausbildung. Er war zunächst Richter auf Probe am Amtsgericht Alsfeld und dem Landgericht Marburg. 1993 wurde er Berufsrichter und Richter am Landgericht Marburg. Von November 1996 bis August 1999 war Ellenberger als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Ab dem 1. August 2000 war er am Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem mit gewerblichem Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht befassten Senat tätig. Ab September 2001 war er als Referatsleiter in der Abteilung II des hessischen Justizministeriums tätig. Diese Abteilung befasst sich mit öffentlichem Recht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht und Gesetzgebungsangelegenheiten. Am 2. September 2004 wurde Ellenberger zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seit der Ernennung gehört er dem XI. Zivilsenat an. Der Senat des Bundesgerichtshofes ist vor allem zuständig für Bank- und Börsenrecht. Seit 2008 ist er ordentliches Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs und seit April 2012 stellvertretendes Mitglied in dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Am 27. Februar 2015 wurde er zum Vorsitzenden des XI. Zivilsenates ernannt." - https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Ellenberger
Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen am Bundesgerichtshof eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Richter und Richterinnen am Bundesgerichtshof:
I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof: scherzhaft auch als "Senat zur Förderung vertrocknender Landschaften in ganz Deutschland" tituliert.
"Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -, die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - und vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 - sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2004 - 308 O 90/99 - verletzen die Beschwerdeführer zu 1) bis 3) in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1, 1. Alternative des Grundgesetzes. Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 - sowie das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - werden aufgehoben. Die Sache wird an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen." - http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/rs20160531_1bvr158513.html
Kommentar zum I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof - scherzhaft auch als "Senat zur Förderung vertrocknender Landschaften in ganz Deutschland" tituliert - siehe unten.
Prof. Dr. Wolfgang Schaffert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1955) - Richter am Bundesgerichtshof / I. Zivilsenat (ab 04.09.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.09.2000 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2016: Beisitzer 1. Zivilsenat. Als beisitzender Richter beteiligt an der konservativen Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10. Vorinstanzen: LG Potsdam, Entscheidung vom 11.01.2010 - 2 O 266/09. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 U 14/10 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313
Dr. Wolfgang Kirchhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.11.2004, ..., 2012) - an der konservativen Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - zum Glück nicht beteiligt - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313
Dr. Thomas Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 16.08.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.2002 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Als beisitzender Richter beteiligt an der konservativen Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10. Vorinstanzen: LG Potsdam, Entscheidung vom 11.01.2010 - 2 O 266/09. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 U 14/10 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313
Dr. Christian Löffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter am Landgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2003 als Richter am Oberlandesgericht Hamburg aufgeführt ( Stellvertretender Vorsitzender Richter beim 3. Zivilsenat des Oberlandesgericht Hamburg). Als beisitzender Richter beteiligt an der konservativen Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30. 11.2011 - I ZR 212/10. Vorinstanzen: LG Potsdam, Entscheidung vom 11.01.2010 - 2 O 266/09. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 U 14/10 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313 Namensgleichheit mit: Susanne Löffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Hamburg (ab 26.09.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1994 als Richterin am Landgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.09.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Hamburg - halbe Stelle - aufgeführt.
XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs - Väternotruf: Senat für die Entsorgung von Vätern gemäß Grundgesetz Artikel "Unbekannt": Das Sorgerecht hat immer die Mutter, der Vater ist für die Versorgung von Mutter und Kind zuständig und hat ansonsten die Klappe zu halten oder an den Nordpol überzusiedeln. Zuwiderhandlungen werden mit einem Praktikum beim XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bestraft. Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Väternotruf gedenkt der zahllosen Opfer staatlicher Diskriminierung.
Hans-Joachim Dose (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 18.06.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 13.10.1986 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 09.08.1990 als Richter am Amtsgericht Einbeck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.07.1997 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 10.12.2003 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.06.2012 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. FamRZ 16/2007. Süddeutsche Zeitung - 25.05.2012: "Subtile Stellenbesetzung. BGH-Präsident Tolksdorf wollte eine Frau zur Vorsitzenden des Familiensenats machen - und scheiterte". 2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen.
Dr. Frank Klinkhammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 02.06.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 02.07.1990 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Ab 1990 Richter am Landgericht Kleve. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 17.12.1993 als Richter am Amtsgericht Moers aufgeführt (Zivil- und Familienrecht). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.12.1999 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt (zuletzt stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 3. Senat für Familiensachen. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.06.2008 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. FamRZ 16/2006. FamRZ 21/2010. GVP 01.01.2013, 01.01.2014: stellvertretender Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen. Richter Klinkhammer wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Namensgleichheit mit: Julia Klinkhammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 19.09.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.09.2011 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Roger Schilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 02.03.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1995 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Ab 18.01.1999 Richter am Amtsgericht Bremen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt (4. Zivilsenat - Familiensenat, dann stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen / 5. Zivilsenat - als Senat für Familiensachen. FamRZ 1/2007, FamRZ 11/2007, FamRZ 13/2007, FamRZ 16/2007, NJW 45/2007, FPR 1-2/2008. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.03.2009 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Claudia Schilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Geestland / Direktorin am Amtsgericht Geestland (ab , ..., 2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 30.08.2001 als Richterin am Amtsgericht Bremerhaven aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2008 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.03.2008 als Direktorin am Amtsgericht Langen bei Bremerhaven aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2008 als Direktorin am Amtsgericht Geestland aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2015: Direktorin am neu eingerichteten Amtsgericht Geestland. "Claudia Schilling (* 13. Juni 1968 in Wolfsburg) ist eine deutsche Juristin und Politikerin. Seit August 2019 ist sie für die SPD im Senat Bovenschulte Senatorin für Wissenschaft und Häfen sowie Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen. Schilling wuchs in Wolfsburg auf. Ihr Abitur erwarb sie 1988 am Gymnasium Kreuzheide in Wolfsburg. Sie studierte von 1988 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Von Juni 1993 bis Juli 1994 war sie wissenschaftliche Assistentin an der Universität Halle und schrieb ihre Dissertation, mit der sie im Januar 1995 zum Dr. jur. promoviert wurde. Ihr Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg schloss sie 1996 mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen ab. Schilling war von 1996 bis 1999 als Rechtsanwältin in Bremen und Oldenburg mit Schwerpunkten im Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht tätig. 1999 wurde sie Richterin am Amtsgericht Bremerhaven sowie 2005 kurzzeitig am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen. Von 2006 bis Februar 2008 war sie beim Senator für Justiz und Verfassung in Bremen für den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Gesetzgebung verantwortlich. Anschließend war sie bis Dezember 2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Bremen tätig. Nach einem Wechsel in die niedersächsische Justiz leitete sie ab Januar 2012 bis März 2017 das Amtsgericht Geestland in Langen. Ab April 2017 bis Juli 2019 war sie hauptamtliche Stadträtin und Sozialdezernentin für die Bereiche Jugend, Familie und Frauen sowie Arbeit, Soziales, Senioren und Migranten im Magistrat der Seestadt Bremerhaven. Neben ihrer jeweiligen hauptberuflichen Tätigkeit war Schilling 1995/96 Lehrbeauftragte an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven sowie 2003/05 und 2016/17 an der Hochschule Bremerhaven. Schilling wurde 2004 Mitglied der SPD im Ortsverein Bremerhaven, Lehe-Nord. Der SPD-Ortsverein Lehe-Nord nominierte sie im September 2016 für das Amt der hauptamtlichen Stadträtin für die Bereiche Arbeit, Soziales, Seniorinnen und Senioren, Migrantinnen und Migranten sowie Jugend, Familie und Frauen. Der SPD Unterbezirk Bremerhaven bestätigte dies Kandidatur und im Februar 2017 wählte die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung sie zur Stadträtin. Im Juli 2019 wurde Schilling durch die SPD in Bremerhaven als Bremerhavener Vertreterin im Bremer Senat nominiert und durch den Landesparteitag der Bremer SPD bestätigt. Am 15. Aug. 2019 wurde sie durch die Bremische Bürgerschaft zur Senatorin gewählt. Schilling ist mit Uwe Lissau verheiratet."
Dr. Peter Günter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 01.03.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.08.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1992 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2010 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Dr. Claudio Nedden-Boeger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 06.05.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter am Landgericht Essen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.05.2010 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Eine Zeit im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen tätig gewesen.2012: Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat.
Dr. Andre Botur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat (ab 02.05.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.12.1999 als Richter am Amtsgericht Peine aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.01.2007 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.05.2012 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. 2011: Richter am Oberlandesgericht Celle - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. FamRZ 23/2008. Ab 02.05.2012 Richter am Bundesgerichtshof - XII. Zivilsenat: Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Hartmut Guhling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat (ab 01.08.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1998 als Richter am Landgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2013 2012 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Oberlandesgericht Bamberg - GVP 04.12.2009: Beisitzer am 2. Zivilsenat - Familiensenat aufgeführt. Oberlandesgericht Bamberg - GVP 07.12.2010 nicht beim 2. Zivilsenat - Familiensenat aufgeführt.
Richter am Bundesgerichtshof - alphabetisch:
Dr. Ekkehard Appl (Jg. 1960) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.12.2002, ..., 2008) - ab 30.03.1995 als Richter beim Landgericht Erfurt tätig.
Dr. Klaus Bacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1997 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2004 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.05.2009 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Jörg Peter Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1953) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.04.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.05.2000 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.04.2008 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Thomas Bellay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1960) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.07.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.0.1.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.01.2010 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Judith Bellay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1976) - Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 04.11.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 unter dem Namen Judith Rübenkönig ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Judith Rübenkönig ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Judith Bellay ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Gemünden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2016 als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.11.2019 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. 2012: Familiensachen.
Martin Bender (Jg. 1959) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - ab 19.09.1991 als Richter am Landgericht Karlsruhe tätig. Ab 17.06.2002 Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe
Dr. Andre Botur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat (ab 02.05.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.12.1999 als Richter am Amtsgericht Peine aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.01.2007 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.05.2012 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. 2011: Richter am Oberlandesgericht Celle - 17. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. FamRZ 23/2008. Ab 02.05.2012 Richter am Bundesgerichtshof - XII. Zivilsenat: Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Dr. Bettina Brückner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 01.10.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 02.03.2004 als Richterin am Landgericht Osnabrück - mit halber Stelle abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.02.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2010 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Oberlandesgericht Oldenburg - 2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin am 13. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen.
Dr. Ralph Ernst Bünger (Jg. 1963) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.1998 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 01.04.2006 Leitender Ministerialrat beim Hessischen Ministerium der Justiz Wiesbaden
Gabriele Caliebe (Jg. 1954) - Richterin am Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 01.01.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.09.1984 als Richterin am Landgericht Köln aufgeführt. Ab 19.08.1996 als Richterin beim Oberlandesgericht Köln tätig.
No Name - Richter am Landgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Richter am Landessozialgericht in Essen- zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1 - http://www.zeit.de/1987/19/Ach-die-alten-Zeiten
Dr. Paul Carstens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992, 1998, 2010, 2012 und 2014 nicht aufgeführt. Vermutlich als Agent 007 im Auftrag Ihrer Majestät unterwegs gewesen. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.06.2007 als Vizepräsident am Landgericht Marburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 17.03.2016: "Der Vizepräsident des Marburger Landgerichts, Carsten Paul, ist seit Donnerstag Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Marburger wurde am Donnerstag vom Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages auf seinen neuen Posten gewählt. Der Wahlausschuss setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Die Richterposten werden in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Paul war seit 2007 Vorsitzender Richter am Landgericht Marburg. 2014 wurde er zum Vizepräsidenten ernannt. Bereits während des Studiums war Paul, der 1966 in Bad Sode-Salmünster geboren wurde, der Universitätsstadt Marburg verbunden. An der Philipps-Universität studierte er Rechtswissenschaft und legte dort 1992 sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Nach dem Referendariat folgten 1997 das zweite juristische Staatsexamen und seine Dissertation im Strafrecht. Im Jahre 1998 trat Dr. Paul nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Zunächst war er am Amtsgericht Kassel tätig. Von 2004 bis Ende Januar 2007 wurde er an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe und ab Februar 2007 an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet. ..." - https://www.mittelhessen.de/lokales_artikel,-Marburger-wird-Richter-am-Bundesgerichtshof-_arid,656592.html
Jürgen Cierniak (Jg. 1956) - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 10.12.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1998 als Richter beim Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt.
Hans-Joachim Dose (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 18.06.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 13.10.1986 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 09.08.1990 als Richter am Amtsgericht Einbeck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.07.1997 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 10.12.2003 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.06.2012 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. FamRZ 16/2007. Süddeutsche Zeitung - 25.05.2012: "Subtile Stellenbesetzung. BGH-Präsident Tolksdorf wollte eine Frau zur Vorsitzenden des Familiensenats machen - und scheiterte". 2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen.
Dr. Ingo Drescher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.08.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2000 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 20.04.2005 Direktor am Amtsgericht Tübingen.
Prof. Dr Jürgen Ellenberger (geb. 19.04.1960 in Wichte - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vizepräsident des Bundesgerichtshofs (ab 02.12.2016, ..., 2021) - ab 1990 Richter am Amtsgericht Alsfeld. Ab 03.09.1993 Richter am Landgericht Marburg. Danach kurze Zeit Richter am Oberlandesgericht Frankfurt. Von 1996 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, danach am Oberlandesgericht Frankfurt, an dem er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Ab 2001 an das Hessische Ministerium der Justiz in Wiesbaden abgeordnet. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter beim OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.09.2004 als Richter des Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.02.2015 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.12.2016 als Vizepräsident des Bundesgerichtshof aufgeführt. Zitat: "Wir können auf unseren Rechtsstaat stolz sein, weil er garantiert, dass Konflikte zwischen Bürgern und dem Staat in geordneten, fairen Bahnen ausgetragen werden. Es herrscht keine Willkür wie zum Beispiel in einer Diktatur." - nun ja, wer`s glaubt wird selig oder wird zum Praktikum in Sachen sorgerechtlicher Diskriminierung nichtverheirateter Väter an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen oder auch an das Bundesverpassungsgericht verschickt wo der Rechtsstaat an ideologischen Scheuklappen beschränkter Richter endet und richterliche Diktatur beginnt. . 2008: XI. Zivilsenat, Bank und Börsenrecht. "Jürgen Ellenberger begann 1990 seine juristische Karriere nach dem Ende der juristischen Ausbildung. Er war zunächst Richter auf Probe am Amtsgericht Alsfeld und dem Landgericht Marburg. 1993 wurde er Berufsrichter und Richter am Landgericht Marburg. Von November 1996 bis August 1999 war Ellenberger als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Ab dem 1. August 2000 war er am Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem mit gewerblichem Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht befassten Senat tätig. Ab September 2001 war er als Referatsleiter in der Abteilung II des hessischen Justizministeriums tätig. Diese Abteilung befasst sich mit öffentlichem Recht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht und Gesetzgebungsangelegenheiten. Am 2. September 2004 wurde Ellenberger zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seit der Ernennung gehört er dem XI. Zivilsenat an. Der Senat des Bundesgerichtshofes ist vor allem zuständig für Bank- und Börsenrecht. Seit 2008 ist er ordentliches Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs und seit April 2012 stellvertretendes Mitglied in dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Am 27. Februar 2015 wurde er zum Vorsitzenden des XI. Zivilsenates ernannt." - https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Ellenberger
Dr. Ralf Eschelbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.07.1999 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. 11.07.2011: "Falsche Zeugen Lügen, die man gerne glaubt. Auch in der deutschen Justiz werden falsche Beschuldigungen umso lieber für wahr gehalten, je präziser sie den Erwartungen der Belogenen entsprechen. ... Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel. Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und »Aussage gegen Aussage« steht. So ist es bei Vergewaltigungsvorwürfen besonders oft. Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die – im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft – agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die – den Angeklagten belastende – Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt. In den USA dagegen, wo das Urteil von einer mit den Akten nicht vertrauten Jury gefällt wird, endet ein volles Drittel der Strafprozesse mit einem Freispruch." - http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz
Dr. Rhona Fetzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1995 als Richterin am Landgericht Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.03.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.04.2008: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe / 10. Zivilsenat. In den folgenden GVP unter dem Namen Fetzer nicht aufgeführt. GVP 01.01.2012: unter dem Namen Fetzer nicht aufgeführt.
Dr. Renate Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab 16.05.2010 stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 6. Strafsenat. 2011: 5. Strafsenat. 2010: Oberlandesgericht München - Landgericht Augsburg - Amtsgericht Augsburg: Strafverfahren - 5St RR (II) 60/10 - Verletzung der Unterhaltspflicht - Beschluss vom 15.03.2010. 6. Strafsenat - 06.05.2013: "NSU-Prozess direkt nach Beginn unterbrochen. ... Grund für die Unterbrechung war ein Befangenheitsantrag, den die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe am Wochenende gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt hatten. ..." - http://web.de/magazine/nachrichten/deutschland/17402868-nsu-prozess-beginnt-muenchen.html#.A1000145. Bundesgerichtshof - 2014: Beisitzerin - 1. Strafsenat. Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2020: Beisitzerin - 1. Strafsenat.
Jörn Fritsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 15.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.09.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.12.2002 als Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 12.04.2012 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.02.2020 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Landgericht Hannover - GVP 01.01.2010: nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Svenja Fritsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle (ab 02.01.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.01.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle - 0,75 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Svenja Fritsche nicht aufgeführt. Landgericht Hannover - GVP 01.01.2010: Richterin auf Probe.
Dr. Markus Gehrlein (Jg. 1957) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 07.07.2003, ..., JZ 2008) - ab 15.07.1995 als Richter beim Oberlandesgericht Saarbrücken tätig. Professor Dr. Markus Gehrlein ist Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Mannheim. (2008)
Dr. Klaus Grabinski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 06.11.1995 als Richter am Landgericht Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.12.2000 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 28.12.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.05.2009 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2020: Beisitzer X. Zivilsenat und zugleich stellvertretender Vorsitzender Senat für Patentanwaltssachen.
Jochem Gröning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.11.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 26.05.1995 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2006 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Dr. Christian Grüneberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.08.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.12.2000 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Hartmut Guhling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat (ab 01.08.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1998 als Richter am Landgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2013 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Oberlandesgericht Bamberg - GVP 04.12.2009: Beisitzer am 2. Zivilsenat - Familiensenat aufgeführt. Oberlandesgericht Bamberg - GVP 07.12.2010 nicht beim 2. Zivilsenat - Familiensenat aufgeführt.
Dr. Peter Günter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 01.03.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.08.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1992 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2010 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Alexandra Haberkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 01.09.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.11.1999 als Richterin am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.03.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2015 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Oberlandesgericht Koblenz - GVP 03.07.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin am 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen Kein Wechselmodell wenn die Mutter nicht will: Oberlandesgericht Koblenz - 11 UF 251/09 - Beschluss vom 12.01.2010 zu 35 F 30/09 - Amtsgericht Mainz: FamRZ 9/2010 - http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={C1027AA1-7E00-404A-AA56-5873A6FC670D}. 04.05.2010: Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland. Oberlandesgericht Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab - Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2010 - Aktenzeichen: 11 UF 149/10 - Amtsgericht Mainz - 31 F 337/08.
Dr. Andreas Hammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Bundesgerichtshof (ab ..., ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.09.2009 als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.05.2013 als Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgeführt. 14.03.2019: ""Dr. Michael Schild von Spannenberg und Dr. Andreas Hammer zu Bundesrichtern gewählt – Justizminister Herbert Mertin gratuliert herzlich zu den neuen Ämtern. Bei den heutigen Wahlen der neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Berlin kamen auch zwei Richter aus Rheinland-Pfalz zum Zug: Dr. Michael Schild von Spannenberg, derzeit Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken, wurde zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt; Dr. Andreas Hammer, derzeit Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Dies teilte Justizminister Herbert Mertin im Anschluss an die Sitzung des Richterwahlausschusses mit.. ... Dr. Andreas Hammer wurde am 8. März 1975 in Biberach an der Riß geboren. Er trat im Juli 2006 bei dem Verwaltungsgericht Koblenz als Richter auf Probe in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein, wo er im September 2009 auch zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt wurde. In den Jahren 2009 bis 2011 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgeordnet. Hieran schloss sich 2011 eine Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und von 2011 bis 2013 an das Ministerium der Justiz in Mainz an. Im Mai 2013 wurde Dr. Andreas Hammer zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/dr-michael-schild-von-spannenberg-und-dr-andreas-hammer-zu-bundesrichtern-gewaehlt-justizminister/
Dr. Gabriele Hessel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 31.08.2006, ..., 2008) - ab 12.04.1994 Richterin am Amtsgericht Ahrensburg.
Fabian Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 04.01.2010, ..., 2010) - ab 29.12.1997 Richter auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.07.2000 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Anschließend ab 01.02.2008 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Zivilsenat.
Dr. Hans-Ulrich Joeres (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 19.08.1999, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.08.1999 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Dr. Christoph Karczewski (Jg. 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - ab 17.10.2001 Richter am Oberlandesgericht Celle.
Godehard Kayser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 17.11.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.11.2010 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Dr. Wolfgang Kirchhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.11.2004, ..., 2012) - an der konservativen Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - zum Glück nicht beteiligt - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313
Dr. Frank Klinkhammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 02.06.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 02.07.1990 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Ab 1990 Richter am Landgericht Kleve. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 17.12.1993 als Richter am Amtsgericht Moers aufgeführt (Zivil- und Familienrecht). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.12.1999 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt (zuletzt stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 3. Senat für Familiensachen. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.06.2008 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. FamRZ 16/2006. FamRZ 21/2010. GVP 01.01.2013, 01.01.2014: stellvertretender Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen. Richter Klinkhammer wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Namensgleichheit mit: Julia Klinkhammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 19.09.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.09.2011 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Dr. Thomas Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 16.08.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.2002 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Als beisitzender Richter beteiligt an der konservativen Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10. Vorinstanzen: LG Potsdam, Entscheidung vom 11.01.2010 - 2 O 266/09. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 U 14/10 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313
Dr. Christoph Krehl (Jg. 1958) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - ab 16.01.1999 Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Stefan Leupertz (Jg. 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 13.03.2008, ..., 2008) - zuerst Richter an den Amtsgerichten Kleve, Geldern und Moers. Ab 27.07.2000 Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf - zuletzt als stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 5. Zivilsenat - Bausachen.
Bettina Limperg (geb. 05.04.1960 in Wuppertal-Elberfeld - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsidentin des Bundesgerichtshofs (ab 01.07.2014, ..., 2021) - ab 1989 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Richterin auf Probe bei der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht in Stuttgart, von 1991 bis 1994 beim Landgericht in verschiedenen Strafkammern. Hier Ernennung als Richterin auf Lebenszeit. 1994 folgte Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. Etwa zwei Jahre für Fragen des Asylrechts und des Staatskirchenrechts zuständig 1996 Rückkehr an das Landgericht Stuttgart. Bis 2001 Richterin einer Strafkammer und daneben Referentin für die Bewährungshilfe. 1998 Präsidialrichterin. Ab 23.11.2001 Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart. Zunächst Erprobungsabordnung, anschließend Richterin am Oberlandesgericht und Präsidialrichterin. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.06.1992 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.11.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.02.2004 als Direktorin am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt (Zivilreferat). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.06.2009 als Vizepräsidentin am Landgericht Stuttgart aufgeführt (Vorsitzende Richterin / 13. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.06.2011 als Ministerialdirektorin im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2014 als Präsidentin des Bundesgerichtshofs aufgeführt. https://de.wikipedia.org/wiki/Bettina_Limperg
Dr. Christian Löffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter am Landgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2003 als Richter am Oberlandesgericht Hamburg aufgeführt ( Stellvertretender Vorsitzender Richter beim 3. Zivilsenat des Oberlandesgericht Hamburg). Als beisitzender Richter beteiligt an der konservativen Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30. 11.2011 - I ZR 212/10. Vorinstanzen: LG Potsdam, Entscheidung vom 11.01.2010 - 2 O 266/09. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 U 14/10 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313 Namensgleichheit mit: Susanne Löffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Hamburg (ab 26.09.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1994 als Richterin am Landgericht Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.09.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Hamburg - halbe Stelle - aufgeführt.
Ilse Lohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 02.09.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 19.04.1991 als Richterin am Landgericht Dortmund - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Naumburg - abgeordnet - aufgeführt.
Dr. jur. Oliver Matthias (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.06.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 14.02.1995 als Richter am Landgericht Meiningen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Meiningen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.06.2008 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Kerstin Kobow (Jg. 1961) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Jena (ab 03.02.1992, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1994 und 1996 unter dem Namen Kerstin Matthias ab 03.02.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Kerstin Matthias ab 03.02.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Jena - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Kerstin Kobow ab 03.02.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Jena - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.02.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2006, 2008 und 2010 unter dem Namen Kerstin Kobow nicht aufgeführt.
Barbara Mayen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (ab 11.04.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.04.2012 als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Praxedis Möhring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (ab 01.11.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.02.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt aufgeführt. Nach ihrer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Mannheim im Januar 1992 an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin abgeordnet. Im Mai 1994 Ernennung zur Richterin am Landgericht Heidelberg. Eine dreijährige Abordnung an den Bundesgerichtshof schloss sich an. Im Mai 1999 Versetzung in die sächsische Justiz. Nach Tätigkeit am Oberlandesgericht Dresden folgte im Januar 2006 die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1990 als Richterin am Landgericht Heidelberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. Ab 01.01.2006 Vorsitzende Richterin am Landgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2008 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt. GVP 13.09.2010: 4. Zivilsenat und 23. Zivilsenat - zugleich 23. Familiensenat. Siehe Pressemitteilung unten.
Dr. Claudio Nedden-Boeger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 06.05.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter am Landgericht Essen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.05.2010 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Eine Zeit im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen tätig gewesen.2012: Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat.
Bernd Odörfer (geb.
zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"
1974) - Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2019, 2020) - im Handbuch der Justiz 2010
ab 16.05.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet
- aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.12.2012 als Richter am
Oberlandesgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab
11.09.2017 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt.
17.03.2019: "Am vergangen en Donnerstag hat der Richterwahlausschuss in Berlin
insgesamt 18 Richterinnen und Richter neu an den Bundesgerichtshof gewählt.
Sechs aus Baden-Württemberg schafften dabei den Sprung an das oberste Gericht
der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege.
Einer davon war bisher am Amtsgericht Bad Cannstatt tätig: Bernd Odörfer, der im
Herbst 2017 die Nachfolge von Andreas Holzwarth als Direktor der Justizbehörde
in der Badstraße antrat. ...Geboren wurde Bernd Odörfer in Nürnberg. Nach seinem
Jurastudium in Erlangen und seinem Referendariat in Heilbronn arbeitete er
zunächst eineinhalb Jahre in einer Stuttgarter Anwaltskanzlei. Seine berufliche
Zukunft sah er jedoch als Richter und wechselte zur Staatsanwaltschaft
Stuttgart. Von 2006 bis 2011 war er für das Justizministerium tätig, zeitweise
auch als Vertreter des Hauses in der Landesvertretung. Während einer Abordnung
an das Bundesverfassungsgericht war er dort Pressesprecher und anschießend
Präsidialrichter und Pressesprecher beim Oberlandesgericht Stuttgart. Seit 2017
leitete er als Direktor das Amtsgericht Bad Cannstatt, wo er bislang für 110
Mitarbeiter, davon 22 Richter, verantwortlich war, die jährlich etwa 6000 Fälle
zu bearbeiten hatten. ..." -
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bad-cannstatt-vom-amtsgericht-an-den-bundesgerichtshof.6302dd9e-1762-41ca-93c9-06d4c6de256d.html
Rüdiger Pamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 12.11.2018, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 18.05.1994 als Richter am Landgericht Bonn - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.03.2002 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.03.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.09.2010 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.11.2018 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Oberlandesgericht Köln - GVP 01.01.2010: 17. Zivilsenat. 05.10.2023: "Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Versetzung des AfD-Richters Jens Maier in den Ruhestand bestätigt. Wenn der Ex-AfD-Abgeordnete wieder als Richter arbeiten würde, wäre das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Justiz beeinträchtigt, entschied das Dienstgericht des Bundes beim BGH am Donnerstag. Der inzwischen 61-jährige Jurist Jens Maier arbeitete seit 1992 für die sächsische Justiz. 2017 wurde er für die AfD in den Bundestag gewählt. Bei der nächsten Wahl verpasste er knapp den Wiedereinzug und wollte wieder als Richter arbeiten. ... . Laut BGH muss ein Richter „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten, erklärte Rüdiger Pamp, der Vorsitzende Richter des Dienstgerichts. Diese Formel wurde auch bei Berufsverboten gegen Extremist:innen in den 1970er Jahren benutzt. Eine präventive Versetzung in den Ruhestand hält der BGH bei Maier für gerechtfertigt, weil er sächsischer Obmann beim AfD-Flügel war, den der Verfassungsschutz bis zu seiner formalen Auflösung als „gesichert rechtsextremistische Strömung“ einstufte. ... ." - https://taz.de/Bundesgerichtshof-bestaetigt/!5960494/
Dr. Christina Pernice (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 01.07.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt (Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe?) Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.09.2002 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.09.2002 als Richterin am Landgericht Karlsruhe - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.11.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - beurlaubt, 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.11.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2018 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Hans-Jörg Städtler-Pernice (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 09.01.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen ab Hans-Jörg Städtler ab 01.03.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Hans-Jörg Städtler-Pernice ab 09.01.2002 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.06.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.01.2015 als Vizepräsident am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.01.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Zeitweilig Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz? 2009: Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. - Vorsitzender der Bezirksgruppe Karlsruhe - http://www.richterverein-bw.de/verein/index.php?idcatside=50. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2020: Vorsitzender Richter / 8. Zivilsenat.
Dr. Andreas Quentin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 13.05. 2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.03.1994 als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2006 als Richter am Oberlandesgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.05. 2011 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Ab Sommer 1992 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Mit Wirkung zum 15.12.1998 zum Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth ernannt - beisitzender Richter mehrerer Zivilkammern und des Schwurgerichts an. Am 01.11.2005 auf der Grundlage einer Abordnung Übernahme der Leitung der Justizpressestelle beim Oberlandesgericht Nürnberg. Zugleich Mitglied eines Zivilsenats. Am 01.09. 2006 Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht. Nach dem Ausscheiden aus der Justizpressestelle beisitzender Richter im 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg.
Dr. Rolf Raum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 25.06.2013, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.06.2013 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. 2019: Freispruch Josef Ackermann - Deutsche Bank.
Mechthild Maria Reichsgräfin von Schmettau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 15.02.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.06.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.01.1997 als Richterin am Landgericht Erfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.01.1997 als Richterin am Landgericht Erfurt - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Thüringen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.05.2013 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Erfurt - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.02.2020 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2024: Beisitzerin 6. Strafsenat. Oberlandesgericht Jena - 2013: 1. Familiensenat. GVP 01.01.2016: Beisitzerin 1. Familiensenat. GVP 01.01.2016: nicht aufgeführt. 10.03.2017: "... Weihbischof Reinhard Hauke (Vorsitzender), Andrea Stützer, Propst Hartmut Gremler, Mechthild von Schmettau, Martin Webers, Anne Rademacher (stellv. Vorsitzende), Jürgen Wehlisch, Benno Pickel, Pater Wilhelm Steenken (von rechts). ... Anfang März fand in Erfurt die konstituierende Vertreterversammlung des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt statt. Im Mittelpunkt stand die Vorstellung der Vertreter, die Zuwahl weiterer Personen und die Wahl des neuen Caritasrates, ..." - Familiensenat. http://eichsfeld.thueringer-allgemeine.de/web/eichsfeld/startseite/detail/-/specific/Vier-Eichsfelder-im-neuen-Caritasrat-43822693. BUNDESGERICHTSHOF - BESCHLUSS - 6 StR 212/23 vom 30. Mai 2023 in der Strafsache gegen ..." - https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&anz=1133&pos=5. Namensgleichheit mit: Georg von Schmettau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Gotha / Direktor am Amtsgericht Gotha (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.06.1993 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.1996 als Richter am Amtsgericht Erfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 01.07.2006 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Erfurt aufgeführt. 2010, ..., 2024: Familiensachen - Abteilung 36 Versorgungsausgleich - 36 F 1195/08 VA - FamRZ 2010, Heft 19. Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils - 36 F 141/11 - Beschluss vom 14.09.2012 - veröffentlicht in ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 01/2013. Amtsgericht Erfurt - GVP 01.01.2024: Familiensachen - Abteilung 36.
Dr. Andreas Remmert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.05.2012, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.04.1997 als Richter am Landgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 28.02.2003 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2007 als Ministerialrat am Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Ab 02.05.2012 Richter am Bundesgerichtshof - III. Zivilsenat: Staats- und Amtshaftungsrecht. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Dr. Hartmut Rensen (geb. 06.11.1970 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.10.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.04.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.04.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln und zugleich als Richter am Amtgericht Heinsberg aufgeführt (offenbar dort als Richter auf Probe). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.08.2004 als Richter am Landgericht Aachen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.03.2012 als Richter am Landgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.03.2012 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Köln - GVP 01.01.2017: Beisitzer am 18. Zivilsenat. Wikipedia - 30.04.2022: "Hartmut Rensen (* 6. November 1970 in Lingen (Ems)) ist ein promovierter Jurist und seit dem 1. Oktober 2019 Richter am Bundesgerichtshof. Hartmut Rensen besuchte das Gymnasium Marianum und trat nach der Beendigung seiner juristischen Ausbildung sowie einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Zivilrecht 2001 als Richter auf Probe in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier war er zunächst beim Landgericht Aachen und bei den Amtsgerichten Heinsberg und Geilenkirchen eingesetzt. Nach seiner Ernennung zum Richter am Landgericht war er seit Oktober 2004 wieder beim Landgericht Aachen tätig. Von Juni 2006 an war er für drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Von Juli 2010 bis Mai 2011 arbeitete er am Oberlandesgericht Köln, an dem er im März 2012 seine Ernennung zum Richter des Oberlandesgerichts erhielt. Seit Januar 2019 war er mit der Hälfte seiner Arbeitskraft an den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 ist er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dort dem X. Zivilsenat zugewiesen worden. Mit Wirkung vom 1. August 2021 gehört er zusätzlich dem als Hilfssenat eingerichteten VIa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes an. Im Nebenamt hat Rensen einen Lehrauftrag an der Universität Osnabrück angenommen. Veröffentlichungen: Beschlussmängelstreitigkeiten in der GmbH, Nomos, 2014, ISBN 9783848705825; Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – erläutert von den wissenschaftlichen Mitarbeitern, de Gruyter, 2009, ISBN 9783899494808 (Mitautor); Die Gehörsrüge (§ 321a ZPO): Leitfaden für die Praxis (mit Tanja Polep), de Gruyter, 2004, ISBN 978-3-11-089644-2. https://de.wikipedia.org/wiki/Hartmut_Rensen. Namensgleichheit mit: Dr. Lena Michel-Rensen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Amtsgericht Aachen (ab 20.08.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Lena Michel ab 02.05.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Lena Michel-Rensen ab 20.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Aachen - Mutterschutz - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Aachen aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 12.11.2012, 01.01.2013: unter dem Namen Michel aufgeführt / Strafsachen. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2014, 01.01.2017: unter dem Namen Michel-Rensen aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2018: Richterin Michel-Rensen ist verhindert. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2019, 01.01.2020, 01.01.2021, 01.01.2022: nicht aufgeführt.
