Väternotruf informiert zum Thema

Oberlandesgericht Zweibrücken

OLG Zweibrücken

Pfälzisches Oberlandesgericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Schloßplatz 7

66482 Zweibrücken

 

Telefon: 06332 / 8050

Fax: 06332 / 805302

 

E-Mail: olgzw@zw.jm.rlp.de

Internet: www.olgzw.justiz.rlp.de

 

 

Internetauftritt des Oberlandesgericht Zweibrücken (06/2023)

Informationsgehalt: akzptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - Stand vom 01.01.2023 - https://olgzw.justiz.rlp.de/de/wir-ueber-uns/organisation/

 

 

Wegen der Kriegswirren wurde das Oberlandesgericht Zweibrücken zunächst nach Ludwigshafen am Rhein und dann nach Kirchheimbolanden verlegt, wo im März 1945 der Einmarsch der amerikanischen Truppen seiner Tätigkeit ein vorläufiges Ende setzte. Ab 1946 nahm es seine Funktion wieder auf, wobei es wegen der kriegsbedingten Zerstörung des Zweibrücker Schlosses seinen Sitz in Neustadt an der Weinstraße bekam.

Am 1. Januar 1965 kehrte das Oberlandesgericht in das wieder aufgebaute Schloss Zweibrücken zurück. Seit 1990 trägt es im Hinblick auf seine bemerkenswerte Geschichte die offizielle Bezeichnung "Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken".

http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4lzisches_Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken

Im Handbuch der Justiz 1964 unter dem Namen Oberlandesgerichtsbezirk Neustadt an der Weinstraße aufgeführt.

 

Das Oberlandesgericht Zweibrücken kann Trennungsvätern, die ihnen verfassungsrechtlich zugesicherte elterliche Sorge für ihr Kind wahrnehmen oder wahrnehmen wollen leider noch nicht empfohlen werden. Es ist offenbar dringend notwendig, dass einige der an den Familiensenaten tätigen Richter/innen in den unverdient gut bezahlten Ruhestand gehen oder eine dreijährige Weiterbildung zum Thema "Einhaltung der Menschenrechte" auf der Insel Elba im Mittelmeer absolvieren. Auch das tägliches Lesen des Grundgesetzes wird vom Väternotruf dringend empfohlen.

 

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

 

 

Präsident am Oberlandesgericht Zweibrücken: Bernhard Thurn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / Präsident am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 24.08.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1994 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.11.1999 als Richter am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2012 als weiterer Abteilungsleiter im Justizministerium Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2012 als Ministerialrat im Justizministerium Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.08.2016 als Präsident am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. 24.08.2016: "Bernhard Thurn trat 1994 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen bei den Landgerichten Mainz, Koblenz und bei dem Amtsgericht Altenkirchen folgte im Mai 1996 eine mehrjährige Abordnung an das Landgericht Gera in Thüringen. Im November 1999 kehrte er zum Landgericht Koblenz zurück und wurde im November 1999 zum Richter am Landgericht in Koblenz ernannt. Von Juni 2006 bis Februar 2009 war Bernhard Thurn an das Ministerium der Justiz abgeordnet; von März 2009 bis Juni 2010 an die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union in Berlin. Die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht in Koblenz erfolgte im April 2009. Nach einer erneuten Abordnung an das Ministerium der Justiz ab Juni 2010 wurde Bernhard Thurn im Mai 2011 nach dort unter Ernennung zum Leitenden Ministerialrat versetzt und war als Personalreferent zugleich stellvertretender Abteilungsleiter. Im November 2011 wurde er Zentralabteilungsleiter; im Mai 2012 erfolgte die Ernennung zum Ministerialdirigenten. Mit dem heutigen Tag wurde Bernhard Thurn zum Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken ernannt." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/bernhard-thurn-folgt-auf-willi-kestel-als-praesident-des-pfaelzischen-oberlandesgerichts-zweibruecken/

Vizepräsident am Oberlandesgericht Zweibrücken: Ulf Rüdiger Petry (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / Vizepräsident am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.09.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.04.1997 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.10.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2016 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2011: nicht aufgeführt. GVP 28.06.2016: Vorsitzender Richter / 4. Zivilsenat. 17.08.2016: "Ulf Rüdiger Petry trat 1987 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen bei dem Landgericht Zweibrücken, den Amtsgerichten Kaiserslautern und Pirmasens kehrte er im Februar 1989 an das Landgericht Zweibrücken zurück und wurde dort im September 1991 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Von September 1993 an wurde Ulf Rüdiger Petry an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken abgeordnet und dort im April 1997 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Seit Oktober 2007 ist er als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken tätig. Ab September 2016 übernimmt er das Amt des Vizepräsidenten bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/ulf-ruediger-petry-wird-nachfolger-von-joerg-hoffmann-als-vizepraesident-des-pfaelzischen-oberlandesgeri/

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz beschäftigen am Oberlandesgericht Zweibrücken 93 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwar neben dem Präsidenten des Oberlandesgerichts 32 Richterinnen und Richter, 1 Beamter des vierten Einstiegsamtes, 16 Beamte des dritten Einstiegsamtes, 22 Beamtinnen und Beamte des zweiten Einstiegsamtes, 17 Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes, 16 Justizbeschäftigte (davon 4 im Reinigungsdienst) und 5 Wachtmeister. (Stand 08/2016)

Der Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts erstreckt sich auf die vier pfälzischen Landgerichtsbezirke Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken mit den fünfzehn Amtsgerichten Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Kaiserslautern, Kusel, Rockenhausen, Germersheim, Kandel, Landau in der Pfalz mit der Zweigstelle Bad Bergzabern, Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken . Im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken sind rund 1.421.000 Menschen wohnhaft.

 

 

 

Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:

 

Landgericht Frankenthal

 

Amtsgericht Bad Dürkheim

Amtsgericht Frankenthal

Amtsgericht Grünstadt

Amtsgericht Ludwigshafen

Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße

Amtsgericht Speyer

 

 

Landgericht Kaiserslautern

 

Amtsgericht Kaiserslautern

Amtsgericht Kusel

Amtsgericht Rockenhausen

 

 

Landgericht Landau in der Pfalz

 

Amtsgericht Germersheim

Amtsgericht Kandel

Amtsgericht Landau in der Pfalz - Zweigstelle in Bad Bergzabern 

 

 

Landgericht Zweibrücken

 

Amtsgericht Landstuhl

Amtsgericht Pirmasens

Amtsgericht Zweibrücken

 

 

Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Zweibrücken:

Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken

 

 

Väternotruf Zweibrücken

Rainer Petry

Mozartstraße 1

66919 Hermersberg / Pfalz

Telefon: 06333 / 60 91 60

E-Mail: papa.rainer@t-online.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

Informationen zu allen Amtsgerichten / Familiengerichten in Deutschland erhalten Sie über unsere Startseite.

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken: 

 

2. Zivilsenat des Oberlandesgericht Zweibrücken als Familiensenat

Zuständig als Familiensenat für Berufungen, Beschwerden und sonstige Eingaben gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Ludwigshafen, Bad Dürckheim und Rockenhausen als Familiengerichte.

Marga Geib-Doll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1986 als Richterin auf Probe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 28.06.2016: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 2. Zivilsenat als Familiensenat. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2021: Vorsitzende Richterin - 2. Zivilsenat als Familiensenat. Namensgleichheit mit: Günter Doll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz / Vizepräsident am Landgericht Koblenz (ab 04.12.1995, ..., 2004). Namensgleichheit mit: Stefan Geib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Präsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.10.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 07.09.1993 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1995 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 04.10.2005 als Vizepräsident am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2015 als Präsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Ende 2013 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken beauftragt, am 1. Oktober 2014 offiziell zum Präsidenten ernannt. Siehe Pressemitteilung unten. Namensgleichheit mit: Anna Sandhöfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / 6. Zivilsenat - Senat für Familiensachen I / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Saarbrücken (ab 01.04.2010, ..., 2011) - im Handbuch  der Justiz 1994 unter dem Namen Anna Sandhöfer-Geib ab 05.12.1989 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. GVP 01.01.2011: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / Sechster Zivilsenat - Senat für Familiensachen I. 1950) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 2. Zivilsenat als Familiensenat (ab 23.11.1992, ..., 2012) - 2002 Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat. Namensgleichheit mit: 1. Brigitte Schlachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Kusel / Familiengericht - Abteilung 309 (ab 24.03.2000, ..., 2010). Namensgleichheit mit: 2. Dr. Jörg Schlachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Ettlingen / Direktor am Amtsgericht Ettlingen (ab , ..., 2010, 2011)

Claudia Dincher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz (ab , ...., 2020, ..., 2022) - im Handbuch  der Justiz 2020 ab 15.07.2017 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Landau in der Pfalz - GVP 20.10.2020: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 1. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 29.04.2022: Richterin am Amtsgericht Dincher wird für die Dauer ihrer Erprobung dem 2. Zivilsenat – Familiensenat – zugewiesen

 

 

5. Zivilsenat des Oberlandesgericht Zweibrücken als Familiensenat

Zuständig als Familiensenat für Berufungen, Beschwerden und sonstige Eingaben gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Kaiserslautern, Kusel, Pirmasens und Speyer als Familiengerichte.

Ulrike Bastian-Holler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 5. Zivilsenat als Familiensenat (ab 10.11.2005, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.03.2000 als Richterin am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2013: stellvertretende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken - 5. Zivilsenat als Familiensenat. 

Peter Landes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 5. Zivilsenat als Familiensenat (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.03.1996 als Richter am Amtsgericht Zweibrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2013: abgeordnet als Beisitzer am 5. Zivilsenat als Familiensenat. Nachfolgend Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 5. Zivilsenat als Familiensenat.

