Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Saarbrücken

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Saarbrücken

Hauptgebäude

Franz-Josef-Röder-Str. 13

66119 Saarbrücken

 

Telefon: 0681 / 501-05

Fax: 0681 / 501-5600

 

E-Mail: poststelle@agsb.justiz.saarland.de

Internet: http://www.saarland.de/amtsgericht_saarbruecken.htm

 

 

Das Familiengericht befindet sich in: Heidenkopferdell, Bertha-von-Suttner-Straße 2, 66123 Saarbrücken

Für Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zvilrechtlichen Aspekte der internationalen Kindesentführung internationale Kindesentführungsfälle) ist das Familiengericht des Amtsgerichts Saarbrücken für das ganze Saarland zuständig.

 

Seit dem 15.12.2004 wird der zentrale richterliche Bereitschaftsdienst für das Saarland beim Amtsgericht Saarbrücken wahrgenommen.

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Saarbrücken (12/2021)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2021 - https://www.saarland.de/agsb/DE/institution/portraet-des-hauses/geschaeftsverteilungsplan/geschaeftsverteilungsplan_node.html

 

 

Bundesland Saarland

Landgericht Saarbrücken

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

 

Präsident am Amtsgericht Saarbrücken: Stefan Geib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Präsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.10.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 07.09.1993 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1995 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 04.10.2005 als Vizepräsident am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2015 als Präsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Ende 2013 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken beauftragt, am 1. Oktober 2014 offiziell zum Präsidenten ernannt. Siehe Pressemitteilung unten. Namensgleichheit mit: Marga Geib-Doll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 2. Zivilsenat als Familiensenat (ab 20.10.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1986 als Richterin auf Probe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Anna Sandhöfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / 6. Zivilsenat - Senat für Familiensachen I / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Saarbrücken (ab 01.04.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Anna Sandhöfer-Geib ab 05.12.1989 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008  unter dem Namen Anna Sandhöfer ab 01.12.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. GVP 01.01.2011: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / Sechster Zivilsenat - Senat für Familiensachen I.

Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken: Markus Mahler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.04.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 15.03.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 16.03.1994 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.03.1994 als Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken beauftragt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2014 als Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.10.2013.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Saarland beschäftigen am Amtsgericht Saarbrücken ca. 400 Mitarbeiter/innen, davon eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Amtsgericht Saarbrücken ist zuständig für die Gemeinden Friedrichsthal, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied, Riegelsberg, Saarbrücken und Sulzbach

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Regionalverband Saarbrücken

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Silke Bamberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 18.10.1993, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.10.1993 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 

Gero Bieg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.10.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.11.1998 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 01.10.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Marcel Christmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.06.1995, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.1995 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 2014: Familiensachen - Abteilung 2.

Claudia Dörr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.04.1997 als Richterin am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 07.04.1997 als Richterin am Landgericht Saarbrücken - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 ab 07.04.1997 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Dr. Karl-Werner Dörr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Saarland / Präsident am Landesarbeitsgericht Saarland (ab 15.04.2019, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 24.08.1994 als Richter am Landgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2002 als Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2015 als Vizepräsident am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.04.2019 als Präsident am Landesarbeitsgericht Saarland aufgeführt. Namensgleichheit mit: Claudia Dörr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.04.1997 als Richterin am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 07.04.1997 als Richterin am Landgericht Saarbrücken - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 ab 07.04.1997 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Tanja Fauth-Engel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 02.06.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.06.2008 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 2013: Familiengericht - Abteilung 54. 2008: Richterin auf Probe am Amtsgericht Saarbrücken. "Möglichkeiten und Grenzen interdisziplinärer Kooperation. Vortrag von Tanja Fauth-Engel im Rahmen der Tagung Die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch elterliche Partnerschaftsgewalt Neue Forschungsergebnisse und Konsequenzen für die gerichtliche Praxis“ an der Deutschen Richterakademie im Oktober 2006" -  http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/Vortragsskript_DRA-Herbstakademie_2006-Interdisziplinaere_Kooperation_im_Familienverfahren.pdf. 2008: Forumsteilnehmerin bei www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008.pdf

Stefan Geib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Präsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.10.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 07.09.1993 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1995 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 04.10.2005 als Vizepräsident am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2015 als Präsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Ende 2013 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken beauftragt, am 1. Oktober 2014 offiziell zum Präsidenten ernannt. Siehe Pressemitteilung unten. Namensgleichheit mit: Marga Geib-Doll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 2. Zivilsenat als Familiensenat (ab 20.10.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1986 als Richterin auf Probe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Anna Sandhöfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / 6. Zivilsenat - Senat für Familiensachen I / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Saarbrücken (ab 01.04.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Anna Sandhöfer-Geib ab 05.12.1989 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008  unter dem Namen Anna Sandhöfer ab 01.12.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. GVP 01.01.2011: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / Sechster Zivilsenat - Senat für Familiensachen I.

Rainer Haase (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 08.07.1992, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.07.1992 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 

Peter Hellenthal (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.10.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 04.08.1995 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.10.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 2012: Familiensachen.

Ulrike Hilpert-Zimmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 24.04.1995, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.04.1995 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.01.2015. 

Alexandra Hirsekorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 06.11.2006, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 06.11.2006 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 06.11.2006 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.10.2013: Straf- und Bußgeldsachen. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.01.2020: Familiensachen - Abteilung 129. 

Kerstin Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.05.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.08.2003 als Richterin am Landgericht Saarbrücken - beurlaubt, Lst - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - beurlaubt, Lst - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.08.2003 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Marion Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 18.04.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Anne Keil (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 07.11.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2008 als Richterinauf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 07.11.2011 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - halbe Stelle - aufgeführt. 

Stephanie Kirf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1993 als Richterin am Amtsgericht Saarlouis aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.07.1993 mit je einer halben Stelle als Richterin am Amtsgericht Saarlouis (Familiengericht) und Amtsgericht Merzig / Zweigstelle Wadern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.07.1993 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Richard Sven Klemmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 012.12.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.12.2013 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Koch (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2015) - Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.01.2015: Pressesprecherin.

Susanne Kohler-Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 03.02.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.02.2003 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 

Edith Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 21.11.1987, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 21.11.1987 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Jochen Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 04.10.2005, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.08.1994 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Michael Kühn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 22.08.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.08.2013 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Dr. Jérôme Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 29.07.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ab 29.07.2008 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt.

Sandra Leinenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 23.08.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.11.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.08.2011 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Markus Mahler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.04.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 15.03.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 16.03.1994 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.03.1994 als Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken beauftragt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2014 als Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.10.2013. 

Dr. Christian Meiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 05.02.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.01.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 05.02.2009 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 

Benjamin Mohr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 21.03.2011, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.03.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.03.2011 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Sankt Ingbert. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.01.2015: Datenschutzbeauftragter.

Prof. Dr. Hans-Norbert Noll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.10.1999, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 06.11.1985 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.1999 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.10.2013. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.01.2015: stellvertretender Pressesprecher. 2009: Leiter der Zivilabteilung. 13.10.2009: "Besuch ukrainischer Richter am Amtsgericht Saarbrücken" - http://www.ag-sb.saarland.de/aktuelles.htm

Jessica Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 17.10.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.04.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.10.2012 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Claudia Reichel-Scherer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 04.07.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 04.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Sabine Rims (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 02.12.2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.11.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.12.2010 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.01.2015: stellvertretende Datenschutzbeauftragte.

Dr. Michael Rupp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 28.10.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 05.09.1989 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 05.09.1989 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 28.10.2005 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. 2014: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Saarlouis.

Peter Sander (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.10.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.04.1997 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2015 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

 

 

Ralf Schwinn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 16.11.1998, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.11.1998 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Judith Simon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 19.03.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.03.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.03.2013 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Mareike Stieghorst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.05.2000 als Richterin am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.05.2000 als Richterin am Landgericht Saarbrücken - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 08.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Thorsten Tantow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 04.10.2005, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.10.2005 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 2012: Familiengericht - Abteilung 52. 2015: Präsidialrichter am Amtsgericht Saarbrücken.

Christoph Treitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 03.11.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.11.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.11.2013 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Sabrina Walbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.10.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken - 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. 2015: Präsidialrichterin und Pressesprecherin am Amtsgericht Saarbrücken. Amtsgericht Saarbrücken - 2015: Pressesprecherin.

Gerhard Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 04.09.1987, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.09.1987 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Dr. Olaf Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Präsidialrichter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 02.02.2009, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.02.2009 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 2010, ..., 2015: Präsidialrichter am Amtsgericht Saarbrücken.