Dagmar Sacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 14.11.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.07.1999 als Richterin am Landgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.03.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.12.2012 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Oberlandesgericht Hamm - GVP 01.01.2013: Vorsitzende Richterin - 1. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Gerald Sacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1905) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum (ab 29.01.1993, ..., 2010)Prof. Dr. Günther Sander (Jg. 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 29.03.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.08.1991 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Ab 27.06.2000 Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin.
Günther M. Sander (* 1961 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof.
Nach dem Abitur studierte Sander von 1979 bis 1984 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Während des Rechtsreferendariats war er von 1985 bis 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ulrich Eisenberg am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Freien Universität Berlin.[1] 1988 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein, wo er zunächst bei der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin tätig war. 1991 wurde Sander zum Richter am Landgericht Berlin ernannt, aber sogleich bis 1994 an die Senatsverwaltung für Justiz, Abteilung Justizprüfungsamt abgeordnet. 1996 wurde er mit einer von Ulrich Eisenberg betreuten Arbeit "Zur Beurteilung exihibitionistischer Handlungen" zum Dr. iur. promoviert. Von 1997 bis 2000 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Jahr 2000 wurde Sander zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin befördert.
Am 4. Februar 2008 wurde Sander zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dort ist er dem 1. Strafsenat zugewiesen, der für die Revisionen der Oberlandesgerichtsbezirke Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Stuttgart sowie für Militärstrafsachen zuständig ist. Außerdem ist ihm die Funktion des Ermittlungsrichters VI. übertragen worden.[2]
Sander war seit 1991 als Dozent und Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig. Im Jahr 2004 wurde er dort zum Honorarprofessor für Straf- und Strafprozessrecht ernannt. Er ist zusammen mit Klaus Miebach Redakteur eines Bandes des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch (§§ 185- 262 StGB) und Coautor dieses Bandes.
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnther_SanderProf. Dr. rer. pol. Jürgen Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichthof in Karlsruhe (ab 22.01.2018, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 25.07.1994 als Richter am Landgericht Darmstadt - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.10.2001 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.09.2007 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.01.2018 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2023: Vorsitzender Richter - 3. Strafsenat. 22.01.2018: "Der Bundespräsident hat den früher in Darmstadt und Bensheim tätigen Richter Dr. Jürgen Schäfer zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ernannt. ... Von 1982 bis 1987 studierte er Rechtswissenschaft in Mainz und Tübingen. Von 1988 bis 1991 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Technischen Hochschule Darmstadt beschäftigt. Zugleich absolvierte er sein Referendariat und legte 1990 das zweite Staatsexamen ab. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er Anfang 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Nach Verwendungen am Landgericht Darmstadt und Amtsgericht Bensheim wurde Schäfer im Juli 1994 zum Richter am Landgericht Darmstadt ernannt. Ein Jahr später promovierte er an der TH Darmstadt über „Alkohol und Arbeitsverhältnis: zur rechtlichen Bewältigung alltäglicher Probleme“. Von Dezember 1997 bis November 2000 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Am 8. Oktober 2001 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt befördert. Am 3. September 2007 wurde Schäfer zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither war er Mitglied, seit Dezember 2010 auch stellvertretender Vorsitzender des 3. Strafsenats. Dieser befasst sich neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen als Spezialzuständigkeit mit sämtlichen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesgerichtshofs fallenden Staatsschutz-Strafsachen sowie mit Revisionen in Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Von Juli 2010 bis Dezember 2011 war Schäfer zugleich dem Senat für Anwaltssachen zugewiesen. Ebenfalls seit Juli 2010 gehörte er zudem als stellvertretendes Mitglied dem Senat für Patentanwaltssachen an. Seit 2012 ist Schäfer in den Großen Senat für Strafsachen entsandt, seit Januar 2015 ist er zudem Mitglied des BGH-Präsidiums. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat dem 55-Jährigen den Vorsitz im 2. Strafsenat übertragen, der im Wesentlichen für Revisionen in allgemeinen Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist." - https://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/richter-aus-darmstadt-rueckt-beim-bgh-auf-1246530. 09.03.2023: "Der IS-Rückkehrerin Jennifer W. droht eine härtere Strafe, weil sie 2015 im Irak ein jesidisches Mädchen in sengender Hitze angekettet sterben ließ, ohne einzuschreiten. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Frau aus Lohne in Niedersachsen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auf Revision der Bundesanwaltschaft hin teilweise auf. Es begegne durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das OLG hier einen minderschweren Fall angenommen habe, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. W. war in München im Oktober 2021 unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge verurteilt worden. ..." - https://www.welt.de/politik/ausland/article244189313/Bundesgerichtshof-IS-Rueckkehrerin-Jennifer-W-droht-haertere-Strafe.html. Namensgleichheit mit: Jürgen Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - Zweigstelle Lörrach (ab , ..., 2024) - ab 16.11.2000 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2004 als Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 01.01.2011 als Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.01.2021 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt.
Prof. Dr. Wolfgang Schaffert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1955) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 04.09.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.09.2000 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2016: Beisitzer 1. Zivilsenat. Als beisitzender Richter beteiligt an der konservativen Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10. Vorinstanzen: LG Potsdam, Entscheidung vom 11.01.2010 - 2 O 266/09. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 U 14/10 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313
Dr. Michael Schild von Spannenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Bundesgerichtshof (ab ..., ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Michael Senger ab 02.05.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Michael Schild von Spannenberg ab 24.02.2011 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.02.2011 als Richter am Landgericht Frankenthal - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Frankenthal - GVP 01.01.2011: Richter auf Probe. 2018, 2019: Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken. 14.03.2019: "Dr. Michael Schild von Spannenberg und Dr. Andreas Hammer zu Bundesrichtern gewählt – Justizminister Herbert Mertin gratuliert herzlich zu den neuen Ämtern. Bei den heutigen Wahlen der neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Berlin kamen auch zwei Richter aus Rheinland-Pfalz zum Zug: Dr. Michael Schild von Spannenberg, derzeit Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken, wurde zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt; Dr. Andreas Hammer, derzeit Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Dies teilte Justizminister Herbert Mertin im Anschluss an die Sitzung des Richterwahlausschusses mit. ... Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften absolvierte er im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken das Rechtsreferendariat. Hieran schloss sich eine anwaltliche Tätigkeit in Frankfurt am Main an. Im Mai 2007 trat Dr. Michael Schild von Spannenberg als Richter auf Probe bei dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein, wo er im Februar 2011 auch zum Richter am Landgericht ernannt wurde. In den Jahren 2013 bis 2016 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. Nach einer weiteren Abordnung an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken wurde er dort im April 2018 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/dr-michael-schild-von-spannenberg-und-dr-andreas-hammer-zu-bundesrichtern-gewaehlt-justizminister/
Roger Schilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 02.03.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1995 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bremen aufgeführt. Ab 18.01.1999 Richter am Amtsgericht Bremen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2006 als Richter am Oberlandesgericht Bremen aufgeführt (4. Zivilsenat - Familiensenat, dann stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen / 5. Zivilsenat - als Senat für Familiensachen. FamRZ 1/2007, FamRZ 11/2007, FamRZ 13/2007, FamRZ 16/2007, NJW 45/2007, FPR 1-2/2008. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.03.2009 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Claudia Schilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Geestland / Direktorin am Amtsgericht Geestland (ab , ..., 2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 30.08.2001 als Richterin am Amtsgericht Bremerhaven aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2008 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.03.2008 als Direktorin am Amtsgericht Langen bei Bremerhaven aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2008 als Direktorin am Amtsgericht Geestland aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2015: Direktorin am neu eingerichteten Amtsgericht Geestland. "Claudia Schilling (* 13. Juni 1968 in Wolfsburg) ist eine deutsche Juristin und Politikerin. Seit August 2019 ist sie für die SPD im Senat Bovenschulte Senatorin für Wissenschaft und Häfen sowie Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen. Schilling wuchs in Wolfsburg auf. Ihr Abitur erwarb sie 1988 am Gymnasium Kreuzheide in Wolfsburg. Sie studierte von 1988 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Von Juni 1993 bis Juli 1994 war sie wissenschaftliche Assistentin an der Universität Halle und schrieb ihre Dissertation, mit der sie im Januar 1995 zum Dr. jur. promoviert wurde. Ihr Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg schloss sie 1996 mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen ab. Schilling war von 1996 bis 1999 als Rechtsanwältin in Bremen und Oldenburg mit Schwerpunkten im Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht tätig. 1999 wurde sie Richterin am Amtsgericht Bremerhaven sowie 2005 kurzzeitig am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen. Von 2006 bis Februar 2008 war sie beim Senator für Justiz und Verfassung in Bremen für den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Gesetzgebung verantwortlich. Anschließend war sie bis Dezember 2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Bremen tätig. Nach einem Wechsel in die niedersächsische Justiz leitete sie ab Januar 2012 bis März 2017 das Amtsgericht Geestland in Langen. Ab April 2017 bis Juli 2019 war sie hauptamtliche Stadträtin und Sozialdezernentin für die Bereiche Jugend, Familie und Frauen sowie Arbeit, Soziales, Senioren und Migranten im Magistrat der Seestadt Bremerhaven. Neben ihrer jeweiligen hauptberuflichen Tätigkeit war Schilling 1995/96 Lehrbeauftragte an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven sowie 2003/05 und 2016/17 an der Hochschule Bremerhaven. Schilling wurde 2004 Mitglied der SPD im Ortsverein Bremerhaven, Lehe-Nord. Der SPD-Ortsverein Lehe-Nord nominierte sie im September 2016 für das Amt der hauptamtlichen Stadträtin für die Bereiche Arbeit, Soziales, Seniorinnen und Senioren, Migrantinnen und Migranten sowie Jugend, Familie und Frauen. Der SPD Unterbezirk Bremerhaven bestätigte dies Kandidatur und im Februar 2017 wählte die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung sie zur Stadträtin. Im Juli 2019 wurde Schilling durch die SPD in Bremerhaven als Bremerhavener Vertreterin im Bremer Senat nominiert und durch den Landesparteitag der Bremer SPD bestätigt. Am 15. Aug. 2019 wurde sie durch die Bremische Bürgerschaft zur Senatorin gewählt. Schilling ist mit Uwe Lissau verheiratet."
Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 29.07.2002, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.08.1987 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 22.02.1991 als Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.07.1997 als Ministerialrat beim Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2000 als Ministerialrat beim Bundesjustizministerium aufgeführt. http://www.schmidt-raentsch.eu/Vorlesung/Index-Vorlesung.html. Namensgleichheit mit: Dr. Ruth Schmidt-Räntsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 28.02.2003, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.04.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Ab 21.06.1990 Richterin am Landgericht Bonn. Ab 28.02.2003 Richterin am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Prof. Dr. Bertram Schmitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 10.05.2005, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 04.05.1993 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 10.05.2005 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 10.05.2005 als Richter am Bundesgerichtshof - abgeordnet - aufgeführt. 2021 offenbar am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag - siehe unten. Richter Schmitt setzte sich als ersatzweise eingesprungener Richter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04) - Kammerurteil vom 03.12.2009 - als einziger der abstimmenden Richter für die Fortführung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder in Deutschland ein. Womit haben wir in Deutschland solche Richter verdient? Woran Richter Schmitt womöglich in früher Kindheit gelitten hat, dass er noch im Jahr 2009 die nichtverheirateten Väter in Deutschland weiter diskriminieren lassen wollte, ist uns nicht bekannt, womöglich ist er bei einer Helikoptermutter oder ohne einen guten Vater aufgewachsen, dass er im Jahr 2009 solch eine schändliche Position einnahm.
"... Richter Bertram Schmitt stimmte als einziger gegen das Urteil und schrieb ein Sondervotum. Er trat dafür ein, den Deutschen ihre Regeln zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu erhalten. Dies sei besser als per Gerichtsbeschluss „erzwungene Harmonie“.
Wie lief der Fall in Deutschland?
Richter Schmitt war eigentlich nur eingesprungen. An seiner statt hätte die deutsche Richterin am EGMR, Renate Jaeger, ein Votum abgeben müssen. Doch Jaeger hatte einen Grund, sich fernzuhalten: Sie war Verfassungsrichterin in Karlsruhe, als dieser konkrete Fall 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde. Nun galt sie als befangen. Karlsruhe ließ die Regeln damals passieren, regte die Politik aber an, die Lebenswirklichkeit der unehelichen Eltern zu beobachten. Dennoch gab es viel Kritik. Das Urteil zementiere ein althergebrachtes Rollenbild, hieß es. Der EGMR widersprach jetzt ausdrücklich dem Verfassungsgericht, ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter laufe dem Kindeswohl zuwider."
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Sorgerecht-Menschenrechte;art122,2966533TAZ - 07.05.2021: "... Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den Ugander Dominic Ongwen, ein früherer Kommandeur der für extreme Brutalität berüchtigten `Lord`s Resistance Army`(LRA) wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 25 Jahren Haft verurteilt. ... Er war als Neunjähriger auf dem Weg zur Schule verschleppt und als Kindersoldat eingesetzt worden. Er habe in den ersten Jahren sehr gelitten, sagte der Vorsitzende Richter Bertram Schmitt aus Deutschland. ..."
Dr. Heinrich Schoppmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1998 als Richter am Landgericht Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.02.2006 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Ab Januar 2012 Vizepräsident am Landgericht Offenburg. Ab November 2014 Richter am Bundesgerichtshof. https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Schoppmeyer_(Jurist)
Beate Sost-Scheible (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (ab 25.06.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 25.06.2013 als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Dr. Christina Stresemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (ab 03.09.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.05.1997 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.07.2003 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 als Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.09.2012 als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. 2010, 2011: Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. 2012 nicht mehr als Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin tätig.
Thomas Sunder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.11.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.12.2001 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 01.11.2010: Personalien: Richter am Oberlandesgericht Thomas Sunder, der dem 6. Zivilsenat angehört hat, ist mit Wirkung vom 1. November 2010 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt worden.
Dr. Frank Tiemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 06.01.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.01.2016 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.13.10.2012: "Reiterhof in Reckahn Reitlehrer missbraucht über 15 Jahre lang Kinder" - http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/reiterhof-in-reckahn-reitlehrer-missbraucht-ueber-15-jahre-lang-kinder/7250754.html. 2009, ..., 2012: Pressesprecher am Landgericht Potsdam. Keine Unterscheidung der beiden Vorsitzenden Richter am Landgericht Potsdam mit Namen Tiemann im Geschäftsverteilungsplan. Das sollte geändert werden, wo doch jetzt sogar schon Menschen zum Mond fliegen, sollte das doch nicht noch 100 Jahre dauern.
Christian Tombrink (Jg. 1963) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - ab 01.04.1996 Richter am Oberlandesgericht Brandenburg
Beatrix Weber-Monecke (geb. 14.12.1950) - Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 02.06.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 02.11.1981 als Richterin am Amtsgericht Altenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 24.07.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.06.1995 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Gott schenke ihr im Namen der nichtverheirateten sorgerechtlich diskriminierten Väter einen baldigen Ruhestand. Der Väternotruf wird diesen Tag mit einer Flasche Sekt gebührend feiern und hörbar aufatmen. Namensgleichheit mit: Walter E. Weber-Monecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Betzdorf / Direktor am Amtsgericht Betzdorf (ab 13.04.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 31.01.1983 als Richter am Amtsgericht Betzdorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.04.1994 als Direktor am Amtsgericht Betzdorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt.
Dietlind Weinland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1991 als Richterin am Amtsgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.03.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg - abgeordnet - aufgeführt. Ab 02.02.2011 Richterin am Bundesgerichtshof.
Renate Wimmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 09.04.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.09.1999 als Richterin am Landgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.11.2005 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.04.2015 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Andreas Wimmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (ab 01.08.2022, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2006 als Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.11.2011 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.05.2018 als Präsident am Landgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.05.2018 als Präsident am Landgericht Augsburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 30.07.2020: "Der Präsident des Landshuter Landgerichts, Andreas Wimmer, wechselt in gleicher Position nach Augsburg. Der 59-Jährige werde zum 1. August Präsident des Landgerichtes in der schwäbischen Stadt, teilte das Oberlandesgericht München am Donnerstag mit. Der bisherige Augsburger Gerichtspräsident Herbert Veh war bereits im Mai in den Ruhestand gegangen, er hatte das Landgericht in Augsburg elf Jahre geführt." - https://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-augsburg-landshuter-landgerichtspraesident-wechselt-nach-augsburg-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200730-99-984351. 24.05.2022: "Andreas Wimmer (61 Jahre) begann seine Justizkarriere im Jahre 1989 bei der Staatsanwaltschaft München I. Nach sechs Monaten wechselte er für zweieinhalb Jahre ins Bayerische Justizministerium. Nach zehn Monaten als Richter am Landgericht München I war er von 1993 bis 1996 an das Bayerische Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten abgeordnet und anschließend im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig. 2005 folgte eine Versetzung an das Oberlandesgericht München mit teilweiser Abordnung an das Bayerische Oberste Landesgericht. Ab 2006 war Herr Wimmer für weitere fünf Jahre am Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig, bevor er im November 2011 als Leitender Oberstaatsanwalt zur Generalstaatsanwaltschaft München wechselte. Seit 2013 war er dort ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts und unter anderem für Revisionen, Gesetzesvorhaben sowie Terrorismusbekämpfung und Grundsatzfragen des Prozessrechts zuständig. 2018 wurde er zum Präsidenten des Landgerichts Landshut ernannt, 2020 zum Präsidenten des Landgerichts Augsburg. Ab 1. August 2022 ist Andreas Wimmer neuer Generalstaatsanwalt in Nürnberg." - https://www.bayern.de/bayerisches-kabinett-amtswechsel-bei-der-generalstaatsanwaltschaft-nuernberg-generalstaatsanwalt-andreas-wimmer-folgt-dr-wolfgang-kimmel/.
Claus Zeng (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 07.10.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.01.1999 als Richter am Amtsgericht Pasewalk aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2004 als Richter am Oberlandesgericht Rostock - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2009 als Vizepräsident am Landgericht Schwerin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.10.2013 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
# Dr. Herbert Diemer
# Thomas Dittmann
# Dr. Katharina Deppert
# Angela Diederichsen
# Hartwig Duensing
# Dr. Andreas Ernemann
# Renate Elf
# Peter Klemens Ernst
# Dr. Willi Erdmann
Wolfgang Weitzel
# Chabestari Ursula Safari
# Dr. Angelika Reichart
# Dr. Markus Gehrlein
# Gerhard Vill
# Ulrike Geib
# Ellen Roggenbuck
# Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch
# Dr. Gerald Roth
# Ulrich Herrmann
# Prof. Dr. Günter Hirsch
# Dr. Eberhard Rinne
# Prof. Dr. Eike Ullmann
# Prof. Dr. Eicke Ullmann
# Dr. Dieter Hesselberger
# Dr. Reinhard Gaier
# Dr. Joachim Siol
# Dr. Gerhard Haß
# Dr. Michael Wurm
# Dr. Gerbert Hübsch
# Joachim Häger
# Hans-Peter Kirchhof
# Jürgen Hausmann
# Dr. Markus Wiebel
# Kurt Rüdiger Maatz
# Prof. Dr. Wulf Goette
# Joachim Starck
# Walter Winkler
# Dr. Gerhard Schlichting
# Dr. Hans-Gerhard Ganter
# Dr. Dirck Leimert
# Ernst Schneider
# Edgar Streck
# Dr. Hans-Peter Greiner
# Dr. Jürgen-Detlef Kuckein
# Dr. Johann Kuffer
# Dr. Giseltraud Otten
# Karl-Heinz Seiffert
# Dr. Dieter Wolst
# Daniela Solin-Stojanovic
# Dr. Michael Klein
# Alfred Keukenschrijver
# Dr. Jens-Peter Kurzwelly
# Dr. Ursula Gerhardt
# Hans-Jörg Kraemer
# Dr. Gerhard Müller
# Elisabeth Mühlens
# Maren Münke
# Gerhard von Lienen
# Roland Wendt
# Bernd Raebel
# Wolfgang Wellner
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# Ulrich Hebenstreit
# Dr. Henning Wassermann
# Hans-Jürgen Schaal
# Burkhard Pauge
# Dr. Peter Frellesen
# Joachim Felsch
# Karlheinz Stöhr
# Jochem Gröning
# Lutz Strohn
# Kay Nehm
# Volkhard Wache
# Dr. Hans-Joachim Kurth
# Dr. Karl-Heinz Schnarr
# Dr. Peter Morre
# Uwe Schulz
# Joachim Lampe
# Ekkehard Schulz
# Hans Piesker
# Lothar Senge
# Siegfried Müllenbach
# Dr. Peter Pöpperl
# Winfried Heiduschka
# Dirk Fernholz
# Ekkehard Kohlhaas
# Rainer Griesbaum
# Reinhard Jaeckel
# Hermann von Langsdorff
# Rolf Hannrich
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# Wolfgang Kalf
# Bernd Streudel
# Manfred Hofmann
# Eva Schübel
# Horst-Rüdiger Salzmann
# Frauke-Katrin Scheuten
# Dr. Ulrich Franke
# Johann Michael Veith
# Dr. Christoph Krehl
# Johann Schmidt
# Andrea Scharlack
# Michael Hülsmann
# Peter Gregorius
# Carolin Speich
# Erwin Hubert
Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof Karlsruhe:
siehe unter Generalbundesanwalt
Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof:
siehe unter Generalbundesanwalt
Dr. Gerhard Schäfer (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 20.08.1996, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.10.1968 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1974 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Sch%C3%A4fer.15.11.2011: Ein Mann mit viel Erfahrung. Ehemaliger Bundesrichter leitet Kommission der Terror-Ermittlungsbehörden. Erfurt (dp) – Neugierig waren alle Journalisten auf den Mann, der die Kommission leiten soll, die die Rolle der Thüringer Behörden beim Umgang mit der rechtsextremen Terrorzelle klären soll. Als solche haben sich die Bankräuber aus Eisenach herausgestellt. Uwe M. und Uwe B. begingen in einem Wohnwagen Selbstmord, Mittäterin Beate Z. stellte sich inzwischen der Polizei. Das Trio gehörte zu einer rechtsextremen Vereinigung, die Polizei verlor Ende der 1990er Jahre seine Spur. Sie waren untergetaucht, nachdem sie wegen des Baus mehrer Rohrbomben festgenommen werden sollten. Am Dienstag, 15. November, gab Innenminister Jörg Geibert den Namen bekannt: Es ist Dr. Gerhard Schäfer – ehemaliger Bundesrichter und ein Fuchs, wenn es um Geheimdienste geht. ..." - http://www.dtoday.de/regionen/lokal-nachrichten_artikel,-Ehemaliger-Bundesrichter-leitet-Kommission-der-Terror-Ermittlungsbehoerden-_arid,109757.html
Nicht mehr als Richter am Bundesgerichtshof tätig:
Dr. Wilhelm-Albrecht Achilles (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 29.03.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.03.1985 als Richter am Landgericht Braunschweig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.02.1993 als Richter am Oberlandesgericht Braunschweig aufgeführt.
No Name - Richterin am Landgericht Potsdam - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Michael Ahlt (Jg. 1943) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.08.2001, ..., 2002)
Claus Dietrich Asendorf (Jg. 1946) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.11.2001, ..., 2008)
Gerhard Athing (Jg. 1945) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 04.03.1994, ..., 2008)
Barbara Ambrosius (Jg. 1944) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 04.11.1996, ..., 2008)
Wolfgang Ball (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1948) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.07.1991 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.07.2006 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Clemens Basdorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1949) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof / 5. Strafsenat (ab 18.06.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1990 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.06.2006 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. BGH Urteil vom 16. November 1995 -5 StR 747/94- "Insgesamt neigt der Senat zu dem Befund, daß das Scheitern der Verfolgung von NS-Richtern vornehmlich durch eine zu weitgehende Einschränkung bei der Auslegung der subjektiven Voraussetzungen des Rechtsbeugungstatbestandes bedingt war."
Karl-Eugen Bauner (Jg. 1947) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.04.2001, ..., 2008)
Dr. Dietrich Beyer (Jg. 1941) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.08.1990, ..., 2002)
Dr. Alfred Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 17.11.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.07.2002 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.11.2010 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Dr. Kapsa Bernhard (Jg. 1943) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 28.03.1996, ..., 2002)
Dr. Friedrich Blumenröhr (geb. 24.10.1936) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - sogenannter Väterentsorgungssenat (ab 19.09.1978, ..., 2001) - beteiligter Richter am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001.
Dr. Bernd-Dieter Bode (Jg. 1943) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 16.07.1991, ..., 2002 )
Dr. Axel Boetticher (Jg. 1943) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 17.05.1995, ..., 2002)
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1948) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof / I. Zivilsenat (ab 01.11.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 29.05.1979 als Richter am Landgericht Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 24.11.1989 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.03.1996 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2006 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Als Vorsitzender Richter beteiligt an der konservativen Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10. Vorinstanzen: LG Potsdam, Entscheidung vom 11.01.2010 - 2 O 266/09. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 U 14/10 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313.. Richter Bornkamm geht glücklicherweise in Kürze in den Ruhestand. Wollen wir hoffen, dass dann der Vorsitz des I. Zivilsenates mit einem Richter erfolgt, dem das Interesse der Öffentlichkeit auf Informationsfreiheit ein höheres Gut ist, als Informationsmonopolinteressen Weniger.
Dr. Hans-Peter Brause (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.07.2000, ..., 2012)
Dr. Wolfgang Büscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.08.1999 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2016: Vorsitzender Richter - 1. Zivilsenat. An der konservativen Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - zum Glück nicht beteiligt - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313. Namensgleichheit mit: Angela Glatz-Büscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Moers / Direktorin am Amtsgericht Moers (ab 01.11.2007, ..., 2010) - zuerst in Wuppertal. Ab 1994 Richterin am Amtsgericht Remscheid. Ab 1999 Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Angela Glatz ab 04.10.1991 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Angela Glatz ab 20.12.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 unter dem Namen Angela Glatz als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Mettmann aufgeführt. Vom 31.01.2005 bis 31.10.2007 Direktorin am Amtsgericht Geldern.
Dr. Hans-Joachim Czub (Jg. 1951) - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 10.05.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden aufgeführt.
Angela Diederichsen (Jg. 1950) - Richterin am Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 07.11.2000, ..., 2008)
Michael Dölp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.09.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.10.1990 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.10.1990 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2008 als Richter am Bundesgerichtshof - beurlaubt - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Doerte Dölp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Hannover / Familiengericht (ab 25.02.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.04.1993 als Richterin am Amtsgericht Hannover aufgeführt.
Claus Dörr (geb. am 22. März 1947 in Darmstadt geboren - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.08.1996, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 01.10.1977 als Richter am Amtsgericht Rüsselsheim aufgeführt (Familiengericht). Im Handbuch der Justiz 1988 ab 30.12.1985 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt (Beisitzer Familiensenat). Im Handbuch der Justiz 1994 ab 30.12.1985 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. FPR 4/2007. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Dr. Wolf-Dieter Dressler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.08.2002, ..., 2008)
Dr. Wolfgang Eick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.01.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1995 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.09.2005 als Vizepräsident am Landgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.01.2007 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Dr. Willi Erdmann (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichthof Karlsruhe (ab 01.07.1996, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr gelistet.
Dr. Gero Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.09.2004 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 27.07.1990 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Prof. Dr. Thomas Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 25.06.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2000 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt: Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.06.2013 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Ab 02/2011 kommissarische Leitung des 2. Strafsenates. Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2017. Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2018, 01.01.2019: nicht aufgeführt. Die Zeit 06.10.2011: "Klaus Tolksdorf, Präsident am Bundesgerichtshof: Professor Fischer scheint gelegentlich in Gefahr, die Grenzen der Zurückhaltung aus den Augen zu verlieren. ... Wer Richter aus dem 2. Strafsenat anspricht, trifft auf Menschen, die den Attacken des Präsidenten auf Thomas Fischer fassungslos gegenüberstehen. ... Der große Streit im BGH liegt nun beim kleinen Verwaltungsgericht Karlsruhe." 28.06.2016: "Zum letzten Mal, Nein heißt Nein" - http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht. https://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09/rechtsbeugung-bewusste-missachtung-fischer-im-recht/komplettansicht?print
Johann Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 02.05.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz ab 14.12.2976 als Richter am Landgericht Landshut aufgeführt. Namensgleichheit mit: Petra Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Landshut (ab 15.02.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2010 ab 01.01.2004 als Richterin am Landgericht Landshut aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Gregor Galke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 19.08.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.08.2009 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. 27.09.2016: "Berlins früherer Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat den Rechtsstreit über die Veröffentlichung von Fotos aus der „Paris Bar“ vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren. Die Richter wiesen seine Klage am Dienstag in letzter Instanz ab (Az.: VI ZR 310/14). ... Der BGH ordnete die Bilder dem Bereich der Zeitgeschichte zu und wies Wowereits Klage jetzt endgültig ab – anders als die Berliner Gerichte, die den Fall zuvor beurteilt hatten. „Ob siegesgewiss, aufgeregt, entspannt, bangend – nichts dergleichen lässt sich den Schnappschüssen entnehmen“, hieß es noch in einem Urteil des Landgerichts. Es gehe der Zeitung nur um Befriedigung von Neugier. ... Während Wowereit vor Gericht unterlag, zog der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach seine Klage vor dem BGH wegen aus seiner Sicht unzulässiger Presseberichterstattung zurück. ... Nach der Bundestagswahl 2013, als Lauterbach als möglicher neuer Gesundheitsminister im Gespräch war, hatte seine frühere Ehefrau ein Interview gegeben, das damals unter anderem die „Bild“-Zeitung aufgriff. Darin sprach sie ihrem Ex-Mann die Eignung für ein Ministeramt ab. Jahrelang hätte sie mit ihm über Unterhalt für die gemeinsamen Kinder streiten und ihn zu Zahlungen zwingen müssen. Geld und Karriere seien für ihn das Wichtigste, hatte sie Journalisten gesagt. Ihr Ex-Mann könne einer großen Verantwortung kaum gerecht werden. Lauterbach sah in den Darstellungen eine rechtswidrige Verletzung seines Privatlebens. Mit der Rücknahme der Klage vor dem Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 543/15) hat er nun auf seine Ansprüche aus den Unterlassungstiteln verzichtet und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Berliner Landgericht (Az.: 27 O 17/14) und das Kammergericht (Az.: 10 U 82/14) hatten dem SPD-Politiker noch recht gegeben." - http://www.tagesspiegel.de/politik/bgh-urteil-wowereit-verliert-vor-gericht-gegen-bild/14609670.html. Pressestelle beim Bundesgerichtshof 167/2016 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=904ae75b91c1cabdc06f944291db3da7&anz=1&pos=0&nr=76056&linked=pm&Blank=1
Wolfgang Gerber (geb. 03.11.1938) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 03.03.1992, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz ab 01.08.1983 als Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Anschließend Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Ab 03.03.1992 Richter am Bundesgerichtshof. Beteiligter Richter am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Namensgleichheit mit: Andre Gerber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richter am Amtsgericht Titisee-Neustadt (ab 02.09.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.11.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.09.2019 als Richter am Amtsgericht Titisee-Neustadt aufgeführt. Amtsgericht Waiblingen - GVP 01.01.2017.
Jürgen-Peter Graf (* 22. Dezember 1952 in Oberkirch (Baden)) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 05.02.2003, ..., 2008) - ab Januar 1983 als Richter in die baden-württembergische Justiz. In der Folgezeit bei dem Amtsgericht Emmendingen, der Staatsanwaltschaft Freiburg, dem Landgericht Freiburg, dem Amtsgericht Lörrach und dem Amtsgericht Freiburg tätig.
Jürgen-Peter Graf (* 22. Dezember 1952 in Oberkirch (Baden)) ist Richter am deutschen Bundesgerichtshof.
Sein Abitur bestand er 1971 am Erwin-Braun-Gymnasium in Oberkirch. Nach Erfüllung seiner Wehrpflicht begann er 1972 das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wo er 1977 das erste juristische Staatsexamen ablegte.
Nach dem Referendariat in der baden-württembergischen Justiz legte er 1979 sein zweites juristisches Staatsexamen in Stuttgart ab. Danach war er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Freiburg tätig. 1984 promovierte er über das familienrechtliche Thema „Dispositionsbefugnisse über den Versorgungsausgleich gem. § 1408 Abs. 2 BGB“.
Bereits zuvor trat er im Januar 1983 als Richter in die baden-württembergische Justiz ein und war in der Folgezeit bei dem Amtsgericht Emmendingen, der Staatsanwaltschaft Freiburg, dem Landgericht Freiburg, dem Amtsgericht Lörrach und dem Amtsgericht Freiburg tätig.
Im August 1988 wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zur Behörde des Generalbundesanwalts nach Karlsruhe abgeordnet. Dort war er zunächst in der Ermittlungsabteilung, danach in der Abteilung für Revisionsstrafsachen eingesetzt.
Vom April 1992 bis September 1992 war er dann bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe als Dezernent eingesetzt.
Zum 1. Oktober 1992 kehrte er zur Behörde des Generalbundesanwalts zurück, wo er in der Folge zunächst Ermittlungsverfahren gegen rechtsextremistische Straftäter bearbeitete. Etwa zeitgleich mit seiner Ernennung zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof im Dezember 1994 spezialisierte er sich neben seiner Ermittlungstätigkeit vor allem auf Fragen der Telekommunikationsüberwachung, Providerverantwortlichkeiten und ganz allgemein den Bereich von Straftaten im Internet. Daraus resultieren zahlreiche nationale und internationale Vorträge zu diesen Themen (u.a. als Mitarbeiter der G8-Subgroup High-Tech-Crime) sowie entsprechende Veröffentlichungen. Daneben war er mehrere Jahre stellvertretender Datenschutzbeauftragter der Behörde des Generalbundesanwalts.
Am 5. Februar 2003 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt, wo er zunächst dem u.a. für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat zugewiesen war. Seit 1. April 2004 ist er Mitglied des 1. Strafsenats, welcher für Revisonssachen aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, für alle Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen sowie Militärstrafsachen zuständig ist.
Mehrfach war er in den letzten Jahren als Sachverständiger zu öffentlichen Anhörungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags berufen, unter anderem am 21. März 2007 zum Thema Bekämpfung der Computerkriminalität,[1] am 25. April 2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes,[2] am 19./21. September 2007 zur Änderung des Rechts der Telekommunikationsüberwachung[3] sowie Einführung der Vorratsdatenspeicherung,[4] am 18. März 2009 zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts[5] und am 22. April 2009 zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten[6]. Am 27. Mai 2009 war er als Sachverständiger zu der zu öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen berufen.[7]
Er ist Herausgeber des neuen Beck'schen Online-Kommentars zur StPO und kommentiert dort selbst §§ 99 - 100b StPO[8] (Postbeschlagnahme, E-Mail-Beschlagnahme und Telekommunikationsüberwachung) sowie 96 ff TKG[9] (insbes. Vorratsdatenspeicherung). Dieser StPO-Kommentar ist im April 2010 auch in der 1. Auflage einer Printversion Graf / StPO[10] erschienen. Des Weiteren ist er Mitautor des Münchener Kommentars zum StGB (insbesondere zu §§ 201 ff. StGB), des Karlsruher Kommentars zum OWiG (Fragen der Elektronischen Aktenführung) sowie des Karlsruher Kommentars zur StPO (Recht der Untersuchungshaft, Elektronische Dokumente, Beschleunigtes Verfahren). Außerdem ist der Mitherausgeber und Autor des demnächst erscheinenen Kommentars von Graf/Jäger/Wittig zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht.