Beschluss des OLG Zweibrücken vom 08.11.2007 - 5 WF 193/07 - Amtsgericht Frankenthal - 7 a F 399/04 - siehe unten

 

 

6. Zivilsenat des Oberlandesgericht Zweibrücken als Familiensenat

Zuständig als Familiensenat für Berufungen, Beschwerden und sonstige Eingaben gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Frankenthal, Germersheim, Grünstadt, Kandel, Landau in der Pfalz, Landstuhl, Neustadt an der Weinstraße und Zweibrücken als Familiengerichte.

Bernd Schwenninger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.02.2001 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.11.2005 als Direktor am Amtsgericht Bad Dürkheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.12.2012 als Direktor am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. 2018: Direktor am Amtsgericht Ludwigshafen. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2021: Vorsitzender Richter - 6. Zivilsenat als Familiensenat. 02.01.2020: "Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat den Direktor des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein Bernd Schwenninger zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihm durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, Bernhard Thurn, am 2. Januar 2020 ausgehändigt. Der 1965 in Bensheim geborene Richter absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und das Rechtsreferendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken. Im Jahr 1996 trat er bei dem Amtsgericht Kaiserslautern als Richter auf Probe in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach Stationen am Amtsgericht Rockenhausen, dem Landgericht Kaiserslautern und dem Amtsgericht Grünstadt wurde er 2001 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Landgericht bei dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) ernannt. Nach der sog. "Erprobung" bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht in den Jahren 2004/2005 wurde er im Oktober 2005 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt, wo er im 1. Zivilsenat, der für Versicherungsvertragsangelegenheiten und Ansprüche wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zuständig ist, tätig war. Am 1. August 2007 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Bad Dürkheim ernannt, im Dezember 2012 wechselte er als Direktor an das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz). Im September 2015 wurde der Richter an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgeordnet, wo er u.a. das Referat mit den Zuständigkeiten für Familien- und Erbrecht, die Vergütung und den Aufwendungsersatz für Betreuerinnen und Betreuer sowie Kostenrecht, Rechtspfleger- und Gerichtsvollzieherrecht leitete. Am 1. März 2018 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein ernannt. ... Das Präsidium des Pfälzischen Oberlandesgerichts hat Herrn Schwenninger den Vorsitz des 6. Zivilsenats übertragen. Dieser ist als Familiensenat für Beschwerden in Familiensachen und als Zivilsenat u.a. für Ansprüche wegen Amtspflichtverletzungen und Beschwerden in Gebühren- und Kostensachen zuständig."

Oberlandesgericht Zweibrücken - 6 UF 83/11 - Beschluss vom 15.12.2012: Umgangsausschluss zwischen Vater und Tochter (9). Tochter muss zukünftig ohne Vater aufwachsen. Beschluss möglicherweise getroffen unter dem Vorsitzenden Richter Burger - vorher am 1. Strafsenat. Der ausgrenzende Beschluss ist veröffentlicht in der dogmatisch-feministischen Zeitschrift "Streit", 2/2013, da wird frau sich über den Beschluss des 6. Zivilsenats am OLG Zweibrücken wohl gefreut haben.

 

 

1. Strafsenat des Oberlandesgericht Zweibrücken

Christoffel - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 1. Strafsenat (ab 04.11.1991, ..., 2010) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 1. Strafsenat (ab , ..., 2010) - vorher Richter am Landgericht mit Abordnung an das Oberlandesgericht Zweibrücken - 1. Strafsenat 

Ulrich Christoffel (Jg. 1956)

 

Ab 17.01.2001 Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz

Bernd Christoffel (Jg. 1964)

 

Ab 08.05.2000 Richter am Landgericht Zweibrücken

Kornelia Schilz-Christoffel (Jg. 1958)

 

Ab 25.02.2000 Richterin am Oberlandesgericht Koblenz

 

 

 

Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken - alphabetisch:

Ulrike Bastian-Holler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 5. Zivilsenat als Familiensenat (ab 10.11.2005, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.03.2000 als Richterin am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2013: stellvertretende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken - 5. Zivilsenat als Familiensenat.

Dr. Daniel Fitterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.03.2012 als Richter am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Daniel Fitterer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.06.2017 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.06.2017 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012: Richter auf Probe am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße / Familiensachen. Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße 2013, ..., 2015: Richter am Amtsgericht / Güterrichter. 2015: Familiensachen - Abteilung 2. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 28.06.2016: als Richter am Amtsgericht Beisitzer im 2. Senat - Familiensenat. 2018: Insolvenzsachen.

Marga Geib-Doll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1986 als Richterin auf Probe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 21.12.1990 als Richterin am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 28.06.2016: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 2. Zivilsenat als Familiensenat. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2021: Vorsitzende Richterin - 2. Zivilsenat als Familiensenat. Namensgleichheit mit: Günter Doll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz / Vizepräsident am Landgericht Koblenz (ab 04.12.1995, ..., 2004). Namensgleichheit mit: Stefan Geib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Saarbrücken / Präsident am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.10.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 07.09.1993 als Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1995 als Richter am Oberlandesgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 04.10.2005 als Vizepräsident am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2015 als Präsident am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Ende 2013 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken beauftragt, am 1. Oktober 2014 offiziell zum Präsidenten ernannt. Siehe Pressemitteilung unten. Namensgleichheit mit: Anna Sandhöfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / 6. Zivilsenat - Senat für Familiensachen I / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Saarbrücken (ab 01.04.2010, ..., 2011) - im Handbuch  der Justiz 1994 unter dem Namen Anna Sandhöfer-Geib ab 05.12.1989 als Richterin am Amtsgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. GVP 01.01.2011: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / Sechster Zivilsenat - Senat für Familiensachen I. 

Thomas Hölper (geb. ...) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab , ..., 2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.1995 als Richter am Landgericht Zweibrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Zweibrücken - GVP 27.02.2013: Richter auf Probe. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2022, 01.01.2023: Beisitzer 7. Zivilsenat - zugleich Spezialsenat nach § 119 a Abs. 1 Nr. 1 und 7 GVG. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 29.04.2022: nicht aufgeführt. 18.02.2020: "Zwei Paar Schuhe im Wert von je 34,90 Euro hatten zwei inzwischen 20-jährige Mädchen im Juli 2019 in einem Pirmasenser Schuhgeschäft in ihre Taschen gesteckt. Als die Diebstahlsicherung am Ausgang Alarm schlug, gaben sie die Ware zwar zurück, vor Gericht landeten sie nun dennoch. Vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Pirmasens gaben die beiden am Montag die Tat unumwunden zu. Aus dem Bericht der Jugendgerichtshilfe ging hervor, dass beide Mädchen mit der Volljährigkeit von der Mutter beziehungsweise der Tante aus dem Haus geworfen worden waren und dann eine Zeit lang obdachlos waren. Beide leben von Hartz-IV. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte Jugendrichter Thomas Hölper das Verfahren gegen das eine Mädchen – sie war noch nicht vorbestraft – vorläufig ein. ..." - https://www.rheinpfalz.de/lokal/pirmasens_artikel,-pirmasenser-amtsgericht-befasst-sich-mit-schuhdiebstahl-_arid,5034329.html. 22.01.2021 "Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin den Richter am Amtsgericht Thomas Hölper zum Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde dem Richter am 21. Januar 2021 durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, Bernhard Thurn, überreicht. Der in Mainz geborene Richter ist 37 Jahre alt. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz sowie am Trinity College in Dublin und dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz trat Herr Hölper am 04. Oktober 2011 als Richter auf Probe bei dem Landgericht Zweibrücken in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Im Oktober 2012 wurde er mit der Hälfte seiner Arbeitskraft an das Amtsgericht Pirmasens abgeordnet und war zudem weiterhin am Landgericht Zweibrücken tätig. Im November 2013 wurde er in das Richterverhältnis auf Lebenszeit berufen und zum Richter am Amtsgericht Pirmasens ernannt, war jedoch weiter am Landgericht Zweibrücken tätig. Ab Oktober 2016 bis September 2019 war Herr Hölper als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. Dort bearbeitete er im Wesentlichen Rechtsstreitigkeiten aus dem Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht. Nach dem Ende seiner Abordnung an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe war der Richter ab Oktober 2019 am Amtsgericht Pirmasens tätig, bis er vom 1. April 2020 bis zum 31.Oktober 2020 "zur Erprobung" an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken abgeordnet wurde, wo er nach dem Ablauf der Erprobungszeit auch tätig blieb. Das Präsidium des Oberlandesgerichts hat Herrn Hölper dem 7. Zivilsenat zugeteilt, in dem er bereits seine "Erprobung" erfolgreich absolvierte. Dieser Senat ist neben allgemeinen Berufungen und Beschwerden zuständig für Berufungen und Beschwerden in Bank- und Finanzsachen." - https://olgzw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/thomas-hoelper-zum-richter-am-oberlandesgericht-ernannt/

Claus Kratz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 20.02.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.1995 als Richter am Landgericht Zweibrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.02.2003 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.02.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt.  2007 Abordnung an das Oberlandesgericht Zweibrücken / 5. Zivilsenat als Familiensenat. 2009: Mediensprecher am Oberlandesgericht Zweibrücken. 2011: Mediensprecher am Oberlandesgericht Zweibrücken.