Kathrin Weil (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 23.12.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken und ab 23.12.2014 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.12.2014 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Ria Wüllenweber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 12.11.2001, ..., 2014) - 2008: Präsidialrichterin am Amtsgericht Saarbrücken. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ab 12.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2012: Familiengericht. Namensgleichheit mit: Karl-Willi Wüllenweber (Jg. 1939) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 08.04.1994, ..., 2002)

 

 

Richter auf Probe: 

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Saarbrücken:

2 F - Marcel Christmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.06.1995, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.1995 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 2014: Familiensachen - Abteilung 2. 

39 F - Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, gegen Mutter, weil diese gegen die in dem Beschluss des Familiengerichts vom 15. Mai 2012 - 39 F 168/12 UG - getroffene Umgangsregelung verstoßen hat.

40 F - 

41 F -

52 F - Thorsten Tantow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 04.10.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.10.2005 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 2012: Familiengericht - Abteilung 52.

54 F - Tanja Fauth-Engel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken / Familiengericht - Abteilung 54 (ab 02.06.2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2004 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Saarbrücken. "Möglichkeiten und Grenzen interdisziplinärer Kooperation. Vortrag von Tanja Fauth-Engel im Rahmen der Tagung Die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch elterliche Partnerschaftsgewalt Neue Forschungsergebnisse und Konsequenzen für die gerichtliche Praxis“ an der Deutschen Richterakademie im Oktober 2006" -  http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/Vortragsskript_DRA-Herbstakademie_2006-Interdisziplinaere_Kooperation_im_Familienverfahren.pdf. 2008: Forumsteilnehmerin bei www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008.pdf

10.10.2011 - Oberlandesgericht Saarbrücken - 6 WF 104/11 - 54 F 98/11. Tenor: "1. Das Amtsgericht - Familiengericht - in Saarbrücken wird angewiesen, das Verfahren 54 F 98/11 UG mit äußerster Beschleunigung weiterzuführen." - Beschluss siehe unten.

128 F - 

129 F - Alexandra Hirsekorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 06.11.2006, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 06.11.2006 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 06.11.2006 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.10.2013: Straf- und Bußgeldsachen. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.01.2020: Familiensachen - Abteilung 129. 

 

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Saarbrücken tätig:

Nico Ackermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.02.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2011 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 2013: Präsidialrichter am Amtsgericht Saarbrücken. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.10.2013. Amtsgericht Saarbrücken - 01.01.2015: unter dem Namen Ackermann nicht aufgeführt.

Edgar Barbian (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.08.1978, ..., 2012)

Susanne Biehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 16.01.1997, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.01.1997 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.10.2013. Amtsgericht Saarbrücken - 01.01.2015: unter dem Namen Biehl nicht aufgeführt.

Margot Burmeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / Präsidentin am Oberlandesgericht Saarbrücken (ab , ..., 2021, 2022) - zuerst Richterin am Amtsgericht Neunkirchen. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 02.01.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.1992 als Richterin am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.09.2003 - mit der weiteren Führung der Geschäfte des Präsidenten am Amtsgericht Saarbrücken beauftragt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2011 als Präsidentin am Amtsgericht Saarbrücken - abgeordnet - und zugleich  mit der weiteren Führung der Geschäfte der Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2014 als Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 2008: Pressereferentin am Oberlandesgericht Saarbrücken. Ab 01.07.2011: Präsidentin am Amtsgericht Saarbrücken - http://www.ag-sb.saarland.de/behoerdenvorstand.htm. 24.06.2013: "Anlässlich einer Feierstunde in Saarbrücken hat die Staatssekretärin im saarländischen Ministerium der Justiz, Dr. Anke Morsch, den früheren Generalstaatsanwalt Ralf-Dieter Sahm verabschiedet und seine Nachfolgerin, die bisherige Präsidentin des Amtsgerichts Saarbrücken, Margot Burmeister, ins Amt eingeführt. ..." - http://www.saarland.de/6767_104241.htm

Wolfgang Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Präsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 29.10.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 14.12.1981 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.07.1993 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.10.2004 als Präsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Alexandra Beger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken / Familiengericht - Abteilung 52 (ab 06.11.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.11.2006 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Holger Beger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht / Landau in der Pfalz (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.03.2006 als Richter am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.03.2006 als Richter am Landgericht Kaiserslautern - abgeordnet - aufgeführt.

Michael Berens (Jg. 1966) - Richter am Sozialgericht Saarbrücken (ab , ..., 2008) - ab 11.08.2000 Richter am Amtsgericht Saarbrücken

Karl-Ernst Bernheine (Jg. 1950) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 02.04.1980, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr aufgeführt.

Margot Burmeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / Präsidentin des Oberlandesgerichts Saarbrücken (ab 20.02.2017, ..., 2022) - zuerst Richterin am Amtsgericht Neunkirchen. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 02.01.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.1992 als Richterin am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.09.2003 - mit der weiteren Führung der Geschäfte des Präsidenten am Amtsgericht Saarbrücken beauftragt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2011 als Präsidentin am Amtsgericht Saarbrücken - abgeordnet - und zugleich  mit der weiteren Führung der Geschäfte der Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2014 als Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt  Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.02.2017 als Präsidentin des Oberlandesgerichts Saarbrücken aufgeführt.2008: Pressereferentin am Oberlandesgericht Saarbrücken. Ab 01.07.2011: Präsidentin am Amtsgericht Saarbrücken - http://www.ag-sb.saarland.de/behoerdenvorstand.htm. 24.06.2013: "Anlässlich einer Feierstunde in Saarbrücken hat die Staatssekretärin im saarländischen Ministerium der Justiz, Dr. Anke Morsch, den früheren Generalstaatsanwalt Ralf-Dieter Sahm verabschiedet und seine Nachfolgerin, die bisherige Präsidentin des Amtsgerichts Saarbrücken, Margot Burmeister, ins Amt eingeführt. ..." - http://www.saarland.de/6767_104241.htm

Claus Eckel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Saarlouis / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Saarlouis (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.07.1998 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.07.1998 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.07.1998 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht  Merzig - mit der weiteren Führung der Geschäfte beauftragt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.04.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Merzig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.04.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Merzig aufgeführt.

Armin Effnert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 18.10.1983, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.10.1983 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 

Hartmut Eisvogel (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 15.04.1994, ...,2002)

Erich Fischer (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Familiengericht (ab 02.07.1973, ..., 2002)

Daniela Flasche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Saarlouis (ab , ..., 2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.10.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - beurlaubt, Lst - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.10.2010 als Richterin am Amtsgericht Saarlouis - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.10.2010 als Richterin am Amtsgericht Saarlouis - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.10.2010 als Richterin am Amtsgericht Saarlouis - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 15.10.2010 als Richterin am Amtsgericht Saarlouis - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Daniela Flasche nicht aufgeführt. Amtsgericht Saarlouis - GVP 01.03.2017. Namensgleichheit mit: Tim Flasche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken / Vizepräsident des Landgericht Saarbrücken (ab 29.05.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 05.02.2003 als Richter am Landgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2016, 2018 und 2020 unter dem Namen Tim Flasche nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.05.2020 als Vizepräsident am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Landgericht Saarbrücken - GVP 06.06.2017: nicht aufgeführt. Landgericht Saarbrücken - GVP 02.01.2024.

Stefan Funk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Sankt Ingbert / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sankt Ingbert (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.10.1994 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Amtsgericht Sankt Ingbert - 2021: stellvertretender Direktor.

Margit Grapp-Scheid (Jg. 1946) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 17.04.1978, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Grapp-Scheid nicht aufgeführt.

Günther Greis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Lebach / Direktor am Amtsgericht Lebach (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.11.1993 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Anschließend stellvertretender Direktor am Amtsgericht Homburg. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2008 als Direktor am Amtsgericht Sankt Ingbert aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2008 als Direktor am Amtsgericht Lebach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Rolf Kalbhenn (Jg. 1938) - Präsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 29.11.1990, ..., 2002) 

Heike Kirchberg (Jg. 1949) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 14.04.1981, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Kirchberg nicht aufgeführt.