Graf ist seit 2005 Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen-Peter_GrafDr. Reinhard Granderath (geb. 12.08.1935) - Richter am Bundesgerichtshof (01.04.1982, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 01.12.1973 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Peter Franz Granderath (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Gera / Präsident am Landgericht Gera (ab 01.04.1999, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1985 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 21.12.1993 als Vizepräsident am Landgericht Meiningen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.09.1997 als Präsident am Landgericht Meiningen aufgeführt.
Dr. Karin Graßhof (* 25. Juni 1937 in Kiel) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Zweiter Senat (ab 08.10.1986, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1988 als Richterin am Bundesverfassungsgericht aufgeführt.
Graßhof studierte zunächst an den Universitäten in Kiel und Lausanne Rechtswissenschaften und promovierte an der Universität Kiel. Anschließend war sie als Richterin am Landgericht in Kiel und Bonn tätig. Zwischen der Tätigkeiten an den Landgerichten war sie zwei Jahre im Bundesministerium der Justiz tätig. 1975-1977 war sie hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
1984 wurde sie zur Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewählt und war dort Mitglied eines Zivilsenates. Zwei Jahre später, 1986, wurde sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts als Mitglied des Zweiten Senats, in der ihr Dezernat unter anderem Wahlrecht und Wahlprüfungsverfahren umfasste. Ihre Amtszeit endete nach 12 Jahren im Oktober 1998. Nachfolgerin auf ihrer Planstelle am Bundesverfassungsgericht wurde Lerke Osterloh.
Ihr Dezernat umfasste als Berichterstatterin Wahlrecht/Wahlprüfungsverfahren, Staatsangehörigkeitsrecht, Auslieferungsrecht, Verwirkung von Grundrechten. Sie war als Richterin unter anderem beteiligt am Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. September 1989 zur Verwertung des Tagebuches einer Strafgefangenen; zur Entscheidung betreffend der Fünf-Prozent-Hürde bei der ersten gesamtdeutschen Wahl; bezüglich des Ausländerwahlrechts in Schleswig-Holstein; der Entscheidung zum § 218 vom 28. Mai 1993; an der Maastricht-Entscheidung vom 12. Oktober 1993; der AWACS-Entscheidung vom 12. Juli 1994[1]; der Entscheidung zur Strafbarkeit der DDR-Auslandsspionage vom 15. Mai 1995; der Entscheidung zu den Mauerschützenprozessen vom 26. Oktober 1996; der Entscheidungen zur Zulässigkeit von Überhangmandaten vom 10. April 1997 und vom 26. Februar 1998; und an der Entscheidung zur Einführung des Euro vom 31. März 1998.
Am 25. Februar 1999 wurde Frau Graßhof Honorarprofessorin an der Universität Bonn. Sie gehört dem Herausgeberkollegium des Bonner Kommentar zum Grundgesetz an.
Dr. Reinhard Greger (geb. 20.08.1946) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 05.01.1993, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 01.02.1978 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.07.1980 Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1987 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 05.01.1993 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Reinhard Greger nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Gabriele Greger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Forchheim (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1991 als Richterin am Amtsgericht Weilheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2008 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt.
Dr. Heinz Grell (geb. 22.01.1914) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 15.06.1964, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1953 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 15.06.1964 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 31 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Meo-Micaela Hahne (geb. am 18.03.1947 in Heidelberg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 12.11.2001, ..., 2012) - nach Tätigkeit als Richterin auf Probe am Landgericht Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim, im November 1984 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe und im Oktober 1987 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.11.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Hahne seit Januar 1992 an. Sie ist seither Mitglied, seit April 1999 stellvertretende Vorsitzende des vornehmlich für das Familienrecht und das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab 12.11.2001 Richterin am Bundesgerichtshof. Mit Ablauf 30.04.2012 im Ruhestand. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Väternotruf gedenkt der Opfer staatlicher Diskriminierung. Buchtipp vom Väternotruf: http://www.amazon.de/Im-Namen-Volkes-Vaters-ebook/dp/B009CEYHF4/ref=sr_1_2?s=digital-text&ie=UTF8&qid=1349187983&sr=1-2. Namensgleichheit mit: Dr. Hahne (geb. 07/1899 - Senatspräsident am Oberlandesgericht Hamm (ab 01.11.1953, ...,1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Senatspräsident am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Harald Hahne (geb. 10.03.1911) - Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Osnabrück (ab 28.05.1965, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.11.1956 als Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 28.05.1965 als Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Osnabrück aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, eventuelle Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit folgende Informationen vor: Am 14. Oktober 1940 zum Staatsanwalt ernannt und bis zu seiner Einberufung 1942 zum Militär tätig in Naumburg/Saale. Seit 17. Januar 1942 Soldat und vom 25. Juli 1945 bis 26. April 1946 in amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Hammelburg. Über die Zeit beim "Militär" ab 1942 informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Monika Harms (geb. 29.09.1946 in Berlin) - Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 30.05.2006, ..., 2009) - Mai 1974 bis April 1980 Staatsanwaltschaft Hamburg, Schwerpunkt Wirtschaftsstrafsachen. April 1980 bis Oktober 1983 Landgericht Hamburg, Große Jugendstrafkammer, daneben Zivilkammer. Oktober 1983 bis Dezember 1987 Finanzgericht Hamburg, Richterin am Finanzgericht (Ertragsteuern, Zoll- und Verbrauchsteuern/EG-Recht). Ende Dezember 1987 Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (u. a. Staatsschutzsachen und seinerzeit Steuer- und Zollstrafsachen), Karlsruhe. 1. Oktober 1990 Wechsel zum 5. (Berliner) Strafsenat (insbesondere wegen Steuer- und Zollstrafsachen); seitdem auch Mitglied des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie des Senats für Wirtschaftsprüfersachen. 1996 Stellvertretende Vorsitzende der vorstehend genannten Senate. Mai 1999 Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof; seitdem Vorsitzende des 5. (Leipziger) Strafsenats, des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie des Senats für Wirtschaftsprüfersachen. Seit 01. Juni 2006 Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof. Namensgleichheit mit: Hermann Harms (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg (ab 27.11.2001, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 27.11.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg aufgeführt.
Jürgen Hausmann (Jg. 1942) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 03.10.1989, ..., 2002
Prof. Dr. Hartwig Henze (Jg. 1938) - Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2002) - ab 28.11.1986 Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr gelistet.
Monika Hermanns (Jg. 1959) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Zweiter Senat (ab 16.11.2010, ..., 2010) - ab 01.08.1998 als Richterin beim OLG Saarbrücken tätig. Ab 03.05.2004 Richterin am Bundesgerichtshof Karlsruhe - zuletzt dort tätig im 8. Zivilsenat unter anderem für Wohnraummietrecht und Kaufrecht.
Carl Hertel, auch Karl Hertel, (* 23. Juli 1879 in Düsseldorf; † 5. April
1958 in Wolbeck, Westfalen) war ein deutscher Reichsgerichtsrat und Richter am
Bundesgerichtshof.
Der Sohn eines katholischen Hofglasmalers studierte Jura
in Heidelberg, Bonn und Leipzig, wo er 1903 promoviert wurde. In Heidelberg war
er Mitglied der K.St.V. Palatia Heidelberg. Er bestand die juristischen
Staatsprüfungen 1902 und 1908 mit „ausreichend“. Zum Gerichtsassessor wurde er
1908 ernannt und war 1909 am Amtsgericht Düsseldorf tätig. 1913 wurde er
Landrichter am Landgericht Mönchengladbach. Im Ersten Weltkrieg nahm Hauptmann
der Reserve teil und war hochdekoriert. 1919 wurde er Vorsitzender in der Kammer
für Handelssachen in Mönchengladbach. Am Neujahrstag 1924 wurde er zum
Landgerichtsdirektor in Düsseldorf befördert. Mitte Juli 1931 wurde er als
Hilfsrichter an Reichsgericht berufen. 1932 wurde er zum Reichsgerichtsrat
ernannt. Er war im IV., V. Strafsenat, II. und zuletzt im V. Zivilsenat tätig.
1937 wurde er kurzzeitig im IV. Zivilsenat eingesetzt.[1] Er wurde im März 1943
wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Er war kein Parteimitglied.
Nach Kriegsende wurde er 1946 Richter am Landgericht Kempten. Von 1946 bis 1947
arbeitete er als Richter beim Kassationshof München und von 1947 bis 1948 als
Präsident der Berufungskammer Kempten. 1949 wurde er Präsident der
Berufungskammer Augsburg. Im selben Jahr beförderte man ihn zum
Senatspräsidenten beim Kassationshof München. 1950 ernannte man ihn zum
Bundesrichter in Karlsruhe als Mitglied des V. Zivilsenates, der im Zuschnitt
dem Reichsgericht ähnelt, was von der Berufungspolitik des ersten
BGH-Präsidenten Weinkauff beabsichtigt war. Nach den damaligen Bestimmungen trat
er mit Vollendung des 72. Lebensjahres am 1. Mai 1952 endgültig in den
Ruhestand. -
https://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Hertel_(Richter). 14.04.2023: "Mindestens
acht bestialische Morde machten Peter Kürten zum „Vampir von Düsseldorf“. Sein
Prozess 1930/31 endete mit dem Todesurteil. Nun ist die bislang unbekannte
Handakte des damaligen Ermittlungsrichters aufgetaucht. ... Umso erstaunlicher
ist es daher, dass fast hundert Jahre später eine wichtige Quelle ans Licht
gekommen ist: In Düsseldorf wurde ein Konvolut aus dem Besitz des damaligen
Untersuchungsrichters Carl Hertel dem Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
übergeben, das bereits über 223 Gerichtsakten zum Fall verfügt. Hertel, der in
der Bundesrepublik zum Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufstieg, hatte
die Ermittlungen im Vorfeld der Anklageerhebung durchgeführt und die wichtigsten
Informationen in einer „Handakte“ gebündelt. ...Das Düsseldorfer
Schwurgericht verurteilte Kürten im April 1931 wegen Mordes in neun Fällen
neunmal zum Tode, außerdem zu 15 Jahren Zuchthaus für sieben Mordversuche. Die
preußische Regierung lehnte eine Begnadigung ab. Im Juli 1931 fiel das Fallbeil.
... " -
https://www.welt.de/geschichte/article244771664/Serienmoerder-Peter-Kuerten-Ich-hatte-die-Stimmung-zum-Umbringen.html
Dr. Bruno Heusinger (geb. 02.031900 in Holzminden; gest. 03.08.1987 in Celle) - Präsident des BGH des Bundesgerichtshofes (ab 01.04.1960, ..., 31.03.1968 ) - 1948 bis 1955 erneut zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Braunschweig berufen. Anschließend folgte er am 4. Mai 1955 dem Freiherrn Hodo von Hodenberg als Präsident des größeren Oberlandesgerichts Celle nach. 1957 wurde er zudem Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes. Zum Präsidenten des BGH wurde Heusinger am 1. April 1960 berufen. Er übernahm dort auch den Vorsitz des sog. Kartellsenates und konnte dadurch u.a. Einfluss auf die Rechtsprechung zum erst kurz vorher in Kraft getretenen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nehmen. - http://de.wikipedia.org/wiki/Bruno_Heusinger
Heinrich Jagusch (* 11. November 1908 in Breslau; † 10. September 1987 in
Karlsruhe-Rüppurr) war ein deutscher Jurist.
Nach dem Besuch der Volksschule
in Breslau absolvierte Jagusch eine Banklehre und war daraufhin bis 1928 als
kaufmännischer Angestellter tätig. Ab 1929 war er in Breslau bei
freigewerkschaftlichen Organisationen als Verwaltungsangestellter beschäftigt,
1931 wechselte er zum Zentralverband der Angestellten in Berlin. Ebenda besuchte
er auch Vorlesungen an der Deutschen Hochschule für Politik. Im Jahr 1933 wurde
er Mitglied des NS-Kraftfahrkorps und im Jahr 1937 Mitglied der NSDAP.[1]
Im
Mai 1933 wurde Jagusch nach der Zerschlagung der Gewerkschaften
beschäftigungslos und musste sich ein neues Aufgabengebiet suchen. Daher legte
er im November 1933 die Prüfung zwecks Zulassung zum Studium ohne Reifeprüfung
ab und schrieb sich an der Friedrich-Wilhelm Universität als Student der
Rechtswissenschaften ein. Seine erste Staatsprüfung absolvierte er 1937, seine
zweite im April 1941. Bereits im März 1940 promovierte er magna cum laude mit
einer Schrift über die Rechtsberatungsstellen der Deutschen Arbeitsfront.
Nach seiner Einberufung in den Wehrdienst 1940 wurde Jagusch unter anderem in
Frankreich an der Front eingesetzt. Im Dezember 1943 wurde er schwer verwundet:
Er trug Gesichtsverletzungen davon und verlor sein linkes Auge.
Zurück in
Deutschland ließ er sich nach dem Krieg in Braunschweig nieder und wurde 1946 in
den Justizdienst der britischen Besatzungsmacht aufgenommen. Beim Landgericht
Braunschweig wurde er zunächst als beauftragter Richter eingestellt und im Juli
1946 zum Landgerichtsrat ernannt. Zwischenzeitlich war er als Hilfsrichter am
Oberlandesgericht Braunschweig tätig und wurde im Juli 1948 zum Richter am
Obersten Gerichtshof für die Britische Zone berufen.
Nach der Gründung des
Bundesgerichtshofs 1950 wurde Jagusch schließlich zum Bundesrichter gewählt und
trat im Januar 1951 sein Amt an. Er gehörte zunächst dem 4., danach dem 1.
Strafsenat an. Außerdem war er Mitglied des Großen Senats für Strafsachen.
Im
März 1954 wurde er dem neu eingerichteten 6. Strafsenat zugeteilt, der für
Staatsschutzsachen zuständig war. Dem Senat, der ab 1956 die Bezeichnung 3.
Strafsenat trug, gehörte Jagusch später als stellvertretender Vorsitzender und
ab Oktober 1959 als Vorsitzender (Senatspräsident) an. In seine Amtszeit fielen
unter anderem die medienträchtigen Verfahren gegen Otto John, Wolfgang
Wohlgemuth, Alfred Frenzel und Bogdan Staschinski (Staschinski-Fall). Ende 1962
gab er den Vorsitz des 3. Senats ab und wurde Vorsitzender des 4. Senats, der
sich unter anderem mit dem Straßenverkehrsrecht beschäftigt.
1964
veröffentlichte er unter einem Pseudonym („Judex“) zwei Artikel im
Nachrichtenmagazin Der Spiegel: Der erste Beitrag setzte sich kritisch mit der
Haftentlassung von Günter Hofé auseinander[2], im zweiten wurde das
Gerichtsverfahren zur Spiegel-Affäre mit dem Weltbühne-Prozess verglichen[3].
Vom BGH-Präsidenten Bruno Heusinger befragt, ob er der Autor des letztgenannten
Artikels sei, leugnete er zunächst seine Urheberschaft[4], woraufhin ein
Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet wurde; dieses wurde erst im August 1967
auf Antrag des Bundesjustizministers eingestellt, als Jagusch bereits seit zwei
Jahren aus gesundheitlichen Gründen im Ruhestand war.
https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Jagusch
Dr. Bernhard Jestaedt (Jg. 1939) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 28.02.1986, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr aufgeführt.
Dr. Sibylle Kessal-Wulf (geb. 25.11.1958) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Zweiter Senat (ab 19.12.2011, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen ab 02.12.1985 unter dem Namen Sibylle Kessal als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Sibylle Kessal-Wulf ab 02.12.04.1988 als Richterin am Amtsgericht Flensburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 1994 und 2000 unter dem Namen Sibylle Kessal-Wulf ab 16.04.1992 als Richterin am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Schon hier eine Bilderbuchturbokarriere - in nur sieben Jahren vom Richterverhältnis auf Probe zur Richterin am Oberlandesgericht. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.05.2001 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.12.2011 als Richterin am Bundesverfassungsgericht aufgeführt. 21.12.2023: "Gleich zwei neue Verfassungsrichter sind am Donnerstag in Schloss Bellevue von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt worden. Gleichzeitig übergab er ihren Vorgängern am Bundesverfassungsgericht, Sibylle Kessal-Wulf und Peter Müller, die Entlassungsurkunden. Die beiden neuen Verfassungsrichter Peter Frank – vorher Generalbundesanwalt – und Holger Wöckel waren Ende November beziehungsweise vor sechs Tagen vom Bundesrat gewählt worden. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article249176358/Steinmeier-ernennt-zwei-neue-Richter-am-Bundesverfassungsgericht.html
Dr. Rolf Kniffka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 06.11.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 24.01.1983 als Richter am Landgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ohne Angabe Vornamen ab 20.12.1991 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.06.1998 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 06.11.2008 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs - Beschluss vom 23. Februar 2012 - VII ZB 59/09 - durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka, den Richter Dr. Kuffer, die Richterin Safari Chabestari, den Richter Halfmeier und den Richter Prof. Leupertz. VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs öffnet Datenschutzverletzungen Tür und Tor - für die Gläubigerbefriedigung wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Unbeteiligter ausgehebelt - mehr dazu hier.
Prof. Dr. Peter König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 05.01.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.10.1987 als Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1992 als Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.11.1997 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2002 als Ministerialrat (B3) im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.01.2009 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Peter König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Regensburg (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.1995 als Richter am Amtsgericht Kelheim aufgeführt (Jugendrichter). Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.05.1995 als Richter am Landgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.05.1995 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Günter Krohn (geb. 01.02.1929) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.12.1982, ..., 1988) - Namensgleichheit mit: Dr. Christine Krohn (geb. 17.06.1936) - Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - sogenannter Väterentsorgungssenat (ab 12.06.1980, ..., 2001) - beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001.
Dr. Christine Krohn (geb. 17.06.1936) - Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - sogenannter Väterentsorgungssenat (ab 12.06.1980, ..., 2001) - beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Namensgleichheit mit: Dr. Günter Krohn (geb. 01.02.1929) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.12.1982, ..., 1988)
Prof. Dr. Wolfgang Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 04.07.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.07.2005 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. 21.10.2011: "Hausverbot für NPD. Hotelchef schreibt Rechtsgeschichte. ... Für seine Zivilcourage wurde er geehrt, doch die NPD lässt nicht locker: Seit der Hotelier Heinz Baumeister aus Bad Saarow dem Parteivorsitzenden Udo Voigt Hausverbot erteilt hat, klagt sich der Rechtsextreme durch alle Instanzen. Nun prüft der Bundesgerichtshof den Fall. Eines ist schon jetzt sicher: Der Hotelier Heinz Baumeister aus Bad Saarow (Oder-Spree) wird deutsche Rechtsgeschichte schreiben. Am Freitag verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, ob der Direktor des 4-Sterne-Hotels am Scharmützelsee dem NPD-Vorsitzenden Udo Voigt vor zwei Jahren Hausverbot erteilen durfte oder nicht. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Brandenburg hatten die Hotelsperre für rechtens erklärt. Der Chef der rechtsextremen NPD rief daraufhin die höchste Instanz an, den BGH in Karlsruhe, der am Freitag verhandelte. ...Aber die Rechtsfragen sind so neu, dass sogar die höchsten Zivilrichter Deutschlands am Freitag ins Grübeln kamen und viel Beratungsbedarf anmeldeten. „Der Fall ist außerordentlich schwierig“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger am Ende der Verhandlung. ..." - http://www.berliner-zeitung.de/brandenburg/hausverbot-fuer-npd-hotelchef-schreibt-rechtsgeschichte,10809312,11042534.html
Heinrich Wilhelm Laufhütte (geb. 13.04.1934) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 1995) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.07.1977 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. "Urteil vom 16. November in der Strafsache gegen Prof. Dr. Hans Reinwarth aus Berlin ... wegen Totschlags u.a. ..." - http://www.althand.de/basdorf951116
Martin Lehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.04.2010, ..., 2020) - ab 1980 als Richter tätig - Landgericht Paderborn. Ab 19.12.1991 Richter am Oberlandesgericht Hamm. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.06.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.04.2010 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm - 24. Zivilsenat.
Dr. Reiner Lemke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1950) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 19.08.1999, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.08.1999 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Herbert Mayer (Jg. 1951) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.07.2009, ..., ) - ab 25.01.2002 Vizepräsident am Oberlandesgericht Stuttgart. Vorsitzender Richter des 14. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Stuttgart.
Dr. Peter Meier-Beck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 06.09.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.09.2010 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Dr. Karin Milger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (ab 01.07.2014, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 03.12.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2001 als Vizepräsidentin am Landgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2006 als Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2014 als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgeführt. Süddeutsche Zeitung - 25.05.2012: "Subtile Stellenbesetzung. BGH-Präsident Tolksdorf wollte eine Frau zur Vorsitzenden des Familiensenats machen - und scheiterte". 17.10.2019: "Karin Milger geb. Jendrossek[1] (* 2. Dezember 1955[2] in Celle) ist eine deutsche Juristin und Richterin am Bundesgerichtshof. Nach einem Studium an der Georg-August-Universität Göttingen sowie in den USA (LL.M.) und der Promotion in Göttingen 1981 begann sie 1984 eine Laufbahn im höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen. Sie war bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig, an den Amtsgerichten Braunschweig und Wolfenbüttel sowie am Landgericht Braunschweig tätig. 1989 wurde sie Richterin am Amtsgericht Wilhelmshaven. Nach einer Tätigkeit im Niedersächsischen Justizministerium wurde sie 1996 zur Richterin am Oberlandesgericht Oldenburg ernannt. Im November 2001 wurde sie Vizepräsidentin des Landgerichts Oldenburg. Dort war sie Vorsitzende einer Großen Strafkammer und einer Zivilkammer. Sie ist Mitglied des Justizprüfungsamtes im Niedersächsischen Justizministerium. 2006 wurde Milger zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dort dem VIII. Zivilsenat zugewiesen,[3] dessen Vorsitzende sie seit dem 1. Juli 2014 ist." - https://de.wikipedia.org/wiki/Karin_Milger. 16.10.2019: "Das Geschäftsmodell neuer Rechtsdienstleister im Internet wie Wenigermiete.de beschäftigt seit Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH). Die Portale setzen für ihre Nutzer nach einer Online-Vorprüfung Verbraucherrechte durch - ohne viel Ärger und Kostenrisiko, gezahlt wird nur bei Erfolg. Damit bewegen sie sich bisher in einer rechtlichen Grauzone. Ein höchstrichterliches Urteil aus Karlsruhe wird deshalb in der Branche mit Spannung erwartet. Der Senat will seine Entscheidung am 27. November verkünden, wie die Vorsitzende Richterin Karin Milger nach der Verhandlung sagte. ..." - https://www.berliner-zeitung.de/berlin/bgh-urteil-zu-internet-rechtsdienstleistern-ende-november-33323342
Dr. Klaus-Jürgen Melullis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1944) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 12.11.2001, ..., 2008)
Dr. Klaus Miebach (Jg. 1944) - Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (ab 02.05.1990, ..., 2005)
Dr. Gerda Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof / VI. Zivilsenat / Vizepräsidentin des Bundesgerichtshof (ab 05.07.2005, ..., 30.06.2009) - 1971 bis 1977 Richterin beim Amts- und Landgericht Mannheim. 1977 bis 1979 wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesgerichtshof. 1979 Abordnung als Richterin zum Oberlandesgericht Hamm. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.08.1980 als Richterin am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Ab 27.11.2000 als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 27.11.2000 als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Norbert Mutzbauer (* 4. Februar 1957[1] in Coburg) ist ein deutscher
Jurist und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof.
Mutzbauer trat nach der
Zweiten Juristischen Staatsprüfung 1985 in den höheren Justizdienst des
Freistaates Bayern ein. Hier wurde er am Landgericht Traunstein, am Amtsgericht
Rosenheim sowie bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II
eingesetzt. 1988 erfolgte die Ernennung zum Staatsanwalt. Im gleichen Jahr wurde
Mutzbauer an der Universität München mit der Untersuchung Die hoheitliche
Gestaltung privatrechtlich vereinbarter Preise durch Rechtsvorschriften und
Verwaltungsentscheidungen zum Dr. iur. promoviert. 1990 wurde er als Richter an
das Landgericht München II versetzt. In den Jahren 1991 bis 1994 war Mutzbauer
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. Anschließend war er
hauptamtlicher Leiter der Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare am
Landgericht München I. 2000 wurde Mutzbauer zum Richter am Oberlandesgericht
München befördert, blieb jedoch an das Landgericht München I abgeordnet. 2002
wurde er Vorsitzender Richter am Landgericht München I, 2004 Richter am
Oberlandesgericht München. Bis 2005 war Mutzbauer an das Bayerische Oberste
Landesgericht abgeordnet.
Am 1. Juli 2008 wurde Mutzbauer zum Richter am
Bundesgerichtshof ernannt. Hier wurde er dem 4. Strafsenat zugewiesen.[2] Im
November 2016 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt,
woraufhin ihm das Präsidium des Bundesgerichtshofs den Vorsitz im 5. Strafsenat
sowie im Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen übertrug.
Am 30. April 2020 beendete Mutzbauer aufgrund einer Altersteilzeitregelung
seinen aktiven Dienst.[3]
https://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_Mutzbauer
Armin Nack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.11.2002, ..., 2013) - Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter - 1. Strafsenat. "Manfred Genditzki (* 28. Mai 1960 in Kalübbe, Gemeinde Breesen, Kreis Altentreptow, DDR[1]) wurde im Mai 2010 wegen Mordes an der 87-jährigen Rentnerin Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern in einem Indizienprozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Vor und auch nach seiner rechtskräftigen Verurteilung[2][3][4] sind in der Öffentlichkeit Zweifel an der Täterschaft Genditzkis geäußert worden.[5] Am 12. August 2022 beschloss das Landgericht München I die Wiederaufnahme des Verfahrens und ordnete die sofortige vorläufige Freilassung Genditzkis an.[6] Der Prozess begann am 26. April 2023. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Genditzki
Armin Nack (* 3. Februar 1948 in Steinhöring) ist ein deutscher Jurist. Er war zuletzt Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und anschließendem Referendariat
wurde er 1979 Staatsanwalt in Stuttgart und 1985 Richter am Landgericht
Stuttgart. 1991 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und war
zunächst beim 5. Strafsenat in Leipzig tätig. Im Jahr 2000 übernahm er den
stellvertretenden Vorsitz und ab 1. November 2002 den Vorsitz des 1.
Strafsenats, den er bis zum Eintritt in den Ruhestand am 30. April 2013
ausübte.[1]
Nack gilt als innovativer Jurist. Er entwickelte zusammen mit
Rolf Bender die moderne Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, ist Mitherausgeber
bzw. (Mit-)Autor zahlreicher Veröffentlichungen und wurde mehrfach von
Ausschüssen des Deutschen Bundestags als Experte im Gesetzgebungsverfahren
angehört.[2] Beachtung fand, dass der von ihm geführte 1. Strafsenat, nachdem er
die Zuständigkeit für Steuerstrafsachen erhalten hatte, sich auf neue –
strengere – Grundsätze für die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung
festlegte.[3]
Der 1. Strafsenat stand unter der Leitung von Armin Nack in
der Kritik, überdurchschnittlich viele Revisionsanträge durch Beschluss als
offensichtlich unbegründet abzuweisen; waren bei den anderen Senaten ca. 35–40 %
aller mit einer Begründung versehenen Entscheidungen für den Angeklagten
überwiegend erfolgreich, so waren es beim 1. Senat zwischen 2005 und 2010 nur
14,5 %.[4][5]
Nack war viele Jahre Landesvorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)
Baden-Württemberg.[6]
https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Nack
Armin Nack, damaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, lobte rückblickend in einem Vortrag 2012 an der Universität Passau Postels Tätigkeit als psychiatrischer Gutachter in einem von Nack verantworteten Fall. Postels Arbeit sei trotz zwei weiterer mit dem Fall befasster gelernter Psychiater die beste gewesen.[26] Auch seine Leistungen während der Probezeit in der Zschadraßer Psychiatrie wurden vom damaligen Krankenhausleiter Horst Krömker als „überdurchschnittlich“ beurteilt.[11] Postel meinte hierzu: „Wer die Dialektik beherrscht und die psychiatrische Sprache, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn dann in das Gewand des Akademischen stecken.“[10]
https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel
Wolfgang-Dragi Neskovic (geb. 03.06.1948) - Richter am Bundesgerichtshof / 9. Zivilsenat (ab 22.02.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.02.2002 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. ab 1978 Richter im Landgerichtsbezirk Lübeck. Ab 30.04.1981 Richter am Landgericht Lübeck, ab 05.06.1990 Vorsitzenden Richter am Landgericht Lübeck. 2001 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt, obwohl ihn der Präsidialrat des Gerichts als „fachlich nicht geeignet“ eingestuft hatte, da er nie auf eigenen Wunsch zur Erprobung an einem Oberlandesgericht abgeordnet worden ist. Die Wahl wurde von seinem Konkurrenten Olaf Hoepner mit einer Konkurrentenklage angefochten. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht lehnte diese Klage im Eilverfahren Ende Juli 2002 endgültig ab, so dass Nešković seine Richtertätigkeit beim Bundesgerichtshof im August 2002 aufnahm. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs wies ihn dem IX. Zivilsenat zu. Seit 2005 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier ist er stellvertretender Fraktionsvorsitzender, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion und stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses. Er gehört außerdem dem Parlamentarischen Kontrollgremium an. http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Ne%C5%A1kovi%C4%87
Richard Neumann (* 5. Dezember 1878 in Gnesen; † 10. April 1955 in Berlin) war ein deutscher Jurist. Er arbeitete als Reichsanwalt zur Zeit der Weimarer Republik und nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland war er Senatspräsident beim Bundesgerichtshof (BGH). Neumann promovierte 1902 in Freiburg zum Dr. jur.. Ab 1905 war er als Gerichtsassessor tätig. Ab 1908 war er Staatsanwalt in Aachen und wechselte 1911 nach Köln, wo er 1913 erster Staatsanwalt am dortigen Oberlandesgericht wurde. Neumann wurde 1919 der Oberreichsanwaltschaft beim Reichsgericht in Leipzig zugeteilt, wo er ab 1919 als Reichsanwalt tätig war.[1] Später war er als Abteilungsleiter der Reichsanwaltschaft mit der strafrechtlichen Ahndung staatsfeindlicher Delikte befasst und auch bei den so genannten Kommunistenprozessen involviert.[2] Von den Nationalsozialisten wurde er wegen seiner jüdischen Herkunft nach dem Berufsbeamtengesetz 1935 als Reichsanwalt entlassen.[3] Noch in der Endphase des Zweiten Weltkrieges erfolgte seine Deportation in das Ghetto Theresienstadt, wo er am 5. Januar 1945 ankam. Dort galt er als so genannter „Prominenter Häftling“. Am 8. Mai 1945 wurde Neumann in Theresienstadt durch die Rote Armee befreit.[1] Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland setzte Neumann anschließend als Staatsanwalt im Bezirksgericht Berlin-Zehlendorf ein. Ab Mitte Oktober 1945 war er Staatsanwalt und stellvertretender Generalstaatsanwalt beim Berliner Kammergericht, bis er am 25. Juni 1948 dort selbst Generalstaatsanwalt wurde. Die Behörde zog Anfang Februar 1949 in den Britischen Sektor Berlins. Mitte November 1950 wechselte er als Senatspräsident zum BGH und übernahm dort im Spätherbst 1951 den V. Berliner Strafsenat. Am 31. Dezember 1952 wurde Neumann in den Ruhestand verabschiedet. http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Neumann
Gerd Nobbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 12.07.1999, ..., 2008) - Reinhard Jellen - 08.04.2013: "Schauen Sie sich die Revisionspraxis des Ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs an. Da wird nur ein Prozent aller Revisionen überhaupt zugelassen. Das liegt doch nicht daran, dass die Anwälte, die eine Revision beantragen, alle Schwachköpfe sind. Oder der sogenannte Bankensenat des Bundesgerichtshofs. Der inzwischen pensionierte Vorsitzende Richter des Bankensenats, Gerd Nobbe, war über ein Jahrzehnt verantwortlich für eine bankenfreundliche und verbraucherfeindliche Rechtssprechung. Er prägt entscheidend juristische und gesellschaftliche Normen in Deutschland. Professor Karl-Joachim Schmelz nennt es ein massenhaft begangenes Unrecht. Hunderttausende Bürger sind davon betroffen. Und auch seine Nachfolger haben sich diesem juristischen Geist von Gerd Nobbe bis heute nicht nachhaltig widersetzt. http://www.heise.de/tp/artikel/38/38830/1.html
Prof. Dr. jur. Gerhard Pape (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.04.2008, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.03.1997 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.04.2008 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. FPR 03/2006.
Rudolf Pehle (geb. 11.05.1910) - Senatspräsident am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (ab , ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 1935 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 nicht aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Rolf Lamprecht: "Fragwürdige Schweigepflicht. Plädoyer für ein Recht zur `Dissenting Opinion` bei den Obergerichten" in ZRP 4/2010, S. 117-119. Bezogen auf den 47. Deutscher Juristentag 1968 schreibt Lamprecht: "So kam es denn auch. Rudolf Pehle, Senatspräsident beim BGH, legte ein unfreiwilliges Geständnis ab. Ihm entschlüpfte, wovor er und die meisten seiner Kollegen Angst haben: Wenn in einem Dreierkollegium einer dissentiere, stelle er "zwangsläufig die beiden anderen Richter als Träger der Verantwortung heraus.". Denen drohe dann, dass sie womöglich "zur Rede gestellt werden". Pehle provozierte damit eine heiß diskutierte Folgefrage: Warum Richter davor bewahrt werden sollen, ihre Entscheidungen vor der Öffentlichkeit zu verantworten? Pehles Widerpart, sagte: "Dunkel ist, warum eigentlich gerade der Richter solchen Schutz benötigen soll, den in einer offenen Gesellschaft wie der unsrigen, über den allgemeinen Persönlichkeitsschutz hinaus, sonst niemand genießt oder auch nur genießen möchte.
Wolfgang Pfister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.08.1995, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.1995 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Prof. Dr. Henning Piper (geb. 27.06.1931, gestorben 15.09.2012) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.12.1990, ..., 1994) - Todesanzeige am 19.09.2012 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Asche zu Asche, Staub zu Staub.
Günther Pokrant (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1950) - Richter am Bundesgerichtshof / I. Zivilsenat (ab 08.08.1996, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.08.1996 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Als beisitzender Richter beteiligt an der konservativen Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10. Vorinstanzen: LG Potsdam, Entscheidung vom 11.01.2010 - 2 O 266/09. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 U 14/10 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313
Prof. Dr. Henning Radtke (geb. 09.05.1962 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst ) - Richter am Bundesverfassungsgericht (ab 06.07.2018, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2002 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 05.10.2012 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. 2012: Bundesgerichtshof - Steuerstrafrecht - 1. Strafsenat. 2012. abgeordnet an das Landgericht Hannover.