 

 

Ulf Rüdiger Petry (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / Vizepräsident am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.09.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.04.1997 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.10.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2016 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2011: nicht aufgeführt. GVP 28.06.2016: Vorsitzender Richter / 4. Zivilsenat. 17.08.2016: "Ulf Rüdiger Petry trat 1987 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen bei dem Landgericht Zweibrücken, den Amtsgerichten Kaiserslautern und Pirmasens kehrte er im Februar 1989 an das Landgericht Zweibrücken zurück und wurde dort im September 1991 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Von September 1993 an wurde Ulf Rüdiger Petry an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken abgeordnet und dort im April 1997 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Seit Oktober 2007 ist er als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken tätig. Ab September 2016 übernimmt er das Amt des Vizepräsidenten bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/ulf-ruediger-petry-wird-nachfolger-von-joerg-hoffmann-als-vizepraesident-des-pfaelzischen-oberlandesgeri/

Judith Schelp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 30.07.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Ludwigshafen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.07.2021 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 3. 2012, ..., 2018: Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Landau in der Pfalz. Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - GVP 25.02.2021: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Dr. Robert Schelp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz / Vizepräsident am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 27.10.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Stationen beim Amtsgericht Kaiserslautern und der Staatsanwaltschaft Frankenthal folgten eine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz und weitere richterliche Tätigkeiten im Bezirk des Landgerichts Landau, wo der promovierte Jurist im Juli 2004 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.07.2004 als Richter am Landgericht Landau i.d. Pfalz. aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.06.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Pirmasens aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.06.2009 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 27.10.2014 als Vizepräsident am Landgericht Landau i.d. Pfalz. aufgeführt.

Holger Scherer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 10.04.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.01.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.06.2013 als Richter am Amtsgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 03.06.2013 als Richter am Amtsgericht Zweibrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.06.2013 als Richter am Landgericht Zweibrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.04.2018 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dana Scherer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Amtsgericht Pirmasens (ab 23.03.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.07.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 23.03.2012 als Richterin am Amtsgericht Pirmasens - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.03.2012 als Richterin am Amtsgericht Pirmasens - halbe Stelle - aufgeführt.

Alexander Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.07.2005 als Richter am Amtsgericht Rockenhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.05.2012 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 30.05.2012 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Rockenhausen - 2012: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Alexander Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße (ab 24.08.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.01.2017 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.08.2020 als Richter am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße aufgeführt. Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - GVP 25.02.2021. Namensgleichheit mit: Alexander Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 26.01.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.03.1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.04.1998 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 17.08.2000 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 17.08.2000 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.01.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt.

Bernd Schwenninger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 02.01.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.02.2001 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.11.2005 als Direktor am Amtsgericht Bad Dürkheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.12.2012 als Direktor am Amtsgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.12.2012 als Direktor am Amtsgericht Ludwigshafen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.01.2020 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. 02.01.2020: "Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat den Direktor des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein Bernd Schwenninger zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihm durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, Bernhard Thurn, am 2. Januar 2020 ausgehändigt.Der 1965 in Bensheim geborene Richter absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und das Rechtsreferendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken. Im Jahr 1996 trat er bei dem Amtsgericht Kaiserslautern als Richter auf Probe in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach Stationen am Amtsgericht Rockenhausen, dem Landgericht Kaiserslautern und dem Amtsgericht Grünstadt wurde er 2001 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Landgericht bei dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) ernannt. Nach der sog. "Erprobung" bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht in den Jahren 2004/2005 wurde er im Oktober 2005 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt, wo er im 1. Zivilsenat, der für Versicherungsvertragsangelegenheiten und Ansprüche wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zuständig ist, tätig war. Am 1. August 2007 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Bad Dürkheim ernannt, im Dezember 2012 wechselte er als Direktor an das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz). Im September 2015 wurde der Richter an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgeordnet, wo er u.a. das Referat mit den Zuständigkeiten für Familien- und Erbrecht, die Vergütung und den Aufwendungsersatz für Betreuerinnen und Betreuer sowie Kostenrecht, Rechtspfleger- und Gerichtsvollzieherrecht leitete. Am 1. März 2018 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein ernannt. ... Das Präsidium des Pfälzischen Oberlandesgerichts hat Herrn Schwenninger den Vorsitz des 6. Zivilsenats übertragen. Dieser ist als Familiensenat für Beschwerden in Familiensachen und als Zivilsenat u.a. für Ansprüche wegen Amtspflichtverletzungen und Beschwerden in Gebühren- und Kostensachen zuständig."

Vera Simon-Bach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.06.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.01.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2010 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2010 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt.

Manfred Süs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (23.05.2008, .., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.04.1995 als Richter am Amtsgericht Pirmasens aufgeführt.

Bernhard Thurn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / Präsident am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 24.08.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1994 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.11.1999 als Richter am Landgericht Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2012 als weiterer Abteilungsleiter im Justizministerium Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2012 als Ministerialrat im Justizministerium Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.08.2016 als Präsident am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. 24.08.2016: "Bernhard Thurn trat 1994 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen bei den Landgerichten Mainz, Koblenz und bei dem Amtsgericht Altenkirchen folgte im Mai 1996 eine mehrjährige Abordnung an das Landgericht Gera in Thüringen. Im November 1999 kehrte er zum Landgericht Koblenz zurück und wurde im November 1999 zum Richter am Landgericht in Koblenz ernannt. Von Juni 2006 bis Februar 2009 war Bernhard Thurn an das Ministerium der Justiz abgeordnet; von März 2009 bis Juni 2010 an die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union in Berlin. Die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht in Koblenz erfolgte im April 2009. Nach einer erneuten Abordnung an das Ministerium der Justiz ab Juni 2010 wurde Bernhard Thurn im Mai 2011 nach dort unter Ernennung zum Leitenden Ministerialrat versetzt und war als Personalreferent zugleich stellvertretender Abteilungsleiter. Im November 2011 wurde er Zentralabteilungsleiter; im Mai 2012 erfolgte die Ernennung zum Ministerialdirigenten. Mit dem heutigen Tag wurde Bernhard Thurn zum Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken ernannt." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/bernhard-thurn-folgt-auf-willi-kestel-als-praesident-des-pfaelzischen-oberlandesgerichts-zweibruecken/

Ernst-Friedrich Wilhelm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 24.04.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 09.12.1993 als Richter am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.03.2009 als Vizepräsident am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt (2. Strafkammer). Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.04.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Landgericht Kaiserslautern - GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt. 25.04.2012 "... Zweibrücken. Seinen ersten Arbeitstag hat gestern Ernst-Friedrich Wilhelm am Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken gehabt. Seine Ernennungsurkunde erhielt der neue Vorsitzende Richter bereits am Montagnachmittag. Der 1961 geborene Jurist, der in Saarbrücken studiert hat, war zuvor Vizepräsident des Landgerichts in Kaiserslautern. ..." - http://www.pfaelzischer-merkur.de/region/pfalz/zweibruecken/art27548,4269731

Tatjana Ziegler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 08.07.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2020 und 2012 ab 17.11.08 als Richterin am Landgericht Mainz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 08.07.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Ziegler (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2021 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Ziegler als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz und Zweibrücken nicht aufgeführt. Amtsgericht Landstuhl - GVP 01.01.2021 01.01.2022: Richter auf Probe.

 

 

 

Birgit Nennstiel

Nicole Rosenbauer

Kristine Thomann

Jochen Pohlit

Peter Marhöfer

Jens Leube

Jochen Waltenberger

Carsten Schmitt

 

 

Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken:

Amato (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Amato nicht aufgeführt. Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - 2020: Richter auf Probe.

Arnold (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2019) - Amtsgericht Germersheim - GVP 01.01.2019: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Angela Arnold-Seebald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin am Amtsgericht Pirmasens (ab 22.08.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Angela Arnold ab 01.08.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Angela Arnold-Seebald ab 22.08.2017 als Richterin am Amtsgericht Pirmasens - Elternteilzeit - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 22.08.2017 als Richterin am Amtsgericht Pirmasens - Elternzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.08.2017 als Richterin am Amtsgericht Pirmasens aufgeführt.

 

Sabrina Balz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1992) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 01.12.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Zweibrücken - GVP 15.03.2023: Richterin auf Probe.

Julia Berg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 01.07.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - 2016, ..., 2018: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 2.

Bleh (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020: Richter auf Probe.

Lisa Blumenstiel (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ...., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Lisa Blumenstiel nicht aufgeführt

 

Christmann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2009) - 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Landau in der Pfalz.

Alexander Cichon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 02.06.2003, ..., 2008) - 2007: Teilnahme am EDV Gerichtstag 

Epperlein (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe am Landgericht Landau in der Pfalz.

Regina-Marie Everling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 10.07.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.07.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. 2009: Richterin auf Probe am Landgericht Kaiserslautern.

Dr. Matthias Filker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 01.03.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Matthias Filker nicht aufgeführt. Staatsanwalt - https://www.protokolle-assessorexamen.de/Filker-StA-Dr.-Matthias.php. Namensgleichheit mit: Claudia Filker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin am Amtsgericht Frankenthal (ab 07.03.2016, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Claudia Filker nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.01.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.03.2016 als Richterin am Amtsgericht Frankenthal - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 07.03.2016 als Richterin am Amtsgericht Frankenthal - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. 2020: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Landkreis Bad Dürkheim. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.01.2023: nicht aufgeführt. Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - GVP 25.02.2021, 01.01.2024.

Angela Friedel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 04.10.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.10.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Kaiserlautern - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe.

N. Grünagel (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 03.01.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Grünagel nicht aufgeführt. Amtsgericht Pirmasens - GVP 01.02.2024: Richterin auf Probe.

Michelle Günther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1992) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 03.01.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.01.2022 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Pirmasens - GVP 01.01.2022: Richterin auf Probe.