Dr. Manfred Kost (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) -  Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1998 als Richter am Amtsgericht Merzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.10.2005 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 als Leitender Ministerialrat im Ministerium der Justiz Saarland aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2009 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Jochen Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 04.10.2005, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.08.1994 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.10.2005 als Vizepräsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.10.2013. Namensgleichheit mit: Edith Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 21.11.1987, ..., 2010)

Anja Lorschneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 06.12.1977, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.12.1977 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - beurlaubt - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Rainer Lorschneider (geb. 19.10.1941) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 03.01.1974, ..., 2002)

Rainer Lorschneider (geb. 19.10.1941) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 03.01.1974, ..., 2002) - Namensgleichheit mit: Anja Lorschneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 06.12.1977, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.12.1977 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - beurlaubt - aufgeführt.

Ernst Luyken (Jg. ....) - Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.04.1935, ..., 01.07.1946) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. http://www.ag-sb.saarland.de/historie.htmhttp://www.ag-sb.saarland.de/historie.htm

Birgit Mansfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 03.10.1984, ..., 2008)

Friedrich Merz (* 11. November 1955 in Brilon als Joachim Friedrich Martin Josef Merz) ist ein deutscher Wirtschaftsjurist und Politiker (CDU). Von 1989 bis 1994 gehörte Merz dem Europäischen Parlament und von 1994 bis 2009 dem Deutschen Bundestag an. Dort war er von 2000 bis 2002 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und somit Oppositionsführer. Seit 2019 ist er Vizepräsident des Wirtschaftsrats der CDU.[1]  ... Nach 15 Monaten Grundwehrdienst bei der Panzerartillerie, verließ Merz als Obergefreiter 1976 die Bundeswehr.[12] Als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung studierte Merz von 1976 bis 1982 Rechtswissenschaft an der Universität Bonn sowie an der Universität Marburg.[13] Das Studium schloss er 1982 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen ab.[14] Von 1982 bis 1985 absolvierte er sein Referendariat, unter anderem am Landgericht Saarbrücken. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung war Merz von 1985 bis 1986 als Richter auf Probe am Amtsgericht Saarbrücken tätig. Von 1986 bis 1989 war er als Syndikus beim Verband der Chemischen Industrie (VCI) in Bonn und Frankfurt am Main beschäftigt. Friedrich Merz ist seit 1981 mit der heutigen Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg Charlotte Merz (* 1961 als Charlotte Gass) verheiratet und hat mit ihr drei erwachsene Kinder. ... - https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Merz. Namensgleichheit mit: Charlotte Merz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Arnsberg / Direktorin am Amtsgericht Arnsberg (ab 09.05.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Arnsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.12.2009 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Arnsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 18.12.2009 als Direktorin am Amtsgericht Meschede aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Meschede - 2013, ..., 2017: Familiensachen. Amtsgericht Arnsberg - GVP 01.03.2018, 01.08.2020: Familiensachen.

Dr. Anne Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken (ab 27.06.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.05.2000 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.06.2017 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Saarbrücken - GVP 01.01.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 4. Zivilsenat.

Dominik Ohlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken (ab 25.05.2011, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.07.1996 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.

Ursula Pack (Jg. 1944) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 15.06.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr aufgeführt.

Kai Reinhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 16.10.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 unter den Namen Reinhrad - offenbar Rechtschreibfehler - am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Kai Reinhard ab 16.10.2007 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Kai Reinhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Bremen (ab 01.07.2009 , ..., 2012)

Anna Sandhöfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / 6. Zivilsenat - Senat für Familiensachen I / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Saarbrücken (ab 01.04.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Anna Sandhöfer-Geib ab 05.12.1989 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008  unter dem Namen Anna Sandhöfer ab 01.12.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. GVP 01.01.2011: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / Sechster Zivilsenat - Senat für Familiensachen I.  Namensgleichheit mit: Stefan Geib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken / Vizepräsident am Landgericht Saarbrücken (ab 04.10.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 07.09.1993 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1995 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.10.2005 als Vizepräsident am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. 

Gerhard Schemer (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 27.02.1996, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr aufgeführt.

Kurt Rüdiger Schimmelpfenning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 05.10.1981, ..., 2008)

Adolf Schmauch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 04.10.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.09.1989 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 04.10.2006 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt.  

Thomas Günter Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961)  - Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.12.1994 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.12.1994 als Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Anja Schultheis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Seligenstadt (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Anja Groll ab 02.10.2007 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Anja Schultheiß ab 02.10.2007 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Anja Schultheis ab 01.11.2010 als Richterin am Landgericht Darmstadt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.10.2007 als Richterin am Amtsgericht Seligenstadt - LSt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.10.2007 als Richterin am Amtsgericht Seligenstadt - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Gabriele Schweitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 16.10.1995, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.08.1995 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 mit halber Stelle als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt.

Sabine Tews (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Saarbrücken (ab 20.01.1997, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.01.1997 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.01.1997 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sabine Tews nicht aufgeführt. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.10.2013: Am 30.06.2011 ausgeschieden.

Mallory Völker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken / Sechster Zivilsenat - Senat für Familiensachen I (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.12.2002 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Association of International Family Judges / Spielplatzumgang / Spazierumgang Beschluss vom 04.03.2003 - 39 F 14/03 UG in FamRZ 16/2003.

Michael Werner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 03.04.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 möglicherweise fehlerhaft unter dem Namen Michael Wernet ab 03.04.2009 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 möglicherweise fehlerhaft unter dem Namen Michael Wernet ab 03.04.2009 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Saarbrücken - GVP 01.10.2013, ..., 01.01.2015: unter dem Namen Werner oder Wernet nicht aufgeführt.

Erich-Peter Wolf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken (ab 04.12.1990, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.12.1990 als Richter am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. 

Am 1. Oktober 1879 nahm aufgrund der preußischen Verordnung betreffend die Errichtung der Amtsgerichte von 26. Juli 1878 das Amtsgericht Saarbrücken seine Arbeit auf.

Amtsgerichtspräsidenten bzw. Direktoren seit 1922 waren:

Name von bis

Dr. Schäfer 1922 1926

Karl Manderscheid 1926 28.02.1935

Ernst Luyken 01.04.1935 01.07.1946 - war sicher ein Widerstandkämpfer. Wie hätte er sonst nahtlos aus der NS-Zeit in die Nachkriegszeit hinein Chef des Amtsgerichtes sein dürfen

Max Müller 01.04.1948 30.09.1952

Peter Klein 01.10.1952 30.09.1955

Josef Ballat 01.05.1956 31.03.1963

Heinrich Wierz 29.04.1963 28.02.1971

Karl Jenewein 03.05.1971 30.09.1986

Udo Gerber 23.10.1986 30.09.1990

Rolf Kalbhenn 29.11.1990 30.10.2003

Wolfgang Becker seit 01.10.2004

http://www.ag-sb.saarland.de/historie.htm

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Lebach

überregionale Beratung 

http://familienberatung-lebach.de

 

 

Familienberatung Neunkirchen

überregionale Beratung

http://familienberatung-neunkirchen.de

 

 

Familienberatung Saarbrücken

überregionale Beratung

http://familienberatung-saarbruecken.de

 

 

Familienberatung Völklingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-voelklingen.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen

Großherzog-Friedrich-Str. 37 

66111 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 65722

E-Mail: hdb-sb@dwsaar.de

Internet: http://www.dwsaar.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Sexualberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Telefonische Beratung

 

 

Lebensberatung Saarbrücken Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle

Ursulinenstr. 67 

66111 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 66704

E-Mail: lb.saarbruecken@bgv-trier.de

Internet: http://www.lebensberatung.info

Träger: Bistum Trier

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Partnerberatung

 

 

Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.

Gersweilerstr. 7 

66117 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 59590244

E-Mail: saarbruecken@verband-binationaler.de

Internet: http://www.verband-binationaler.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken - Außenstelle Burbach -

Serriger Str. 20 

66115 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 506-5511

E-Mail: jugendamt-aussenstelle-burbach@rvsbr.de

Internet: http://www.rvsbr.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Partnerberatung

 

 

Regionalverband Saarbrücken

- Jugendamt - Sozialer Dienst

Heuduckstr. 1 

66117 Saarbrücken 

Telefon: 0681 / 506-5121

E-Mail: jugendamt@rvsbr.de

Internet: http://www.rvsbr.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefonische Beratung, Notunterkunft für Kinder und Jugendliche

 

 

Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken - Außenstelle Dudweiler -

St. Ingberter Str. 12 

66125 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 506-5522

E-Mail: jugendamt-aussenstelle-dudweiler@rvsbr.de

Internet: http://www.rvsbr.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten,

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Saarbrücken für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Frau Sahm

Rechtsanwältin

 

 

Wolfgang Becker

Rechtsanwalt

Am Kaninchenberg 16

66123 Saarbrücken (St. Johann)

Telefon: 0681 / 684377

Bestellung durch Richterin Hirsekorn (2020)

 

 

Rechtsanwälte:

 

Jörg-Toralt Warner

Rechtsanwalt

Mediator BAFM

c/o Rechtsanwälte Fuisting & Klein

Berliner Promenade 12

66111 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 30 717

E-Mail: epost@fuisting-klein.de

Homepage: www.fuisting-klein.de

 

 

Gutachter:

 

Heike Grimm - wer ist das?