Dr. Ruth Rissing-van Saan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (ab 06.06.2002, ..., 2010)
Jens Rommel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 04.03.2024, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.05.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.11.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.11.2010 als Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.11.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. 2014: stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 06.11.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.02.2020 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Ab 26.10.2015: Behördenleiter der Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen - http://www.zentrale-stelle.de/pb/,Lde/Startseite/Einrichtung/Gruendung+und+Zustaendigkeit. "Jens Rommel (* 13. September 1972 in Ellwangen) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit März 2024 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er von Februar 2020 bis März 2024 Richter am Bundesgerichtshof. Rommel wuchs in Ravensburg auf. Er absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Augsburg, Lund, Würzburg und Lyon. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte er sein Referendariat in Augsburg. Er trat 2003 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Stationen als Amtsrichter in Biberach und Riedlingen wurde er Staatsanwalt in Ravensburg. In den folgenden Jahren war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt sowie beim Justizministerium Baden-Württemberg tätig und in dieser Funktion unter anderem von Mai 2010 bis Januar 2013 Ressortbeobachter bei der Europäischen Union. Danach war er Oberstaatsanwalt in Ravensburg und dort zunächst Abteilungsleiter und schließlich Stellvertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts. Von Oktober 2015 bis Anfang 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg.[1][2] Im Februar 2020 wurde Rommel zum Bundesrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt.[3][4] Dort gehörte er seither dem 4. Strafsenat an. Rommel wurde Anfang Januar 2024 durch den Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorgeschlagen.[5] Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag am 10. Januar 2024 zu;[6] der Bundesrat erteilte seine Zustimmung am 2. Februar 2024.[7] Die Ernennung als Nachfolger von Peter Frank erfolgte am 4. März 2024.[8] Jens Rommel ist eigenem Wissen zufolge mit dem Generalfeldmarschall Erwin Rommel „weder verwandt noch verschwägert“.[9] Rommel ist Mitglied der FDP.[10" - https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Rommel
Holger Rothfuß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.05.1996, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.05.1996 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. "... Rothfuß legte 1969 am humanistischen Reuchlin-Gymnasium in Pforzheim das Abitur ab. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Tübingen sowie dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Karlsruhe begann er 1977 als Zivilrichter am Amtsgericht Rastatt seine Justizlaufbahn. Nach Stationen am Landgericht Baden-Baden und Amtsgericht Gernsbach wurde er von 1980 bis 1982 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesministerium der Justiz in Bonn abgeordnet. Schwerpunkte seiner dortigen Tätigkeit waren das Internationale Zivilprozessrecht und das Internationale Privatrecht sowie die Teilnahme an Ausschüssen, insbesondere in Straßburg und Brüssel. Von 1982 bis 1985 wirkte er am Landgericht Baden-Baden in verschiedenen Strafkammern mit. Anschließend wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Von dort wechselte er 1989 an einen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, wo er 1990 eine Planstelle als Richter am Oberlandesgericht erhielt. 1991 kehrte er zum Generalbundesanwalt zurück und wurde dort zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt. 1996 wurde Rothfuß zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt und zunächst dem 5. Strafsenat, der damals in Berlin saß, zugewiesen.[1] Ab 1997 war er Mitglied des 2. Strafsenats in Karlsruhe.[1] Im Oktober 2009 wechselte er in den 1. Strafsenat.[2] Mit Wirkung zum 1. August 2014 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats ernannt.[3] Als solcher vertrat er den Senat als ordentliches Mitglied im Großen Senat für Strafsachen und wurde zudem in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.[4] Nach Erreichen der Altersgrenze trat Rothfuß mit Ablauf des 30. Septembers 2015 in den Ruhestand.[4] ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Holger_Rothfu%C3%9F
Uwe Scharen (geb. 09.08.1945) - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 28.03.1996, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 24.09.1984 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ilse-Grete Scharen (geb. 21.07.1941) - Richterin am Amtsgericht Düsseldorf (ab 01.07.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.07.1977als Richterin am Amtsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 und 1988 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1977 als Richterin am Amtsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Fabian Ludwig Georg Adolf Kurt Graf von Schlabrendorff (* 1. Juli 1907 in
Halle (Saale); † 3. September 1980 in Wiesbaden) war ein deutscher Jurist sowie
Reserveoffizier und Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944. Von 1967 bis 1975 war
er Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Fabian von Schlabrendorff besuchte
das Gymnasium Leopoldinum in Detmold[1] und war nach seinem Studium und der
Promotion in Rechtswissenschaften als Assistent für Herbert von Bismarck (Gut
Lasbek/Pommern), dem Staatssekretär im preußischen Innenministerium, tätig.
Beide teilten die Abneigung gegen die Nationalsozialisten. Von Schlabrendorff
heiratete Luitgarde von Bismarck (1914–1999), eine Enkelin der
Widerstandskämpferin Ruth von Kleist-Retzow.
Nach eigener Darstellung flog
Schlabrendorff, der exzellent Englisch sprach, im Auftrag Berliner
Widerstandskreise Mitte August 1939 nach London, um hohe Beamte im Foreign
Office über die Geheimverhandlungen zwischen dem deutschen Außenminister Joachim
von Ribbentrop und dem sowjetischen Volkskommissar für Auswärtige
Angelegenheiten Wjatscheslaw Molotow sowie deutsche Pläne für einen Angriff auf
Polen zu informieren. Doch sei er nicht ernst genommen worden. Er habe Winston
Churchill getroffen und ihm dargelegt, dass es im Deutschen Reich durchaus
Widerstand gegen die Pläne Hitlers gebe.[2]
Schon früh gehörte von
Schlabrendorff zu den konservativen Gegnern des Nationalsozialismus. Als
Leutnant der Reserve wurde er 1942 zum Adjutanten von Oberst Henning von
Tresckow, seinem Vetter, einem der führenden Köpfe des militärischen Widerstands
gegen Hitler, und beteiligte sich an den verschiedenen Staatsstreichplänen und
-versuchen der Verschwörer. Von Schlabrendorff fungierte dabei vor allem als
geheimer Verbindungsmann zwischen Tresckow, der im Hauptquartier der
Heeresgruppe Mitte an der Ostfront als Generalstabsoffizier tätig war, und der
Verschwörergruppe in Berlin um Ludwig Beck, Carl Friedrich Goerdeler, Hans Oster
und Friedrich Olbricht.
Am 13. März 1943 schmuggelte von Schlabrendorff in
einer Box mit zwei Flaschen Cointreau als Geschenk für Hellmuth Stieff eine
Sprengstoffbombe in die Focke-Wulf Fw 200 Hitlers, als dieser von einer
Frontbesichtigung in sein Hauptquartier Wolfsschanze bei Rastenburg
zurückfliegen wollte.[3] Den Sprengstoff und die erforderlichen lautlosen
Bleistiftzünder englischer Herkunft hatte einer der Mitverschwörer,
Oberstleutnant Rudolf-Christoph von Gersdorff, besorgt.[4] Von Schlabrendorff
aktivierte selbst den Zünder und übergab das Päckchen an Oberstleutnant Heinz
Brandt, der in Hitlers Flugzeug mitflog. Der Sprengsatz explodierte jedoch nicht
– wie man später feststellte, aufgrund der großen Kälte im Frachtraum des
Flugzeugs. Am nächsten Morgen flog von Schlabrendorff unter höchstem Risiko mit
einem Kurierflugzeug nach Ostpreußen, suchte Brandt auf und tauschte das Paket
wieder aus.
Schlabrendorff war Zeuge der Exhumierungen der Opfer des
Massakers von Katyn im Frühjahr 1943 und hatte keine Zweifel an der sowjetischen
Täterschaft.[5]
Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 wurde von Schlabrendorff
verhaftet und in das Gestapo-Gefängnis nach Berlin verlegt. Trotz wiederholter
schwerer Folter gelang es der Gestapo nicht, von Schlabrendorff zu Geständnissen
über Mitverschwörer und Einzelheiten der Planungen des Widerstands zu bewegen.
Im Februar 1945 war der Prozess gegen von Schlabrendorff vor dem
Volksgerichtshof in Berlin angesetzt. Am 3. Februar 1945 zerstörte jedoch ein
direkter Bombentreffer große Teile des Gerichtsgebäudes, wobei der Präsident des
Volksgerichtshofs Roland Freisler ums Leben kam. Er hielt bei seinem Tod nach
von Schlabrendorffs Darstellung dessen Akte in der Hand.
Die Verhandlung
musste ausgesetzt werden, und als der Fall Mitte März erneut aufgerufen wurde,
erreichte von Schlabrendorff unter Hinweis auf die erlittenen Folterungen vor
dem Volksgerichtshof unter dem Vorsitz von Wilhelm Crohne einen Freispruch.[6]
Im folgenden Monat wurde von Schlabrendorff nacheinander in verschiedene
Konzentrationslager verlegt: Sachsenhausen, Flossenbürg, Dachau. Am 24. April
1945 wurde er gemeinsam mit etwa 140 prominenten Insassen aus zwölf Nationen
nach Niederdorf (Südtirol) transportiert. Die SS-Wachmannschaft hatte den
Befehl, die Häftlinge nicht lebend in Feindeshand fallen zu lassen. Wichard von
Alvensleben, als Hauptmann der Wehrmacht, befreite diesen Transport; endgültig
befreit wurden die Häftlinge am 4. Mai 1945 von amerikanischen Truppen (siehe
Befreiung der SS-Geiseln in Südtirol).[7]
Während des Nürnberger Prozesses
gegen die Hauptkriegsverbrecher gehörte er zum Beraterstab des Chefs des
amerikanischen Geheimdienstes OSS, General William J. Donovan, der erster
Berater des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson war. Wie erst sechs
Jahrzehnte später nach der Freigabe von OSS-Dokumenten bekannt wurde, schrieb
Schlabrendorff für Donovan Analysen über den Widerstand gegen Hitler und über
die Generalität der Wehrmacht. Seine Denkschrift, in der er sich dagegen
verwehrte, das Massaker von Katyn den Deutschen zuzuschreiben, brachte Jackson
zu der Überzeugung, dass dieser Punkt aus der Anklageschrift von Nürnberg
gestrichen werden müsse.[8]
Laut einer Dokumentation der CIA schlugen die USA
Bundeskanzler Konrad Adenauer 1950 vor, Schlabrendorff zum ersten Leiter des
Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zu berufen; Schlabrendorff habe dies aus
gesundheitlichen Gründen abgelehnt.[9]
Stattdessen arbeitete er zunächst
wieder als Rechtsanwalt. Von Juli 1955 bis 1956 war er Mitglied des
Personalgutachterausschusses für die neue Bundeswehr. Vom 1. September 1967 bis
zum 7. November 1975 war er Richter am Bundesverfassungsgericht (2. Senat).[10]
1967 wurde Schlabrendorff das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland verliehen.[11] ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Fabian_von_Schlabrendorff
Wolfgang Schlick (geb. 1950 in Steinwenden - Kreis Kaiserslautern - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vizepräsident des Bundesgerichtshofs (ab 06.07.2009, ..., 31.07.2015) - 1978 Eintritt in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz Richter auf Probe bei dem Amtsgericht Ludwigshafen, den Landgerichten Frankenthal und Kaiserslautern sowie bei dem Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz. 1982 zum Richter am Landgericht Kaiserslautern ernannt. 1983 bis 1985 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.09.1986 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. 1986 bis 1994, unterbrochen durch mehrere kurze Abordnungen an das Thüringische Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, erneut an das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz abgeordnet. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.03.1994 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.12.2003 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.07.2009 als Vizepräsident des Bundesgerichtshofs aufgeführt. https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Schlick
Dr. Bernhard Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.04.2009, ...,2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.07.1989 als Richter am Amtsgericht München - hauptamtliche Abeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2001 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2009 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2017, 01.01.2018: 8. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Bernhard Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 16.03.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.04.1994 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.03.2000 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt.
Wolfgang Schomburg (geb. 09.04.1948) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 1995 ..., 2001) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 28.05.1986 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 17.05.1995 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Wolfgang Schomburg nicht aufgeführt.
Wolfgang Schomburg (* 9. April 1948 in Berlin-Spandau) ist ein deutscher Jurist und seit November 2001 der erste deutsche Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag. Ebenfalls ist er Richter am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda in Arusha, Tansania.
Schomburg studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, wo er 1971 sein erstes Staatsexamen ablegte. Das zweite Staatsexamen legte er 1974 ab.
Zunächst arbeitete er als Staatsanwalt und später auch als Richter in Berlin. Während dieser Zeit war er u. a. auch zum Bundestag in Bonn abgeordnet und Beigeordneter bei der Bundesanwaltschaft. Schomburg war zwischen 1989 und 1991 Justizstaatssekretär in Berlin, anschließend war er von 1991 bis 1995 als Rechtsanwalt tätig. Von 1995 bis 2001 war er Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im März 2009 wurde Schomburg mit dem Großen Verdienstkreuz ausgezeichnet.[1]
http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_SchomburgNamensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig.
Dr. Gerhard Schomburg - Referat Kindschaftsrecht des Bundesministerium für Justiz (2005)
No Name - Richter am Landgericht Bremen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Claus Seibert (geb. 04.06.1902 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 1953, ..., 1970) - "„Fähig, Erbe zu sein, ist jeder Mensch, auch der Ausländer, der Rassefremde, der Erb- oder Geisteskranke wie der Verbrecher. Unbilligkeit bei Übergehung des Volksgenossen und Sippenangehörigen kann – vom Pflichtteil abgesehen – nur durch erhöhte Erbschaftssteuer ausgeglichen werden [..], falls nicht – z.B. bei Erbeinsetzung eines sippefremden Juden – Nichtigkeit wegen Sittenverstoßes vorliegt. Für die Zukunft wäre eine Ausdehnung der Erbunwürdigkeitsfälle wünschenswert.“ - SEIBERT in: Palandt, 6. Aufl., Rn. 1 zu § 1923 BGB [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Seibert
Claus Sprick (geb. 03.06.1946) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 04.03.1994, ..., 2008) - ab 14.09.1987 Vorsitzender Richter am Landgericht Essen. War beteiligter Richter am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Im Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshof 2009 nicht mehr aufgeführt. Offenbar nicht mehr im Dienst - und das ist sicher auch gut so.
Dr. Ingeborg Tepperwien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (ab 20.09.2001, ..., 2010) - Vorstandsmitglied des Deutschen Juristentages.
Wilfried Terno (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.05.2001, ..., 2011)
Prof. Dr. Klaus Tolksdorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Präsident des Bundesgerichtshofs (ab 01.02.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 05.04.1978 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt (ab 1978 am Landgericht Bonn). Im Handbuch der Justiz 1988 ab 30.10.1981 als Richter am Landgericht Münster - abgeordnet - aufgeführt. Anschließend am Oberlandesgericht Hamm. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 21.01.1992 Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 20.09.2001 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Ab 1992 Richter am Bundesgerichtshof, zunächst 4. Strafsenat, seit 1995 auch Großer Senat für Strafsachen. 1997 zugleich Präsidialrichter. Ab 20.09.2001 Vorsitzender Richter am 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes. Ab 01.02.2008 Präsidenten des Bundesgerichtshofs.
Dr. Baron Joachim Ungern-Sternberg von Pürkel (geb. 1942) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.09.1987, ..., 2002) - Jochim von Ungern-Sternberg: "Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Urheberrecht und zu den verwandten Schutzrechten in den Jahren 2010 und 2011", Teil I und II; GRUR 3/2012 und GRUR 4/2012.
Dr. Birgit Vézina (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 01.11.2001, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1982 als Richterin am Landgericht Mannheim aufgeführt. http://de.wikipedia.org/wiki/Birgit_V%C3%A9zina
Prof. Dr. Thomas Wagenitz (geb. 24.12.1945) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als " Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 19.08.1999, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 13.07.1979 als Regierungsdirektor bei Bundesministerium der Justiz aufgeführt.
Kurt Weber (* 29. Oktober 1907 in Mannheim; † 17. Februar 1985 in
Karlsruhe) war ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof, darunter
zeitweilig als Vorsitzender des Staatsschutzsenates.
Nach einem Studium der
Rechtswissenschaft und dem Referendariat trat er als Assessor in den
Justizdienst ein. Er gehörte ab 1934 dem NS-Rechtswahrerbund, ab 1936 der
NS-Volkswohlfahrt (NSV) sowie ab 1937 der NSDAP und dem NS-Kraftfahrkorps an.
Von 1938 bis zum Kriegsende – mit einer rund einjährigen Unterbrechung durch
Kriegseinsatz an der Ostfront – war er als Staatsanwalt in Pforzheim, Straßburg
und Karlsruhe tätig.
Nach Kriegsende wurde er 1946 als „entlastet“
entnazifiziert. Danach war er am Landgericht Karlsruhe ab 1946 zunächst erster
Staatsanwalt und ab 1949 Richter. 1950 wurde er erster Staatsanwalt in
Pforzheim. Von 1951 bis 1954 war er Landesgerichtsdirektor in Mannheim. Von 1954
bis 1966 war er Richter am Bundesgerichtshof, darunter zeitweilig als
Vorsitzender des Staatsschutzsenates. Als Ermittlungsrichter war er u. a. für
die Strafsache gegen den vormaligen Präsidenten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, Otto John, zuständig. Bei der Beförderung zum
Senatspräsidenten wurde ihm im Dezember 1965 "aus Gründen der Anciennität"
Carlhans Scharpenseel vorgezogen, was Weber auf die Einstellung des Verfahrens
um die Spiegel-Affäre zurückführte. Am 3. Januar 1966 verlangte er deswegen
seine Entlassung aus dem Bundesdienst, worauf nach dem Deutschen Richtergesetz
ein Anspruch besteht. Weber wollte danach wieder in den Landesjustizdienst
zurückkehren und war tatsächlich von 1967 bis zum Eintritt in den Ruhestand 1971
erneut als Landgerichtsdirektor in Mannheim tätig. Eine Bewerbung auf die
Position eines Senatspräsidenten beim Oberlandesgericht Stuttgart scheiterte
jedoch.
Weber war mit der Jüdin Alice Dröller, die 1934 ins niederländische
Exil ging, verlobt. Sie wurde im KZ Auschwitz-Birkenau Opfer des Holocaust.
Klaus Schäfer bezeichnet Weber im Zusammenhang mit dessen Wirken im Verfahren
gegen Otto John als „nicht [...] typischen Nazi“ und „schwierige
Persönlichkeit“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Weber_(Richter,_1907)
Beatrix Weber-Monecke (geb. 14.12.1950) - Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 02.06.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 02.11.1981 als Richterin am Amtsgericht Altenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 24.07.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.06.1995 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Gott schenke ihr im Namen der nichtverheirateten sorgerechtlich diskriminierten Väter einen baldigen Ruhestand. Der Väternotruf wird diesen Tag mit einer Flasche Sekt gebührend feiern und hörbar aufatmen. Namensgleichheit mit: Walter E. Weber-Monecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Betzdorf / Direktor am Amtsgericht Betzdorf (ab 13.04.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 31.01.1983 als Richter am Amtsgericht Betzdorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.04.1994 als Direktor am Amtsgericht Betzdorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt.
Dr. h.c. Hermann Weinkauff (1894-1981) - Präsident am Bundesgerichtshof (ab 01.10.1950, ..., 31.03.1960 Eintritt in den Ruhestand) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit nur die nachfolgende Information des Bundesgerichthofes vor.
10. Februar 1894 geboren in Trippstadt (Rheinpfalz)
Dr. h.c. Hermann Weinkauff
1912 Ablegung der Abiturprüfung in Speyer
ab 1912 Studium der Rechtswissenschaften in München, Heidelberg, Würzburg und Paris
1914 - 1918 Teilnahme am 1. Weltkrieg, zuletzt als Leutnant der Reserve
1920 Erstes Juristisches Staatsexamen in Würzburg
1920 - 1922 Juristischer Vorbereitungsdienst in Speyer und München
1922 Ernennung zum Gerichtsassessor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz
1923 Ernennung zum III. Staatsanwalt; zunächst weiterhin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, sodann beim Landgericht München I und der Amtsanwaltschaft München
1925 - 1930 Abordnung als sogenannter Hilfsarbeiter an die Reichsanwaltschaft in Leipzig, zuletzt als II. Staatsanwalt "außer dem Stande" beim Landgericht München I, einjährige Entsendung nach Paris zum Studium des französischen Rechts (1928 - 1929)
1930 Rückkehr in den bayerischen Justizdienst und Ernennung zum dienstaufsichtsführenden Oberamtsrichter am Amtsgericht Berchtesgaden
1932 Ernennung zum Landgerichtsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und erneute Abordnung als Hilfsarbeiter an die Reichsanwaltschaft in Leipzig (bis 1935), während dieser Zeit Ernennung zum Landgerichtsdirektor "außer dem Stande" am Landgericht München I (Oktober 1932)
1935 - 1937 Hilfsrichter am Reichsgericht in Leipzig, zunächst im 3. Strafsenat, ab 1936 im I. Zivilsenat
1937 Ernennung zum Reichsgerichtsrat; Mitglied, zuletzt stellvertretender Vorsitzender des I. Zivilsenats
1946 Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Bamberg
1948 - 1949 nebenamtliche Lehrtätigkeit an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Bamberg
1949 Studienaufenthalt in den USA zum Studium des amerikanischen Rechts
1949 Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg, zugleich Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
1. Oktober 1950 Ernennung zum ersten Präsidenten des Bundesgerichtshofs
1951 Verleihung der juristischen Ehrendoktorwürde durch die Universität Heidelberg
31. März 1960 Eintritt in den Ruhestand
Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Träger des Bayerischen Verdienstordens
http://www.bundesgerichtshof.de/cln_136/DE/BGH/Praesidenten/Weinkauff/weinkauff.html?nn=541478
Dr. Bernhard Wahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 16.07.1991, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.07.1991 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Dr. Joachim Wenzel (geb. 23.06.1940) - Vizepräsident des Bundesgerichtshofs (ab 2002, ..., 30.06.2005) - im Handbuch der Justiz 1988 als designierter Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Am 29.08.2009 gestorben - Gott schenk ihm die ewige Ruhe. Siehe Info unten.
Ulrich Wiechers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 12.02.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.02.2009 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Karl-Hermann Zoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 01.10.2002, ..., 2011) - ab 31.10.1989 Richter beim Oberlandesgericht Köln.
Rechtspfleger
Geszler - Rechtspflegerin am Bundesgerichtshof / 2. Strafsenat (ab , ..., 2013) - 2 ARs 366/12
Rechtsanwälte
Dr. Herbert Geisler
Karlstr. 49a
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 - 932 180
Fax: 0721 - 932 185
Als Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof zugelassen.
Krönung Mariens, Altarbild in der Friedhofskapelle Sankt Blasien, um 1600
Zufällige Ähnlichkeiten des Bildes mit den Ansichten von Richter/innen des Bundesgerichtshofes zur sorgerechtlichen Diskriminierung von Vätern sind laut unzutreffenden Äußerungen unmaßgeblicher unzuverlässiger und mutterrechtliche Prinzipien in ungehöriger und unangenehmer Weise in Frage stellender unzurechnungsfähiger Unpersonen unzutreffend.
gezeichnet: Baron von Münchhausen, Pressesprecher am Bundesmuttermilchhof
Der Führer
Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"
zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704
Krönung Mariens, Altarbild in der Friedhofskapelle Sankt Blasien, um 1600
Zufällige Ähnlichkeiten des Bildes mit den Ansichten von Richter/innen des Bundesgerichtshofes zur sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter sind laut unzutreffenden Äußerungen unmaßgeblicher unzuverlässiger und mutterrechtliche Prinzipien in ungehöriger und unangenehmer Weise in Frage stellender unzurechnungsfähiger Unpersonen unzutreffend.
gezeichnet: Baron von Münchhausen, Pressesprecher am Bundesmuttermilchhof
Der Führer
Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"
zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704
XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, 4.April 2001
Beteiligte Richter:
Dr. Friedrich Blumenröhr (geb. 24.10.1936) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - sogenannter Väterentsorgungssenat (ab 19.09.1978, ..., 2001) - war beteiligter Richter am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001.
Dr. Christine Krohn (geb. 17.06.1936) - Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - sogenannter Väterentsorgungssenat (ab 12.06.1980, ..., 2001) - beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001.
Wolfgang Gerber (geb. 03.11.1938) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - sogenannter Väterentsorgungssenat (ab 03.03.1992, ..., 2001) - im Handbuch der Justiz ab 01.08.1983 als Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Anschließend Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Ab 03.03.1992 Richter am Bundesgerichtshof. Beteiligter Richter am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001.
Wolfgang Gerber (geb. 03.11.1938) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - sogenannter Väterentsorgungssenat (ab 03.03.1992, ..., 2001) - im Handbuch der Justiz ab 01.08.1983 als Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Anschließend Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Ab 03.03.1992 Richter am Bundesgerichtshof. Beteiligter Richter am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001.
Claus Sprick (geb. 03.06.1946) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - sogenannter Väterentsorgungssenat (ab 04.03.1994, ..., 2008) - ab 14.09.1987 Vorsitzender Richter am Landgericht Essen. Beteiligter Richter am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Im Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshof 2009 nicht mehr aufgeführt. Offenbar nicht mehr im Dienst - und das ist sicher auch gut so.
Beatrix Weber-Monecke (geb. 14.12.1950) - Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 02.06.1995, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 02.11.1981 als Richterin am Amtsgericht Altenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 24.07.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Gott schenke ihr im Namen der nichtverheirateten sorgerechtlich diskriminierten Väter einen baldigen Ruhestand. Der Väternotruf wird diesen Tag mit einer Flasche Sekt gebührend feiern und hörbar aufatmen.
Im Namen des Volkes, des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geist
Im Namen des Volkes, eine besonders beim Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht beliebte Worthülse, die den dort getroffenen Urteilen eine höhere Weihe geben soll,, um von der Verantwortung der urteilenden Richter abzulenken und im Falle eines "Fehlurteils", die Verantwortung auf das "Volk" abzuwälzen.
Victor Klemperer hat über den Missbrauch der Sprache geschrieben: LTI - Notizbuch eines Philologen
Wer es an den Bundesgerichten noch nicht gelesen hat, sollte das schleunigst tun oder sein Amt niederlegen, für das das Volk ihn oder sie nicht gewählt hat.
Es ist doch völlig klar, dass Urteile nicht im Namen des Volkes getroffen werden, weil
a) der Verurteilte ja auch zum Volk gehört und sich wohl nicht selber aburteilen wird
b) Richter nicht durch das Volk gewählt werden, sondern von Dienstvorgesetzten eingestellt und gegebenenfalls auch von ihnen befördert werden.
c) "Das Volk" gar nichts davon weiß, was die Richter in ihrer unendlichen Entgrenztzeit grad urteilen, geschweige denn dass "das Volk" wüsste, was die Herren und Damen am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht grad gefrühstückt hatten, bevor sie ihr oft folgenschweres "Urteil" trafen.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1585/13 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
1.
der P…
GmbH,
2.
des Herrn P…,
3.
des Herrn H…,
4.
der Frau S…,
5.
des Herrn G…,
6.
des
Herrn O…,
7.
des Herrn H…,
8.
des Herrn S…,
9.
des Herrn F…,
10.
der Frau W…,
11.
des Herrn K…,
12.
der Frau T…,
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schalast & Partner,
Mendelssohnstraße 75 - 77, 60325 Frankfurt
-
gegen
a)
das Urteil des Bundesgerichtshofs
vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 -,
b)
das
Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts
vom 17. August 2011 - 5 U
48/05 -,
c)
das Urteil des Bundesgerichtshofs
vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -,
d)
das Urteil des
Hanseatischen Oberlandesgerichts
vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 -,
e)
das Urteil des Landgerichts Hamburg
vom 8.
Oktober 2004 - 308 O 90/99 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster
Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsident Kirchhof,
Gaier,
Eichberger,
Schluckebier,
Masing,
Paulus,
Baer,
Britz
aufgrund der
mündlichen Verhandlung vom 25. November 2015 durch
Urteil
für Recht
erkannt:
Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu 4) bis 12)
wird verworfen.
Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012
- I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -, die Urteile des
Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - und vom 7.
Juni 2006 - 5 U 48/05 - sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Oktober
2004 - 308 O 90/99 - verletzen die Beschwerdeführer zu 1) bis 3) in ihrem
Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1, 1. Alternative des Grundgesetzes. Die
Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20.
November 2008 - I ZR 112/06 - sowie das Urteil des Hanseatischen
Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - werden aufgehoben. Die
Sache wird an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
Die notwendigen
Auslagen der Beschwerdeführer zu 1) bis 3) haben jeweils zur Hälfte die Freie
und Hansestadt Hamburg und der Bund zu erstatten.
....
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 82/11
Verkündet am: 13. Dezember 2012
2
-
Der I. Zivilsenat
des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 13. Dezember 2012
durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof.
Dr. Büscher, Prof. Dr. Schaffert und Dr. Koch
für Recht erkannt:
Die
Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg - 5.
Zivilsenat - vom 17.August 2011 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
....
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0e510bb5d39649e3dfcc2e8effbad2ba&nr=64004&pos=0&anz=1
Kommentar Väternotruf:
Seltsam, seltsam, wie der Arsch das Geld nahm, so der Volksmund.
Seltsam, wie das Bundesverfassungsgericht "Im Namen des Volkes" einen Beschluss gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs fassen kann, von dem der Bundesgerichtshof - I. Zivilsenat mit dem Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und den Richtern Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Prof. Dr. Schaffert und Dr. Koch - behauptet, er hätte es ebenfalls im Namen des Volkes getroffen. Logisch konsequent weitergedacht, würde das heißen, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland leben zwei Völker.
Der Psychiater spricht bei solchem Denken, die Dinge doppelt wahrzunehmen, von Schizophrenie. Eine solche Diagnose wollen wir den beteiligten Bundesrichtern nicht anhängen, zumal wir nicht wissen, an welchem der beiden Gerichte ein möglicherweise vorhandenes Volk gesichtet wurde und an welchem Gericht nicht.
Und die Moral von der Geschicht, es wird höchste Zeit, dass man an den Bundesgerichten damit aufhört, "das Volk" für sich zu instrumentalisieren, sonst kommt es noch zum "Volksaufstand", man denke nur an den 17. Juni 1953 in der DDR, als den Machthabern wegen unsensiblen Umgang mit der Macht die Abwahl drohte.
Ganz nebenbei bemerkt, wurde es Zeit, dem vom Bundesgerichtshof viele Jahre gepflegten "Urheberrechtswahn" eine Grenze aufzuzeigen. Nun steht die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag in der Pflicht, das letztlich von diesen beiden Institutionen zu verantwortende und völlig antiquierte und die Informationsfreiheit knebelnde Urheberrecht zu liberalisieren, damit Deutschland nicht zum geistigen Zuchthaus verkommt, in der das Zitieren eines Satzes oder einer Musiksequenz zur wirtschaftlichen Bedrohung der Bürgerinnen und Bürger wird.
01.06.2016
.
Maskenpflicht an Schulen
07.10.2022
Rezension des Beschlusses des BGH vom 03.11.2021, Az. XII ZB 289/21
Mit Beschluss vom 03.11.2021, Az. XII ZB 289/21, hat der BGH die Entscheidung
des OLG Jena vom 14.05.2021 (Az. 1 UF 136/21) bestätigt. Das OLG Jena hatte die
bundesweit Aufsehen erregende Entscheidung des AG Weimar vom 09.04.2021 (Az. 9 F
148/21) zur Verfassungswidrigkeit der Maskenpflicht und des Abstandsgebots an
Schulen aufgehoben.
Diese Rezension setzt sich mit der Entscheidung des
BGH vom 03.11.2021 kritisch auseinander und untersucht, ob die im Verfahren
aufgeworfenen wichtigen Rechtsfragen vom BGH unter Berücksichtigung der
wesentlichen bis zur Entscheidung vorhandenen Rechtsprechung und Meinungen in
der juristischen Literatur erörtert wurden.
1. Erfordernis der
Durchführung einer Vorabentscheidung nach § 17a III 2 GVG
Der BGH geht in
seinem Beschluss vom 03.11.2021 davon aus, dass das AG Weimar gehalten gewesen
wäre, vorab nach § 17a III 2 GVG eine Entscheidung über die
Rechtswegzuständigkeit zu treffen. Das Unterlassen der Vorabentscheidung führe
laut BGH dazu, dass die Frage der Rechtswegzuständigkeit noch im Rahmen eines
Rechtsmittels gegen die Sachentscheidung geprüft werden könne. Daneben könne
eine inkorrekte Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges nach dem
Grundsatz der Meistbegünstigung auch mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden (vgl. BAG NJW 1993, 2458, 2459).
Dabei setzt sich der
BGH nicht damit auseinander, dass nach der bisherigen herrschenden Meinung § 17a
GVG in echten Amtsverfahren in Familiensachen nach § 24 FamFG – wie es das
Verfahren nach § 1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung ist – nicht anwendbar ist
(vgl. Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 17a GVG, Rn. 21; OLG
Karlsruhe vom 28.04.2021, Az. 20 WF 70/21; OLG Zweibrücken NJW-RR 99, 1682; OLG
Nürnberg vom 26.04.2021, Az. 9 WF 342/21, 9 WF 343/21; OLG Bamberg vom
17.05.2021, Az. 7 WF 124/21). So haben OLG Karlsruhe und OLG Bamberg in den oben
zitierten Entscheidungen den jeweiligen Beschluss des Familiengerichts, der
eine Rechtswegverweisung an das Verwaltungsgericht vorsah, aufgehoben und an das
Familiengericht zurückverwiesen. Die Anwendung des § 17a GVG durch das
Familiengericht würde voraussetzen, dass eine Verweisung des Verfahrens nach den
Verfahrensregeln überhaupt möglich ist. In den echten Streitsachen der
freiwilligen Gerichtsbarkeit und in den Antragsverfahren ist dies der Fall,
nicht aber in den Amtsverfahren, denn hier obliegt die Einleitung des Verfahrens
der eigenständigen Entschließung des zuständigen Gerichtes (vgl. OLG Zweibrücken
NJW-RR 99, 1682; OLG Karlsruhe Az. 20 WF 70/21; OLG Nürnberg vom 26.04.2021 Az.
9 WF 342/21, 9 WF 343/21). Dies ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung
(BT-Drs. 16/6308, 318): „In Verfahren, die von Amts wegen einzuleiten sind,
fehlt es bereits im Ausgangspunkt an der Beschreitung eines Rechtsweges, so dass
für die Anwendung der Vorschrift in diesen Fällen von vornherein kein Raum ist.“
Das AG Weimar hätte demnach § 17a GVG entgegen der bis dahin herrschenden
Rechtsmeinung anwenden sollen; und dies, obwohl eine Verweisung des
Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht – wie der BGH selbst annimmt (vgl.