Gutensohn (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Gutensohn nicht aufgeführt. Amtsgericht Zweibrücken - GVP 15.03.2023: Richterin auf Probe.

Sören Handermann (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Sören Handermann nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Dürkheim - GVP 01.03.2023: "Das Präsidium nimmt zur Kenntnis, dass ...Herrn Richter Sören Handermann ab 01.03.2023 ein Dienstleistungsauftrag beim Amtsgericht Bad Dürkheim erteilt worden ist.

Beate Hennen (Jg. 1972) - offenbar Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 15.02.2000, ..., 2002)

Angela Herbert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 04.10.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.10.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Ludwigshafen - GVP 01.01.2016: Richterin auf Probe. 

Hölper - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Zweibrücken.

Eva Jacob (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2012, 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Eva Jacob nicht aufgeführt. Bis 01.01.2013: Richterin auf Probe am Amtsgericht Kaiserslautern. Ab 01.01.2013: Richterin auf Probe am Landgericht Kaiserslautern.

Leidig (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2009) - 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Landau in der Pfalz.

No Name - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Mayer - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2011) - 2001, ..., 10.06.2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Rockenhausen. Namensgleichheit mit: Dr. Hans Christian Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab 03.12.2007, ..., 2012) - 2009: Richter auf Probe a Amtsgericht Lahnstein. Ab 01.11.2011 bis 30.06.2012: Richter auf Probe am Amtsgericht Bingen. Amtsgericht Alzey - GVP 02.07.2012: Richter auf Probe.

Mischler (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Mischler nicht aufgeführt. Amtsgericht Kaiserlautern - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe.

Dr. Monsch (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Monsch nicht aufgeführt. Amtsgericht Speyer - GVP 01.03.2018: Richterin auf Probe.

Frank Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 01.09.2004, ..., 2006) - 2005: Richter auf Probe am Landgericht Zweibrücken. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Frank Müller nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Frank Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Diez / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Diez (ab 24.03.1994, ..., 2012)

Dr. Neuhaus (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Frankenthal - GVP 01.12.2020: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 72.

Johannes Neumer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 03.01.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.01.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Kaiserlautern - GVP 01.01.2013: Richter auf Probe / Familiengericht - Abteilung 5.

Dr. Overkamp (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Overkamp nicht aufgeführt. Amtsgericht Speyer - GVP 01.07.2018: Richterin auf Probe.

Marcus Pichlmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1992) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 02.12.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.12.2019 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Bad Dürkheim - GVP 01.03.2023: Richter auf Probe.

Beatrix Ricci (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 02.04.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.04.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Ludwigshafen - GVP 01.08.2013: Richterin auf Probe.

Sebastian Schwind (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 15.02.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.02.2021 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Bad Dürkheim - GVP 14.06.2022: Richter auf Probe. Amtsgericht Bad Dürkheim - GVP 01.03.2023: "Das Präsidium nimmt zur Kenntnis, dass ... der Dienstleistungsauftrag von Herrn Richter Sebastian Schwind beim Amtsgericht Bad Dürkheim mit Ablauf des 28.02.2023 endet".

Philipp Trümper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1993) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 06.09.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.09.2021 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Zweibrücken - GVP 15.03.2023: Richter auf Probe / Familiensachen.

Sandra Wingenter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 02.06.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.06.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Amtsgericht Bad Dürkheim - GVP 01.01.2015: Richterin auf Probe.

M. Zaffino (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab 03.01.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Zaffino nicht aufgeführt. Amtsgericht Pirmasens - GVP 01.12.2022, 01.02.2024: Richter auf Probe.

Dr. Ziegler (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Ziegler als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz und Zweibrücken nicht aufgeführt. Amtsgericht Landstuhl - GVP 01.01.2021 01.01.2022: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Tatjana Ziegler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 08.07.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2020 und 2012 ab 17.11.08 als Richterin am Landgericht Mainz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 08.07.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken - abgeordnet - aufgeführt.

 

 

Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken tätig:

Robert Berzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950 in Lambsborn - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 7. Zivilsenat (ab 01.04.2011, ..., 2012) - im Mai 1982 Eintritt in die rheinland-pfälzische Justiz. Zunächst als Richter bei dem Landgericht Kaiserslautern, dem Amtsgericht Landstuhl und seit Januar 1997 als Vorsitzenden Richter am Landgericht Kaiserslautern. Seit Februar 2003 Vizepräsident eines Landgerichts, und zwar bis März 2006 in Kaiserlautern und danach in Zweibrücken. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.01.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.02.2003 als Vizepräsident am Landgericht Zweibrücken aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Winfried Burger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.10.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 28.08.1986 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.11.1991 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2010: stellvertretender Vorsitzender Richter / 1. Strafsenat. GVP 01.01.2011, 26.08.2016: Vorsitzender Richter / 6. Zivilsenat als Familiensenat. Vom Strafsenat zum Familiensenat - nur Fliegen kann schöner sein. Schröder/Bergschneider "Familien-Vermögensrecht, Gieseking, 2007. Oberlandesgericht Zweibrücken - 6 UF 83/11 - Beschluss vom 15.12.2012: Umgangsausschluss zwischen Vater und Tochter (9). Tochter muss zukünftig ohne Vater aufwachsen. Beschluss möglicherweise getroffen unter dem Vorsitzenden Richter Burger - vorher am 1. Strafsenat. Der ausgrenzende Beschluss ist veröffentlicht in der dogmatisch-feministischen Zeitschrift "Streit", 2/2013, da wird frau sich über den Beschluss des 6. Zivilsena

Jürgen Cierniak (Jg. 1956) - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 10.12.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1998 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt.

Ingrid Cronberger (Jg. 1955) - Richterin am Oberlandesgerichts Saarbrücken / Sechster Zivilsenat - Senat für Familiensachen I  (ab , ..., 2008) - ab 02.05.1999 Richterin am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken

Walter Dury (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / Präsident am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.04.1995, ..., 2009)

Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 09.02.2000, ..., 2009) - 2008: Universitätsprofessor im 2. Hauptamt. 2011: Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Jürgen Ensthaler - Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht - http://www.wir.tu-berlin.de/

Sonja Euskirchen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 5. Zivilsenat als Familiensenat (ab 14.05.1985, ..., 2013) - Namensgleichheit mit: Werner Euskirchen (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Zweibrücken (ab 02.06.1977, ..., 2002)

Joachim Friemel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 08.06.1998, ..., 2009)

Rolf Geisert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.10.2011, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.05.1984 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 18.10.1990 als Richter am Amtsgericht Pirmasens aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 24.02.1994 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2003 als Beisitzender Richter des Anwaltsgerichtshofes Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2010, 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter am 5. Zivilsenat als Familiensenat. GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter am 1. Zivilsenat. 2011: Präsidiumsmitglied Deutscher Richterbund Landesverband Rheinland-Pfalz - http://www.richterbund-rlp.de/index.php?_=&kat_id=2.

Friedrich-Wilhelm Giersch (geb. 08.02.1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken /  2. Zivilsenat als Familiensenat (ab 01.02.1993, ..., 2002)

Markus Gietzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kaiserslautern / Präsident am Landgericht Kaiserslautern (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.04.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.05.2002 als Richter am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.02.2012 als Präsident am Landgericht Zweibrücken aufgeführt.

Nikolaus Halfmann (Jg. 1937) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.1978 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt.

Wilfried Hengesbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.10.1992, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.07.1987 als Richter am Landgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.1992 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Zeitweilig 5. Zivilsenat als Familiensenat? Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2013:  Beisitzer am 6. Zivilsenat als Familiensenat. 

Jörg Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / Vizepräsident am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.04.2007, ..., 31.08.2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 06.06.1984 als Richter am Landgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 05.03.1991 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 04.02.2001 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2007 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. FPR 1996. Oberlandesgericht Zweibrücken  - 28.06.2016: Vorsitzender Richter / 5. Zivilsenat als Familiensenat. 17.08.2016: "Jörg Hoffmann trat 1979 bei dem Landgericht Zweibrücken in den Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz. Im Juni 1984 wurde er zum Richter am Amtsgericht in Pirmasens ernannt und wurde gleichzeitig bis Ende August 1984 an das Landgericht Zweibrücken abgeordnet. Im September 1986 folgte die Ernennung zum Richter am Landgericht Zweibrücken; ab September 1990 die Abordnung an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort wurde er im März 1991 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Seit Januar 2001 war Jörg Hoffmann als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht tätig und übernahm dort ab April 2007 bis zum Eintritt in den Ruhestand zum 31. August 2016 die Aufgaben des Vizepräsidenten." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/ulf-ruediger-petry-wird-nachfolger-von-joerg-hoffmann-als-vizepraesident-des-pfaelzischen-oberlandesgeri/

Eva Jahn-Kakuk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 16.03.1993, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.03.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken - 3/4 Stelle - aufgeführt. 

Harald Jenet (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankenthal / Präsident am Landgericht Frankenthal (ab 20.02.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 23.06.1994 als Richter am Amtsgericht Pirmasens aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.03.2000 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.12.2008 als Präsident am Landgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2011 als Präsident am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.02.2017 als Präsident am Landgericht Frankenthal aufgeführt. 2009, ..., 2011: Präsident am Landgericht Zweibrücken. Vorsitzender Richter am Landgericht Zweibrücken - 3. Zivilkammer. 2017: Präsident am Landgericht Frankenthal.

Willi Kestel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / Präsident am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.03.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.08.1985 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 19.12.1991 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.05.1995 als Präsident am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2005 als Präsident am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2009 als Präsident am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt.