 

 

Michael Antes

Diplom-Psychologe, klinischer Psychologe BDP

Viktoria-Luisen-Str. 17

66740 Saarlouis

Internet: http://www.michael-antes.de

Mediationsausbildungsinstitut Saarlouis (2006) - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Information über Herrn Antes in: "Zehn Jahre Arbeitskreis saarländischer Familienrichter und psychologischer Sachverständiger" von Günter Bertel, Vizepräsident des OLG Saarbrücken in: "FamRZ", 1994, Heft 4, S. 220

Beauftragung am Amtsgericht Merzig, Amtsgericht Saarbrücken

 

 

Thomas Busse

Diplom-Psychologe

Herr Thomas Busse wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Ein Sorgerechtsentzug nach Busseeinsatz ist nicht unwahrscheinlich.

Herr Thomas Busse scheint eine Art bundesdeutscher Hans Dampf in allen Gassen oder eine Art Don Juan in Sachen Sachverständigengutachten zu sein. Wo Don Juan Frauen auf seiner Liste sammelt, sammelt Herr Busse auf seiner Auftragsliste diverse Amtsgerichte und Familienrichter. Herr Busse offeriert den verschiedensten Amtsgerichten in Deutschland unter diversen Postanschriften seine wie auch immer gearteten und segensreichen Dienste. Man könnte meinen, Herr Busse habe in seiner Studentenzeit einen Versandhandel betrieben oder er wäre früher fahrender Geselle gewesen, der sich bei dem einen oder anderen Meister für eine gewisse Zeit in Lohn und Brot begeben hat, um dann später wieder auf Walze zu gehen. Aber offenbar ist Herr Busse noch nicht an allen deutschen Amtsgerichten bekannt, sonst würde es vielleicht nicht passieren, dass er immer mal wieder als Auftragnehmer eines bisher noch nicht bussebeglückten Amtsgerichtes bekannt wird.

Wo Herr Busse angesichts der Vielzahl der Postadressen von denen aus er operiert, eigentlich wohnt und ob er es tatsächlich ist, der höchstpersönlich Gespräche mit den Eltern führt, bzw. bei Ladung durch das Gericht zur Erörterung seines Gutachtens erscheint, ist uns nicht bekannt.

Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort, heißt es in einem Lied von Hannes Wader. Möglicherweise ein Lieblingslied von Herrn Thomas Busse. Ob Herr Busse jedoch auch so ausdruckstark singen kann wie Hannes Wader, ist uns leider nicht bekannt.

In Essen agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Thomas Busse, Weidkamp 180, 45356 Essen. 

Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

In Karlsruhe agiert Herr Busse unter der Adresse:

Kriegsstr. 142

76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 855037, 357976

Telefax: 0721 / 855031

E-Mail: kontakt@praxisbusse.de

Internet: www.schlichtwelt.de/praxisbusse/

Oder zur Abwechslung auch unter www.praxisbusse.de

In Saarbrücken agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Dipl. Psych. Thomas Busse

St. Johanner Str. 41-43

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681- 9456429 ( Saarbrücken )

Tel.: 0721 - 85 50 37 oder 35 7976 (Karlsruhe)

für das Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort ließ er einen Teil seiner Arbeit,  für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde von einer Diplom-Psychologin Heilig erledigen.

In Stuttgart firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Leinfeldener Str. 66

70597 Stuttgart

Unter der Stuttgarter Adresse ist er für das Amtsgericht Göppingen und das Amtsgericht Nürtingen (2004, 2006) tätig gewesen. Unter dieser Adresse lässt er auch eine Diplom-Psychologin Dörrwächter und eine Diplom-Psychologin Röck (2004) einen Teil seiner Arbeit machen, für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde. 

In Wiesbaden firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden

Unter der Wiesbadener Adresse ist er für das Amtsgericht Bonn tätig geworden.

Für das Amtsgericht Bamberg und das Amtsgericht Gera (2005), arbeitet Herr Busse unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar. Eine Diplom-Psychologin Mauerer übernimmt dabei einen Teil der Arbeit, für die Herr Busse vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde.

Für das Amtsgericht Magdeburg arbeitet Herr Busse anscheinend unter der Adresse: Thomas Busse, Schreiberstraße 37, 06110 Halle (Saale)

Am Amtsgericht Lahr soll Herr Busse unter folgender Adresse beauftragt worden sein: Basler Straße 115, 79115 Freiburg/Breisgau.

Für das Amtsgericht Celle scheint Herr Busse gleich unter zwei verschiedenen Adressen tätig zu sein. Erste Adresse im Beschluss des Amtsgerichtes Celle angegeben: Thomas Busse, Praxis Hannover, Karlsruher Straße 2c, 30519 Hannover. Zweite Adresse unter der Herr Busse sein Gutachten dann tatsächlich bei Gericht einreicht: Thomas Busse, Hildesheimer Straße 265-267, 30519 Hannover. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit unzulässigerweise durch eine Diplom-Psychologin Blum erledigen (2006). 

Für das Amtsgericht Kirchheim unter Teck firmiert Herr Busse unter Karlsruher Adresse:

Für das Amtsgericht Karlsruhe firmiert Herr Busse unter der Anschrift:

Praxis Busse

Kriegsstr. 142

76133 Karslruhe

Telefon 0721 / 855037, 357976

Telefax 0721 / 855031

kontakt@praxisbusse.de

http://www.praxisbusse.de/

(25.02.2007 - vn.de)

Unter der Karlsruher Adresse findet man auch noch die Internetadresse 

http://www.ipe-karlsruhe.de

die derzeit allerdings nur mit der Meldung "Zugriff nicht erlaubt - die angeforderte Seite darf nicht angezeigt werden" zu besichtigen ist (25.02.2007 - vn.de) 

IPE Karlsruhe das klingt schon mal spannend. Vielleicht ist das eine Abkürzung für Institut für Psychologie und Entwicklung Karlsruhe, das würde dann schon bedeutungsvoller klingen als das schnöde Wort Praxis. Möglicherweise versteckt sich hinter der Abkürzung auch die Bezeichnung "Institut für Personalentwicklung".

Dann fanden wir am 21.06.2007 und 13.04.2008 den folgenden Eintrag im Internet:

T. Busse ( Hrsg.): Kann es gelingen, innerhalb eines Systems aus Raum und Zeit zu einer `Gesamtschau der Dinge´ zu gelangen?

Über dieses Buch: In dem vorliegenden Eröffnungsband einer “Anthologie zum Thema Meta-Wissen” nehmen 44 Autoren, ausschließlich emeritierte Professoren aus den Bereichen sämtlicher Wissenschaften fundiert Stellung zu den Grundfragen der menschlichen Existenz. - Entstanden ist dabei neben einem wissenschaftshistorisch interessanten und mitunter wissenschaftskritischen Werk auch ein Kompendium des Allgemeinwissens.

Herausgeber: Thomas Busse studierte Psychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und ist heute als Psychotherapeut und Supervisor im Rahmen einer Lehrpraxis sowie als Gerichtsgutachter tätig. Er ist darüber hinaus Begründer eines Instituts für Forensische Ethnologie.

1. Aufl. 2005, 503 S., Rethra-Verlag, Neubrandenburg. ISBN: 3-937394-16-8, Softcover, LVP 35,80 €

www.rethra-hobby.de/favorite.htm

Das klingt ja mächtig spannend, da möchte man Herrn Busse unbedingt einmal persönlich kennen lernen.