NJW-RR 2022, 217) – wegen unüberwindbarer verschiedener Prozessmaximen beider
Verfahrensordnungen (vgl. auch BVerwG vom 16.06.2021 – 6 AV 1/21, 6 AV 2/21
NVwZ-RR 2021, 740) nicht in Betracht kommt. In der zitierten Entscheidung des
BVerwG vom 16.06.2021 hat das BVerwG entschieden, dass der Verweisungsbeschluss
des Familiengerichts Tecklenburg an das Verwaltungsgericht Münster
rechtswidrig war: „Über Maßnahmen gemäß § 1666 BGB entscheidet das
Amtsgericht/Familiengericht jedoch selbstständig von Amts wegen. Es hätte
keine Verweisung aussprechen, sondern – da familiengerichtliche Anordnungen
gegenüber Behörden rechtlich ausgeschlossen sind – entweder auf die Eröffnung
eines Verfahrens verzichten oder ein bereits eröffnetes Verfahren einstellen
müssen.“
Die Argumentation des BGH ist in sich nicht schlüssig, da sie
dem Zweck der Vorschrift von § 17a GVG zuwiderläuft. Mit einer Vorabprüfung der
Zuständigkeit geht es gerade darum, das zuständige Gericht zu ermitteln und dann
den Rechtsstreit an das zuständige Gericht abzugeben bzw. zu verweisen. Wenn
aber bereits von vornherein aufgrund der unterschiedlichen Prozessmaximen beider
Verfahrensordnungen keine Verweisung an das Verwaltungsgericht möglich ist, dann
ist eine Vorabentscheidung nach § 17a III 2 GVG sinn- und zweckwidrig.
Zudem widerspricht das Erfordernis der Durchführung einer Vorabentscheidung nach
§ 17a III 2 GVG dem gesetzgeberischen Willen, wonach Entscheidungen in Verfahren
der einstweiligen Anordnung in Familiensachen nach § 57 S. 1 FamFG nicht
anfechtbar sind. Der Beschluss über die Vorabentscheidung nach § 17a III 2 GVG
ist nach § 17a IV 3 GVG mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Dadurch würde
ein Rechtsmittel möglich, obwohl die Entscheidung in Verfahren der
einstweiligen Anordnung in Familiensachen nach § 57 S. 1 FamFG unanfechtbar ist.
2. Kann die öffentliche Hand „Dritter“ im Sinne von § 1666 IV BGB sein?
Laut dem Beschluss des BGH vom 03.11.2021 können Dritte im Sinne von § 1666
IV BGB keine Behörden oder sonstige Träger der öffentlichen Gewalt sein. Dies
begründet der BGH damit, dass die Familiengerichte die Jugendämter nicht zur
Unterlassung von Maßnahmen der Jugendhilfe, wie etwa einer Inobhutnahme,
verpflichten könnten (vgl. BGH FamRZ 2021, 1402, Rn. 13) und auch nicht befugt
seien, andere staatliche Stellen in ihrem Tun oder Unterlassen anzuweisen. Dies
würde einen Eingriff in das Gewaltenteilungsprinzip bedeuten.
Dieses
Argument trägt bereits deshalb nicht, weil der BGH den Verwaltungsgerichten
diesen Eingriff explizit zubilligt und eine Hierarchie, die den
Verwaltungsgerichten herausgehobene Machtbefugnisse zuweisen würde, unter den
fünf Gerichtszweigen nicht existiert.
Dabei verkennt der BGH, dass es
bereits in Zeiten vor Corona Entscheidungen der Familiengerichte gab, in denen
die Familiengerichte Träger der öffentlichen Hand verpflichteten. So war nach
der bisherigen Rechtsprechung anerkannt, dass „Dritter“ im Sinne von § 1666 IV
BGB auch eine psychiatrische Klinik mit einer geschlossenen Abteilung für
Kinder- und Jugendpsychiatrie – und damit ein öffentlich-rechtlicher
Verwaltungsträger – sein kann (vgl. Staudinger/Coester (2020) BGB § 1666, Rn.
237; AG Kassel, DAVorm 1996, 411; Johannsen/Henrich/Althammer/Jokisch BGB §
1666, Rn. 124; MüKoBGB/Lugani, 8. Aufl. 2020, BGB § 1666, Rn. 214, 215). Das AG
Kassel hatte mit seinem Beschluss vom 19.04.1996 (Az. 741 X H 112/96, vgl.
DAVorm 1996, 411) die örtlich zuständige psychiatrische Klinik im Wege einer
einstweiligen Anordnung nach § 1666 BGB verpflichtet, ein psychisch schwer
gestörtes Kind dort stationär aufzunehmen. Die örtlich zuständige Klinik hatte
zuvor wegen Überbelegung eine Aufnahme des Kindes abgelehnt. Laut AG Kassel vom
19.04.1996 sei die betreffende Klinik zur Aufnahme verpflichtet, denn sie habe
eine regionale Versorgungsverpflichtung. Es könne nicht Sache der
Sorgeberechtigten, des Jugendamtes oder des Gerichts sein, aus eigener
Initiative nicht zuständige Kliniken um Aufnahme zu ersuchen.
Einen
weiteren Aspekt lässt der BGH unbeachtet: § 1666 BGB setzt Art. 3 der
UN-Kinderrechtskonvention um. Eine Verletzung von Vorschriften der
UN-Kinderrechtskonvention wurde von der Mutter der betroffenen Kinder bereits in
ihrer Anregung geltend gemacht (vgl. Beschluss des AG Weimar vom 09.04.2021, Az.
9 F 148/21). Nach Art. 3 I der UN-Kinderrechtskonvention ist bei allen
Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder
privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden
oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes ein
Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Gemäß Art. 3 II der
UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, dem Kind unter
Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormundes oder
anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die
Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem
Zweck treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten Gesetzgebungs- und
Verwaltungsmaßnahmen. Unter Berücksichtigung des Willens des Gesetzgebers (vgl.
BT-Drs. 16/6308, 318), wonach allein auf die objektiv bestehende Gefahr für das
Kind abgestellt werden soll, und unter Berücksichtigung der
völkerrechtskonformen Auslegung von Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention muss §
1666 IV BGB auf Personen anwendbar sein, die in Ausübung einer staatlichen
Funktion handeln, denn ein vergleichbarer Schutz kommt einem
verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht zu. Nur über § 1666 BGB findet auch das
Kindeswohl entsprechend Art. 3 I der UN-Kinderrechtskonvention vorrangig
Berücksichtigung. Zwar trifft es zu, dass in Verwaltungsverfahren, in denen es
um die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII geht, das
Kindeswohl vorrangig auch vor dem Verwaltungsgericht Berücksichtigung findet,
jedoch handelt es sich bei den parallel vor den Verwaltungsgerichten geführten
Verfahren nicht um Verfahren der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach
§ 42 SGB VIII. Vor den Verwaltungsgerichten besteht die Möglichkeit, die
Maskenpflicht an Schulen im Wege von § 80 V VwGO auf Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung gegenüber der von der Schule ausgesprochenen Anweisung
des Maskentragens (Verwaltungsakt) oder die entsprechende Vorschrift über die
Maskenpflicht an Schulen in der Corona-Verordnung des Freistaats Thüringen über
den Normenkontrollantrag nach § 47 I VwGO (Eilverfahren nach § 47 VI VwGO)
anzugreifen. In beiden Verfahren müssen die Verwaltungsgerichte prüfen, ob die
entsprechende Regelung zur Maskenpflicht in Thüringen verfassungsgemäß ist. § 42
SGB VIII spielt bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit keine Rolle, sodass das
Kindeswohl vor dem Verwaltungsgericht gerade in diesen Verfahren keine
vorrangige Berücksichtigung findet. Dies geschieht nur im Verfahren nach § 1666
BGB vor dem Familiengericht.
Bei einem entsprechenden Verfahren vor dem
Familiengericht entstehen auch keine Kosten. Dies liegt daran, dass bei
Nichteinleitung des Verfahrens auch keine Gerichtskosten anfallen
(Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG Nr. 1313, Rn. 11). Leitet das Familiengericht
hingegen ein Verfahren ein, dann fallen mit dem ersten Tätigwerden des Gerichts
Verfahrenskosten an, die aber erst mit der Endentscheidung nach § 81 FamFG einem
Kostenträger auferlegt werden. Im Regelfall werden die Kosten nach § 81 FamFG
nicht der Person auferlegt, die aus echter Sorge um das Kind dem Familiengericht
einen Sachverhalt zur Prüfung der Verfahrenseinleitung unterbreitet. Dies ergibt
sich aus dem Grundgedanken des Kinderschutzes und der gesetzlichen Ausgestaltung
des § 1666er-Verfahrens als Amtsverfahren nach § 24 FamFG. Die Auferlegung von
Kosten auf die anregende Person setzt grobes Verschulden voraus und kann daher
nur in seltenen Ausnahmefällen zum Tragen kommen. Im Regelfall wird daher bei
einer Anregung nach § 24 FamFG das Familiengericht von selbst tätig, ohne dass
der Anregende Kosten zu verauslagen hätte. Anders dagegen das Verfahren vor den
Verwaltungsgerichten. Selbst in Eilverfahren werden Verwaltungsgerichte nur
tätig, wenn von dem Kläger oder Antragenden entsprechende Kosten verauslagt
wurden. Zwar gibt es vor den Verwaltungsgerichten auch die Möglichkeit der
Prozesskostenhilfe nach § 166 VwGO. Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, ist
jedoch immer ein umfangreiches Formular auszufüllen, das über die
Vermögensverhältnisse Auskunft gibt. Dieser doch erhebliche bürokratische
Aufwand entfällt im Verfahren nach § 24 FamFG vor dem Familiengericht. Ein
weiterer Unterschied zum Familienverfahren besteht darin, dass vor dem
Familiengericht kein besonderer Antrag vorausgesetzt wird und das
Familiengericht bei jeglicher Anregung – oder sogar ohne Anregung bei lediglich
eigener Kenntniserlangung von Amts wegen –, wenn es die Schwelle zur
Kindeswohlgefährdung überschritten sieht, tätig werden muss (§ 1666 I BGB: „[…]
so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen […]“ – Hervorhebung durch
Verf.). Dagegen ist für ein Tätigwerden der Verwaltungsgerichte ein formeller
Antrag Voraussetzung. In den meisten Fällen nehmen sich Betroffene daher einen
Rechtsbeistand.
Die Tatsache, dass die Verwaltungsgerichte nur nach
Einzahlung eines entsprechenden Kostenvorschusses oder bei Prozesskostenhilfe
nach Ausfüllen eines umfangreichen Formulars zu den Vermögensverhältnissen tätig
werden, während das Familiengericht im § 1666er-Verfahren ohne Kostenvorschuss
von Amts wegen oder ohne formellen Antrag schon aufgrund einer Anregung tätig
werden muss, zeigt deutlich, dass das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten mit
höheren bürokratischen (und finanziellen) Hürden verbunden ist. Dieser
zusätzliche Aufwand vor dem Verwaltungsgericht wird Art. 3 der
UN-Kinderrechtskonvention nicht gerecht, da dieser ein möglichst
unbürokratisches Verfahren bei der Möglichkeit einer Kindeswohlgefährdung
fordert.
Die von Gietl (vgl. NZFam 2022, 63) vertretene Ansicht, wonach
es dem Gesetzgeber bei § 1666 IV BGB lediglich darum gegangen sei, dass das
Familiengericht die Möglichkeit bekomme, gegen Kindeswohl gefährdende Dritte
vorzugehen, ohne den Umweg über das Zivilrecht zu machen (vgl. BT-Drs. 8/2788,
59; vgl. OLG Frankfurt a.M. COVuR 2021, 654), lässt ebenfalls außer Betracht,
dass § 1666 IV BGB auch Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention umsetzt. Bei den
Verwaltungsgerichten herrscht zwar der Amtsermittlungsgrundsatz, jedoch wird
dort weder das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt noch handelt es sich um ein
gegenüber dem § 1666er-Verfahren vor dem Familiengericht unbürokratisches
Verfahren. Denn das Verwaltungsgericht wird auch in Eilverfahren erst nach
Einzahlung eines Kostenvorschusses bzw. bei Prozesskostenhilfe nach Ausfüllen
eines umfangreichen Formulars zu den Vermögensverhältnissen und nur aufgrund
eines formellen Antrags tätig.
Ein weiterer Aspekt, den der BGH außer
Betracht lässt, ist die Vorschrift des § 1837 BGB. Dass das Familiengericht
Maßnahmen nach § 1666 BGB grundsätzlich auch gegenüber einer Person ergreifen
kann, welche eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ergibt sich auch aus § 1837
BGB. Gemäß § 1837 IV BGB gilt § 1666 BGB im Verhältnis zum Vormund entsprechend.
Eine Privilegierung des in öffentlicher Funktion handelnden Vormundes ist in §
1837 III BGB lediglich hinsichtlich der Festsetzung eines Zwangsgeldes
vorgesehen, indem es heißt: „Das Familiengericht kann den Vormund und den
Gegenvormund zur Befolgung seiner Anordnungen durch Festsetzung von Zwangsgeld
anhalten. Gegen das Jugendamt oder einen Verein wird kein Zwangsgeld
festgesetzt.“ Grund für diese Privilegierung ist ausweislich der
Gesetzesbegründung, dass die Festsetzung eines Zwangsgeldes „mit der Stellung
auch des Behördenbetreuers, der die Betreuung in Wahrnehmung einer öffentlichen
Aufgabe ausübt, nicht zu vereinbaren“ wäre (BT-Drs. 11/4528). Jedenfalls ist von
dieser Privilegierung ausdrücklich nur die Vollstreckung einer
familiengerichtlichen Maßnahme betroffen und nicht die familiengerichtliche
Anordnung an sich.
Hierzu wird auf den Aufsatz von KRiStA
„Corona-Maßnahmen vor dem Familiengericht – eine ungewöhnliche Entwicklung“, der
diese Thematik eingehender behandelt, verwiesen. Ergebnis jenes Aufsatzes ist,
dass – anders als der BGH in seiner Entscheidung meint – aus der fehlenden
Kompetenz des Familiengerichts zu Anordnungen gegenüber dem Jugendamt im Rahmen
der Verantwortungsgemeinschaft nicht auf eine fehlende Kompetenz des
Familiengerichts zur Anordnung gegenüber einem in öffentlicher Funktion tätigen
Dritten geschlossen werden kann.
3. Gefährdung des Kindeswohls durch
Maskentragen in der Schule
Der Frage, ob durch das Maskentragen in der
Schule das Kindeswohl gefährdet sein kann, hat sich der BGH nicht gewidmet. Dies
ist formaljuristisch korrekt, da beim BGH nur die vom Oberlandesgericht
zugelassene Rechtsbeschwerde bezüglich der Rechtswegzuständigkeit nach § 17a IV
5 GVG anhängig war. Von der sich anbietenden Möglichkeit, im Rahmen eines obiter
dictums hierzu Stellung zu nehmen, hat der BGH trotz der für Millionen von
Kindern dringenden Relevanz keinen Gebrauch gemacht. Dies ist bedauerlich, zumal
der BGH des Öfteren durchaus auch zu relativ unbedeutenden Fragen beiläufig
Stellung nimmt.
Für viele, die sich mit der BGH-Entscheidung nicht
eingehender befasst haben, entstand aber der Eindruck, dass der BGH mit dieser
Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Maskentragens in Schulen befunden
hätte. Dies trifft nicht zu.
Die Frage, ob Maskentragen in Schulen
gesundheitsschädlich und damit das Kindeswohl gefährdet ist, drängt sich
weiterhin aus nachfolgenden Gründen auf: Erstens lagen dem Beschluss des AG
Weimar vom 09.04.2021 drei gerichtliche Sachverständigengutachten zugrunde,
wovon zwei Gutachten die Nutzlosigkeit und Schädlichkeit des Maskentragens
darlegten. Zweitens richtete das AG Weimar einen Fragenkatalog an die im
Verfahren beteiligten Ministerien für Bildung und Gesundheit. Die Fragen wurden
innerhalb der gesetzten Frist nicht beantwortet (vgl. AG Weimar vom 09.04.2021,
Az. 9 F 148/21, juris, Rn. 145 – 151). Gefragt wurde unter anderem, ob die
physischen und psychischen Auswirkungen des Maskentragens bei Kindern untersucht
wurden bzw. die Unbedenklichkeit des Maskentragens bei Kindern durch Studien
oder wissenschaftliche Quellen belegt werden könne. Das Schweigen der
Ministerien des Freistaats Thüringen zur Frage einer Unbedenklichkeitsprüfung
von Masken sollte gerade hierzulande aufhorchen lassen, da in Deutschland
bereits jedes Spielzeug TÜV-geprüft sein muss.
Daher wird hier im Rahmen
eines Exkurses auf die Fragen eingegangen, ob das Maskentragen
gesundheitsschädlich ist und ob durch das Maskentragen an Schulen das
Infektionsgeschehen reduziert werden kann:
Bereits lange vor Corona war
bekannt und wissenschaftlich belegt, dass das Maskentragen Gesundheitsschäden
hervorrufen kann. So zeigte eine Dissertation von Ulrike Butz aus dem Jahr 2005
zur Rückatmung von CO2 bei Verwendung von OP-Masken als hygienischem Mundschutz
an medizinischem Personal eine verstärkte Rückatmung von Kohlenstoffdioxid und
einen signifikanten Anstieg von CO2 im Blut. Da Hyperkapnie verschiedene
Hirnfunktionen einschränken kann, rief diese Dissertation die Hersteller von
chirurgischen Operationsmasken dazu auf, Filtermaterialien mit höherer
Permeabilität für Kohlenstoffdioxid zu verwenden.
Eine Studie von Beder
et al. aus dem Jahr 2008 ergab, „dass Chirurgen nach Operationen, die sogar nur
30 Minuten dauerten, eine verminderte Sauerstoffsättigung hatten. Auch mit
Beginn der Corona-Pandemie hat sich nichts an der Einschätzung geändert, dass
das Maskentragen gesundheitsschädlich ist. So zeigte eine im April 2021
veröffentlichte Metastudie nach Auswertung von 65 Studien gesundheitliche
Beeinträchtigungen durch das Maskentragen. Die Auswertung zeigte Veränderungen
in der Atmungsphysiologie von Maskenträgern mit einem gehäuften gemeinsamen
Auftreten von Atmungsbeeinträchtigungen und einem Abfall der Sauerstoffsättigung
(67 %), N95-Maske und CO2-Anstieg (82 %), N95-Maske und Abfall der
Sauerstoffsättigung (72 %), N95-Maske und Kopfschmerzen (60 %), Beeinträchtigung
der Atmung und Temperaturanstieg (88 %), aber auch Temperaturanstieg und
Feuchtigkeit (100 %) unter den Masken. Ein längeres Maskentragen in der
Bevölkerung könnte in vielen medizinischen Bereichen zu relevanten Effekten und
Folgen führen, so die Wissenschaftler.
Daneben war allgemein bekannt,
dass in Schweden auch während der Corona-Pandemie keine Maskenpflicht an Schulen
bestand. Die schwedischen Schüler mussten zu keinem Zeitpunkt Masken tragen,
ohne dass sich in Schweden die Schulen zu Hotspots entwickelt hätten und ohne
dass es dort zu einem erhöhten Sterbegeschehen gekommen wäre. Zwischenzeitlich
verzeichnet Schweden sogar weniger Corona-Tote als Deutschland. Auch in einigen
US-Bundesstaaten wurde bereits im Frühjahr 2021 die Maskenpflicht an Schulen
aufgehoben, ohne dass sich dort die Corona-Lage gegenüber den US-Staaten mit
Maskenpflicht in der Schule verschlechtert hätte. Im Gegenteil: Es zeigte sich
kein Unterschied zwischen den US-Staaten mit Maskenpflicht und denen ohne
Maskenpflicht im Hinblick auf das Corona-Infektionsgeschehen. Das Gleiche gilt
für etliche afrikanische Staaten, die in Schulen schon seit Längerem auf Masken
verzichten.
Aufgrund der Tatsache, dass es bereits vor Corona
wissenschaftliche Belege für die gesundheitsschädliche Wirkung von Masken gab
und der Tatsache, dass andere Länder wie Schweden, einige US-Bundesstaaten und
etliche afrikanische Länder ohne eine Maskenpflicht in Schulen durch die
Pandemie kommen bzw. kamen, waren die Ergebnisse der gerichtlichen
Sachverständigengutachten von Kappstein und Kuhbandner nicht abwegig, sondern
deckten sich mit den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den
Erfahrungen aus der Praxis. Kappstein nimmt in ihrem Gutachten auf 150
wissenschaftliche Quellen Bezug. Kuhbandner wertet in seinem Gutachten 96
wissenschaftliche Quellen aus. Kappstein setzt sich in ihrem Gutachten
ausführlich mit der Gegenposition auseinander und berücksichtigt alle
vorhandenen wissenschaftlichen Publikationen, die einen Nutzen von Masken sehen,
insbesondere solche des RKI, der WHO, des CDC und des ECDC.
Kappstein
kommt zu dem Ergebnis, dass es keine tragfähigen Belege dafür gibt, dass
Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2
nennenswert oder sogar überhaupt senken können (vgl. Rn. 682).
Kuhbandner
kommt zusammenfassend zu einem gleichen Ergebnis wie Kappstein (Rn. 1017),
nämlich, dass es bisher keine hochwertige wissenschaftliche Evidenz dafür gibt,
dass durch das Tragen von Gesichtsmasken das Infektionsrisiko nennenswert
gesenkt werden kann.
Bei seinen Ausführungen zu Gesundheitsschäden durch
das Maskentragen (Rn. 1021 – 1142) nimmt Kuhbandner Bezug auf die Empfehlung der
WHO vom 01.12.2020, auf eine Publikation in der Fachzeitschrift Medical
Hypothesis vom Januar 2021, auf eine Veröffentlichung im British Medical Journal
vom August 2020 hinsichtlich der psychischen, biologischen und immunologischen
Risiken speziell für Kinder und Schüler und auf die Monatsschrift
Kinderheilkunde. In letzterer Publikation wurden verschiedene Beschwerden
aufgezählt: Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Unwohlsein,
Beeinträchtigung beim Lernen, Benommenheit/Müdigkeit, Schwindel, Augenflimmern,
Bauchschmerzen, Appetitlosigkeit, trockener Hals, Übelkeit etc. Im Weiteren
werden im Gutachten Schäden wie Munderkrankungen und Verformung der Ohrmuschel
thematisiert. Das Maskentragen führe in psychischer Hinsicht zu einer
Einschränkung der nonverbalen Kommunikation, negativer Verzerrung des
emotionalen Erlebens und Beeinträchtigung der Empathie. Darüber hinaus bestehe
die Gefahr der Diskriminierung (Rn. 1116) und des Auslösens und
Aufrechterhaltens von entwicklungspsychologisch unangemessenen Ängsten (Rn.
1122).
Folglich kann nach den gerichtlichen Sachverständigengutachten von
Kuhbandner und Kappstein ein Nutzen von Masken in Schulen zur Reduzierung des
Infektionsrisikos nicht bejaht werden. Nach dem gerichtlichen
Sachverständigengutachten von Kuhbandner führt das Maskentragen bei Schülern zu
Schäden physischer, psychischer und pädagogischer Art (Rn. 1142). Kuhbandner
führt auch aus (Rn. 1144), dass es keine randomisierten Studien zu
langanhaltendem Maskentragen bei Kindern gibt.
Eine Kindeswohlgefährdung
durch das Maskentragen in Schulen ist nach dem gerichtlichen
Sachverständigengutachten von Kuhbandner zu bejahen. Umso bedauerlicher ist es,
dass sich ein Anstieg von psychischen Erkrankungen bei Kindern bereits
manifestiert hat. So hat sich die Anzahl der Suizidversuche bei Kindern fast
verdreifacht und laut einer Studie der Universität Krems wiesen 62 % der Mädchen
und 38 % der Jungen eine mittelgradige depressive Symptomatik auf. Natürlich
kann hier nicht gesagt werden, inwieweit speziell das Maskentragen für die
psychische Erkrankung der Kinder ursächlich war. Solange aber eine
Mitursächlichkeit des Maskentragens an dem Anstieg der psychischen Erkrankungen
bei Kindern nicht ausgeschlossen werden kann, ist zum Wohle der Kinder von einer
Maskenpflicht abzusehen. Die Nutzlosigkeit und Schädlichkeit von Masken, gerade
in Bezug auf Kinder, wird in letzter Zeit vermehrt von Wissenschaftlern
angemahnt.
4. Fazit
Dass in einem § 24 FamFG-Verfahren nach § 1666
BGB eine Vorabentscheidung nach § 17a III 2 GVG durchgeführt werden muss,
erscheint unter Berücksichtigung der bisher ergangenen obergerichtlichen
Rechtsprechung, des Gesetzeswortlauts von § 57 S. 1 FamFG und der Tatsache, dass
sogar laut BGH eine Rechtswegverweisung vom Familiengericht ans
Verwaltungsgericht nicht möglich ist, rechtlich zumindest fragwürdig.
Schulen bzw. Schulleiter als „Dritte“ im Sinne von § 1666 IV BGB einzuordnen,
erscheint angesichts der Entscheidung des AG Kassel vom 19.04.1996 sowie der
Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in Art. 3 und aufgrund der Vorschrift des
§ 1837 BGB rechtlich nicht nur gut vertretbar, sondern als die sogar
vorzugswürdige Rechtsauffassung. Dass „Dritte“ im Sinne von § 1666 IV BGB auch
Akteure der öffentlichen Hand sein können, war bislang – soweit ersichtlich –
nahezu unbestrittene Meinung in der Kommentarliteratur.
Der BGH hat sich
den Fragen, ob das Maskentragen in Schulen gesundheitsschädlich ist und das
Infektionsgeschehen reduziert, nicht gewidmet und musste sich diesen Fragen aus
formaljuristischen Gesichtspunkten auch nicht stellen. Allerdings wäre eine
Beschäftigung mit diesen Sachfragen angesichts der dringenden Relevanz für
Millionen von Kindern wünschenswert gewesen. Denn ausweislich der Gutachten von
Kuhbandner und Kappstein, welche beide im vom BGH überprüften Beschluss des AG
Weimar vollständig abgedruckt waren, reduziert das Maskentragen in Schulen das
Infektionsgeschehen nicht. Kuhbandner hält in seinem Gutachten fest, dass das
Maskentragen für Kinder gesundheitsschädlich ist.
Der Beschluss des BGH
vom 03.11.2021 (Az. XII ZB 289/21) bleibt damit – auch ungeachtet des
vorgenannten Punktes – hinter den an eine höchstrichterliche Entscheidung zu
stellenden Erwartungen zurück, weil er sich mit den im Verfahren aufgeworfenen
wesentlichen Rechtsfragen in erheblichen Teilen nur oberflächlich oder gar nicht
auseinandersetzt.
BGH, Maskenpflicht, Rechtsweg, Schule
https://netzwerkkrista.de/2022/10/07/maskenpflicht-an-schulen/
Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von
Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen
24.01.2022
Erstellt von Thüringer Oberlandesgericht
Der Bundesgerichtshof weist
die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom
14.05.2021 (1 UF 136/21) zurück
Mit Beschluss vom 03. November 2021 (XII
ZB 289/21) hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde von zwei
minderjährigen Schülern und ihrer Eltern gegen den Beschluss des Thüringer
Oberlandesgerichts vom 14.05.2021 (1 UF 136/21) zurückgewiesen.
Dem
Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Eltern von zwei Kindern, die in Weimar zur Schule gehen, hatten beim
Familiengericht Weimar angeregt, von Amts wegen zu deren Schutz ein Verfahren
wegen Kindeswohlgefährdung einzuleiten. Sie vertreten die Ansicht, das
körperliche, seelische und geistige Wohl der Kinder und aller weiteren Kinder,
die die gleichen Schulen wie ihre Söhne besuchen, sei aufgrund der Anordnungen
zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes und zur Wahrung räumlicher Distanz
gefährdet. Deshalb haben sie eine Rechtmäßigkeitsüberprüfung der diesen
Anordnungen zugrundeliegenden Vorschriften, insbesondere der Dritten Verordnung
über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften
Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, gültig ab 15.12.2020, zuletzt geändert
am 12.3.2021, in den Raum gestellt.
In dem daraufhin eingeleiteten
Eilverfahren hat das Familiengericht den Lehrern, den Schulleitungen sowie deren
Vorgesetzten einstweilen untersagt, das Maskentragen, die Einhaltung von
Mindestabständen und die Teilnahme an Schnelltests zur Feststellung des Virus
SARS-CoV- 2 anzuordnen oder vorzuschreiben. Weiter gebot es den Leitungen und
den Lehrern der von den beteiligten Kindern besuchten Schulen, den
Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten.
Das Familiengericht ist bei seiner
Entscheidung von der eigenen Zuständigkeit ausgegangen und hat seine Anordnungen
mit einer gegenwärtigen Kindeswohlgefährdung durch die von den Eltern
kritisierten Maßnahmen und dem Unvermögen der Eltern, diese Gefahr von den
Kindern abzuwenden, begründet.
Auf die sofortige Beschwerde des
Freistaats Thüringen hat das Thüringer Oberlandesgericht mit Beschluss vom
14.05.2021 den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Weimar vom
09.04.2021 aufgehoben, den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für
unzulässig erklärt und das Verfahren eingestellt.
Zur Begründung hat das
Oberlandesgericht ausgeführt, dass das Amtsgericht vor einer Sachentscheidung
gehalten gewesen wäre, vorab über seine Zuständigkeit zu entscheiden. Für das
mit der Anregung der Eltern verfolgte Ziel, zum Schutz der Kinder schulinterne
Maßnahmen, wie die Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die
Abstandsregeln, außer Kraft zu setzen und die Rechtmäßigkeit der diesen
Anordnungen zugrundeliegenden Vorschriften zu überprüfen, fehle es an einer
Regelungskompetenz des Familiengerichtes. Im Rahmen des schulrechtlichen
Sonderstatusverhältnisses seien die zuständigen Behörden an die das Kindeswohl
schützenden Grundrechte gebunden. Die gerichtliche Kontrolle dieses
Behördenhandelns - auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den
jeweiligen Schulen - obliege allein den Verwaltungsgerichten.
Eine
Befugnis des Familiengerichts zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des
Kindeswohls gegenüber Behörden bzw. Beamten dieser Behörden folge insbesondere
nicht aus § 1666 Abs. 4 BGB. Behörden, Regierungen und sonstige Träger
staatlicher Gewalt seien nämlich keine „Dritte“ im Sinne der Vorschrift, gegen
die in Angelegenheiten der Personensorge Maßnahmen getroffen werden könnten.
Da eine Verweisung des von Amts wegen eingeleiteten Verfahrens an das
Verwaltungsgericht nicht in Betracht kam, war die Entscheidung nach Ansicht des
Thüringer Oberlandesgerichts aufzuheben und das Verfahren einzustellen.
Da das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wegen der
grundsätzlichen Bedeutung zugelassen hatte, musste sich der Bundesgerichtshof
mit der in der Folge eingelegten Rechtsbeschwerde befassen.
Der
Bundesgerichtshof hat die Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts, dass die
Beschwerde des Freistaats Thüringen zulässig sei, bestätigt. Auch hat das
Thüringer Oberlandesgericht den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zu Recht
für unzulässig erklärt, weil über die Unterlassungsansprüche der Schüler gegen
die Schule die Verwaltungsgerichte zu entscheiden haben.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03. November 2021, Az. XII ZB 289/21
Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.05.2021, Az. 1 UF 136/21
AG
Weimar, Beschluss vom 09.04.2021, Az. 9 F 148/21
Jena, 24.01.2022
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Oberlandesgericht Dr.
Steinle
-Pressesprecherin-
https://gerichte.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseite/keine-zustaendigkeit-der-familiengerichte-zur-ueberpruefung-von-corona-schutzmassnahmen-an-schulen
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 165/2012
Neuer Richter am Bundesgerichtshof
Der Bundespräsident hat Universitätsprofessor und Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Henning Radtke zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Radtke ist 50 Jahre alt. Nach Ablegung seiner juristischen Staatsexamina war Herr Prof. Dr. Radtke ab 1992 als Akademischer Rat, wissenschaftlicher Assistent und Oberassistent an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen tätig. 1997 schloss er das Habilitationsverfahren ab. Nach einer Lehrstuhlvertretung an der Universität des Saarlandes wurde er dort unter Erteilung der Lehrbefugnis u.a. für die Fächer Straf- und Strafprozessrecht zum Universitätsprofessor berufen. Von 2000 bis 2002 war er Prodekan der Abteilung Rechtswissenschaften der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität. Im Jahr 2002 wechselte Herr Prof. Dr. Radtke an die Universität Marburg, wo er einen Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht innehatte und außerdem für 2 Jahre das Amt des Studiendekans des Fachbereichs Rechtswissenschaft bekleidete. Nach einem weiteren Wechsel lehrte Herr Prof. Dr. Radtke seit 2005 an der Universität Hannover ebenfalls Straf- und Strafprozessrecht. Von 2009 - 2011 war er Dekan der dortigen Juristischen Fakultät.
Herr Prof. Dr. Radtke war zudem im 2. Hauptamt als Richter in Strafsenaten - von 2000 bis 2002 - des Saarländischen Oberlandesgerichts und ab Anfang 2008 des Oberlandesgerichts Celle tätig. Seit Juli 2012 war an das Landgericht Hannover abgeordnet und dort Beisitzer in einer Schwurgerichtskammer.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Prof. Dr. Radtke dem u.a. für das Steuerstrafrecht zuständigen 1. Strafsenat zugewiesen.
Karlsruhe, den 5. Oktober 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
1 StR 272/12
vom
5. September 2012
in der Strafsache
gegen
wegen Mordes u.a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. September 2012 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 17. Januar 2012 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts merkt der Senat an:
Es besteht für den Senat kein Anlass, dem im Revisionsverfahren gestellten
Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens nachzugehen. Die u.a. nach
Anhörung mehrerer Sachverständiger getroffenen Feststellungen des Tatrichters im
angefochtenen Urteil beruhen auf einer rechtsfehlerfreien Gesamtwürdigung aller
belastenden und entlastenden Indizien. Auch unter Berücksichtigung des
umfangreichen Revisionsvorbringens liegt ein Verstoß gegen gesicherte
wissenschaftliche Erkenntnisse, Gesetze der Logik und Erfahrungssätze des
täglichen
Lebens (vgl. u.a. BGHSt 29, 18, 20) erkennbar nicht vor.
Nack Wahl Rothfuß Jäger Sander
Manfred Genditzki
Manfred Genditzki (* 28. Mai
1960 in Kalübbe, Gemeinde Breesen, Kreis Altentreptow, DDR[1]) wurde im Mai 2010
wegen Mordes an der 87-jährigen Rentnerin Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern in
einem Indizienprozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Vor und auch
nach seiner rechtskräftigen Verurteilung[2][3][4] sind in der Öffentlichkeit
Zweifel an der Täterschaft Genditzkis geäußert worden.[5]
Am 12. August
2022 beschloss das Landgericht München I die Wiederaufnahme des Verfahrens und
ordnete die sofortige vorläufige Freilassung Genditzkis an.[6] Der Prozess
begann am 26. April 2023.
...