Rudolf Klüber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.10.1992, ..., 2012) 

Dietrich Kutschelis (Jg. 1940) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 31.03.1980, ..., 2002)

Norbert Maurer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken  / 1. Strafsenat (ab 12.02.1988, ..., 2009)

Dieter Morgenroth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat (ab 01.02.1993, ..., 2010) - GVP 01.01.2010: Vorsitzender Richter / 6. Zivilsenat als Familiensenat . Dieter Morgenroth wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Namensgleichheit mit: Gertraud Morgenroth (Jg. 1946) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht  Zweibrücken (ab 19.09.1995, ..., 2010) - Oberlandesgericht  Zweibrücken - GVP 01.01.2010.

Gertraud Morgenroth (Jg. 1946) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht  Zweibrücken (ab 19.09.1995, ..., 2010) - Oberlandesgericht  Zweibrücken - GVP 01.01.2010. Namensgleichheit mit: Dieter Morgenroth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat (ab 01.02.1993, ..., 2010)

Ulrike Müller-Rospert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Landau in der Pfalz / Präsidentin am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 18.12.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.07.2000 als Direktorin am Amtsgericht Germersheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.05.2008 als Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2008 als Präsidentin am Landgericht Landau i.d. Pfalz. aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 18.12.2012 als Präsidentin am Landgericht Landau i.d. Pfalz. aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - 2010: 1. Strafsenat.

Dr. Bernd Neumüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.08.1993, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.1993 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken - beurlaubt - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Heidrun Neumüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 25.09.1996, ..., 2008)

Heidrun Neumüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 25.09.1996, ..., 2008) - Namensgleichheit mit: Heidrun Neumüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 25.09.1996, ..., 2008) 

Dr. Wolfgang Ohler (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken / 1. Strafsenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.04.1995, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1995 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.

Heidrun Quack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken / Neunter Zivilsenat - Senat für Familiensachen II (ab 02.12.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 12.01.1989 als Richterin am Landgericht Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1996 als Direktorin am Amtsgericht Völklingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.12.2010 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. 2010, 2011: Stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes - http://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de

Gerhart Reichling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 10.08.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.08.2005 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 28.06.2016: Vorsitzender Richter / 2. Zivilsenat als Familiensenat. Namensgleichheit mit: Ursula Reichling (geb. 28.03.1942) - Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken / Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken (ab 01.10.1991, ..., 2006)

Urban Ruppert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Landau in der Pfalz / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landau in der Pfalz (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.04.1992 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2001 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.07.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Dr. Robert Schelp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Landau in der Pfalz / Vizepräsident am Landgericht Landau in der Pfalz (ab 27.10.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Stationen beim Amtsgericht Kaiserslautern und der Staatsanwaltschaft Frankenthal folgten eine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz und weitere richterliche Tätigkeiten im Bezirk des Landgerichts Landau, wo der promovierte Jurist im Juli 2004 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.07.2004 als Richter am Landgericht Landau i.d. Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.06.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Pirmasens aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.06.2009 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 27.10.2014 als Vizepräsident am Landgericht Landau i.d. Pfalz. aufgeführt. Namensgleichheit mit: Judith Schelp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 30.07.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Ludwigshafen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 24.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.07.2021 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 3. 2012, ..., 2018: Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Landau in der Pfalz. Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - GVP 25.02.2021: Familiensachen.

Dr. Michael Schild von Spannenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Bundesgerichtshof (ab ..., ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Michael Senger ab 02.05.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Michael Schild von Spannenberg ab 24.02.2011 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.02.2011 als Richter am Landgericht Frankenthal - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Frankenthal - GVP 01.01.2011: Richter auf Probe. 2018, 2019: Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken. 14.03.2019: "Dr. Michael Schild von Spannenberg und Dr. Andreas Hammer zu Bundesrichtern gewählt – Justizminister Herbert Mertin gratuliert herzlich zu den neuen Ämtern. Bei den heutigen Wahlen der neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Berlin kamen auch zwei Richter aus Rheinland-Pfalz zum Zug: Dr. Michael Schild von Spannenberg, derzeit Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken, wurde zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt; Dr. Andreas Hammer, derzeit Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Dies teilte Justizminister Herbert Mertin im Anschluss an die Sitzung des Richterwahlausschusses mit. ... Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften absolvierte er im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken das Rechtsreferendariat. Hieran schloss sich eine anwaltliche Tätigkeit in Frankfurt am Main an. Im Mai 2007 trat Dr. Michael Schild von Spannenberg als Richter auf Probe bei dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein, wo er im Februar 2011 auch zum Richter am Landgericht ernannt wurde. In den Jahren 2013 bis 2016 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. Nach einer weiteren Abordnung an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken wurde er dort im April 2018 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt." - https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/dr-michael-schild-von-spannenberg-und-dr-andreas-hammer-zu-bundesrichtern-gewaehlt-justizminister/

Brigitte Schlachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Kusel (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 24.03.2000 als Richterin am Amtsgericht Kusel aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 309). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.07.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 28.06.2016: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 6. Zivilsenat zugleich auch Familiensenat. Amtsgericht Kusel - GVP  01.01.2021: Familiensachen - Abteilung 1. 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Kusel - http://sitzungsmanagement.landkreis-kusel.de/fr_index.htm. Richterin Schlachter wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Namensgleichheit mit: Dr. Jörg Schlachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Ettlingen / Direktor am Amtsgericht Ettlingen (ab 01.01.2011, ..., 2017) - ab 03.09.1993 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe tätig. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.01.2004 als Direktor am Amtsgericht Achern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.02.2007 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt (Straf- und Bußgeldsachen). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2011 als Direktor am Amtsgericht Ettlingen aufgeführt. Amtsgericht Ettlingen - GVP 19.07.2010, GVP 01.01.2011. Namensgleichheit mit: 2. Melitta Schlachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 2. Zivilsenat als Familiensenat (ab 23.11.1992, ..., 2012) - 2002 Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat.

Melitta Schlachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 2. Zivilsenat als Familiensenat (ab 23.11.1992, ..., 2012) - 2002 Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken / 6. Zivilsenat als Familiensenat. Namensgleichheit mit: 1. Brigitte Schlachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Kusel (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 24.03.2000 als Richterin am Amtsgericht Kusel aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 309). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.07.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 28.06.2016: stell. vertretende Vorsitzende Richterin - 6. Zivilsenat zugleich auch Familiensenat. Amtsgericht Kusel - GVP  01.01.2021: Familiensachen - Abteilung 1. Namensgleichheit mit: 2. Dr. Jörg Schlachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Ettlingen / Direktor am Amtsgericht Ettlingen (ab , ..., 2010, 2011) 

Anja Schraut (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankenthal / Vizepräsidentin am Landgericht Frankenthal (ab 16.02.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.09.2002 als Richterin am Landgericht Frankenthal - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 06.09.2002 als Richterin am Landgericht Frankenthal - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.05.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.02.2018 als Vizepräsidentin am Landgericht Frankenthal aufgeführt.

Hans Schunck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 02.07.1990, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.07.1990 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken - halbe Stelle - aufgeführt.

Prof. Dr. Willy Spannowsky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 19.09.1996, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.09.1996 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. 2008: Universitätsprofessor im 2. Hauptamt - http://www.uni-kl.de/wcms/1920.html. Siehe auch unten. Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 01.01.2022: Beisitzer / 6. Zivilsenat als Familiensenat. 

Konrad Staab (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 29.09.1997, ..., 2008) 

Maria Stutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Zweibrücken / Präsidentin am Landgericht Zweibrücken (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.08.1996 als Richterin am Landgericht Kaiserslautern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.11.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.11.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2015 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt.

Franz Weisbrodt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Landau in der Pfalz / Direktor am Amtsgericht Landau in der Pfalz (ab 16.12.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 09.04.1987 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 25.10.1990 als Richter am Landgericht Landau in der Pfalz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 21.05.1996 als Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 21.05.1996 als Direktor am Amtsgericht Kandel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.12.2004 als Direktor am Amtsgericht Landau in der Pfalz aufgeführt. Ab 21.05.1996 Direktor am Amtsgericht Germersheim? 2012: Familiensachen - Abteilung 1. Mitautor "Familien-Vermögensrecht", Gieseking, 2008. "Die Bindungsbeziehung des Kindes als Handlungsmaxime nach der Kindschaftsrechtsreform“, Franz Weisbrodt in: „Der Amtsvormund", 08/2000, S. 616-630.  

Irmgard Wolf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankenthal / Präsidentin am Landgericht Frankenthal (ab 01.08.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1979 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 16.03.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.03.2000 als Präsidentin am Landgericht Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2008 als Präsidentin am Landgericht Frankenthal aufgeführt. 2011: Präsidiumsmitglied Deutscher Richterbund Landesverband Rheinland-Pfalz - http://www.richterbund-rlp.de/index.php?_=&kat_id=2

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Kirchheimbolanden

überregionale Beratung

http://familienberatung-kirchheimbolanden.de

  

 

Familienberatung Landstuhl

überregionale Beratung

http://familienberatung-landstuhl.de

 

 

Familienberatung Pirmasens

überregionale Beratung

http://familienberatung-pirmasens.de

 

 

Familienberatung Zweibrücken

überregionale Beratung 

http://familienberatung-zweibruecken.de

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Zweibrücken für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Zweibrücken (ab 01.09.2009, ..., ) 

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Gutachter:

 

Paul Schaffner

Dr., AOR

Burgunderstr. 8

67598 Gundersheim

(06244) 905174

http://www.psych.uni-mainz.de/download/TelefonPsychologInst.pdf.