Thomas Busse wurde auch von folgenden Gerichten bestellt: 

Amtsgericht Bad Liebenwerda - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden

Amtsgericht Böblingen

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Amtsgericht Erfurt - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Dr. Gemeinhardt erledigen. (2007)

Amtsgericht Eschweiler - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch die Diplom-Psychologin Brit Sesemann - http://www.igst.org/tabellen/tliste99.html (Praxis Busse in Karlsruhe) und eine Frau Diplom-Psychologin Goretzky (Praxis Busse in Essen) erledigen. (2008)

Amtsgericht Essen

Amtsgericht Frankfurt am Main

Amtsgericht Germersheim (2005)

Amtsgericht Hattingen - Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

Amtsgericht Heilbronn - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Diplom-Psychologin Dietl erledigen. (2007)

Amtsgericht Helmstedt - hier operiert Herr Busse offenbar von seinem Stützpunkt in Karlsruhe, Entfernung Karlsruhe-Helmstedt über 400 Kilometer (2007, 2008)

Amtsgericht Homburg

Amtsgericht Ilmenau (2005, 2006)

Amtsgericht Kandel/Pfalz

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Amtsgericht Krefeld

Amtsgericht Landau in der Pfalz (2007)

Amtsgericht Ludwigshafen (2006)

Amtsgericht Offenburg (2005?)

Amtsgericht Papenburg (2010: dort lässt Herr Busse eine Frau Goretzki für sich arbeiten)

Amtsgericht Pforzheim (2011)

Amtsgericht Pößneck - Zweigstelle Lobenstein

Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2007, ..., 2010) 

Amtsgericht Saarlouis

Amtsgericht Sankt Goar

Amtsgericht Stadtroda

Amtsgericht Waiblingen - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Esslinger Straße 40, 70182 Stuttgart, aber auch Briefkopf mit der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Waiblingen - Richter Anderl -  vom 05.02.2007 von der Verpflichtung als Gutachter entbunden worden.

Amtsgericht Walsrode (2008) - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Vahrenwalder Straße 269 A, 0179 Hannover. Aufgabendelegation an eine Frau Diplom-Psychologin Blum.

Amtsgericht Wittenberg (2008)

Oberlandesgericht Saarbrücken (2011)

Wenn Quantität ein Zeichen von Qualität wäre, würden wir Herrn Busse als den besten Gutachter Deutschlands empfehlen. Wofür andere geschäftstüchtige "Experten" ein ganzes "Institut" oder eine "GWG" mit zahlreichen Francaising-Mitarbeiterinnen brauchen, um deutschlandweit möglichst flächendeckend im Geschäft zu sein, da ist es für Herrn Busse offenbar eine Sache der Ehre, auf solche umständlichen Konstruktionen zu verzichten und lieber jeweils vor Ort eine eigene Dependance zu unterhalten. Wenn Sie also mal ein Auto mit hoher Geschwindigkeit von Stuttgart nach Ilmenau sausen sehen, ist es vielleicht Herr Busse, der gerade zu seiner nächsten anstehenden Begutachtung düst. Ja, so wünscht man sich den deutschen Arbeitnehmer, enorm flexibel und ortsungebunden. Demnächst vielleicht sogar in China oder Südafrika? 

Möglicherweise leistet Herr Busse aber auch Aufbauarbeit in der ehemaligen Sowjetzone? Das wäre sehr lobenswert, wenn er den dortigen deutsch sprechenden Eingeborenen mal beibringt, was ein Psychologe aus dem Westen so alles auf dem Kasten hat. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass sein Erscheinen, das jeden, der schon von ihm gehört hat, wohl nur entzücken kann, in letzter Zeit verstärkt aus den sogenannten neuen Bundesländern vermeldet wird. Vielleicht will man ihn aber auch im Westen nicht mehr. Das wäre aber sehr schade. Doch die Natur ist manchmal grausam. Wenn die Weidegründe abgegrast sind, zieht die Schafherde bekanntlich weiter.

Vielleicht ist Herr Busse aber auch ein so toller Gutachter, so dass es sich alle deutschen Familienrichter zur höchsten Ehre anrechnen ihn bestellen zu dürfen?. Wir dürften in diesem Fall gespannt sein, wann er in Mecklenburg-Vorpommern beim Amtsgericht Pasewalk bestellt wird.

Möglicherweise hat Herr Busse aber auch mehrere Doppelgänger oder einen Zwillingsbruder. Vielleicht ist er auch einer der seltenen eineiigen Drillinge und seine beiden Drillingsbrüder helfen ihm bei der Abarbeitung der Aufträge. Vielleicht wohnt er aber auch im Wohnwagen und schlägt jeden Tag sein Lager in einer anderen Stadt und in einer anderen Straße auf. So jemanden würde man dann als "Nichtseßhaften" bezeichnen. 

Über Herrn Busse liegen dem Väternotruf zahlreiche Beschwerden von Betroffenen vor. Dessen ungeachtet scheint er bei einer Reihe von Familienrichtern mehr oder weniger beliebt zu sein, anders könnte man sich die Vielzahl der Beauftragungen des Herrn Busse quer durch Deutschland wohl nicht erklären. Möglicher Weise spielt aber auch eine gewisse Unbedarftheit der Familienrichter bei der Auswahl eines Gutachters eine Rolle.

Bei so vielen verschiedenen Anschriften die Herr Busse anscheinend hat, könnte man fast annehmen an den Beschwerden müsste irgend was dran sein und es bedürfte vieler Adressen, um den vielen unangemeldeten Demonstrationen vor seinem Haus rechtzeitig aus dem Weg zu gehen.

 

 

Betreuer: 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Regionalverband Saarbrücken

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Regionalverband Saarbrücken noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Regionalverband Saarbrücken

Frauenhaus Saarbrücken 

Straße: 

66000 Saarbrücken 

E-Mail: frauenhaussb@lvsaarland.awo.org

Internet: http://www.awo-saarland.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (also auch für gewaltbetroffene Männer)

 

 

 

Kinderschutzbund Saarbrücken

 

 


 

 

Neuer Amtsgerichtspräsident Stefan Geib feierlich in sein Amt eingeführt

Justiz-Staatssekretärin Dr. Anke Morsch gratuliert dem neuen Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken, Stefan Geib

Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz vom 21.11.2014

Neuer Amtsgerichtspräsident Stefan Geib feierlich in sein Amt eingeführt  

Anlässlich einer Feierstunde ist der Präsident des Amtsgerichts Saarbrücken, Stefan Geib, feierlich in sein Amt eingeführt worden. „Bei Ihnen weiß ich die Führung des mit Abstand größten saarländischen Amtsgerichts in den besten Händen. Das belegen nicht nur die zurückliegenden elf Monate, in denen Sie die Behörde bereits geleitet haben, sondern das belegt auch Ihr abwechslungsreicher Lebenslauf, dem nicht nur eine hohe Kompetenz gerade in Personalangelegenheiten, sondern auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, neue Wege zu gehen", betonte Justiz-Staatssekretärin Dr. Anke Morsch in ihrer Laudatio.  

„Das Amtsgericht Saarbrücken ist mit seinen zahlreichen Standorten, vielfältigen Zuständigkeiten und mit seinen über 350 Bediensteten eine tragende Säule der gesamten saarländischen Justiz", unterstrich Morsch. Umso komplexer seien die Anforderungen an den Behördenleiter: „Dass Sie das Amt mit Ihren herausragenden fachlichen Fähigkeiten, mit Um- und Weitsicht und vor allem menschlichem Geschick ausfüllen werden, daran besteht kein Zweifel", so die Staatssekretärin abschließend.  

Stefan Geib wurde 1963 in Quierschied geboren. 1990 trat er nach Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in den höheren saarländischen Justizdienst ein und war zunächst als Richter beim Landgericht Saarbrücken tätig. 1995 wechselte er an das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt). 2002 kehrte er ins Saarland zurück und wurde zum Richter am saarländischen Oberlandesgericht ernannt. Ab 2005 war er Vizepräsident des Landgerichts Saarbrücken. Ende 2013 wurde er zunächst mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken beauftragt, am 1. Oktober 2014 offiziell zum Präsidenten ernannt. Er folgt auf Margot Burmeister, die an die Spitze der Generalstaatsanwaltschaft gewechselt ist.  

B. Weber, Richter am Arbeitsgericht  

Ministerium der Justiz  

http://www.saarland.de/121547.htm

 

 

 


 

Saarbrücken

Saarbrücker kostet Sorgerecht für Tochter tausende Euro

Vor Gericht um das Sorgerecht zu streiten, kostet Geld: Zu viel, beklagt Peter Weinmann, lediger Vater aus Saarbrücken, der nach einem Rechtsstreit mit der Kindesmutter 3500 Euro zahlen muss. Die Justiz weist Kritik zurück.