Die Anklageschrift ging davon aus, Frau Kortüm hätte am 28. Oktober 2008 die
Unterschlagung festgestellt und Genditzki deswegen beschuldigt. Im Verlauf der
Hauptverhandlung stellte sich jedoch heraus, dass aus dem Vermögen der Frau
Kortüm kein Geld fehlte; das Geld für die Rückzahlung stammte aus
nachvollziehbaren, völlig legalen Quellen.[7][8] Die Schwurgerichtskammer am
Landgericht München II stützte den Mordvorwurf fortan darauf, der Angeklagte
habe die Frau im Verlauf eines Streits geschlagen und sie getötet, um diese
Körperverletzung zu verdecken. Die Kammer verurteilte Genditzki am 12. Mai 2010
wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.[1]
Der
Bundesgerichtshof hob das Urteil mit Beschluss vom 12. Januar 2011 auf und
verwies die Sache wegen eines Verfahrensfehlers an eine andere Kammer des
Landgerichts zurück. Der Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord sei eine
Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes, auf die das Gericht gemäß § 265
StPO in der Hauptverhandlung hätte hinweisen müssen.[9][10]
Die neue
Hauptverhandlung endete am 17. Januar 2012 abermals mit einer Verurteilung zu
lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes.[1][11] Die Kammer sah es als erwiesen
an, dass Genditzki und Kortüm in einen Streit geraten seien, bei dem Genditzki
der Frau entweder einen Schlag auf den Kopf versetzt oder sie so gestoßen habe,
dass sie gegen einen harten Gegenstand gefallen sei und sich die zwei
Blutergüsse am Kopf zugezogen habe. In Panik und mit dem Gedanken „Ich hole
Hilfe“ habe Genditzki zweimal kurz hintereinander am Festnetztelefon von Frau
Kortüm[1] die Nummer des Hausarztes gewählt, aber sofort wieder aufgelegt. Aus
Furcht, angezeigt zu werden, habe er Wasser in die Badewanne laufen lassen und
Lieselotte Kortüm ertränkt, indem er sie mehrere Minuten unter Wasser gedrückt
habe.[12] Die Revision hiergegen wurde als unbegründet verworfen, da die
Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben
habe (§ 349 Abs. 2 StPO).[13][14][11]
Zweifel am Urteil
Für
Prozessbeobachter und Medienvertreter blieben Zweifel an der Schuld des
Verurteilten. Beobachter der Hauptverhandlung hatten fest mit einem Freispruch
gerechnet.[3]
Die Verteidigung ging davon aus, dass der Tod der alten
Dame ein Haushaltsunfall war. Lieselotte Kortüm habe nach der Rückkehr aus dem
Krankenhaus verschmutzte Wäsche in der Badewanne einweichen wollen.[15] Sie habe
dabei einen Schwächeanfall erlitten und sei in die Wanne gestürzt. Ein
psychologisches Gutachten weist Genditzki als friedfertig aus.[7] Den Anruf beim
Hausarzt erklärte Genditzki damit, er habe mitteilen wollen, dass Frau Kortüm
aus der Klinik entlassen und wieder zu Hause sei. Er habe aufgelegt, als nur der
Anrufbeantworter der Praxis in der Leitung war.[12]
Das Verfahren wurde
in mehreren überregionalen Medien als Justizirrtum
dargestellt.[16][17][18][8][19]
Genditzkis Strafverteidigerin reichte
2018 einen seit 2015 aufwändig vorbereiteten Antrag[20] auf Wiederaufnahme des
Verfahrens ein.[8][21] Durch Spenden einiger Menschen wurde die Wiederaufnahme
des Verfahrens, einschließlich neuer Gutachten, ermöglicht.[6]
...
Gisela Friedrichsen fragte in einem Artikel der Tageszeitung Die Welt vom 30. Juli 2018 unter Hinweis auf die Fälle Gustl Mollath, Ulvi Kulac und den Todesfall Rudolf Rupp in Bezug auf den inhaftierten Manfred Genditzki: „Kommt auf die bayerische Justiz der nächste Skandal zu?“ Mit Blick auf die neuartige Computersimulation, die 2018 zu dem seinerzeitigen Sturz von Lieselotte Kortüm erstellt wurde, schreibt Friedrichsen: „Geprägt von eiserner Rechthaberei und oft blinder Uneinsichtigkeit, mussten sich Richter und Staatsanwälte in der Vergangenheit schon mehrfach dem Fortschritt in der Kriminaltechnik beugen. Nun der Fall Genditzki. Er treibt viele Leute um, weil sie das Märchen vom mordenden Hausmeister nicht überzeugt.“[26]
Am 11. Juni 2019 reichte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick einen Antrag
auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein,[27] der sich vor allem auf eine
Computersimulation und auf eine erst in jüngster Zeit bekannt gewordene
Zeugenaussage stützte.[28] Am 1. Dezember 2020 verwarf die 1. Strafkammer am
Landgericht München I den Antrag als unzulässig. Die vorgebrachten neuen
Beweismittel seien nicht geeignet, das angefochtene Urteil zu erschüttern. Es
seien keine neuen Tatsachen oder Beweise vorgebracht worden, die einen
Freispruch oder eine Strafmilderung bewirken könnten (§ 359 Nr. 5 StPO). Auf die
Beschwerde der Verteidigung hob das OLG München diesen Beschluss am 23.
September 2021 auf. Das von der Verteidigung vorgelegte
Sachverständigengutachten sei als zulässiges neues Beweismittel im Sinne des §
359 Nr. 5 StPO anzusehen. Das Landgericht habe nun zumindest Beweis durch
Anhörung dieses Sachverständigen zu erheben. Erst danach könne es eine Bewertung
und Einordnung des Gutachtens vornehmen und über die Begründetheit des
Wiederaufnahmeantrags entscheiden. Eine Unterbrechung der Strafvollstreckung sei
vor der nun anstehenden Bewertung des Beweismittels allerdings nicht
möglich.[29]
Mit Beschluss vom 12. August 2022 (AZ: 1 Ks 121 Js 158
369/19) ordnete das Landgericht München I die Wiederaufnahme des Verfahrens an
und entließ Genditzki mit sofortiger Wirkung aus der im Februar 2009 begonnenen
Haft. Neue Erkenntnisse, insbesondere aus der Thermodynamik, legten inzwischen
ein anderes Bild der Vorgänge nahe. Insbesondere verschiebt eine Rekonstruktion
der Temperatur des Badewassers den Todeszeitpunkt deutlich aus dem Rahmen der
bisherigen Annahmen. Ergänzend konnte durch eine computergestützte
biomechanische Simulation gezeigt werden, dass auch ein Sturzgeschehen möglich
war.[30][31][32] Am 26. April 2023 begann der neue Prozess am Landgericht
München I.
https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Genditzki
Der Fall Genditzki
Zwischen Hoffnung und Resignation
30.04.2023
Von Gisela Friedrichsen
Manfred Genditzki saß 13 Jahre lang wegen eines Mordes, den er womöglich nie
begangen hat, im Gefängnis. Ihm wird vorgeworfen, seine 87 Jahre alte Nachbarin
getötet zu haben. Nun wird der Fall zum dritten Mal aufgerollt. Hat sich die
Justiz verrannt?
Er ist angespannt, nervös, sucht im Publikum nach
bekannten Gesichtern. Zum dritten Mal steht er nun vor Gericht. Nicht, weil er
immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten wäre, sondern weil die Ankläger
seit bald 15 Jahren nicht lockerlassen, ihn als Mörder hinter Gitter zu bringen.
Fast könnte man den Eindruck gewinnen, es gehe ihnen gar nicht so sehr um
den Angeklagten als darum, das Gesicht nicht zu verlieren. Bloß keinen ...
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 55/2012
Neue Richter beim Bundesgerichtshof
Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Botur und Ministerialrat Dr. Remmert am 2. Mai 2012 zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. André Botur ist 47 Jahre alt. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1996 im höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt. 1997 wurde er in den Geschäftsbereich des niedersächsischen Justizministeriums versetzt. Er war zunächst bei der Staatsanwaltschaft, sodann beim Landgericht Hildesheim und ab 1998 beim Amtsgericht Peine tätig. Von 2005 bis Ende 2007 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Noch während seiner Abordnung wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Celle ernannt. Dort gehörte er seit 2008 einem Senat für Familiensachen an.
Das Präsidium hat Herrn Dr. Botur dem für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Andreas Remmert ist 49 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1993 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er war beim Amtsgericht Bergisch Gladbach und beim Landgericht Köln tätig, bevor er 1999 für die Dauer von drei Jahren an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet wurde. 2003 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Köln. Im Jahr 2006 kehrte Herr Dr. Remmert an das Landesjustizministerium zurück, wo er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof das für das Privatrecht zuständige Referat leitete.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Remmert dem u. a. für das Staats- und Amtshaftungsrecht zuständigen III. Zivilsenat zugewiesen.
Karlsruhe, den 2. Mai 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 53/2012
Richter am Bundesgerichtshof Claus Dörr im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Claus Dörr wird mit Ablauf des 30. April 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Dörr wurde am 22. März 1947 in Darmstadt geboren. Im Anschluss an seine juristische Ausbildung trat er im Jahr 1974 in den hessischen Justizdienst ein. Nach Tätigkeiten beim Amtsgericht Rüsselsheim und beim Landgericht Darmstadt wurde Herr Dörr im Jahr 1977 zum Richter am Amtsgericht ernannt. Sein beruflicher Werdegang war fortan zunächst auf das Familienrecht ausgerichtet. Er war als Familienrichter beim Amtsgericht Rüsselsheim tätig und nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht ab 1985 am Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beisitzer in einem Familiensenat. Von 1990 bis Mitte 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, wo er ebenfalls schwerpunktmäßig mit dem Familienrecht befasst war.
1996 wurde Herr Dörr zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seither – seit 2009 als stellvertretender Vorsitzender - dem u. a. für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständigen III. Zivilsenat an, dessen Rechtsprechung er, insbesondere in Verfahren mit europa- und sozialrechtlichem Bezug sowie in Rechtstreitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte, ganz maßgeblich mitgeprägt hat.
Karlsruhe, den 30. April 2012
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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 52/2012
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Meo-Micaela Hahne
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hahne wird mit Ablauf des 30. April 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Frau Dr. Hahne wurde am 18. März 1947 in Heidelberg geboren. Nach dem Ende ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1974 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Sie wurde nach ihrer Probezeit 1977 zur Richterin am Amtsgericht ernannt und als Familienrichterin eingesetzt. Das Familienrecht bildete auch fortan den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit: zunächst während einer dreijährigen Abordnung an den Bundesgerichtshof als wissenschaftliche Mitarbeiterin, danach in einer einjährigen Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe, anschließend während einer weiteren Abordnung an das Bundesministerium der Justiz und schließlich auch - nach ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht im Jahre 1987 – als Beisitzerin in einem Familiensenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Im Januar 1992 wurde Frau Dr. Hahne zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen. Im April 1999 übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz in diesem Senat und im November 2001 dessen Vorsitz. Während ihrer langjährigen Zugehörigkeit hat Frau Dr. Hahne die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats in allen seinen Zuständigkeitsfeldern maßgeblich mitgeprägt. Im Bundesgerichtshof wirkte Frau Dr. Hahne aktiv und engagiert in allen Kollegialgremien mit. Sie war über viele Jahre Mitglied des Richterrats, des Präsidialrats und des Präsidiums.
Neben ihrer richterlichen Tätigkeit hat Frau Dr. Hahne die Entwicklung des Familienrechts auch durch zahlreiche Veröffentlichungen, u.a. als Kommentatorin, durch Vorträge sowie als Mitglied und Vorsitzende der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht begleitet. Die hohe Wertschätzung, die sie in Fachkreisen genießt, kommt nicht zuletzt in ihrer Berufung in die Ständige Deputation des Deutschen Juristentages zum Ausdruck, der sie zwölf Jahre, zuletzt als stellvertretende Vorsitzende, angehörte.
Karlsruhe, den 30. April 2012
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BGH-Urteil Mütter müssen Namen des wahren Vaters nennen
Die Antwort auf die Frage, wer der echte Vater ihres Kindes ist, darf eine Frau nicht verschweigen. Die Richter stärkten mit ihrem Urteil das Recht von Männern, denen Kinder untergeschoben wurden.
Mütter können sich bei der Frage nach dem Namen des Kindsvaters nicht mehr auf ihre Privatsphäre zurückziehen und schweigen. Vielmehr haben alle Beteiligten das Recht, die Wahrheit zu erfahren - auch die Scheinväter. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mittwoch hervor. Damit hat der BGH in Karlsruhe das Recht der Männer weiter gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde oder werden soll.
Damit folgen die Richter der Tendenz der vergangenen Jahre. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Recht zugestanden, die Wahrheit über ihre Väter zu erfahren. Der Anspruch des Kindes wurde höher bewertet als das Recht der Mütter, dieses Wissen für sich zu behalten.
Wie aber sieht es mit dem Recht der Männer aus, denen ein Kind untergeschoben wird und die - wenn sie es herausfinden - an der Mauer des Schweigens abprallen? Eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt. Deshalb müssen die Richter die verschiedenen Werte gegeneinander abwägen: Informationelle Selbstbestimmung der Frau gegen den Rechtsschutz des Mannes.
Im vorliegenden Fall hat ein Mann geklagt. Nachdem er sich von seiner Partnerin getrennt hatte, bekam diese ein Kind und gab ihn als Vater an. Von seiner Vaterschaft sei sie auch überzeugt gewesen, gab sie in den ersten Verhandlungen an. Das Ergebnis des Vaterschaftstests habe sie selbst überrascht. Enttäuscht verlangte der Ex-Freund das Geld für Babyausstattung und Unterhalt zurück, insgesamt rund 4500 Euro. Diese Summe wollte er vom Vater des Kindes haben, dieser zahlte inzwischen auch Unterhalt.
Doch die Frau weigerte sich, dessen Identität preiszugeben und das Verfahren ging durch alle Instanzen. Bereits das Amtsgericht Rendsburg und das Oberlandesgericht Schleswig urteilten, dass der Mann das Recht habe, den Namen des Vaters zu erfahren. Der juristische Terminus dafür heißt Treu und Glauben. Danach ist die Frau in der Pflicht, ihren Ex-Partner nicht über die Vaterschaft im Ungewissen zu lassen.
Die obersten Richter sind sich durchaus bewusst, dass sie mit ihrer Entscheidung die Persönlichkeitsrechte der Mutter einschränken. Aber die Intimsphäre umfasse ebenfalls „die persönlichen, auch geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner“, schreiben sie in der Urteilsbegründung. Zum Kinderzeugen gehören eben immer zwei. Zudem habe die Frau mit der Nennung des falschen Vaters einen Teil ihrer Rechte verwirkt.
Nach diesem Urteil muss dem Kläger der Namen des Kindsvaters genannt werden. Aber der Anwalt der Frau merkte an, dass nicht sicher sei, ob der andere Mann wirklich der Vater ist. „Immerhin hat ihr Mandant das auch mal geglaubt“, sagte der Anwalt in Richtung Klägerbank. Es droht also ein neuer Prozess, bei dem dann möglicherweise Vaterschaftstest erzwungen werden muss.
„Kuckuckskinder machen erfahrungsgemäß immer Schwierigkeiten“, brachte die Vorsitzende Richterin Meo-Micaela Hahne die Stimmung in der Verhandlung auf den Punkt. Die Frage der Vaterschaft spielt in solch komplizierten Beziehungen zwar eine wichtige Rolle, aber der Familienfrieden ist mit dieser Offenheit meist noch längst nicht hergestellt.
09.11.2011
http://www.tagesspiegel.de/politik/muetter-muessen-namen-des-wahren-vaters-nennen/5818552.html
Dr. Meo-Micaela Hahne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1947) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - Väternotruf: von uns als sogenannter Väterentsorgungssenat bezeichnet (ab 12.11.2001, ..., 2010) - nach Tätigkeit als Richterin auf Probe am Landgericht Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim, im November 1984 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe und im Oktober 1987 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.11.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Hahne seit Januar 1992 an. Sie ist seither Mitglied, seit April 1999 stellvertretende Vorsitzende des vornehmlich für das Familienrecht und das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab 12.11.2001 Richterin am Bundesgerichtshof. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001.
www.vaeternotruf.de/bundesgerichtshof.htm
Kommentar Väternotruf:
Die Entscheidung war ja lange überfällig, aber am Bundesgerichtshof hat man so seine Schwierigkeit mit der Ankunft in der Gegenwart. Man denke da nur an das Väterdiskriminierungsurteil des Bundesgerichtshof vom 04.04.2001.
http://vaeternotruf.de/bundesgerichtshof_XII_ZB_3-00_vom_04.04.2001.pdf
Insofern machen nicht nur Kuckkuckskinder Schwierigkeiten, wie Frau Meo-Micaela Hahne vorträgt, sondern auch der Bundesgerichtshof selbst. Nun darf man gespannt sein, ob die Mutter die geforderte Auskunft gibt und was das Gericht unternimmt, wenn sie diese weiter verweigern sollte. In dem Fall müsste das Gericht der Mutter die Unterhaltskosten allein auferlegen, dies folgt allein schon aus der Tatsache, das beim Ausfall eines Elternteils der andere für den Unterhaltsbedarf des Kindes allein zuständig ist. Dies ist vorliegend die Mutter, so lange sie den tatsächlichen Vater nicht nennt.
"Attacken des Präsidenten auf Thomas Fischer"
Prof. Dr. Thomas Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Bundesgerichtshof / 2. Strafsenat (ab 01.07.2000, ..., 2011) - ab 02/2011 kommissarische Leitung des 2. Strafsenates. Die Zeit 06.10.2011: "Klaus Tolksdorf, Präsident am Bundesgerichtshof: Professor Fischer scheint gelegentlich in Gefahr, die Grenzen der Zurückhaltung aus den Augen zu verlieren. ... Wer Richter aus dem 2. Strafsenat anspricht, trifft auf Menschen, die den Attacken des Präsidenten auf Thomas Fischer fassungslos gegenüberstehen. ... Der große Streit im BGH liegt nun beim kleinen Verwaltungsgericht Karlsruhe."
Kommentar Väternotruf:
Unsere Meinung über die diskriminierende Rechtsprechung am Bundesgerichtshof gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern ist bekannt. Schon allein aus diesem Grund wollen wir Richter Fischer für das verwaltungsgerichtliche Verfahren gerne die Daumen drücken.
Neue Richter am BGH
von age/LTO-Redaktion
06.09.2010
Die Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht Gabriele Schuster und der Vorsitzende Richter am OLG Köln Rüdiger Pamp wurden zu Richtern am BGH ernannt. Neuer Vorsitzender Richter am BGH ist Prof. Dr. Peter Meier-Beck.
Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) Schuster ist 53 Jahre alt. Vom Landgericht (LG) Landshut wurde sie an das Bundespatentgericht (BPatG) abgeordnet und dort 1997 zur Richterin am BPatG ernannt. Darauf folgte im Jahr 2005 eine zweijährige Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den BGH.
Schuster wurde dem Xa- Zivilsenat (Hilfssenat) zugewiesen, der insbesondere für patentrechtliche Streitigkeiten zuständig ist.
Richter am BGH Rüdiger Pamp ist 49 Jahre alt. Er wurde 1994 zum Richter am LG Bonn ernannt. Danach war er für vier Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Als Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln war er Mitglied mehrerer Zivilsenate und Dezernent in der Verwaltungsabteilung des OLG Köln. Zuletzt leitete er als Vorsitzender Richter am OLG Köln einen Zivilsenat, der unter anderem für Bau- und Kostensachen zuständig ist.
Pamp wurde dem XI. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Bank- und Börsenrecht zuständig ist.
Zudem hat der Bundespräsident Prof. Dr. Peter Meier-Beck zum Vorsitzenden Richter am BGH ernannt.
Meier-Beck wurde im Jahr 2000 zum Richter am BGH ernannt und dem vornehmlich für Patent- und Vergabesachen zuständigen X. Zivilsenat zugewiesen. Seit Anfang 2009 war er auch Mitglied des als Hilfssenat für den X. Zivilsenat eingerichteten Xa-Zivilsenats und bekleidete dessen Vorsitz. Seit dem Jahr 2002 gehört er dem Kartellsenat an, dessen stellvertretenden Vorsitz er seit Oktober 2009 innehat.
Das Präsidium des BGH hat Prof. Dr. Meier-Beck den Vorsitz im X. Zivilsenat übertragen.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gerichte-neue-richter-am-bgh-1/
06.05.2010, 15:52 Uhr
Neue Bundesrichterin aus Sachsen
Praxedis Möhring ist zur Richterin am Bundesgerichtshof gewählt worden.
Heute fand in Berlin die Wahl von Richtern der obersten Gerichtshöfe des Bundes durch den zuständigen Richterwahlausschuss statt. Die Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes werden von dem zuständigen Bundesminister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss berufen und vom Bundespräsidenten ernannt.
Justizminister Dr. Jürgen Martens beglückwünscht die neue Bundesrichterin: „Die Bundesrichter werden ausschließlich wegen ihrer herausragenden Fähigkeiten ausgesucht. Die Wahl spricht auch für die gute Arbeit unserer sächsischen Richterinnen und Richter. Mit Praxedis Möhring schickt der Freistaat Sachsen eine hoch qualifizierte und motivierte Richterin in eines der obersten deutschen Gerichte. Ich wünsche ihr von Herzen viel Erfolg und Schaffenskraft in ihrem neuen Amt.“
Praxedis Möhring begann ihre berufliche Laufbahn in der Justiz 1987 in Baden-Württemberg. Nach ihrer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde sie im Januar 1992 an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin abgeordnet. Im Mai 1994 folgte die Ernennung zur Richterin am Landgericht Heidelberg. Eine dreijährige Abordnung an den Bundesgerichtshof schloss sich an. Im Mai 1999 ließ sich Praxedis Möhring in die sächsische Justiz versetzen. Nach ihrer Tätigkeit am Oberlandesgericht Dresden folgte im Januar 2006 die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dresden. Seit 2008 ist sie Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden.
http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/136152
Vizepräsident des Bundesgerichtshofs a. D. Dr. Joachim Wenzel verstorben
JuraPortal24.de
Nr. 176/2009
Am 29. August 2009 ist im Alter von 69 Jahren Vizepräsident des Bundesgerichtshofs a. D. Dr. Joachim Wenzel verstorben.
Herr Dr. Wenzel gehörte dem Bundesgerichtshof bis zum Eintritt in den Ruhestand am 30. Juni 2005 fast 17 Jahre lang an. Im Jahr 2002 wurde er zum Vizepräsidenten des Gerichts ernannt.
Als Richter, seit 1999 auch als Vorsitzender des V. Zivilsenats und des Senats für Landwirtschaftssachen trug Herr Dr. Wenzel maßgeblich zur Rechtsentwicklung in Deutschland auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilprozessrechts bei. Sein besonderes Interesse galt dem Wohnungseigentumsrecht. Unter seinem Vorsitz ergingen zahlreiche grundlegende Entscheidungen zu diesem Rechtsgebiet, unter anderem der in der Fachöffentlichkeit als "Jahrhundertentscheidung" gefeierte Beschluss zur Reichweite der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung sowie die Leitentscheidung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Große Verdienste erwarb sich Herr Dr. Wenzel auch im Zusammenhang mit der Bewältigung der vielfältigen Rechtsprobleme im Gefolge der Wiedervereinigung, vor allem auf dem schwierigen und sensiblen Gebiet der Landwirtschaftsanpassung, also der Überführung der kollektiven Landwirtschaft der ehemaligen DDR in Rechtsformen der Bundesrepublik Deutschland.
Herr Dr. Wenzel war eine herausragende Richterpersönlichkeit. Der Bundesgerichtshof verliert mit ihm einen früheren Vizepräsidenten, der sich innerhalb und außerhalb des Gerichts höchste Wertschätzung erworben hat und ihm auch im Ruhestand freundschaftlich verbunden blieb.
Karlsruhe, den 3. September 2009
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 141/2009
Wolfgang Schlick neuer Vizepräsident des Bundesgerichtshofs
Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Schlick zum Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt. Die Bundesministerin der Justiz, Frau Brigitte Zypries, wird Herrn Schlick die Ernennungsurkunde am 6. Juli 2009 aushändigen.
Herr Schlick ist 59 Jahre alt. Er wurde in Steinwenden (Kreis Kaiserslautern) geboren, wuchs in Edesheim (Südliche Weinstraße) auf und wohnt in Neustadt an der Weinstraße. Herr Schlick ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Herr Schlick 1978 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach der Verwendung als Richter auf Probe bei dem Amtsgericht Ludwigshafen, den Landgerichten Frankenthal und Kaiserslautern sowie bei dem Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz wurde er 1982 zum Richter am Landgericht Kaiserslautern ernannt. Von dort war er in den Jahren 1983 bis 1985 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken im Jahre 1986 war er bis 1994, unterbrochen durch mehrere kurze Abordnungen an das Thüringische Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, erneut an das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz abgeordnet.
Herr Schlick wurde 1994 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er ist seitdem Mitglied des III. Zivilsenats, der unter anderem für das Recht der Amtshaftung, das öffentliche Entschädigungsrecht sowie für das Auftrags- und Maklerrecht zuständig ist. Ferner war Herr Schlick von 2001 bis 2003 dem Senat für Anwaltssachen zugewiesen. 2003 wurde Herr Schlick zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seitdem ist ihm der Vorsitz im III. Zivilsenat sowie im Senat für Notarsachen übertragen. Dem Präsidium des Bundesgerichtshofs gehört er seit 2005, dem Präsidialrat des Bundesgerichtshofs als stellvertretendes Mitglied seit 2006 an.
Als neuer Vizepräsident folgt Herr Schlick auf Frau Dr. Müller, die am 30. Juni 2009 in den Ruhestand tritt und in der Feierstunde am 6. Juli 2009 offiziell verabschiedet wird.
Karlsruhe, den 30. Juni 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Berlin, 14. Mai 2009
33 neue Bundesrichter gewählt
Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung 33 Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt.
Für den Bundesgerichtshof sind vierzehn, für das Bundesverwaltungsgericht vier, für den Bundesfinanzhof fünf, für das Bundesarbeitsgericht sechs und für das Bundessozialgericht vier Richterinnen und Richter gewählt worden:
Bundesgerichtshof:
Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe Dr. Klaus Bacher
Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg Thomas Bellay
Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe Martin Bender
Leitender Ministerialrat im Hess. Ministerium der Justiz Dr. Ralph Ernst Bünger
Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe Dr. Rhona Fetzer
Vorsitzender Richter am Landgericht Düsseldorf Dr. Klaus Grabinski
Richter am Oberlandesgericht Bamberg Dr. Peter Günter
Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main Fabian Hoffmann
Richter am Oberlandesgericht Celle Dr. Christoph Karczewski
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Christoph Krehl
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm Martin Lehmann
Richter am Oberlandesgericht Hamburg Dr. Christian Löffler
Vizepräsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Herbert Mayer
Richter am Oberlandesgericht Brandenburg Christian Tombrink
Bundesverwaltungsgericht:
Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Dr. Andreas Hartung
Richterin am Verwaltungsgericht Leipzig Dr. Ulla Held-Daab
Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Dr. Ulrich Maidowski
Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Dr. Peter Wysk
Bundesfinanzhof:
Richter am Finanzgericht Köln Dr. Andreas Herlinghaus
Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt Roberta Hübner
Vorsitzender Richter am Finanzgericht Leipzig Otfried Michl
Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg Dr. Steffen Gregor Rauch
Ministerialrat im Bay. Staatsministerium der Finanzen Dr. Michael Schwenke
Bundesarbeitsgericht:
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München Dr. Josef Biebl
Ministerialdirigent am Niedersächs. Landesrechnungshof Dr. Heinrich Kiel
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen Wilhelm Mestwerdt
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bremen Waldemar
Reinfelder Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Kristina Schmidt
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Dr. Jens Suckow
Bundessozialgericht:
Richterin am Hessischen Landessozialgericht Karin Hannappel
Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Carsten Karmanski
Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Dr. Christian Mecke
Vorsitzende Richterin am Landesozialgericht Niedersachs.-Bremen Dr. Dagmar Oppermann
Der Richterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und -ministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
BGH: Kindergartenbeiträge sind in den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten
Experte: Hans-Otto Burschel
Direktor des Amtsgerichts
02.06.2009, 10:30 Uhr
Unter teilweiser Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung hat der BGH mit Urteil vom 26.11.2008 (XII ZR 65/07) festgestellt:
1. Beiträge für den Kindergarten bzw. anderer vergleichbarer Einrichtungen sind Bedarf des Kindes, nicht etwa des betreuenden Elternteils.
2. Diese Beiträge sind in den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten.
3. Für diesen Mehrbedarf des Kindes haben beide Elternteile entsprechend ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen.
4. Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind hingegen mit dem Tabellenunterhalt abgegolten.
Zur Begründung führt der BGH aus, ...
...
Richter am BGH Dr. Wolfgang Büscher neuer Honorarprofessor
Herr Richter am BGH Dr. Wolfgang Büscher ist vom Präsidenten der Universität Osnabrück zum Honorarprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaften ernannt worden. Herr Prof. Dr. Büscher hat seit Jahren für den Fachbereich Unterrichtsveranstaltungen auf dem Gebiet des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht abgehalten. Er gehört dem 1. Zivilsenat des BGH an, der für Revisionen aus diesen Rechtsgebieten zuständig ist. Dem Fachbereich ist es damit gelungen, nach Prof. Dr. Willi Erdmann einen weiteren Richter aus diesem Fachsenat dauerhaft in den Unterricht und die wissenschaftliche Forschung über Rechte des Geistigen Eigentums und des Wettbewerbsrechts einzubinden. [19.03.2007]
http://www.jura.uos.de/html/344_406.htm
Dr. Ingo Drescher (Jg. 1956) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 2007, ... ) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2000 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 20.04.2005 Direktor am Amtsgericht Tübingen
Neue Bundesrichter gewählt
Berlin, 29. März 2007
Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt.
Für den Bundesgerichtshof sind neun, für den Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht je fünf, für das Bundessozialgericht sechs und das Bundesarbeitsgericht zwei Richterinnen und Richter gewählt worden:
Vorsitzender
Direktor des Amtsgerichts Tübingen Dr. Ingo Drescher
Richter am Oberlandesgericht Hamm Claus Halfmeier
Richterin am Oberlandesgericht Koblenz Marion Harsdorf-Gebhardt
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Bernd Hucke
Richter am Oberlandesgericht Nürnberg Dieter Maihold
Richter am Oberlandesgericht Celle Dr. Gerhard Pape
Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin Prof. Dr. Günther Sander
Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Dr. Jürgen Schäfer
Bundesfinanzhof:
Vorsitzender Richter am Finanzgericht Rheinland-Pfalz Walter Bode
Rechtsanwältin Dr. Jutta Förster
Richter am Finanzgericht Hessen Dr. Helmut Nieuwenhuis
Richter am Finanzgericht München Dr. Johannes Selder
Rechtsanwalt Dr. Christoph Roman Wäger
Bundesverwaltungsgericht:
Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Dr. Ulrike Bumke
Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Anne-Kathrin Fricke
Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München Prof. Dr. Ingo Kraft
Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München Dr. Stefan Langer
Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Schleswig Maren Thomsen
Bundessozialgericht:
Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Nicola Behrend
Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Thüringen Pablo Coseriu
Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Dr. Ruth Düring
Richter am Landessozialgericht Schleswig Jens Kaltenstein
Vizepräsident des Sozialgerichts Karlsruhe Bernd Mutschler
Vizepräsident des Sozialgerichts Freiburg Dr. Bernd Schütze
Bundesarbeitsgericht:
Richterin am Arbeitsgericht Heilbronn Inken Gallner
Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hamm Dr. Anja Schlewing
Der Richterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.
BGH - StGB (1987) § 235
(4. Strafsenat, Urteil v. 11.02.1999 - 4 StR 594/98)
Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.
Nach § 235 StGB macht sich auch der allein sorgeberechtigte Elternteil strafbar, der dem umgangsberechtigten Elternteil das Kind entzieht.
Gründe:
Das LG hat den Angeklagten [Angekl.] wegen Kindesentziehung (§ 235 StGB a. F.) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine Revision, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat nur zum Strafausspruch Erfolg.
I.
Das LG hat folgende Feststellungen getroffen:
Der dem Islam angehörende Angekl. ist in Pakistan geboren und aufgewachsen. 1979 reiste er nach Deutschland ein und heiratete 1982 die deutsche Staatsbürgerin E. 1989 gab er die pakistanische [pakistan.] Staatsangehörigkeit auf und wurde deutscher Staatsbürger. Aus der 1991 wieder geschiedenen Ehe ist der am 30. 1. 1985 geborene Sohn M. hervorgegangen, der beide Staatsangehörigkeiten besitzt und von dem Angekl. im islamischen Glauben erzogen wird. Seit 1994 ist der Angekl. in zweiter Ehe mit einer pakistan. Frau verheiratet. Bereits 1991 - kurz vor der Ehescheidung - hatte der Angekl. das gemeinsame Kind vorübergehend gegen den Willen seiner damaligen Ehefrau nach Pakistan verbracht und so durchgesetzt, daß diese in dem von ihr beantragten Scheidungsverfahren einer Übertragung der elterl. Sorge auf ihn zustimmte. Seine geschiedene Ehefrau erhielt ein Umgangsrecht bezüglich des Sohnes M. an jedem Wochenende.
Anfang 1996 erfuhr die Kindesmutter von einer Verurteilung des Angekl. zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe wegen einer Messerstecherei (die Strafe wurde im Berufungsverfahren auf zwei Jahre reduziert, die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt). Gleichzeitig gab es wegen unregelmäßigen Schulbesuchs des Kindes und wegen Beeinträchtigungen des Umgangsrechts Streitigkeiten, in deren Verlauf der Angekl. seine geschiedene Frau körperlich mißhandelte. Am 23. 1. 1996 beantragte die Mutter bei dem AmtsG die Übertragung der elterl. Sorge im Wege der einstweiligen Anordnung. In der mündlichen Verhandlung am 26. 1. 1996 erklärte der Angekl., er habe keineswegs die Absicht, den Jungen nach Pakistan zu verbringen, er wolle vielmehr hier in Deutschland mit ihm zusammenleben. Daraufhin wurde der Eilantrag der Mutter zurückgewiesen, auch ihre Beschwerde blieb ohne Erfolg, jedoch untersagte das OLG durch Beschluß v. 30. 1. 1996 dem Angekl., das Kind vor Entscheidung über das Sorgerecht in der Hauptsache außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen. In der Folgezeit versicherte der Angekl. auch bei Kontrollbesuchen einer Mitarbeiterin des Jugendamtes dieser gegenüber, er beabsichtigte nicht, das Kind nach Pakistan zu verbringen.
Zwischen dem 24. und 27. 2. 1996 reiste der Angekl. dann entsprechend seinem bereits vorgefaßten und mit seinen Angehörigen in Pakistan abgesprochenen Plan mit seinem Sohn nach England, von wo aus sie nach Pakistan flogen. Er beabsichtigte auf diese Weise, das Umgangsrecht seiner geschiedenen Ehefrau und die Durchführung des anhängigen Sorgerechtsverfahrens zu vereiteln. Anfang April 1996 kehrte der Angekl. allein nach Deutschland zurück und ließ das Kind zur Erziehung nach islamischem Recht in der Obhut des mittlerweile 80jährigen Großvaters. Alle Bemühungen der Mutter, der am 14. 3. 1996 auf erneuten Antrag im Wege der einstweiligen Anordnung die elterl. Sorge übertragen worden war, den Jungen aus Pakistan zurückzuholen, blieben erfolglos. Weder ein gerichtlicher Herausgabebeschluß verbunden mit einer sechsmonatigen Beugehaft noch die seit Januar 1998 vollstreckte Untersuchungshaft haben den Angekl. dazu bewogen, die Rückkehr des Kindes herbeizuführen.