Beauftragung am Amtsgericht Schwetzingen, Oberlandesgericht Zweibrücken

(ab , ..., 2008)

 

 

Thomas Busse

Diplom-Psychologe

Herr Thomas Busse wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Ein Sorgerechtsentzug nach Busseeinsatz ist nicht unwahrscheinlich.

Herr Thomas Busse scheint eine Art bundesdeutscher Hans Dampf in allen Gassen oder eine Art Don Juan in Sachen Sachverständigengutachten zu sein. Wo Don Juan Frauen auf seiner Liste sammelt, sammelt Herr Busse auf seiner Auftragsliste diverse Amtsgerichte und Familienrichter. Herr Busse offeriert den verschiedensten Amtsgerichten in Deutschland unter diversen Postanschriften seine wie auch immer gearteten und segensreichen Dienste. Man könnte meinen, Herr Busse habe in seiner Studentenzeit einen Versandhandel betrieben oder er wäre früher fahrender Geselle gewesen, der sich bei dem einen oder anderen Meister für eine gewisse Zeit in Lohn und Brot begeben hat, um dann später wieder auf Walze zu gehen. Aber offenbar ist Herr Busse noch nicht an allen deutschen Amtsgerichten bekannt, sonst würde es vielleicht nicht passieren, dass er immer mal wieder als Auftragnehmer eines bisher noch nicht bussebeglückten Amtsgerichtes bekannt wird.

Wo Herr Busse angesichts der Vielzahl der Postadressen von denen aus er operiert, eigentlich wohnt und ob er es tatsächlich ist, der höchstpersönlich Gespräche mit den Eltern führt, bzw. bei Ladung durch das Gericht zur Erörterung seines Gutachtens erscheint, ist uns nicht bekannt.

Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort, heißt es in einem Lied von Hannes Wader. Möglicherweise ein Lieblingslied von Herrn Thomas Busse. Ob Herr Busse jedoch auch so ausdruckstark singen kann wie Hannes Wader, ist uns leider nicht bekannt.

In Essen agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Thomas Busse, Weidkamp 180, 45356 Essen. 

Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

In Karlsruhe agiert Herr Busse unter der Adresse:

Kriegstr. 142

76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 855037, 357976

Telefax: 0721 / 855031

E-Mail: kontakt@praxisbusse.de

Internet: www.schlichtwelt.de/praxisbusse/

Oder zur Abwechslung auch unter www.praxisbusse.de

In Saarbrücken agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Dipl. Psych. Thomas Busse

St. Johanner Str. 41-43

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681- 9456429 ( Saarbrücken )

Tel.: 0721 - 85 50 37 oder 35 7976 (Karlsruhe)

für das Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort ließ er einen Teil seiner Arbeit,  für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde von einer Diplom-Psychologin Heilig erledigen.

In Stuttgart firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Leinfeldener Str. 66

70597 Stuttgart

Unter der Stuttgarter Adresse ist er für das Amtsgericht Göppingen und das Amtsgericht Nürtingen (2004, 2006) tätig gewesen. Unter dieser Adresse lässt er auch eine Diplom-Psychologin Dörrwächter und eine Diplom-Psychologin Röck (2004) einen Teil seiner Arbeit machen, für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde. 

In Wiesbaden firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden

Unter der Wiesbadener Adresse ist er für das Amtsgericht Bonn tätig geworden.

Für das Amtsgericht Bamberg und das Amtsgericht Gera (2005), arbeitet Herr Busse unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar. Eine Diplom-Psychologin Mauerer übernimmt dabei einen Teil der Arbeit, für die Herr Busse vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde.

Für das Amtsgericht Magdeburg arbeitet Herr Busse anscheinend unter der Adresse: Thomas Busse, Schreiberstraße 37, 06110 Halle (Saale)

Vom Amtsgericht Lahr soll Herr Busse unter folgender Adresse beauftragt worden sein: Basler Straße 115, 79115 Freiburg/Breisgau.

Für das Amtsgericht Celle scheint Herr Busse gleich unter zwei verschiedenen Adressen tätig zu sein. Erste Adresse im Beschluss des Amtsgerichtes Celle angegeben: Thomas Busse, Praxis Hannover, Karlsruher Straße 2c, 30519 Hannover. Zweite Adresse unter der Herr Busse sein Gutachten dann tatsächlich bei Gericht einreicht: Thomas Busse, Hildesheimer Straße 265-267, 30519 Hannover. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit unzulässigerweise durch eine Diplom-Psychologin Blum erledigen (2006). 

Für das Amtsgericht Kirchheim unter Teck firmiert Herr Busse unter Karlsruher Adresse:

Für das Amtsgericht Karlsruhe firmierte Herr Busse unter der Anschrift:

Praxis Busse

Kriegsstr. 142

76133 Karslruhe

Telefon 0721 / 855037, 357976

Telefax 0721 / 855031

kontakt@praxisbusse.de

http://www.praxisbusse.de/

(25.02.2007 - vn.de)

Unter der Karlsruher Adresse findet man auch noch die Internetadresse 

http://www.ipe-karlsruhe.de

die derzeit allerdings nur mit der Meldung "Zugriff nicht erlaubt - die angeforderte Seite darf nicht angezeigt werden" zu besichtigen ist (25.02.2007 - vn.de) 

IPE Karlsruhe das klingt schon mal spannend. Vielleicht ist das eine Abkürzung für Institut für Psychologie und Entwicklung Karlsruhe, das würde dann schon bedeutungsvoller klingen als das schnöde Wort Praxis. Möglicherweise versteckt sich hinter der Abkürzung auch die Bezeichnung "Institut für Personalentwicklung".

Dann fanden wir am 21.06.2007 und 13.04.2008 den folgenden Eintrag im Internet:

T. Busse ( Hrsg.): Kann es gelingen, innerhalb eines Systems aus Raum und Zeit zu einer `Gesamtschau der Dinge´ zu gelangen?

Über dieses Buch: In dem vorliegenden Eröffnungsband einer “Anthologie zum Thema Meta-Wissen” nehmen 44 Autoren, ausschließlich emeritierte Professoren aus den Bereichen sämtlicher Wissenschaften fundiert Stellung zu den Grundfragen der menschlichen Existenz. - Entstanden ist dabei neben einem wissenschaftshistorisch interessanten und mitunter wissenschaftskritischen Werk auch ein Kompendium des Allgemeinwissens.

Herausgeber: Thomas Busse studierte Psychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und ist heute als Psychotherapeut und Supervisor im Rahmen einer Lehrpraxis sowie als Gerichtsgutachter tätig. Er ist darüber hinaus Begründer eines Instituts für Forensische Ethnologie.

1. Aufl. 2005, 503 S., Rethra-Verlag, Neubrandenburg. ISBN: 3-937394-16-8, Softcover, LVP 35,80 €

www.rethra-hobby.de/favorite.htm

Das klingt ja mächtig spannend, da möchte man Herrn Busse unbedingt einmal persönlich kennen lernen.

Thomas Busse wurde auch von folgenden Gerichten beauftragt:

Amtsgericht Bad Liebenwerda - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden

Amtsgericht Böblingen

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Amtsgericht Erfurt - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Dr. Gemeinhardt erledigen. (2007)

Amtsgericht Eschweiler - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch die Diplom-Psychologin Brit Sesemann - http://www.igst.org/tabellen/tliste99.html (Praxis Busse in Karlsruhe) und eine Frau Diplom-Psychologin Goretzky (Praxis Busse in Essen) erledigen. (2008)

Amtsgericht Essen

Amtsgericht Frankfurt am Main

Amtsgericht Germersheim (2005)

Amtsgericht Hattingen - Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

Amtsgericht Heilbronn - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Diplom-Psychologin Dietl erledigen. (2007)

Amtsgericht Helmstedt - hier operiert Herr Busse offenbar von seinem Stützpunkt in Karlsruhe, Entfernung Karlsruhe-Helmstedt über 400 Kilometer (2007, 2008)

Amtsgericht Homburg

Amtsgericht Ilmenau (2005, 2006)

Amtsgericht Kandel/Pfalz

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Amtsgericht Krefeld

Amtsgericht Landau in der Pfalz (2007)

Amtsgericht Ludwigshafen (2006)

Amtsgericht Ludwigsburg - unter Karlsruher Adresse

Amtsgericht Offenburg (2005?)

Amtsgericht Papenburg (2010: dort lässt Herr Busse eine Frau Goretzki für sich arbeiten)

Amtsgericht Pforzheim (2011)

Amtsgericht Pößneck - Zweigstelle Lobenstein

Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2007, ..., 2010) 

Amtsgericht Saarlouis

Amtsgericht Sankt Goar

Amtsgericht Soest - Gutachtenerstellung unter Adresse in Essen.

Amtsgericht Stadtroda

Amtsgericht Waiblingen - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Esslinger Straße 40, 70182 Stuttgart, aber auch Briefkopf mit der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Waiblingen - Richter Anderl -  vom 05.02.2007 von der Verpflichtung als Gutachter entbunden worden.

Amtsgericht Walsrode (2008) - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Vahrenwalder Straße 269 A, 0179 Hannover. Aufgabendelegation an eine Frau Diplom-Psychologin Blum.