Saarbrücken. Für Peter Weinmann klafft eine Lücke zwischen Recht und Gerechtigkeit. Mehr als zwei Jahre dauerte es, bis der ledige Vater aus Saarbrücken per Gerichtsbeschluss das gemeinsame Sorgerecht für seine heute vierjährige Tochter erstritten hatte. Unverheiratete Väter können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August 2010 auch ohne Zustimmung der Mutter ein Mitsorgerecht für gemeinsame Kinder beantragen. Trotz mehrerer Beschwerden musste Weinmann die Hälfte der Gerichtskosten zahlen. Alles in allem beläuft sich sein Anteil auf 3546,73 Euro für die Verfahrenskosten am Saarbrücker Amtsgericht.

Darin enthalten sind die Honorare für den Verfahrensbeistand von Weinmanns Tochter, ein vom Amtsgericht in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten zur Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern und das Honorar seines eigenen Anwalts, berichtet Weinmann. Für die arbeitslose Kindsmutter übernahm der Steuerzahler die andere Hälfte der Gerichtskosten, so Weinmann. Allerdings findet der Vater es ungerecht, dass ihm für den Verfahrensbeistand seiner minderjährigen Tochter gleich drei Mal ein Honorar in Höhe von jeweils 550 Euro in Rechnung gestellt wurde. Zumal der Verfahrensbeistand, sagt Weinmann, seiner Aufgabe nicht nachgekommen ist, die Interessen des Kindes zu vertreten und eine gütliche Einigung herbeizuführen“.

Wegen der unangemessen hohen Kosten“ komme jetzt nach Weinmanns Worten die Erziehung, Bildung und Förderung der Potenziale seiner Tochter zu kurz. Von dem eigens für seine Tochter angelegtem Geld müsse er nun die Gerichtskosten zahlen. Das Amtsgericht Saarbrücken begründete das drei Mal angefallene Honorar für den Verfahrensbeistand mit drei anhängigen Verfahrensgegenständen. Dadurch seien zwangsläufig drei unterschiedliche Verfahren angelegt worden“, erklärte der Abteilungsleiter des Familiengerichts Saarbrücken, Peter Hellenthal, auf SZ-Anfrage. Für jedes dieser Verfahren habe die zuständige Richterin einen Verfahrensbeistand für das Kind von Weinmann bestellt. Laut Hellenthal gehört es zu seinen Aufgaben, nicht nur Gespräche mit den Eltern des Kindes zu führen, sondern auch am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Allerdings müsse es ihm nicht gelingen, eine einvernehmliche Reglung herbeizuführen.

Zu den Gerichtskosten sagte der Sprecher der Regionalgruppe Saar-Pfalz des Vereins Väteraufbruch für Kinder, Egon Pohl: Das ist starker Tobak“. Verglichen mit ihm bekannten Sorgerechtsverfahren seien dem Vater aus Saarbrücken erheblich mehr Gerichtskosten in Rechnung gestellt worden. Nach Einschätzung der Fachanwältin für Familienrecht aus Saarbrücken, Eva Vogelgesang, entsprechen die Gerichtskosten für das streitige Verfahren indes ihren Erfahrungen und geltenden Vorschriften. Es gebe auch bei den einzelnen Rechnungsposten keine Ausreißer nach oben“. Demnach sei zum Beispiel im Paragrafen 45 des Familiengerichtskostengesetzes festgelegt, den Verfahrenswert bei Sorgerechtsstreitigkeiten auf 3000 Euro festzusetzen.

Mehrere Male legte Weinmann unter anderem wegen der seiner Ansicht nach immensen Kosten für den Verfahrensbeistand seiner Tochter beim Amtsgericht und beim Oberlandesgericht Beschwerde ein. Doch jedes Mal sei seine Beschwerde zurückgewiesen worden. In Ausnahmefällen könne das Gericht davon absehen, solche Kosten zu erheben, so Hellenthal weiter. Etwa, wenn aufgrund einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls das Jugendamt ein Sorgerechtsverfahren angestrengt habe, der Sachverhalt sich jedoch nicht bestätige. bera

 

HINTERGRUND

Nach Angaben des saarländischen Justizministeriums führten seit dem Urteil aus Karlsruhe vier Verfahren zu einer gemeinsamen Sorge (Stand: September 2011). In zwei Verfahren wurde die alleinige Sorge auf den Vater übertragen und in drei Verfahren wurden die Anträge der Väter zurückgewiesen. Nicht erfasst sind laut Ministerium jene Verfahren, die mit einem Vergleich, also mit einer Einigung der Parteien, endeten. Bera

28.12.2012

http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Sorgerecht;art27857,4573173#.UORXN3d9THh

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Die Justiz weist Kritik zurück.", das kennt man ja schon aus der Bibel, "Ich wasche meine Hände in Unschuld", so der römische Statthalter in Judäa, Pontius Pilatus. Die Justiz ist wie immer unschuldig, denn was als schuldig gilt, legt die Justiz selbst fest (sogenannte Selbstjustiz), so kann die Justiz niemals schuldig werden, wenn sie es nicht will. 

Der Vater des nichtehelichen Kindes soll also 3546,73 Euro dafür zahlen, dass er es ernst meint mit Grundgesetz Artikel 6.

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Ein Staat der Grundgesetz Artikel 6 tagtäglich verletzt ist mit Sicherheit kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat. Pfui Deibel kann man da nur sagen. 

 

 

 


 

 

OLG Saarbrücken Beschluß vom 8.10.2012, 6 WF 381/12

Leitsätze

Nach § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG trägt der verpflichtete Elternteil die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass er die Zuwiderhandlung gegen den Umgangstitel nicht zu vertreten hat. Beruft sich der verpflichtete Elternteil auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, so muss er im Einzelnen darlegen, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen.

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 31. August 2012 - 39 F 168/12 UG - wird zurückgewiesen.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Beschwerdewert: 1.000 EUR.

Gründe

Die nach § 87 Abs. 4 FamFG i.V.m. §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist unbegründet. Das Familiengericht hat zu Recht nach §§ 86 ff, 89 FamFG ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, gegen die Antragsgegnerin verhängt, weil diese gegen die in dem Beschluss des Familiengerichts vom 15. Mai 2012 - 39 F 168/12 UG - getroffene Umgangsregelung verstoßen hat.

Die formellen Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind zweifelsfrei erfüllt. Die Antragsgegnerin hat auch gegen ihre Verpflichtungen aus dem genannten Beschluss verstoßen. Danach oblag es der Antragsgegnerin, S. am 28. Mai 2012 dem Umgangspfleger zu übergeben, damit dieser den Umgang des Kindes mit dem Antragsteller ermöglicht. Dem ist die Antragsgegnerin nicht nachgekommen, denn der Umgangspfleger hat unwidersprochen vorgetragen, dass das Kind an dem angeordneten Termin nicht dazu bewegt werden konnte, ihn zum Zwecke des Umgangs zu begleiten.

Es ist davon auszugehen, dass dies auf einer schuldhaften Zuwiderhandlung der Antragsgegnerin gegen ihre Verpflichtungen aus dem Umgangsbeschluss beruht. Nach § 89 Abs. 4 S. 1 FamFG trägt der verpflichtete Elternteil die Darlegungs- und Feststellungslast hinsichtlich der Gründe, aus denen er die Zuwiderhandlung gegen den Umgangstitel nicht zu vertreten haben will. Der Verpflichtete hat daher die Umstände, die den Grund für das Scheitern der Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen substantiiert darzulegen (Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschlüsse vom 2. April 2012 6 WF 130/11 und vom 26. November 2010 6 WF 118/10 , ZKJ 2011, 104; vgl. auch 9. Zivilsenat, Beschluss vom 31. Januar 2012 9 WF 131/11 ). Diese Umstände liegen regelmäßig in der Sphäre der verpflichteten Person; sie sind daher im Nachhinein objektiven Feststellungen häufig nur eingeschränkt zugänglich. Gelingt es dem Verpflichteten nicht, detailliert zu erläutern, warum er an der Befolgung der gerichtlichen Anordnung gehindert war, kommt ein Absehen von der Festsetzung des Ordnungsmittels oder die nachträgliche Aufhebung des Ordnungsmittels nicht in Betracht. Beruft sich etwa ein Elternteil wie hier die Antragsgegnerin bei Zuwiderhandlung gegen einen Umgangstitel auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2012, 533; Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschluss vom 2. April 2012 6 WF 130/11 ; vgl. dazu auch BT-Drucks. 16/6308, S. 218; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1669; Keidel/Giers, FamFG, 17. Aufl., § 89, Rz. 9; Kemper/Schreiber/Völker/Clausius, HK-FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 22; Musielak/Borth, FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 7; Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 15; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., § 89 FamFG, Rz. 9; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 5. Aufl., § 6, Rz. 16; Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., § 89 FamFG, Rz. 13).