II.
1. Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat zum Schuldspruch keinen den Angekl. beschwerenden Rechtsfehler ergeben. Das LG hat den Angekl. zutreffend nach dem zur Tatzeit geltenden Recht gemäß § 235 StGB a. F. wegen Kindesentziehung verurteilt.
a) Der Senat hält an früherer Rspr. des RG und des BGH fest, wonach auch das Umgangsrecht (die frühere Bezeichnung lautete "Verkehrsrecht") des nicht sorgeberechtigten Elternteils - hier der Mutter - dem Schutzbereich des § 235 StGB unterfällt
(RGSt 66, 254; BGHSt 10, 376, 378, mit zust Anm. Kohlhaas, EJF D I Nr. 2; dem folgend OLG Bremen, JR 1961, 107; OLG Hamm, JR 1983, 513; StA Karlsruhe, FamRZ 1997, 774; ebenso Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 235 Rz. 3; Vogler, in: LK-StGB, 10. Aufl., § 235 Rz. 5, 14; Erman/Michalski, BGB, 9. Aufl., § 1634 Rz. 5; MünchKomm/Hinz, BGB, 3. Aufl., § 1634 Rz. 14; Soergel/Strätz, BGB, 12. Aufl., § 1634 Rz. 5).
Der an dieser Rspr. geäußerten Kritik
(Geppert, in: Gedächtnisschrift für Hilde Kaufmann, 1986, S. 759, 775; ihm folgend Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 235 Rz. 14; Staudinger/Peschel-Gutzeit, BGB, 12. Aufl., § 1634 Rz. 34 ff.)
kann nicht zugestimmt werden:
Geschütztes Rechtsgut des § 235 StGB ist vorrangig das Sorgerecht der für den jungen Menschen verantwortlichen Personen und das daraus abgeleitete Obhuts- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mittelbar dient die Vorschrift zum Schutz des Kindes, nämlich dessen körperlicher und seelischer Entwicklung (vgl. BT-Drucks. 13/8587, S. 23, 38; BGHSt 39, 239, 242). Grundsätzlich kann eine Kindesentziehung deshalb auch von einem Elternteil gegenüber dem anderen begangen werden, sofern jedem Elternteil das Personensorgerecht zumindest teilweise zusteht (Tröndle, a.a.O., § 235 Rz. 3; so auch Geppert, a.a.O., S. 772 f., und Eser, a.a.O., § 235 Rz. 14). Nichts anderes gilt aber, wenn - wie hier - einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusteht und der andere Elternteil nur das Umgangsrecht aus § 1634 BGB a. F. (§§ 1684 ff. BGB n. F.) ausübt. Zwar wird das in § 1634 BGB a. F., §§ 1684 ff. BGB n. F. normierte Umgangsrecht des nicht (mehr) sorgeberechtigten Elternteils heute nicht mehr als Restbestandteil der (durch § 235 StGB geschützten) Personensorge verstanden (so aber noch RGSt 66, 254, und BGHSt 10, 376, 378), sondern aus dem durch Art. 6 II S. 1 GG geschützten natürlichen Elternrecht hergeleitet (vgl. BVerfG, Urteil v. 29. 10. 1998 - 2 BvR 1206/98 -, FamRZ 1999, 85; Gernhuber/Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts, 4. Aufl., § 66 I). Das Umgangsrecht enthält nach heutiger Auffassung damit weder ein Erziehungsrecht noch eine
FamRZ 1999 - Seite 652
Erziehungspflicht. Dieser rechtsdogmatische Wandel rechtfertigt es jedoch nicht, die Strafwürdigkeit eines Eingriffs in das verfassungsrechtlich geschützte Umgangsrecht nunmehr zu verneinen (so aber Geppert, a.a.O., S. 775 ff.). Der Zweck des elterl. Umgangsrechts gebietet es vielmehr nach wie vor, dieses in den Schutzbereich des § 235 StGB einzubeziehen. Nach allg. A. soll das Umgangsrecht - ungeachtet seiner dogmatischen Deutung - es dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BGHZ 51, 219, 222 = FamRZ 1969, 148; FamRZ 1984, 778, 779). Das am 1. 7. 1998 in Kraft getretene KindRG hat diesen Beziehungsschutz aus dem § 1634 BGB a. F. in die §§ 1684 ff. BGB n. F. verlagert und dabei sogar noch wesentlich erweitert (vgl. Diederichsen, NJW 1998, 1977, 1986). Es liegt im Interesse des Kindes, daß sich der nicht sorgeberechtigte Elternteil von seiner Entwicklung überzeugen und im Falle des Versagens des Sorgerechtsinhabers auf §§ 1696 oder 1666 BGB gestützte Maßnahmen veranlassen kann. Vor allem soll einer Entfremdung zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil vorgebeugt (- dieser Gedanke hat in § 1626 III S. 2 BGB n. F. Niederschlag gefunden -) und die Kontinuität der Eltern-Kind-Beziehung gewahrt werden, weil der "Reserveelternteil" - wie auch hier geschehen - gemäß §§ 1678 II, 1680 II und III, 1696 BGB jederzeit wieder in das Sorgerecht einrücken kann und dann die weitere Erziehung des Kindes zu verantworten hat (vgl. BVerfG, FamRZ 1983, 872, 873 f.; BGH, FamRZ 1984, 778, 779; Gernhuber/Coester-Waltjen, a.a.O., § 66 I). Damit schützt das Umgangsrecht auch das zwar ruhende, aber unter bestimmten Umständen wieder auflebende Sorgerecht des zur Zeit gerade nicht sorgeberechtigten Elternteils und dient damit letztlich auch der ungestörten Entwicklung des Kindes. Wegen dieser unbestreitbaren Vorteile für das Kindeswohl genießt das elterl. Umgangsrecht als absolutes, die Befugnisse des Personenberechtigten einschränkendes Recht nach wie vor den Schutz des § 235 StGB (vgl. Regel, "Entziehen" und "Entführen" Minderjähriger, Diss. Münster 1975, S. 28 ff.).
Eine solche Auslegung steht auch mit dem Gesetzeswortlaut des § 235 StGB a. und n. F. in Einklang. Es wird nämlich nicht ausschließlich derjenige mit Strafe bedroht, "wer einen Minderjährigen dem zur Personensorge Berechtigten entführt . . . oder entzieht" (so der nicht Gesetz gewordene § 196 E 1962; kritisch dazu Schäfer, in: Niederschriften über die Sitzungen der Großen Strafrechtskommission 1956-1960 Bd. 8 S. 372), kriminalisiert wird vielmehr die Entziehung eines Kindes aus dem Verhältnis der in § 235 StGB bezeichneten Personen, zu denen auch ein vorübergehend nicht sorgeberechtigter Elternteil gehören kann. Auch bei der Neufassung des § 235 StGB durch das 6. StrRG hat der Gesetzgeber insoweit an der bisherigen Formulierung festgehalten mit der Begründung, daß eine Straftat nach § 235 StGB wie bisher auch von einem Elternteil gegenüber dem anderen begangen werden kann, sofern dieser Inhaber oder Mitinhaber der Sorge ist oder ein Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind nach § 1634 BGB a. F., §§ 1684 ff. BGB n. F. hat (BT-Drucks. 13/8587, S. 38). Es besteht nämlich angesichts sich häufender Entführungsfälle ins Ausland insbesondere bei Ehepartnern verschiedener Nationalität ein unabweisbares kriminalpolitisches Bedürfnis, das natürliche Elternrecht nach wie vor umfassend strafrechtlich zu schützen. Es ist gerade nicht so, daß familienrechtliche Sanktionen ausreichen und die elterl. Auseinandersetzungen von einem unangebrachten und ineffizienten strafrechtlichen Druck befreit werden müßten (so aber Staudinger/Peschel-Gutzeit, a.a.O., § 1634 Rz. 36). Nur bei einer entsprechend weiten Auslegung des Schutzzwecks entfaltet § 235 StGB die generalpräventive Wirkung, einen Elternteil davon abzuhalten, durch Entführung der Kinder ins Ausland vollendete Tatsachen zu schaffen, um so letztlich aus dem eigenen rechtswidrigen Verhalten faktische Vorteile zu ziehen und - ungeachtet des Kindeswohls - eigene Interessen durchzusetzen. Diese Problematik hat auch der Gesetzgeber bedacht, indem er in § 235 II StGB n. F. die Fälle der "Auslandsentführung" ausdrücklich geregelt hat.
b) Der Angekl. hat das Kind auch durch List entzogen. List ist ein Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 16, 62; 32, 269).
Hier hat der Angekl. sowohl bei seiner gerichtlichen Anhörung wie auch bei den Kontrollbesuchen des Jugendamtes wahrheitswidrig vorgespiegelt, eine Verbringung des Kindes nach Pakistan nicht zu erwägen und den Beschluß des OLG akzeptieren zu wollen, so daß entsprechende Sicherungsmaßnahmen unterblieben sind. Tatsächlich ist der Angekl. nach vorgefaßtem Plan mit der Fähre nach England und von dort per Flugzeug nach Pakistan gereist. Dadurch hat er es umgangen, bei der pakistan. Botschaft in Deutschland die erforderlichen Visa beantragen zu müssen, was möglicherweise seine Pläne verraten hätte. Gleichzeitig hat er die im Inland angestellten Nachforschungen nach dem Verbleib des Kindes erschwert, weil bei der pakistan. Botschaft in Bonn eine Visaerteilung nicht feststellbar war.
2. Das Urteil hat jedoch im Strafausspruch keinen Bestand. Die Strafkammer hat die Tat des Angekl. als besonders schweren Fall der Kindesentziehung nach § 235 II StGB a. F. gewürdigt und ist dementsprechend von einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe ausgegangen. Die durch das 6. StrRG zum 1. 4. 1998 in Kraft getretene Neufassung des § 235 StGB eröffnet für die Grundtatbestände nach § 235 I und II StGB n. F. einen von Geldstrafe bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe reichenden Strafrahmen. Einen besonders schweren Fall als unbenanntes Regelbeispiel sieht die Neufassung jedoch nicht (mehr) vor. Der allein in Betracht kommende Qualifikationstatbestand des § 235 IV Nr. 1 StGB n. F. - Verursachung einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung (vgl. dazu BT-Drucks. 13/8587, S. 39) - ist nach den bisher getroffenen Feststellungen nicht erfüllt. Sollten weitere Feststellungen zu dem Befinden des Kindes nicht möglich sein, ist die Strafe gemäß § 2 III StGB dem Strafrahmen des § 235 I StGB a. F. zu entnehmen, der demjenigen des neugefaßten § 235 I StGB entspricht.
3. Für die neue Hauptverhandlung wird zu beachten sein, daß entgegen dem Revisionsvorbringen eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der Strafe, auf die durch das LG v. 31. 5. 1996 erkannt worden ist, rechtlich ausgeschlossen ist. Bei § 235 StGB handelt es sich um ein Dauerdelikt, das zwar mit der Entziehung vollendet, jedoch erst mit der Wiederherstellung der elterl. Einflußmöglichkeit beendet ist (Vogler, a.a.O., § 235 Rz. 25). Die hier abzuurteilende, noch unbeendete Kindesentziehung ist damit nicht vor der früheren Verurteilung i. S. des § 55 I StGB begangen worden (vgl. BGHSt 9, 370, 383; wistra 1996, 144; Tröndle, a.a.O., § 55 Rz. 4).
Fundstelle:
FamRZ 1999, 651
Schlagworte:
Alleinsorge; Elternteil; Entzug; Kind; Kindesentziehung; Sorgeberechtigung; Sorgerecht; Strafbarkeit; Strafrecht; Straftatbestand; Umgangsberechtigung; Umgangsrecht
DokNr:
19990651001
Kommentar Väternotruf:
Dem Urteil des 4. Strafsenat des BGH , Urteil v. 11.02.1999 - 4 StR 594/98
ist hinsichtlich der Strafwürdigkeit der Kindesentziehung zuzustimmen. Die Strafbarkeit des Kindesentzugs ist auch gegeben, wenn ein Elternteil die Kindesentziehung innerhalb Deutschlands vollzieht, so etwa wenn der Elternteil trotz vorliegender gerichtlicher Umgangsregelung die Herausgabe des Kindes verweigert.
§ 235 StGB Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter 18 Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat
(3)... (7) ...
Die Ansicht des BGH:
"Das Umgangsrecht enthält nach heutiger Auffassung damit weder ein Erziehungsrecht noch eine Erziehungspflicht."
ist allerdings völlig lebensfremd. Man fragt sich, ob die zuständigen Richter am BGH sich jemals mit Erziehung beschäftigt haben. Wenn nicht, wäre Ihnen dringend eine Weiterbildung an einer erziehungswissenschaftlichen Fakultät ans Herz zu legen oder ihren Job schnellstens zu kündigen und zukünftig bei den städtischen Wasserwerken Karlsruhe als Schleusenwärter zu arbeiten.
08.03.2007
Väternotruf zur Debatte um sogenannte heimliche Vaterschaftstests.
Was die Medien und Politiker/innern zum Thema sogenannter "heimlicher Vaterschaftstests" teilweise an verlauten lassen oder veröffentlichen ist teilweise unrichtig, tendenziös oder schlichtweg unsinnig.
Es ist mutet schon abenteuerlich an, wenn ein Mann über einen privat in Auftrag gegebenen Abstammungstest Klarheit darüber erlangt, dass er nicht der Vater ist und ihm bei der derzeitigen Gesetzeslage durch höchstrichterliche Rechtssprechung seitens des Bundesgerichtshofes verweigert wird, die Vaterschaft vor Gericht anzufechten, wenn er außer der absolut sicheren Aussage des Testes keine weiteren Verdachtsmomente vorbringen kann.
In welchem Land leben wir eigentlich, in Absurdistan?
13.01.2005
12.01.2005 17:56
BGH schafft Klarheit: Heimliche Gentests sind rechtswidrig
Karlsruhe (dpa) - Mit seinem Urteil zu heimlichen Vaterschaftstests stößt der Bundesgerichtshof (BGH) mitten in eine heftige rechtspolitische Debatte. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will solche Tests unter Strafe stellen, wenn die Betroffenen nicht eingewilligt haben - was ihr Kritik auch aus dem Regierungslager eingetragen hat. Das BGH-Urteil dürfte ihr den Rücken stärken.
Denn der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass heimliche Gentests verfassungswidrig sind. Zwar ist anerkannt, dass auch der Mann ein rechtlich geschütztes Interesse daran hat, sich Gewissheit über seinen angeblichen Nachwuchs zu verschaffen. Der BGH räumt allerdings dem Persönlichkeitsrecht des Kindes den Vorrang ein, genauer: der Befugnis, über die Verwendung persönlicher Daten selbst zu bestimmen.
Dass genetische Daten äußerst sensibel sind, hat diese Woche der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bekräftigt. Sie können beispielsweise Aufschluss über die gesundheitliche Disposition geben. Zwar wies am Mittwoch der Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten darauf hin, dass bei Vaterschaftstests keine genetisch bedingten Krankheiten ausgeforscht würden - dies sei ein völlig neuer Test und «kein automatisches Nebenergebnis eines Vaterschaftstests», sagte der Verbandsvorsitzende Jürgen Henke in einem dpa-Gespräch.
Dennoch ist die Missbrauchgefahr nicht von der Hand zu weisen - zumal für einen nicht einmal 200 Euro teuren Abstammungstest schon Speichelreste an einem Trinkglas oder einem Schnuller reichen. Die nordrhein-westfälische Datenschützerin Bettina Sokol entwirft das Szenario einer netten Nachbarschaftseinladung: Der böswillige Gastgeber schafft hinterher Becher und Tassen ins Labor, findet heraus, dass in der Nachbarsfamilie ein «Kuckuckskind» ist - und tratscht das im Viertel herum.
Damit wird klar: Die Zulassung heimlicher Tests zum «Papacheck» wäre riskant, weil missbrauchanfällig. Gleichzeitig macht das Karlsruher Verfahren aber deutlich, dass der angebliche Vater die Möglichkeit haben muss, berechtigten Zweifeln an der Abstammung der Kinder nachzugehen - von der ja beträchtliche Unterhaltspflichten abhängen. Aus der CDU-Fraktion kommt deshalb die Forderung, die Hürden für die gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft deutlich zu senken - ein Weg, den am Mittwoch auch die Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk als erwägenswert bezeichnete. Bisher lehnen die Gerichte solche Verfahren auf einen nicht näher belegten Verdacht hin ab.
Zwar bringen Rechtsstreitigkeiten erhebliche Unruhe in eine Familie - doch der nagende Zweifel kann ebenso zersetzend sein. Hinzu kommt: Muss ein nicht ehelicher Partner - der im Unterschied zum Ehemann erst mit der Anerkennung der Vaterschaft als Erzeuger gilt - damit rechnen, spätere Zweifel nicht mehr geltend machen zu können, dann müsste sein Anwalt ihm raten, den Nachwuchs erst nach einer Laborüberprüfung zu akzeptieren.
Kommentar Väternotruf:
Der dpa Titel: "BGH schafft Klarheit: Heimliche Gentests sind rechtswidrig", klingt ja super überzeugend, ist es aber in Wirklichkeit nicht. Der BGH hat lediglich seine Rechtsauffassung mitgeteilt. Die deckt sich jedoch nicht mit der Rechtsauffassung vieler Menschen in der Bundesrepublik. In so fern hat der BGH nur Klarheit darüber geschaffen, was die betreffenden Richter am BGH zum Thema "heimliche Vaterschaftstests" meinen. Die Geschichte ist geduldig, in 10 Jahren wird sich wohl kaum noch ein Mensch erinnern, was der BGH mal im Jahr 2005 so zum Besten gegeben hat.
Der BGH hat ja schon einige Korken knallen lassen. so z.B. den:
"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet."
Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) 1967
veröffentlicht in: NJW 1967, 1078
entnommen aus: "Das Jahrhundert des deutschen Familienrechtes"
Peter Derleder in: "Kritische Justiz", 1/2000, S. 2-21
12.01.2005 17:56
BGH: Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht nicht verwertbar
Karlsruhe (dpa) - Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes.
Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. (Az.: XII ZR 60/03 u. 227/03 vom 12. Januar 2005)
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die heimliche Vaterschaftstests unter Strafe stellen will, begrüßte das Urteil. Sie sehe sich in ihrer Haltung bestätigt, sagte sie in Berlin. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) und der CDU-Rechtspolitiker Norbert Röttgen bezeichneten dagegen eine Strafdrohung für Väter als den absolut falschen Weg.
Das Karlsruher Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena, in denen es um die Abstammung eines 1994 geborenen Mädchens beziehungsweise eines 1986 geborenen Sohnes ging. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests - wonach die vermeintlichen Väter nicht als Erzeuger in Betracht kamen - nicht als Beweismittel zugelassen. Der Thüringer Kläger kündigte am Mittwoch den Gang zum Bundesverfassungsgericht an.
Die Männer waren beide nicht mit den Müttern verheiratet. Sie hatten ihre Vaterschaft zunächst anerkannt, sie aber Jahre nach der Geburt der Kinder mit Hilfe der Privatgutachten gerichtlich angefochten. Dazu hatten sie in einem Fall ein Kaugummi mit Speichelresten, im anderen Fall ein ausgerissenes Haar des Kindes ins Labor gebracht. Beide Mütter hatten das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder und verweigerten in deren Namen die Zustimmung zu den Tests.
Nach den Worten des BGH-Familiensenats verstößt die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf «informationelle Selbstbestimmung», also die Befugnis, selbst über die Verwendung persönlicher Daten zu verfügen. Das Interesse des Mannes, Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu erlangen, sei nicht vorrangig. Damit seien heimliche Tests rechtswidrig und dürften vor Gericht nicht verwendet werden. Dies gelte unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens der Bundesjustizministerin.
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) forderte am Mittwoch, heimliche Tests für die zur Anfechtung der Vaterschaft Berechtigen - also Vater, Mutter und Kind - gesetzlich zuzulassen. Seine bayerische Kollegin Merk plädierte dagegen für «eine ausgewogene Lösung, die den berechtigten Interessen der Väter und dem Kindeswohl in gleicher Weise Rechnung trägt.» Die CDU- Bundestagsabgeordnete Ute Granold hält es für nötig, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken. Auch ihre Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne) hält diesen Weg für erwägenswert.
Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater «konkrete Umstände» nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als «nicht ganz fern liegend» erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen «Anfangsverdacht» nicht begründen.
"Die Freiheit der richterlichen Meinungsäußerung"
Helmut Kramer
in: "Kritische Justiz", 1/2004, S. 96-98
"Wenn Juristen eine strittige Rechtsfrage zu klären haben, greifen sie zuallererst zu einem der Gesetzeskommentare. Wie die dort gesuchte und meinst verlässlich gefundene `herrschende Meinung` entstanden ist, interessiert nur wenige.
Einen beachtlichen Beitrag zur Auflösung des Rätsels ´h. H.` hat die kürzlich zur Richterin am am Bundesgerichtshof ernannte Richterin Gabriele Caliebe geleistet. Schon immer hatten einige unverbesserliche Justizkritiker leise Zweifel an den von den Großmeistern der juristischen Methodenlehre verkündeten Thesen geäußert, die ´h. M. ` sei das Ergebnis einer allen zugänglichen demokratischen Diskussion um die vernünftigste Gesetzesauslegung, frei von irgendwelchen Vorgaben, sei es durch Rechtsfortbildungskartelle, sei es durch die Zensur in einem zunehmend monopolisierten juristischen Verlagswesen, unabhängig auch von der `Schere im Kopf` aufstiegsbewusster Kolleginnen und Kollegen.
Einen aufschlussreichen Einblick in die Entstehungs- und Stabilisierungsbedingungen der h. M. hat nun Gabriele Caliebe ermöglicht. Gabriele Caliebe gehörte zu den entschiedensten Verteidigern des Rechtsberatungsgesetzes vom 13.12.1935. ..."
Link:
www.rechtsberatungsgesetz.info
"Durch Deutschland muss ein Ruck gehen. Worauf warten wir."
Roman Herzog, Bundespräsident a.D.
Dass der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dem drei Männer und zwei Frauen angehören, unter anderem die Frauenbeauftragte des BGH die Worte von Roman Herzog entweder nicht gehört oder nicht verstanden haben, zeigen zwei rückwärtsweisenden Entscheidungen zum gemeinsamen Sorgerecht verheirateter Eltern (XII. ZS, Beschluß v. 29.9.1999 - XII ZB 3/99) und zur Bestätigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beim Sorgerecht ("... zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt." XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, 4.April 2001).
Worauf wartet der Bundesgerichtshof eigentlich, fragt sich das Team vom Väternotruf. Vielleicht auf den Heiligen Geist oder das Erscheinen der Mutter Gottes? Doch bis dahin wird es wohl bei katastrophalen Fehlurteilen wie dem vom 4. April 2001 bleiben. Ein trauriger Tag für Deutschland, wir sollten so lange halbmast beflaggen, bis solche Form von Rechtssprechung endlich der Vergangenheit angehört. Die für den skandalösen Beschluss verantwortlichen Richter/innen haben es klugerweise unterlassen, der Öffentlichkeit ihre Namen bekannt zu geben. Wer will schon mit einer solchen Schande am Hals herumlaufen.
Stellen Sie sich mal vor, der Bundesgerichthof hätte geurteilt, dass Juden in Deutschland nur dann das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen, wenn dem ein (deutscher) Familienrichter zustimmt. In Karlsruhe, wo der BGH seinen Sitz hat, würde wohl die größte Massendemonstration der Nachkriegsgeschichte stattfinden. Und eine Woche später würden die Verantwortlichen im BGH freiwillig in vorzeitige Pensionierung gehen. Nun geht es aber nicht um die Diskriminierung von Juden, sondern "nur" um die von Vätern. Und die zählen beim BGH offenbar herzlich wenig. Wir wollen hier nicht spekulieren, ob das mit unaufgelösten Mutterkomplexen der zuständigen BGH-Richter/innen zu tun hat, das bei Bedarf herauszufinden sind ja die Psychoanalytiker die kompetenten Fachpersonen.
Dass der Bundesgerichtshof sich auch an anderer Stelle in seiner Geschichte nicht nur mit Ruhm bekleckert hat, zeigen wir im folgenden:
Beiwohnung
"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet."
Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) 1967
veröffentlicht in: NJW 1967, 1078
entnommen aus "Das Jahrhundert des deutschen Familienrechtes"
Peter Derleder in: "Kritische Justiz", 1/2000, S. 2-21
Aus dem Nähkästchen geplaudert
"Claus Arndt, der ab Ende der sechziger Jahre 16 Jahre lang dem Richterwahlausschuss angehört hat, berichtet (Leserbrief, FAZ 3.3.01): Es trifft nicht zu, dass jetzt erstmals Kandidaten zu Bundesrichtern am BGH gewählt wurden, die dessen Präsidialrat als nicht geeignet bezeichnet hat.
Besonders häufig geschah dies, als Robert Fischer Präsident des BGH war. Der pflegte nämlich die Übung, gerade so viele Kandidaten für geeignet zu erklären, wie offene Richterstellen zu besetzen waren. Er suchte mich sogar in meinem Dienstzimmer im Bundeshaus in Bonn auf, um mir darzulegen, er habe mit dem Präsidialrat bereits die Senate mit Hilfe der zu wählenden Kandidaten so zusammengestellt, wie er es für die Rechtsprechung für erforderlich halte.
...
Zwar hat der BGH - Präsident Prof. Dr. Hirsch bei seiner Rede zur 50-Jahrfeier des Gerichts das
Verhalten von NS-Richtern auch beim Reichsgericht beklagt, die 50000 Todesurteile gefällt haben. Ein unbefangener
Leser muß annehmen, das sei ein 1945 abgeschlossenes trauriges Kapitel. Wo aber sind diese Richter geblieben?
Überwiegend sind sie in die Nachkriegsjustiz aufgenommen worden, und eine wohl nicht kleine Zahl ist Bundesrichter
geworden. Natürlich nur die guten Juristen unter ihnen, die wohl bei der fünfstufigen Eignungsskala des Präsidialrats
ziemlich oben rangiert hätten. Aber sie hatten terroristische (Todes)Urteile zu
verantworten! Der Generalbundesanwalt Fränkel, die Senatspräsidenten Baldus,
Jagusch, Kanter mußten deshalb aus dem Dienst scheiden (vgl. Ingo Müller, Furchtbare Juristen, 1987, S. 210 ff.).
Wahrscheinlich ist dies nur die Spitze eines Eisbergs. Diese NS-Verbrechen haben nicht Behörden oder Staatsanwälte
ermittelt, sondern die Medien. Nein, man wollte es nicht wissen, und das Bundesrichterkorps will dies auch
heute, da alles noch viel klarer geworden ist, nicht wissen."
aus: "Kooption - Zum Selbstverständnis des BGH-Präsidialrats"
Dr. Theo Rasehorn, Richter i.R., Bonn - Bad Godesberg
in: "Betrifft Justiz", Juni 2001, S. 71-72
"Was ist ein `guter Richter`?
Nachhilfe für Bundesrichter
Die politischen Attacken gegen die beiden neuen Bundesrichter fallen auf den Bundesgerichtshof zurück
Von Helmut Kramer
...
Dies lässt sich insbesondere bei dem Lübecker Richter Wolfgang Neskovic belegen. Er gilt als <Rebell>, der sowohl in seinen Urteilen als auch in seiner Opposition gegen verkrustete Strukturen in der Justiz unerschrocken gegen die herrschende Meinung zu Felde zieht. Sein Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht, mit dem er die Einschränkung der bis dahin rigorosen Verfolgung von Haschisch-Konsumenten erreichte, hat ihn bundesweit bekannt gemacht. Auch mit anderen Gerichtsentscheidungen, die eine verbraucherfreundliche Grundhaltung z. B. zu Ratenkrediten signalisieren, hat er mit unkonventionellen Gedanken für Aufregung und heilsame Unruhe in der Rechtsprechung gesorgt. Gewiss hat er den BGH nicht sanft behandelt, als er ihn in Fragen des Betäubungsmittelrechts als <uneinnehmbare Bastion der Ignoranz> bezeichnet hat. Und als Bundessprecher der Neuen Richtervereinigung, die sich als reformfreudige Alternative zu dem eher konservativen Richterbund begreift, dürfte er manchen Richterbundmitgliedern beim BGH ein Dorn im Auge sein. Auch Äußerungen, mit denen er den Mythos von der <hohen Moral der Richter> als <Märchen> anprangert, dürften ihm in der erzkonservativen Richterschaft des BGH keine Freunde verschafft haben.
...
Wie brüchig das von den Kritikern de strittigen Richterwahl ins Feld geführte Kriterium <fachlich geeignet ist, lässt sich an der eigenen Geschichte des BGH ablesen: In den fünfziger und sechziger Jahren amtierten an Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft mindestens 38 Juristen, die durch ihre Tätigkeit am Reichsgericht, den Sonder- oder Kriegsgerichten an schweren Verbrechen beteiligt waren. Unter ihnen war beispielsweise Ernst Mantel, erst tätig am Sondergericht München, später Generalrichter, der im Juli 1941 Wehrmachtskommandeuren die rücksichtslose Anwendung des berüchtigten <Kommissar-Befehls> einschärfte. Und an der Ausarbeitung des Komissar-Befehls selbst und anderer verbrecherischer Rechtsnormen beteiligt war der spätere Bundesrichter Dr. Werner Hülle. Der Senatspräsident am BGH Dr. Ernst Kanter hatte am Reichskriegsgericht an mehreren Todesurteilen wegen <Wehrkraftzersetzung> mitgewirkt, bevor er in den Jahren 1942 bis 1945 als <Chefrichter> der Wehrmacht in Dänemark für die Hinrichtung zahlreicher dänischer Widerstandskämpfer verantwortlich war. Auch bei vielen anderen Richtern in der Geschichte des BGH handelte es sich um Juristen, die das juristische Handwerkszeug hervorragend beherrschten, an deren persönlicher Eignung aber erhebliche Zweifel bestehen.
Dass fachliche Juristenqualifikation vor einer Verrechtlichung selbst schlimmsten Unrechts nicht schützt, hat der BGH in seinen ersten Jahrzehnten oft genug bewiesen, vor allem mit Urteilen, die im Bereich der NS-Justizverbrechen NS-Gewaltverbrechen vor Strafe freistellten. Man denke an das berüchtigte Urteil im Fall des Volksgerichtshofrichters Hans-Joachim Rehse oder an das Huppenkothen-Urteil, das weniger die Mörder der Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 als die Ermordeten ins Zwielicht zu stellen suchte.
Auch sonst hat die <fachliche Eignung> seiner Richter den BGH nicht vor einer Rechtsprechung bewahrt, die sich von den Anforderungen des Grundgesetzes weit entfernte. Immer wieder schimmerte das rechtskonservative Grundmuster durch, die strenge Vorliebe für Zucht und Ordnung, für hartes Ein- und Durchgreifen. vor allem wieder im politischen Strafrecht. So unterschieden sich die KPD-Prozesse der fünfziger Jahre bei gleichem Feindbild wenig von der Strafverfolgung von Kommunisten durch das Reichsgericht vor 1933. Auch wenn es um Sittennormen oder um Ehescheidungen ging - der Bundesgerichtshof richtete in seinen Gründerjahren immer wieder weit an der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorbei. Berüchtigt, heute eher kabarettreif, ist die Entscheidung zum Verlobtenbeischlaf: Wer als Vater oder Mutter <dem Geschlechtsverkehr Verlobter Vorschub leistet oder ihn, entgegen seiner Rechtspflicht zur Gegenwirkung. duldet, fördert eine grundsätzlich gegen die geschlechtliche Zucht versteßende Handlung>; der Verkehr der Geschlechter habe sich grundsätzlich in der Ehe zu vollziehen. Die Einführung der Gleichberechtigung im Bereich der Familie, also die Aufhebung der <ehemännlichen Familienleitung> bedeutete für den BGH, <die Anarchie in die Ehen einzuführen>.
Die Kontinuität der personellen Strukturen und jene erzkonservativen Auffassungen des BGH hatte der sozialdemokratische Rechtspolitiker Adolf Arndt im Blick, als er den BGH als <Traditionskompanie des Reichsgerichts> bezeichnete. In der Tat hatte der frühere Bundesjustizminister Thomas Dehler 1950 bei der Eröffnungsfeier des BGH gewünscht, <dass der Geist des Reichsgerichts auch die Arbeit des Bundesgerichtshofs durchwaltet.> Und bei der Feier zur 75. Wiederkehr der Gründung des untergegangenen Reichsgerichts erklärte der BGH-Präsident Hermann Weinkauff - selbst ehemaliges Mitglied des NS-Reichsgerichts — im Jahre 1953 voller Stolz, der BGH habe <das Erbe des Reichsgerichts übernommen.> Richter, die mit solchen Denkstrukturen brechen wollten, konnten da nur stören. Eine <pluralistsche Gesellschaft> und ein <Pluralismus der Weltanschauungen> waren für Weinkauff <Dinge, bei denen die Sache ebenso bedrohlich wie die Bezeichnung widerwärtig ist>.
...
Der Autor:
Dr. Helmut Kramer ist Richter in Ruhe, ehemals OLG-Braunschweig, lebt in Wolfenbüttel; er ist Mitbegründer des <Forum Justizgeschichte e.V.> und regelmäßig Tagungsleiter der Deutschen Richter-Akademie zum Thema <NS-Justiz>
veröffentlicht in "Betrifft Justiz", 6/2001, S. 68-70
"Betrifft JUSTIZ"
"Betrifft JUSTIZ ist eine Zeitschrift für Richterinnen und Richter, für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte .. Vor allem aber will sie ein Diskussionsforum sein für alle in der Justiz tätigen Juristinnen und Juristen, die - wie wir - das Bedürfnis nach einer wachen und kritischen Ausübung ihres Berufes haben. ..."
e-mail: betke.strecker@tesionmail.de
NS-Richter
"Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen und die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe.
Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil für Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen.
...
1956 behandelte der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht, und das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend.
...
Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen tausendfachen Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt."
aus: "Die Justiz im Dritten Reich" von Peter Müller-Engelmann, in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81
Vorsitzender Richter vom Bundesgerichtshof erscheint als Vortragender in kurzen Hosen zur Veranstaltung des Nationalen Ethikrates
Können Sie sich das vorstellen? Nein? Wir auch nicht. Tatsächlich war es kein männlicher Richter des BGH, der am 22.1.03 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften einen Vortrag zum Thema "Unterhalt für das Kind als Schaden? Zur Rechtssprechung des Bundesgerichtshof" hielt.
Es war natürlich eine Richterin, Dr. Gerda Müller, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat), die in knielangen Rock erschien und ihr beim hinsetzen leicht über die Knie nach oben rutschte. Nun fragt sich der genderpolitisch interessierte Leser, wieso dürfen das nicht auch Männer? Es muss ja nicht unbedingt ein Rock sein, in dem der Mann erscheint, eine gut gefertigte kurze Hose von Hugo Boss tut es zur Not auch.