Amtsgericht Wittenberg (2008)

Oberlandesgericht Saarbrücken (2011)

Wenn Quantität ein Zeichen von Qualität wäre, würden wir Herrn Busse als den besten Gutachter Deutschlands empfehlen. Wofür andere geschäftstüchtige "Experten" ein ganzes "Institut" oder eine "GWG" mit zahlreichen Francaising-Mitarbeiterinnen brauchen, um deutschlandweit möglichst flächendeckend im Geschäft zu sein, da ist es für Herrn Busse offenbar eine Sache der Ehre, auf solche umständlichen Konstruktionen zu verzichten und lieber jeweils vor Ort eine eigene Dependance zu unterhalten. Wenn Sie also mal ein Auto mit hoher Geschwindigkeit von Stuttgart nach Ilmenau sausen sehen, ist es vielleicht Herr Busse, der gerade zu seiner nächsten anstehenden Begutachtung düst. Ja, so wünscht man sich den deutschen Arbeitnehmer, enorm flexibel und ortsungebunden. Demnächst vielleicht sogar in China oder Südafrika?

Möglicherweise leistet Herr Busse aber auch Aufbauarbeit in der ehemaligen Sowjetzone? Das wäre sehr lobenswert, wenn er den dortigen deutsch sprechenden Eingeborenen mal beibringt, was ein Psychologe aus dem Westen so alles auf dem Kasten hat. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass sein Erscheinen, das jeden, der schon von ihm gehört hat, wohl nur entzücken kann, in letzter Zeit verstärkt aus den sogenannten neuen Bundesländern vermeldet wird. Vielleicht will man ihn aber auch im Westen nicht mehr. Das wäre aber sehr schade. Doch die Natur ist manchmal grausam. Wenn die Weidegründe abgegrast sind, zieht die Schafherde bekanntlich weiter.

Vielleicht ist Herr Busse aber auch ein so toller Gutachter, so dass es sich alle deutschen Familienrichter zur höchsten Ehre anrechnen ihn bestellen zu dürfen?. Wir dürften in diesem Fall gespannt sein, wann er in Mecklenburg-Vorpommern beim Amtsgericht Pasewalk bestellt wird.

Möglicherweise hat Herr Busse aber auch mehrere Doppelgänger oder einen Zwillingsbruder. Vielleicht ist er auch einer der seltenen eineiigen Drillinge und seine beiden Drillingsbrüder helfen ihm bei der Abarbeitung der Aufträge. Vielleicht wohnt er aber auch im Wohnwagen und schlägt jeden Tag sein Lager in einer anderen Stadt und in einer anderen Straße auf. So jemanden würde man dann als "Nichtseßhaften" bezeichnen. 

Über Herrn Busse liegen dem Väternotruf zahlreiche Beschwerden von Betroffenen vor. Dessen ungeachtet scheint er bei einer Reihe von Familienrichtern mehr oder weniger beliebt zu sein, anders könnte man sich die Vielzahl der Beauftragungen des Herrn Busse quer durch Deutschland wohl nicht erklären. Möglicher Weise spielt aber auch eine gewisse Unbedarftheit der Familienrichter bei der Auswahl eines Gutachters eine Rolle.

Bei so vielen verschiedenen Anschriften die Herr Busse anscheinend hat, könnte man fast annehmen an den Beschwerden müsste irgend was dran sein und es bedürfte vieler Adressen, um den vielen unangemeldeten Demonstrationen vor seinem Haus rechtzeitig aus dem Weg zu gehen.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Oberlandesgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

Väteraufbruch für Kinder e.V. - Gruppe Westpfalz

Initiator und Ansprechpartner:

Jürgen Fischer

Kreuzstraße 2

D-66989 Höheinöd

Fon: 0 63 33 - 2 79 09 57

Mob: 01 74 - 1 51 46 98

Fax: 07 21 - 1 51 49 63 47

www.vafk.de/westpfalz

 

 

Sonstige:

 

 

 


 

 

 


OLG Zweibrücken zu Corona-Impfung und Sorgerecht Jugendliche darf sich gegen den Willen der Mutter impfen lassen

12.12.2022

Die Jugendliche hatte den nachdrücklichen Wunsch, gegen Covid-19 geimpft zu werden.

Eine 15-jährige darf selbst darüber entscheiden, ob sie sich gegen Covid-19 impfen lassen möchte, entschied das OLG Zweibrücken mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss. Die Impfung sei als Akt der Selbstbestimmung zu werten.

Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer gerichtlichen Entscheidung auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine Corona-Impfung. Der zweite Familiensenat des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strikte Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22). Die bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr angefochten werden und ist rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Familiengerichts Pirmasens. Nachdem die Jugendliche seit längerer Zeit den Wunsch geäußert hat, gegen Corona geimpft zu werden und die allein sorgeberechtigte Kindesmutter diese Impfung strikt ablehnt, hatte das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren vor dem Amtsgericht Pirmasens eingeleitet. Das Familiengericht entzog der Mutter die elterliche Sorge bei der Entscheidung über die Impfung.

Impfung als Akt der Selbstbestimmung

Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb ohne Erfolg. Der nachdrückliche Wunsch der Jugendlichen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei "als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich", befand der Familiensenat des Gerichts. Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab.

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass im Falle einer Kindeswohlgefährdung das Familiengericht diejenigen Maßnahmen zu treffen habe, die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen habe, wenn das alleinsorgeberechtigte Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage sei. Nach dem persönlichen Eindruck des Senates bestünden weder Zweifel an der Eignung der Minderjährigen, die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, noch an der Ernsthaftigkeit auch künftig jeglichen Kontakt zur Mutter abzulehnen. Solange das Kind aber jeglichen Kontakt zur Mutter ablehne und sich die Mutter ihrerseits dem Impfwunsch des Kindes von vornherein verschließe, sei eine Risikoabwägung und letztlich eine Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahrgenommen werde, nicht in konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich. Die im Rahmen der persönlichen Anhörung der Kindesmutter – im Beisein der Minderjährigen – abermals geäußerte strikte Ablehnung der Impfung habe der Senat weiterhin als ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübten Sorgerechtsmissbrauch, der den angeordneten Teilentzug der elterlichen Sorge gebiete, gewertet.

https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-zweibruecken-corona-covid19-impfung-freiwillig-jugendliche-sorgerecht-familienrecht/



Kommentar Väternotruf:

Das Amtsgericht Pirmasens und das Oberlandesgericht Zweibrücken hat das Recht einer Jugendliche auf Selbstschädigung durch Impfung bestätigt, armes Deutschland.

Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht aber noch offen, von Karlsruhe muss man sich allerdings nicht erhoffen, die sind voll im staatlich verordneten Panikmodus, fehlt nur noch das kollektive Harakiri der dortigen 12 Richterinnen und Richter, damit der Panikmodus final vollendet wird.

Allerdings steht die Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag unter elterlicher Sorge, sie darf also keineswegs allein entscheiden, das macht nun der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger, vermutlich das Jugendamt Pirmasens oder Südwestpfalz, das in seiner staatlich gelengten Panikdenke natürlich den Wunsch der Jugendlichen auf Selbstschädigung erfüllen wird.

Nun fehlt nur noch die gerichtliche Bestätigung, dass die Jugendliche gegen den Willen ihrer Mutter auch kiffen darf und nicht mehr zu Schule gehen braucht, dann ist alles klar im Staate Dänemark, wie es bei Shakespeare heißt.

Aber was ist eigentlich mit dem Vater der Jugendlichen hat der hier nicht auch ein Wort mitzureden, ob sich die Jugendliche mit Sondermüll impfen lässt oder nicht? Aber vermutlich hat man den Vater auch schon ent-sorgt, der Staat spielt sich wie in der DDR immer mehr als oberster Erziehungsberechtiger auf. Am besten alle Kinder und Jugendliche im Heim einsperren, dann erst wäre der vormundschaftliche Staat zufrieden.

 

 

 

 


 

 

 

Ausforschung

Was früher die Stasi erledigt hat, führt der Staat heute dezentralisiert über verschiedene Ämter durch, die Ausforschung der Bürgerinnen und Bürger ohne deren Zustimmung. Das ist zwar verboten, aber wen kümmert`s groß, die Staatsbürokratie sitzt - auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger - immer am längeren Hebel und die Bürgerinnen und Bürger sind die Dummen und wählen auch gleich noch diejenigen bedepperten Staatsparteien, die den Überwachungsstaat zu seiner vollen Blüte verhelfen (SPD, Grüne, FDP, CDU/CSU, um nur mal ein paar von den staatstragenden Parteien zu nennen).

Angeblich wachen die Datenschutzbeauftragen über die Rechte der Bürger, wie kann aber eine Staatsbehörde die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, wenn sie denn gleichzeitig Teil des staatlichen Überwachungssystems ist.

Man schaue sich hierzu nur mal den Vorgang  "Berliner Beauftragter für Datenschutz gegen Väternotruf an. 

 

 

Zur Frage der Schadensersatzpflicht des Jugendamtes wegen unzulässiger Erhebung von Sozialdaten, Erstattung von Anwaltskosten für die Löschung unzulässig erhobener Sozialdaten

OLG Zweibrücken

Urteil vom 21.02.2013 - 6 U 21/12

ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 06/2013

 

Der Kläger wurde vertreten durch Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt

Fachanwalt für Familienrecht

Dipl.-Päd. Univ.

http://www.fachanwalt-hildebrandt.de

 

 

 

Aktenzeichen

6 U 21/12

Vorinstanz:

3 O 251/11 Landgericht Frankenthal

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Urteil vom 17. Januar 2013

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

In dem Rechtsstreit

Vorname, Name, Adresse

- Kläger und Berufungskläger

Prozessbevollmächtigte Rechtsanwälte/-innen

gegen

Rhein-Pfalz-Kreis, vertreten durch den Landrat, Europaplatz 5, 67059 Ludwigshafen am Rhein

- Beklagter und Berufungsbeklagter

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte/-innen

wegen Unerlaubter Erhebung von Sozialdaten; Schadensersatz

hier: Berufung

hat der 6. Zivilsenat des pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken

durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Burger, den Richter am Oberlandesgericht Hengesbach und den Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Spannowsky

-OLG Seite 2-

auf die mündliche Verhandlung vom 17. Januar 2013

für Recht erkannt:

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthai (Pfalz) vom 8. Februar 2012 geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 246,33 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches seit dem 3. November 2009 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die Klage abgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 6/7 und die Beklagte 1/7 zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

 

Ausführlich hier aufrufen.