Denn nach § 1684 Abs. 2 BGB sind die Eltern zu wechselseitig loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts verpflichtet. Dem betreuenden Elternteil obliegt es deswegen, auf das Kind erzieherisch dahin einzuwirken, dass psychische Widerstände des Kindes gegen den Umgang mit dem anderen Elternteil abgebaut werden und das Kind eine positive Einstellung dazu gewinnt. Der Obhutselternteil hat Kontakte zum anderen Elternteil nicht nur zuzulassen, sondern positiv zu fördern, um dem Kind mögliche Loyalitätskonflikte zu ersparen. Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet (Saarländisches Oberlandesgericht, a.a.O.; vgl. zum Ganzen auch Völker/Clausius, a.a.O., § 2, Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.; s. auch BGH FamRZ 2012, 533). Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; vielmehr muss er alle zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwenden, um das Kind zu zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen (BGH FamRZ 2012, 533; Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschluss vom 2. April 2012 6 WF 130/12 ; 9. Zivilsenat, Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O.; Völker/Clausius, a.a.O.).

Dass die Antragsgegnerin es nicht zu vertreten hat, dass die angeordneten Umgangskontakte unterbleiben mussten, lässt sich nicht feststellen, denn es fehlt jeglicher nachvollziehbare Sachvortrag hierzu. Dem Vorbringen der Antragsgegnerin lässt sich auch nicht ansatzweise entnehmen, mit welchen erzieherischen Mitteln sie konkret auf das Kind eingewirkt haben will, um es zum Umgang mit dem Antragsteller zu veranlassen. Stattdessen liegt die Auffassung des Familiengerichts nahe, dass die Antragsgegnerin auch in Ansehung des Beschlusses vom 15. Mai 2012 nicht annähernd mit dem gebotenen Nachdruck Einfluss auf die Haltung des Kindes hierzu genommen hat, denn anders lässt sich vernünftigerweise nicht erklären, warum ein Kind im Alter von S. sich derart hartnäckig gegen Anordnungen, die ihm gegenüber auch von der Antragsgegnerin unmissverständlich hätten ausgesprochen werden müssen, zur Wehr setzt.

Nach alledem hat das Familiengericht die Voraussetzungen für die Verhängung von Ordnungsmitteln zutreffend bejaht. Wahl und Bemessung des Ordnungsmittels werden auch von der Antragsgegnerin nicht infrage gestellt; Bedenken hiergegen sind auch sonst nicht ersichtlich. Die sofortige Beschwerde ist daher zurückzuweisen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 87 Abs. 5 i.V.m. § 84 FamFG. Gründe, weshalb die Antragsgegnerin ausnahmsweise nicht die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels zu tragen hätte, sind nicht ersichtlich.

Die Festsetzung des Beschwerdewerts beruht auf § 45 FamGKG.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erfordern.

http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=4124

 

 


 

 

 

 

 

Saarländisches OLG

Datum:

10. Oktober 2011

Aktenzeichen:

6 WF 104/11

Typ:

Beschluss

Fundstelle:

openJur 2011, 117932

Instanzengang:

54 F 98/11 vorher

Familienrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Prozessrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht Artt. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG

; §§ 155 Abs. 2 Satz 2, 155 Abs. 1 FamFG

Tenor

1. Das Amtsgericht – Familiengericht – in Saarbrücken wird angewiesen, das Verfahren 54 F 98/11 UG mit äußerster Beschleunigung weiterzuführen.

2. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten der zweiten Instanz werden nicht erstattet.

Gründe

Die Untätigkeitsbeschwerde des Vaters ist zulässig und begründet.

Unbeschadet des Umstandes, dass bislang keine anfechtbare Endentscheidung des Familiengerichts vorliegt, ist die eingelegte Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf statthaft. Zwar ist eine solche Beschwerde, mit dem die Untätigkeit des Erstgerichts gerügt wird, gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Anerkanntermaßen ist es aber gleichwohl als statthaftes Rechtsmittel für den Fall der Verweigerung oder unzumutbaren Verzögerung einer Rechtsgewährung anzusehen. Es entspricht einem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, in derartigen Fällen die Beschwerde zu eröffnen (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 173, 174; Senatsbeschluss vom 16. Februar 1999 – 6 WF 4/99 –, NJW-RR 1999, 1290; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. Januar 2011 – 9 WF 125/10 –, jeweils m.w.N.). Denn Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG begründet einen Anspruch des einzelnen Bürgers auf effektiven Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten, der gebietet, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden. Ob im Lichte dieses Justizgewährungsanspruchs eine Verfahrensdauer unangemessen lang ist, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Bestimmend sind vor allem die Natur des Verfahrens und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten. In umgangsrechtlichen Verfahren ist bei der Beurteilung, welche Verfahrensdauer noch als angemessen erachtet werden kann, zu berücksichtigen, dass jede Verfahrensverzögerung wegen einer eintretenden Entfremdung häufig rein faktisch zu einer (Vor-)Entscheidung führen kann, zumal sich das kindliche Zeitempfinden vom objektiven Zeitempfinden eines Erwachsenen unterscheidet. Ebenso ist die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung für die Betroffenen bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu bedenken (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 689; 2008, 2258). In seit dem 1. September 2009 eingeleiteten Kindschaftsverfahren ist auch der vom Gesetzgeber in § 155 Abs. 1 FamFG allgemein verbriefte und in § 155 Abs. 2 S. 2 FamFG besonders ausgestaltete Vorrang- und Beschleunigungsgrundsatz in den Blick zu nehmen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 18. Januar 2011 – 10 WF 3/11 –, juris).

Solch unzumutbare Verzögerung erfährt die Behandlung des Antrags des Vaters vorliegend. Dieser hat das Hauptsacheverfahren am 21. März 2011 eingeleitet; eine Verfahrensförderung und insbesondere die Anberaumung eines Anhörungstermins ist indes bislang unterblieben. Denn das Familiengericht geht aktenersichtlich davon aus, dass es das Verfahren – in hier gegebener Abwesenheit eines Verfahrenskostenhilfegesuchs des Vaters – erst fortzubetreiben habe, wenn der Vater den vom Familiengericht angeforderten Kostenvorschuss eingezahlt haben wird.

Diese Handhabung verletzt den Vater bei den gegebenen Umständen in seinem Justizgewährungsanspruch.

Nach § 12 FamGKG darf die Tätigkeit des Familiengerichts von der Sicherstellung oder Zahlung der Kosten nicht in weiterem Umfang abhängig gemacht werden, als dies im FamFG, in der ZPO und im FamGKG vorgesehen ist. Das Familiengericht ist aktenersichtlich der Auffassung, der Vater sei im vorliegenden Verfahren Antragskostenschuldner nach §§ 14 Abs. 3, 21 FamGKG und habe auf dieser Grundlage Vorschuss zu leisten. Es hat aber verkannt, dass § 21 S. 1 FamGKG nicht einschlägig ist. Denn das vorliegende Umgangsverfahren ist kein Verfahren, das im Sinne dieser Vorschrift „nur durch Antrag eingeleitet werden“ kann. Die mögliche Art der Verfahrenseinleitung ist nach materiellem Recht zu bestimmen und ein Umgangsverfahren nach § 1684 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 BGB kann auch von Amts wegen eingeleitet werden (hierzu Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 2, Rz. 163 m.w.N.; BT-Drucks. 16/6308, S. 237), so dass eine Vorschussanforderung, nachdem auch eine andere Rechtsgrundlage hierfür nicht ersichtlich ist, nicht in Betracht kommt (vgl. Schneider/Wolf/Wolpert, HK-FamGKG, § 14, Rz. 82; Volpert, FPR 2010, 327, jeweils m.z.w.N.).

Ist mit dieser Maßgabe der seit Antragseingang im Hauptsacheverfahren eingetretene Verfahrensstillstand nicht zu rechtfertigen, so hat der Senat dem Familiengericht die aus der Entscheidungsformel ersichtliche Anweisung zu erteilen, wobei dem Familiengericht die Auswahl der konkreten verfahrensfördernden Maßnahmen, insbesondere die Bestimmung des Termins für eine anzuberaumende mündliche Anhörung der Beteiligten, vorbehalten zu bleiben hat (Senatsbeschluss a.a.O.; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts, a.a.O.; OLG Schleswig a.a.O., jeweils m.w.N.).