Bundesgerichtshof pro Nazirichter
... Der prominenteste DDR-Richter, dem die BRD-Richter den Prozess machten, war Hans Reinwarth – zuletzt Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR (entsprach dem BGH). Das Landgericht (West-)Berlin verurteilte Reinwarth wegen Mitwirkung an drei Todesurteilen, von denen eines vollstreckt wurde, zu 3 Jahren und 9 Monaten Gefängnis – ein letzlich kollegial mildes Urteil.
Doch Reinwarth fand nicht einmal das gut. Denn die NS-Richter, die viel mehr Justiz-Morde begangen hatten als er, waren strafrechtlich überhaupt nicht verfolgt oder freigesprochen worden. Furore gemacht hatte der Freispruch des zweiten Freisler, des NS-Richters Hans-Joachim Rehse, den man getrost als Justiz-Massenmörder bezeichnen kann. Rehse war vom Landgericht (West-)Berlin zunächst verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof saugte sich für Rehses Freispruch eine Ausrede aus den Fingern, nach der Richtern und Staatsanwälten ein Vorsatz praktisch nie nachzuweisen ist. Bei Delinquenten, die keine Justizangehörigen sind, reicht zum Nachweis des Vorsatzes Fahrlässigkeit, die als “bedingter Vorsatz” bezeichnet wird. Oder es reicht, wenn in der Anklageschrift / dem Strafbefehl steht: “Sie beabsichtigten damit …” oder “Sie wussten, dass …” und dergleichen. Bei Richtern und Staatsanwälten dagegen läuft die Ausrede des BGB darauf hinaus, dass die angezeigten Justizangehörigen gestehen müssten: “Ja, ich habe Recht gebeugt.” Das tun die natürlich nicht.
..."
http://bloegi.wordpress.com/2012/01/30/basdorfs-urteil/
© DIE ZEIT, 29.11.2007 Nr. 49
Von Hitler zu Adenauer
Von Dörte Hinrichs und Hans Rubinich
Vor 60 Jahren endete der Nürnberger Juristenprozess. Bald darauf gingen ehemalige NS-Juristen in der Bundesrepublik schon wieder auf die Jagd – gegen Kommunisten
Die Elite der NS-Justiz 1942: Roland Freisler, Schlegelberger, Justizminister Otto Thierack und Staatssekretär Curt Rothenberger (v. l. n. r.)
© Bundesarchiv; Bild 182-J03166
Das Urteil gegen den 71-jährigen Franz Schlegelberger fällt am 4. Dezember 1947. Es lautet auf lebenslang Zuchthaus. Schlegelberger ist der ranghöchste Jurist unter den Angeklagten im großen Nürnberger Prozess gegen die NS-Justiz. Die Alliierten wollen mit dem Tribunal einen Neuanfang auch der Rechtsprechung in Deutschland nach den zwölf Jahren des »Dritten Reiches« und dem völligen Zusammenbruch aller zivilen Normen möglich machen.
Schlegelberger, geboren 1876 in Königsberg, während der NS-Diktatur Staatssekretär und 1941/42 kommissarischer Reichsminister der Justiz, gehört zu jenen, die dem Völkermord an Juden und Polen seine gesetzliche Legitimation gegeben haben. Darüber hinaus half Schlegelberger, der selber eher den Typus des preußischen Beamten und Gelehrten verkörperte und alles andere war als ein fanatischer Nationalsozialist, bei den Mordaktionen gegen Behinderte mit. So erläuterte er 1941 vor etwa hundert führenden Juristen in Berlin den Umgang mit der geheimen Euthanasieaktion T4 zur »Vernichtung unwerten Lebens«. Er wies an, dass alle eingehenden Strafanzeigen gegen die Euthanasiemorde von den Generalstaatsanwälten unbearbeitet an das Justizministerium weitergeleitet werden sollten. Dort landeten sie im Reißwolf.
Schlegelberger bekam für seine treuen Dienste vom »Führer« (der ihn persönlich wenig schätzte) eine Dotation von 100.000 Reichsmark. Zu wenig, wie er einmal meinte, denn die Generäle der Wehrmacht erhielten das Dreifache. Von dem Geld kaufte er sich ein Gut.
»Huckepack« kehren die braunen Juristen zurück
Zehn Monate hat der Prozess gegen Franz Schlegelberger und andere Vertreter der juristischen Elite gedauert. Vor dem Hauptankläger Telford Taylor saßen 16 führende Staatsanwälte und Richter sowie Juristen des Reichsjustizministeriums auf der Anklagebank. Blutrichter genauso wie Schreibtischtäter, die mitgewirkt hatten an Rassengesetzen und Euthanasieprogrammen. Ihre Namen standen nicht zuletzt stellvertretend für eine deutsche Justiz, die den Mord an etwa 100.000 geistig und körperlich Behinderten legitimiert und nachweislich 50.000 Todesurteile gegen »Volksschädlinge«, »Defätisten« und »Wehrkraftzersetzer« verhängt hatte. Die wichtigsten Repräsentanten allerdings fehlten auf der Nürnberger Anklagebank: Otto Thierack zum Beispiel, seit 1936 Präsident des Volksgerichtshofs und von 1942 bis 1945 der letzte Justizminister des Regimes – er hatte sich selbst gerichtet –, sowie sein Nachfolger an der Spitze des Volksgerichtshofs, Roland Freisler, der unmittelbar vor Kriegsende, im Februar 1945, von einer Fliegerbombe getötet worden war.
Das Nürnberger Gericht nahm sich Zeit für eine umfangreiche Beweisaufnahme – es befragte 138 Zeugen und prüfte 2093 Dokumente. Keiner der Angeklagten wurde wegen einfachen Mordes oder bestimmter Gräueltaten belangt. Vielmehr argumentierten die amerikanischen Richter, die Verbrechen der Angeklagten seien so unermesslich, dass im Vergleich dazu bloße Einzelfälle unbedeutend erschienen. Sie seien Teil eines von der Regierung organisierten Systems der Grausamkeit und Ungerechtigkeit gewesen, und sie hätten im Namen des Rechts gegen die Gesetze der Menschlichkeit verstoßen: »Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen.«
Die deutschen Juristen verteidigten sich mit dem vertrauten Argument, sie hätten nur nach geltendem Recht gehandelt. Doch selbst die NS-Gesetze enthielten oft große Ermessensspielräume. Dass viele Richter selbst für kleinste Delikte und Bagatellsachen die Todesstrafe verhängt hatten, zeigt indes den hohen Grad der Anpassungsbereitschaft auch dieser Berufsgruppe.
Typisch dafür ist der Fall Oswald Rothaug, ebenfalls Angeklagter im Nürnberger Prozess. Von 1937 bis 1943 war er Vorsitzender des Sondergerichts Nürnberg, das als besonders brutales Instrument der NS-Herrschaft galt. So verurteilte er zum Beispiel 1941 den Vorsitzenden der Nürnberger Kultusgemeinde, Leo Katzenberger, wegen Rassenschande zum Tode. Der über 60-jährige Katzenberger soll eine intime Beziehung mit einer jungen »Arierin« eingegangen sein. Vor Gericht hatte die Frau das Verhältnis bestritten: Katzenberger sei nicht mehr als ein väterlicher Freund gewesen. Während eines Fliegeralarms hätten sie nur gemeinsam Schutz in einem Keller gesucht. Rothaug aber blieb unerbittlich. Er brachte die Frau wegen »Meineids« für zwei Jahre ins Zuchthaus; Leo Katzenberger aber schickte er aufs Schafott. »Für mich reicht es aus«, tat Rothaug kund, »dass dieses Schwein gesagt hat, ein deutsches Mädchen hätte ihm auf dem Schoß gesessen.«
Die Amerikaner verurteilen Oswald Rothaug zu lebenslanger Haft. Das gleiche Urteil erhalten drei weitere Angeklagte. Acht Juristen bekommen Zuchthausstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren, darunter der Staatsekretär im Berliner Ministerium und vormalige Hamburger Justizsenator Curt Rothenberger (7 Jahre). Vier Angeklagte werden freigesprochen. Die differenzierten Urteile seien auch »ein Zeichen dafür, dass es sich nicht um eine sogenannte Siegerjustiz gehandelt hat«, meint Helmut Kramer, ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, der 1998 mit anderen Juristen den in Berlin ansässigen Verein Forum Justizgeschichte gegründet hat. Gemeinsam untersuchen sie die Rolle der NS-Juristen vor und nach 1945.
Nicht nur mit dem Nürnberger Prozess, auch durch den Aufbau eines neuen deutschen Justizwesens wollen die Alliierten Maßstäbe setzen. Doch der Neuanfang scheitert letztlich. In den nächsten Jahren werden alle NS-Richter und Staatsanwälte wieder eingestellt, mit Ausnahme der 1947 in Nürnberg Verurteilten. Das Ganze erfolgt in mehreren Stufen. Zunächst wird auf Drängen der Oberlandesgerichtspräsidenten im Oktober 1945 die sogenannte Huckepackregel in der britischen Zone eingeführt. Die Regel sieht vor, dass neben jedem »Unbelasteten« ein »Belasteter« in den öffentlichen Dienst zurückkehren darf. Und so geht es weiter: Bald schon wird die Regel ausgeweitet. Jetzt darf jeder »Unbelastete« gleich zwei »Belastete« mitnehmen.
Auch in den anderen westlichen Besatzungszonen lockern sich die Bestimmungen allmählich. Anfang der fünfziger Jahre können alle Nazibeamte – falls sie nicht gerade Gestapo-Agenten waren oder von den Entnazifizierungsausschüssen als schwerbelastet eingestuft sind – wieder zurück in den Dienst. Wer zu alt dafür ist, erhält Versorgungsbezüge, die allein bis 1989 bis um das Zehnfache steigen; die Entschädigungszahlungen an die Opfer werden dagegen nicht erhöht. Dazu passt der Satz der niedersächsischen Landtagsabgeordneten Maria Meyer-Sevenich (SPD), die anlässlich des Entnazifizierungsschlussgesetzes am 1. Juli 1951 erklärt: »Die Entnazifizierung ist nichts anderes als ein Mittel zur Bolschewisierung des westdeutschen Raumes.«
Aus dem Osten hingegen kommt Druck ganz anderer Art. Denn aus der sowjetischen Besatzungszone, wo zunächst alle NS-Richter und Staatsanwälte ihrer Ämter enthoben wurden, strömen viele Nazijuristen auf der Flucht vor den neuen Machthabern in den Westen. Auch sie wollen beschäftigt sein.
1951 führt eine Welle von Begnadigungen auf Druck der Regierung Konrad Adenauers dazu, dass selbst die Verurteilten des Nürnberger Juristenprozesses wieder auf freien Fuß kommen – bis auf den »Blutrichter« Oswald Rothaug, der erst 1956 aus der Haft entlassen wird. Franz Schlegelberger kommt ebenfalls 1951 frei. Für die Zeit seiner Inhaftierung von 1945 bis 1951 werden ihm 280.000 Mark Ruhegehalt nachgezahlt. Die Adenauer-Regierung plädiert – ganz im Sinne weiter Bevölkerungskreise – für einen »Schlussstrich« unter die Vergangenheit.
Der Ex-Nazirichter verurteilt den ehemaligen Widerstandskämpfer
Während immer mehr ehemalige NS-Richter und Staatsanwälte wieder in Amt und Würden gelangen, müssen sich immer weniger Naziverbrecher vor Gericht verantworten. Zur selben Zeit – der Kalte Krieg versetzt die Welt in permanenten Alarmzustand – beginnt in Westdeutschland die Jagd auf alles »Kommunistische«. Von 1951 bis 1968 leitet die bundesdeutsche Justiz 138.000 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Kommunisten und Sympathisanten ein. Es kommt zu etwa 7000 Verurteilungen.
In dieser Atmosphäre sorgt der Fall Philipp Müller für Aufsehen. 1931 in München-Neuaubing geboren, war der gelernte Schlosser 1950 in die KPD eingetreten und hatte ein Jahr später wegen »kommunistischer Umtriebe« seine Arbeit verloren. Am 11. Mai 1952 beteiligte sich der junge Mann, als Mitglied der FDJ, in Essen an einer verbotenen Demonstration gegen die geplante Wiederaufrüstung. 30.000 Menschen waren auf der Straße. Die Polizei griff ein. Zwei Kugeln eines Polizisten von der Einsatzgruppe Knobloch trafen Philipp Müller in den Rücken, eine durchbohrte sein Herz.
Die juristische Aufarbeitung des Skandals gerät zur Farce: Das Dortmunder Landgericht stuft in seinem Urteil vom 2. Oktober 1952 die Schüsse als Notwehr ein. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der KPD im Bundestag, Heinz Renner, fordert einen Untersuchungsausschuss. Doch dazu kommt es nicht. Das politische Klima verschärft sich weiter.
Unter maßgeblicher Beteiligung von Kommunisten bilden sich sogenannte Ausschüsse für Volksbefragungen. Sie wenden sich gegen die Wiederaufrüstung und sammeln Unterschriften. Im Nu entwickelt sich daraus ein Fall für den Bundesgerichtshof. Zwei Funktionäre des Hauptausschusses, Oswald Neumann und Karl Dickel, werden am 2. August 1954 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr Vergehen, stellt Helmut Kramer vom Forum Justizgeschichte fest, war es, dass sie sich als »Rädelsführer einer verfassungsfeindlichen und kriminellen Vereinigung« engagiert hatten.
Konsequenterweise geht man jetzt auch gegen die Partei selbst vor, die bei der Bundestagswahl 1953 auf gerade noch 2,2 Prozent gekommen ist. 1956 verbietet das Verfassungsgericht in Karlsruhe die KPD. Parteizentralen werden gestürmt, zahlreiche Funktionäre und Mitglieder verhaftet und zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt.
Ein beispielhafter Fall ist der Walter Timpes, Journalist und KPD-Mitglied. Er und seine acht Kollegen schreiben für die Tageszeitung Die Wahrheit / Neue Niedersächsische Volksstimme. Im Mai 1955 stehen sie vor der Großen Strafkammer des Lüneburger Landgerichts – wegen kritischer Zeitungsartikel über Konrad Adenauer und seine Pläne zur Wiederbewaffnung. Anklagevertreter ist, und hier schließt sich der Kreis zum »Dritten Reich«, der ehemalige NS-Staatsanwalt Karl-Heinz Ottersbach, der Richter heißt Konrad Lenski.
Karl-Heinz Ottersbach war 1940/41 Staatsanwalt im oberschlesischen Kattowitz und zuständig für die Sondergerichtsverfahren. Ottersbach war besonders gegen Polen brutal vorgegangen. 1941 verurteilte er eine jüdische Frau, Mutter von fünf Kindern, der vorgeworfen wurde, auf dem Schwarzmarkt ein Kaninchen eingetauscht zu haben. Das Strafmaß des Sondergerichts: acht Jahre Zwangsarbeit. Ottersbach hielt das sogar noch für zu milde und verlangte mehr. Das älteste Kind der Angeklagten, es war acht Jahre alt, schrieb schließlich ein Gnadengesuch an Ottersbach. »Wir sind schon fast am Verhungern, das Jüngste ist erst 6 Monate alt. Wir haben nichts mehr zu essen.« Ottersbach kannte keine Gnade und legte das Schriftstück zu den Akten.
Auch Richter Konrad Lenski war kein unbeschriebenes Blatt: Erst hatte er am Reichskriegsgericht sehr viele Todesurteile gefällt. Später verurteilte er als Militärrichter in Straßburg zahlreiche französische Widerstandskämpfer zum Tode.
Zehn Jahre nach Kriegsende sitzen nun Ottersbach und Lenski in Lüneburg über den kommunistischen Journalisten Walter Timpe und dessen Gefährten zu Gericht. Die politische Sonderstrafkammer des Landgerichts Lüneburg ist besonders fleißig. In den fünfziger und sechziger Jahren führt sie durchschnittlich 600 Staatsschutzverfahren pro Jahr durch. Lüneburg nimmt damit eine Spitzenposition in Niedersachsen ein. Die Anklagen lauten auf hochverräterische Unternehmungen, Geheimbündelei, landesverräterische Beziehungen, Staats- und Verfassungszersetzung oder Verunglimpfung der Staatsorgane. Letzteres wird Walter Timpe vorgeworfen.
Staatsanwalt Ottersbach, berichtet Timpe heute, sei für ihn »so ein Freisler-Verschnitt« gewesen. »Der wollte einschüchtern. Lenski war der Gutbürgerliche, aber zynisch und ein wenig hinterhältig.« Timpe und seine Kollegen werden zu einem Jahr beziehungsweise zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Unter den Verurteilten befinden sich auch Leo Heinemann und Werner Sterzenbach. Sie sind beide Juden und Kommunisten, beide waren sie im französischen und im holländischen Widerstand aktiv. Dass sie noch Jahre nach dem Ende des Krieges im befreiten Deutschland (ehemaligen) Nazijuristen in die Fänge geraten würden, haben sie gewiss nicht erwartet.
Ähnlich bizarr ist das Schicksal des Kommunisten August Baumgarte, geboren 1904 in Hannover. 1933 verurteilten die Nazis ihn zu einem Jahr Haft und verschleppten ihn in die Arbeitslager Moringen und Esterwegen. 1935 kam er für sechs Jahre ins Zuchthaus nach Waldheim. Während der Kriegsjahre 1941 bis 1945 durchlitt Baumgarte die Vernichtungslager in Sachsenhausen und Mauthausen. Nach Kriegsende übernahm er 1947 die KPD-Bezirksleitung Niedersachsen und war einer der Gründer der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Als 1956 die KPD verboten wird, verurteilt dasselbe Landgericht Lüneburg, das ein Jahr zuvor bereits Timpe zum Verhängnis geworden ist, auch August Baumgarte zu drei Jahren Gefängnis.
Es versteht sich von selbst, dass mit dieser Justiz die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht aufzuarbeiten sind. Am 6. November 1958 gründen die Justizminister der Länder die Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg bei Stuttgart. Sie soll vor allem die Untaten aufdecken, die in den besetzten deutschen Gebieten geschahen. Rund 100.000 Tatverdächtige werden in den nächsten vierzig Jahren ausfindig gemacht, davon allerdings nur 6500 rechtskräftig verurteilt. Denn die Zentralstelle ist nicht befugt, Anklage zu erheben. Ihre Beweise gehen an die zuständigen Staatsanwaltschaften, die dann darüber befinden, ob es tatsächlich zur Anklage kommt.
Auch gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte wird ermittelt, angeklagt wird keiner. »Das lag an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes«, berichtet Willy Dreßen, der ehemalige Leiter der Zentralstelle, die es inzwischen nicht mehr gibt. Die Nazirichter hätten nur dann zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie gegen ihre Überzeugung gehandelt hätten. »Die sagten aber immer, sie seien damals ideologisiert gewesen. Und infolgedessen glaubten sie Recht zu sprechen, indem sie dieses oder jenes Todesurteil verkündeten. Das Gegenteil ließ sich schlecht nachweisen.«
Offensichtlich ist der Bundesgerichtshof jener Jahre an der Beschäftigung mit der NS-Zeit nicht interessiert. Der legendäre hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903 bis 1968), einer der Mitinitiatoren des Auschwitz-Prozesses von 1963 bis 1965, bezeichnete den Bundesgerichtshof als eine »Traditionskompanie des Reichsgerichts«. Und in dem 2005 erschienenen Buch des Richters Klaus-Detlev Godau-Schüttke über den BGH heißt es resümierend, die Richterschaft habe »kein Bekenntnis zu den eigenen Verbrechen in der NS-Zeit« abgelegt. »Das skandalöse Verhalten vieler Juristen sowie erzkonservativer und deutschnationaler Politiker nach 1950 hatte schließlich zur Folge, dass zahlreiche NS-Justizverbrecher am Bundesgerichtshof wieder ›Im Namen des Volkes‹ Recht sprechen konnten.«
Mit den Bestimmungen des Bundesgerichtshofs müssen auch die Ermittler der Zentralstelle in Ludwigsburg leben. So dürfen sie nur gegen Täter ermitteln, die wegen Mordes oder wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden können. Alle Totschlagsdelikte und Körperverletzungen mit Todesfolge gelten seit 1960 als verjährt.
Erst 2002 werden die verfolgten Kommunisten als Opfer anerkannt
Dafür werden in den fünfziger und sechziger Jahren eben andere verfolgt: Laut BGH-Urteil vom 20. März 1963 macht sich strafbar, wer kommunistische Auffassungen und Ziele unterstützt. Als staatsgefährdend gilt zum Beispiel jeder, der sich für die Verständigung mit der DDR einsetzt und die Oder-Neiße-Linie als endgültige östliche Grenze akzeptiert. »Die juristische Brücke zur Staatsgefährdung und damit zur Strafbarkeit«, bemerkt Helmut Kramer vom Forum Justizgeschichte, »schlugen die Gerichte mit der Begründung, das alles seien bekanntlich auch Forderungen der SED. Dasselbe galt für Flugblätter, die sich gegen die beabsichtigte atomare Aufrüstung der Bundeswehr und gegen die geplanten Notstandsgesetze wandten. Auch das seien bekannte Schlagworte kommunistischer Propaganda.«
Für Kramer ist dies ein Gesinnungsstrafrecht, das auf die Staatsschutzgesetze aus dem Jahr 1950 zurückgeht – verdächtig ähnlich dem von den Alliierten abgeschafften NS-Staatsschutzrecht von 1934. Kein Zufall, denn an der Ausarbeitung beider Gesetze hatte Josef Schafheutle maßgeblichen Anteil. Der Jurist, Jahrgang 1904, war sozusagen übergangslos vom Berliner ins Bonner Justizministerium übergewechselt. 1945 gehörte er zu den Mitbegründern der CDU.
Die Kommunisten, aber auch Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Pfarrer, die man während der Adenauer-Zeit als Staatsfeinde verurteilt hat, kämpfen bis heute für die Anerkennung des erlittenen Unrechts. Die Initiativgruppe zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges Niedersachsen setzte sich unter anderem für Walter Timpe ein. Mit Erfolg: Aufgrund einer Eingabe aus dem Jahre 2002 beschloss der Niedersächsische Landtag einstimmig, die Opfer anzuerkennen. Er entschuldigte sich im Namen des Landes Niedersachsen bei Timpe.
Ein später Neuanfang.
Die Autoren sind Wissenschaftsjournalisten und leben in Köln und in Rosbach bei Frankfurt a. M.
© DIE ZEIT, 29.11.2007 Nr. 49
http://www.zeit.de/2007/49/A-Juristenprozess?page=all
Bruno Heusinger
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Bruno Heusinger (* 2. März 1900 in Holzminden; † 3. August 1987 in Celle) war als Nachfolger von Hermann Weinkauff der zweite Präsident des Bundesgerichtshofs.
Inhaltsverzeichnis
* 1 Leben
* 2 Veröffentlichungen (Auszug)
* 3 Literatur
* 4 Weblinks
* 5 Einzelnachweise
Leben
Sein Vater war der 1862 in Gandersheim geborene Gymnasiallehrer Ludwig Heusinger. Seine Mutter Charlotte entstammte der angesehenen Adelsfamilie von Alten. Der Bruder von Bruno Heusinger war Adolf Heusinger, ab 1957 der erste Generalinspekteur der Bundeswehr. Nachdem der Vater 1911 nach Helmstedt versetzt worden war, um Direktor des dortigen humanistischen Gymnasiums zu werden, wuchs Heusinger dort weiter auf.
1917 – mitten im Ersten Weltkrieg – bekam Bruno Heusinger das Notabitur und meldete sich danach freiwillig zum Heer. Nach dem Krieg studierte er zunächst Geschichte und Germanistik. Er promovierte 1922 zum Dr. phil. mit einer historischen Arbeit. Erst danach absolvierte er die juristische Ausbildung in kürzester Zeit. Bereits 1924 wurde Heusinger nach dem ersten Staatsexamen als Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig und 1927 als Gerichtsassessor in Braunschweig eingestellt.
1929 wurde Bruno Heusinger zum Landgerichtsrat, 1930 zum Oberlandesgerichtsrat und am 1. Juni 1933 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Braunschweig ernannt. Kaum zum Präsidenten berufen, wurde er mit den Mordtaten von Rieseberg konfrontiert als ihm der zuständige Ermittlungsrichter, „der beim Amtsgericht Königslutter tätige Amtsgerichtsrat Eickhoff“, „mündlich von den ungeheuerlichen Ereignissen berichtete“, worauf Heusinger erfolglos beim Justizminister Alpers protestierte. Protest erhob er auch „wiederholt […] gegen die Zustände in den Haftlokalen der Hilfspolizei“ und bezeichnete die Handhabung der sogenannten Schutzhaft im AOK- und im Volksfreundgebäude als ein „‚Unrecht vor Gott und den Menschen‘“.[1] Andererseits war Heusinger als Vorsitzender des OLG-Strafsenats an der am 8. August 1933 erfolgten Verurteilung des Braunschweiger Widerstandskämpfers Hermann Bode wegen Vorbereitung zum Hochverrat beteiligt.[2] Letztlich führten die Konflikte zwischen dem Oberlandesgerichtspräsidenten und den Nazis zur Ablösung Heusingers als Gerichtspräsident Ende 1934. Im Jahre 1935 wurde er zum Senatspräsidenten zurückgestuft, weil er sich zunächst weigerte, Hitler die Treue zu schwören. Als er dann doch zur Eidleistung nach Hannover reiste, wurde er von den NS-Parteifunktionären zum Eid nicht zugelassen. Sein im Vorjahr gestellter Antrag auf Aufnahme in die NSDAP wurde abgelehnt. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde er Frontsoldat und schließlich Major der Reserve.
Nach Kriegsende wurde Bruno Heusinger wieder in die Justiz eingestellt und von 1948 bis 1955 erneut zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Braunschweig berufen. Anschließend folgte er am 4. Mai 1955 dem Freiherrn Hodo von Hodenberg als Präsident des größeren Oberlandesgerichts Celle nach. 1957 wurde er zudem Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes. Zum Präsidenten des BGH wurde Heusinger am 1. April 1960 berufen. Er übernahm dort auch den Vorsitz des sog. Kartellsenates und konnte dadurch u.a. Einfluss auf die Rechtsprechung zum erst kurz vorher in Kraft getretenen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nehmen.
Heusinger trat am 31. März 1968 in den Ruhestand. Sein Nachfolger wurde Robert Fischer. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand veröffentlichte er noch mehrere kunstgeschichtliche und rechtshistorische Schriften. Er bekam 1962 den Ehrendoktortitel Dr.jur.h.c. der Universität Göttingen verliehen.
Veröffentlichungen (Auszug)
* Servitium regis in der deutschen Kaiserzeit, Diss. Phil. Göttingen 1922
* Rechtsfindung und Rechtsfortbildung im Spiegel richterlicher Erfahrung, Köln 1975
Literatur
* Manfred Flotho: Bruno Heusinger - Ein Präsident im Konflikt zwischen Solidarität und Gewissen, in: Justiz im Wandel der Zeit, Festschrift für das OLG Braunschweig, 1989, S. 349-369
Weblinks
* Literatur von und über Bruno Heusinger im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (Datensatz zu Bruno Heusinger • PICA-Datensatz • Einträge im Musikarchiv)
Einzelnachweise
1. ↑ Rudolf Wassermann: Das Oberlandesgericht im ‚Dritten Reich‘ – Personalpolitik in der NS-Zeit. In: Justiz im Wandel. 1989. Abgerufen am 26. März 2009. (PDF, Auszug aus der Festschrift Justiz im Wandel, S. 7–8)
2. ↑ Harald Duin: Hermann Bode – der vergessene Widerstandskämpfer. In: Braunschweiger Zeitung. Braunschweig 26. März 2009, S. 19.
gefunden am 30.07.2009 auf - http://de.wikipedia.org/wiki/Bruno_Heusinger
Juristen in der BRD, die vor 1945 im Nazi-Regime tätig gewesen sein sollen
"...
Es werden umgehend konkrete Stellungnahmen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erwartet unter präzisen Bezugnahmen auf Tätigkeiten der Karlsruher Staatsanwaltschaften 1.) nach 1945 gegen Juristen, die vor 1945 im Nazi-Regime tätig waren und 2.) zu verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen amtierenden Juristen und vor 1945 tätigen Juristen. Dies betrifft unter anderem folgende Juristen: Arndt, Herbert, Dr., geb. 4.3.1906; vor 1945: Oberlandesgerichtsrat beim Sondergericht in Kiel und Kriegsgerichtsrat der Luftwaffe; NSDAP, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Baldus, Paulheinz, geb. 11.4.1906; vor 1945: Kriegsgerichtsrat in Kaiserslautern, BRD-Karriere nach 1945: Senatspräsident beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Boertzler, geb. 15.12.1909; vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht in München, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Emmerich, Kurt, Dr., geb. 24.2.1903; vor 1945: Landgerichtsrat beim Oberreichsanwalt des "Volksgerichtshofes", BRD-Karriere nach 1945: Landgerichtsdirektor beim Landgericht in Karlsruhe / Hauhs, Fritz, Dr., geb. 28.10.1908; vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat beim Gericht der Oberfeldkommandantur 372, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Mader, Erich, geb. 2.3.1912; vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht in Freiburg/Waldshut, BRD-Karriere nach 1945: Landgerichtsdirektor beim Landgericht in Karlsruhe / Müller, Gebhard, Dr., geb. 17.4.1900; vor 1945: Landgerichtsrat beim Landgericht in Stuttgart; Förderndes Mitglied der SS, BRD-Karriere nach 1945: Präsident und Vorsitzender des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe / Nörr, Sigmund, Dr., geb. 8.3.1901; vor 1945: Oberstaatsanwalt im Reichsjustizministerium; NSDAP, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Schirmeister, Albrecht, geb. 28.3.1912; vor 1945: Referendar in Karlsruhe; NSDAP, SS, BRD-Karriere nach 1945: Oberjustizrat beim Notariat in Waldkirch / Steiner, Hans, geb. 24.4.1904; vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Arnstadt; Heeresrichter beim Gericht der Kommandantur in Smolensk/UdSSR; NSDAP seit 1932, BRD-Karriere nach 1945: Amtsgerichtsdirektor beim Amtsgericht in Karlsruhe /
..."
17.07.2009
Juristen in der BRD, die vor 1945 im Nazi-Regime tätig gewesen sein sollen
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Es werden umgehend konkrete Stellungnahmen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erwartet unter präzisen Bezugnahmen auf Tätigkeiten der Karlsruher Staatsanwaltschaften 1.) nach 1945 gegen Juristen, die vor 1945 im Nazi-Regime tätig waren und 2.) zu verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen amtierenden Juristen und vor 1945 tätigen Juristen. Dies betrifft unter anderem folgende Juristen: Arndt, Herbert, Dr., geb. 4.3.1906; vor 1945: Oberlandesgerichtsrat beim Sondergericht in Kiel und Kriegsgerichtsrat der Luftwaffe; NSDAP, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Baldus, Paulheinz, geb. 11.4.1906; vor 1945: Kriegsgerichtsrat in Kaiserslautern, BRD-Karriere nach 1945: Senatspräsident beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Boertzler, geb. 15.12.1909; vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht in München, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Emmerich, Kurt, Dr., geb. 24.2.1903; vor 1945: Landgerichtsrat beim Oberreichsanwalt des "Volksgerichtshofes", BRD-Karriere nach 1945: Landgerichtsdirektor beim Landgericht in Karlsruhe / Hauhs, Fritz, Dr., geb. 28.10.1908; vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat beim Gericht der Oberfeldkommandantur 372, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Mader, Erich, geb. 2.3.1912; vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht in Freiburg/Waldshut, BRD-Karriere nach 1945: Landgerichtsdirektor beim Landgericht in Karlsruhe / Müller, Gebhard, Dr., geb. 17.4.1900; vor 1945: Landgerichtsrat beim Landgericht in Stuttgart; Förderndes Mitglied der SS, BRD-Karriere nach 1945: Präsident und Vorsitzender des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe / Nörr, Sigmund, Dr., geb. 8.3.1901; vor 1945: Oberstaatsanwalt im Reichsjustizministerium; NSDAP, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Schirmeister, Albrecht, geb. 28.3.1912; vor 1945: Referendar in Karlsruhe; NSDAP, SS, BRD-Karriere nach 1945: Oberjustizrat beim Notariat in Waldkirch / Steiner, Hans, geb. 24.4.1904; vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Arnstadt; Heeresrichter beim Gericht der Kommandantur in Smolensk/UdSSR; NSDAP seit 1932, BRD-Karriere nach 1945: Amtsgerichtsdirektor beim Amtsgericht in Karlsruhe /
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17.07.2009
Juristen in der BRD, die vor 1945 im Nazi-Regime tätig gewesen sein sollen
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Es werden umgehend konkrete Stellungnahmen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erwartet unter präzisen Bezugnahmen auf Tätigkeiten der Karlsruher Staatsanwaltschaften 1.) nach 1945 gegen Juristen, die vor 1945 im Nazi-Regime tätig waren und 2.) zu verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen amtierenden Juristen und vor 1945 tätigen Juristen. Dies betrifft unter anderem folgende Juristen: Arndt, Herbert, Dr., geb. 4.3.1906; vor 1945: Oberlandesgerichtsrat beim Sondergericht in Kiel und Kriegsgerichtsrat der Luftwaffe; NSDAP, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Baldus, Paulheinz, geb. 11.4.1906; vor 1945: Kriegsgerichtsrat in Kaiserslautern, BRD-Karriere nach 1945: Senatspräsident beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Boertzler, geb. 15.12.1909; vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht in München, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Emmerich, Kurt, Dr., geb. 24.2.1903; vor 1945: Landgerichtsrat beim Oberreichsanwalt des "Volksgerichtshofes", BRD-Karriere nach 1945: Landgerichtsdirektor beim Landgericht in Karlsruhe / Hauhs, Fritz, Dr., geb. 28.10.1908; vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat beim Gericht der Oberfeldkommandantur 372, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Mader, Erich, geb. 2.3.1912; vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht in Freiburg/Waldshut, BRD-Karriere nach 1945: Landgerichtsdirektor beim Landgericht in Karlsruhe / Müller, Gebhard, Dr., geb. 17.4.1900; vor 1945: Landgerichtsrat beim Landgericht in Stuttgart; Förderndes Mitglied der SS, BRD-Karriere nach 1945: Präsident und Vorsitzender des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe / Nörr, Sigmund, Dr., geb. 8.3.1901; vor 1945: Oberstaatsanwalt im Reichsjustizministerium; NSDAP, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Schirmeister, Albrecht, geb. 28.3.1912; vor 1945: Referendar in Karlsruhe; NSDAP, SS, BRD-Karriere nach 1945: Oberjustizrat beim Notariat in Waldkirch / Steiner, Hans, geb. 24.4.1904; vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Arnstadt; Heeresrichter beim Gericht der Kommandantur in Smolensk/UdSSR; NSDAP seit 1932, BRD-Karriere nach 1945: Amtsgerichtsdirektor beim Amtsgericht in Karlsruhe /
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17.07.2009