Der Kostenausspruch beruht auf §§ 81 FamFG, 20 FamGKG.

 

http://openjur.de/u/259655.html#

 

 


 

 

 

 

Freitag, 13. November 2009

Besuch ukrainischer Richter am Amtsgericht Saarbrücken

(8. und 9. Oktober 2009)

Am 8. und 9. Oktober 2009 besuchte im Rahmen eines von der Europäischen Union und dem Europarat kofinanzierten Projektes eine Delegation ukrainischer Richter und Verwaltungsbeamter das Amtsgericht Saarbrücken. Durch das von einem internationalen Konsortium durchgeführte Projekt, an dem auch das renommierte Institut des Hautes Etudes sur la Justice beteiligt ist, soll die Ziviljustiz der Ukraine gestärkt werden. Der zweitägige Besuch in Saarbrücken war Teil einer Informationsreise, welche die ukrainischen Juristen auch zu einem Gericht in Riga (Lettland) und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg führte. Als Teil der hochrangig besetzten Delegation unter anderem nahmen ein Richter des ukrainischen Obersten Gerichts und mehrere Präsidenten von Oberlandesgerichten teil besuchten auch Vertreter des IHEJ aus Paris und die Leiterin des in Kiew ansässigen Projektbüros, Frau Fracassini, Saarbrücken.

In Saarbrücken hatten die ukrainischen Gäste Gelegenheit, die deutsche Ziviljustiz hautnah“ kennenzulernen. Richter des Amtsgerichts hatten für den ersten Tag ein praxisnahes Fortbildungsprogramm organisiert. Der Präsident des Amtsgerichts, Wolfgang Becker, stellte zunächst das Amtsgericht Saarbrücken und die Organisation eines solchen großen Amtsgerichts mit 400 Beschäftigten vor. Sodann legte der Vizepräsident des Amtsgerichts Dr. Jochen Krüger den Gästen die Grundlagen des Gerichtswesens in Deutschland in ihrer rechtsstaatlichen und demokratischen Verankerung dar. Zum Abschluss des ersten Tages stellte der Leiter der Zivilabteilung beim Amtsgericht, Dr. Noll, den ukrainischen Richtern die Praxis des Zivilprozesses vor. Richterin Katharina Leonhardt und Richter Jan Zimmerling führten sodann zwei Gruppen durch das Gebäude, um den Gästen den praktischen Ablauf der Verfahren beim Amtsgericht Saarbrücken im Zusammenspiel zwischen Geschäftsstelle, Kanzlei und Richter näher zu bringen.

...

http://www.ag-sb.saarland.de/aktuelles.htm

 

 

 


 

 

 

Untreue: Drei Jahre Haft für Saarländerin

"Untreue: Drei Jahre Haft für Saarländerin. Wegen Untreue im großen Stil hat das Landgericht eine frühere Kreditsachbearbeiterin der Sparkasse Saarbrücken zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter bescheinigten ihr „erhebliche kriminelle Energie“. Saarbrücken. Vor eineinhalb Jahren wirkte sie selbst noch als ehrenamtliche Richterin beim Saarbrücker Amtsgericht an Urteilen in Strafprozessen mit. Gestern wurde die Ex-Schöffin und frühere Kreditsachbearbeiterin der Sparkasse Saarbrücken selbst verurteilt. ... . Staatsanwalt Raffael Becker hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten beantragt. ..." 

15.07.2009

http://www.sol.de/titelseite/topnews/Saarlaenderin-Landgericht-Kreditsachbearbeiterin-Sparkasse-Saarbruecken-Untreue-Untreue-Drei-Jahre-Haft-fuer-Saarlaenderin;art26205,3049117#.Tg-GqGGjbO0 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 31. August 2009 16:32

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Mutter verweigert Anerkennung Vaterschaft

 

Liebe Freunde der Väter ohne Kinder,

ich bin in der folgenden, vollkommen rechtlosen Situation:

die Mutter meines unehelichen Sohnes weigert sich, mich auf dem Standesamt als Vater anzuerkennen.

Ich darf zwar immerhin meinen Sohn unregelmäßig sehen, offiziell ist der Vater unbekannt, keine Vaterschaft, keine Umgangsregelung, von Sorgerecht ganz zu schweigen.

Sie hat eine Kontaktsperre verhängt, keine Kommunikation möglich.

Ich suche einen empfehlenswerten Anwalt in Saarbrücken – wissen Sie, welcher hier ansässige Anwalt gut oder halbwegs empfehlenswert ist.

Der Vater der Mutter ist Industrieller mit Kontakte in die oberste Politik, die Mutter hätte daher die besten Anwälte, so bald ich den Weg beschreite, Antrag auf Feststellung der aktiven Vaterschaft beim Familiengericht zu stellen.

Haben Sie evt. Adressen ebenfalls Betroffener hier vor Ort? ( bsp.-weise Selbsthilfegruppen ).

Ich danke für Ihre Unterstützung

 

herzliche Grüße

...

 

 


 

 

 

Pressemitteilung Nr. 20/2008

Antragschrift wegen Brandanschlag auf das Amtsgericht

Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Saarbrücken gegen einen 54 jährigen Mann eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren mit dem Ziel einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.

Dem Mann wird vorgeworfen, am 20. Juni 2008 einen Brandanschlag auf das Amtsgericht Saarbrücken verübt zu haben. Bei dem Anschlag erlitten mehrere Bedienstete des Amtsgerichts eine Rauchvergiftung und es entstand Sachschaden in Höhe vom mindestens 10.000 Euro.

Am gleichen Tag hatte der Betroffene nach den Ermittlungen bereits einen Molotowcocktail an die Eingangstür des Elisbeth-Zillken-Heimes geworfen, in das sich seine frühere Lebensgefährtin im März 2008 nach einer Bedrohung durch den Betroffenen mit einem Messer geflüchtet hatte.

Er konnte diese Trennung offenbar nicht verkraften, stellte der Frau ständig nach und drohte ihr. Auf eine gerichtliche Verfügung wegen dieser Vorfälle fand wenige Tage vor dem Anschlag eine Sitzung vor dem Amtsgericht – Familiengericht statt, in der sich darauf geeinigt wurde, jeglichen Kontakt zu unterlassen. Trotz dieses Vergleiches verteilte der Betroffene im ganzen Stadtgebiet Schreiben mit wirrem Inhalt, die letztendlich zu seiner Ergreifung führten.

Der Mann ist seither in der Klinik für forensische Psychiatrie untergebracht. Ausweislich eines Gutachtens leide der Mann an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung. Er ist aus diesem Grunde für seine Taten strafrechtlich nicht verantwortlich und kann folglich nicht bestraft werden. Aufgrund der Krankheit sei aber in Zukunft weiterhin mit aggressiven Verhaltensweisen und der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten zu rechnen. Aus diesem Grunde hat die Staatsanwaltschaft nunmehr beantragt, den Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass – auch im Sicherungsverfahren - das Urteil über die Täterschaft oder Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil die Begehung einer rechtswidrigen Tat oder seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Meiners

Staatsanwalt

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 


 

 

Beschluss des Amtsgericht Saarbrücken

Zur Entführung eines Kindes durch die Mutter von Polen nach Deutschland im Hinblick auf das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung - HKÜ

vom 21.6.2002 - 40 F 366/02

 

veröffentlicht in: "FamRZ", 2003, Heft 6, S. 398-401

 


 

 

 

Pflegemutter - es geht auch anders, doch so geht es auch.

Bertolt Brecht, Dreigroschenoper

 

 

 

Treibende Kraft der Kinderschänder-Bande, die den fünfjährigen Pascal missbraucht und ermordet hat, war eine heute 50jährige Kneipenwirtin. Das ist per se noch keine Sensation. Aber dass so eine Dame dann auch noch vom Saarbrücker Jugendamt als Pflegemutter eingesetzt worden ist, scheint dann doch einige Urteile von oft auch mit Hilfe der Jugendämter entsorgten Vätern über diese Institutionen und ihr hausinternes Frauen- und Mütterrecht nachhaltig zu bestätigen.

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4698.php

 

Die Nachricht, dass die Kinderschänderin obendrein auch Jugendschöffin am Saarbrücker Amtsgericht gewesen ist, fand in einigen Medien erstaunlich wenig Beachtung.

http://www.sol.de/szimnetz/themendestages/2825,269775.html

 

11.03.2003

 

 

 


zurück