 

 

Bei dem erfolgreich beklagten Jugendamt handelt es sich um das Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis

 

 

 


 

 

Neuer Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

(Veröffentlicht am 25.04.2012)

Zweibrücken. Seinen ersten Arbeitstag hat gestern Ernst-Friedrich Wilhelm am Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken gehabt. Seine Ernennungsurkunde erhielt der neue Vorsitzende Richter bereits am Montagnachmittag. Der 1961 geborene Jurist, der in Saarbrücken studiert hat, war zuvor Vizepräsident des Landgerichts in Kaiserslautern.

"Ich freue mich darauf, dass ich hier wieder mehr mit der richterlichen Entscheidungsfindung beschäftigt sein werde", sagte Wilhelm. In Kaiserslautern sei er stattdessen sehr viel mit geschäftsführenden Tätigkeiten betraut gewesen. Am Zweibrücker Oberlandesgericht leitet der Jurist ab sofort den ersten Strafsenat mit drei Berufsrichtern. Als solcher ist er Nachfolger von Ulrike Müller-Rospert, die im vergangenen Jahr zur Präsidentin des Landgerichts Landau ernannt wurde. ...

Als Vorsitzender Richter sei er weniger "Vorgesetzter" seiner Richterkollegen, erläuterte Wilhelm. Vielmehr übernehme er bei Verhandlungen die formelle Führung. Die Strafsenate des OLG entscheiden über Revisionen und Beschwerden gegen Urteile der Amtsgerichte und Landgerichte.

Seinen ersten Fall hat sich der neue Vorsitzende Richter schon gestern auf den Schreibtisch legen lassen. "Das ist eine sehr komplizierte Revision, da wollte ich mich schon gleich zu Beginn drum kümmern", erklärt er. Ansonsten sei er an seinem ersten Arbeitstag vor allem mit organisatorischen Dingen beschäftigt gewesen: Dazu gehörten etwa die kammerinterne Aufgabenverteilung sowie der Bezug seines neuen Büros im Zweibrücker Schloss.

Das dortige Personal ist ihm nicht gänzlich unbekannt. Nicht nur, weil er bereits im Jahr 1999 für rund fünf Monate "zur Erprobung" an das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken abgeordnet war. ...

http://www.pfaelzischer-merkur.de/region/pfalz/zweibruecken/art27548,4269731

 

 

 


 

 

Prof. Dr. iur. Willy Spannowsky

Richter am Oberlandesgericht

Kontakt

Telefon: +49 (0) 631 205 3975

Fax: +49 (0) 631-205 3977

E-Mail: oerecht@ rhrk.uni-kl.de

Gebäude 1, Raum 034

Pfaffenbergstraße 95,

67663 Kaiserslautern

Wiss. Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen 1980 bis 1984

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Püttner an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen 1985 bis 1986

Referendariat beim Landgericht Tübingen 1986 bis 1988

Promotion an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen 1987

Staatsanwalt in der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart 1989 bis 1990

Richter am Landgericht Tübingen 1990 bis 1991

Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Püttner an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen 1991 bis 1994

Habilitationsschrift zum Thema: "Grenzen des Verwaltungshandelns durch Verträge und Absprachen" 1994

Lehrstuhlvertretung als Privatdozent, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Trier 1994

Professor für Öffentliches Recht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1994 bis 1995

Professor für Öffentliches Recht an der Universität Kaiserslautern seit 1995

Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken im zweiten Hauptamt seit 1996

Mitgliedschaften

Akademie für Raumforschung und Landesplanung (korrespondierendes Mitglied)

Deutscher Hochschulverband

Deutscher Richterbund

Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer

Publikationen

 

http://www.uni-kl.de/wcms/1920.html

 

 

gefunden 02.11.2011

 

 


 

 

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Bernd Neumüller in den Ruhestand verabschiedet; Robert Berzel zum neuen Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt; zwei Richterinnen zur Erprobung abgeordnet

Mit Ablauf des Monats März 2011 ist der langjährige Vorsitzende des 7. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Bernd Neumüller aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Der 7. Zivilsenat beschäftigt sich als Spezialsenat vor allem mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Bank- und Darlehensrechts. Der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Willi Kestel verabschiedete Herr Dr. Neumüller in einer kleinen Feierstunde und dankte ihm persönlich und auch im Namen der der rheinland-pfälzischen Landesregierung für die mit großem Engagement geleisteten Dienste. Herr Dr. Neumüller, der in Pirmasens geboren ist, war seit 1979 in der rheinland-pfälzischen Justiz als Richter tätig, seit 1986 am Pfälzischen Oberlandesgericht und seit 1993 dort als Vorsitzender Richter. Zuvor hatte ihn sein beruflicher Werdegang an die Amtsgerichte in Idar-Oberstein und Pirmasens sowie die Landgerichte in Kaiserslautern und Zweibrücken geführt.

Die Nachfolge von Herrn Dr. Neumüller als Vorsitzender des 7. Zivilsenats wird der bisherige Vizepräsident des Landgerichts Zweibrücken, Robert Berzel antreten, den Ministerpräsident Kurt Beck mit Wirkung zum 1. April 2011 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt hat. Die Ernennungsurkunde wurde ihm bereits vor einiger Zeit durch den Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Willi Kestel, in Zweibrücken ausgehändigt.

Der 1950 geborene Richter stammt aus Lambsborn und lebt mit seiner Familie in Wallhalben. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und dem Referendardienst im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts war er zunächst von 1977 an als Rechtsanwalt in Pirmasens tätig, bevor er im Mai 1982 in den Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz eintrat. Hier war er zunächst als Richter bei dem Landgericht Kaiserslautern, dem Amtsgericht Landstuhl und seit Januar 1997 als Vorsitzenden Richter am Landgericht Kaiserslautern tätig. Seit Februar 2003 war er Vizepräsident eines Landgerichts, und zwar bis März 2006 in Kaiserlautern und danach in Zweibrücken.

Zur Erprobung an das Pfälzische Oberlandesgericht abgeordnet sind für die Zeit vom 1. April 2011 bis zum 31. Oktober 2011 die Richterin am Landgericht Anja Schraut von dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) und die Richterin am Amtsgericht Susanne Thomas von dem Amtsgericht Pirmasens. Frau Schraut wird während dieser Zeit am 7. Zivilsenat, Frau Thomas am 1. Strafsenat tätig sein.

Hinweis an die Medien: Falls Sie einen Fototermin wünschen, setzen Sie sich bitte mit Frau JOSin Guth unter der Tel.Nr. 06332/805-344 in Verbindung.

Datum: 01.04.2011

Herausgeber: Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken

 

http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uCon=3b41a999-a6f0-f218-28be-97277fe9e30b&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042&uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&_ic_print=true

 

 


 

 

Affäre in Ehe kann Unterhalt kosten

Eine Affäre während der Ehe hat eine Frau bei der späteren Trennung den Unterhalt gekostet. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken jetzt entschied, habe die Frau dadurch die Ehe zum Scheitern gebracht. Die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann nicht zuzumuten.

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße auf und wies die Unterhaltsklage einer getrennt lebenden Ehefrau in vollem Umfang ab. Die Ehefrau hatte gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen eingefordert. In diesem Fall habe die Frau die eheliche Solidarität verletzt, so die Richter.

Amtsgericht hatte zunächst Unterhalt bewilligt

Die Klägerin hatte ohne Wissen ihres Mannes noch während der Ehe eine intime Beziehung aufgenommen und lebt heute mit ihrem neuen Partner zusammen. Von ihrem Ehemann verlangte sie Trennungsunterhalt, den ihr das Amtsgericht auch bewilligte.

Ehefrau für Scheitern der Ehe verantwortlich

Das OLG befand dagegen, die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann grob unbillig. Für das Scheitern der Ehe sei in erster Linie die Ehefrau verantwortlich. Anders wäre der Fall, wenn sie das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich schon von ihrem Ehemann abgewandt hatte. Dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte, so dass eine intakte Ehe vorgelegen habe. 

04.03.2009

http://nachrichten.t-online.de/c/17/90/89/32/17908932.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da waren die Richter/innen am Oberlandesgericht Zweibrücken aber pingelig. Nur weil eine Frau eine außereheliche sexuelle Beziehung unterhielt, soll sie keinen Anspruch auf Unterhalt mehr haben. Da könnte man ja auch den Richter/innen am Bundesverfassungsgericht

Präsident Prof. Dr. Papier

BVR'in Jaeger

BVR'in Prof. Dr. Haas

BVR Dr. Hömig

BVR Prof. Dr. Steiner

BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt

BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem

BVR Prof. Dr. Bryde

 

wegen ihres väterdiskriminierenden Urteil vom 29. Januar 2003 -  1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -

die Beamtenbezüge streichen, was von unserer Seite sehr begrüßt würde, denn mit deren Urteil wurde nicht nur ein Vater um sein Recht betroffen, sondern Hunderttausende. Doch von solcherart nützlichen Sanktionen weit und breit keine Spur, warum dann diese Härte gegen eine Frau, die sich während der Ehe einfach mal ein wenig Abwechslung geleistet hat, wovon viele verheiratete deutsche Richter/innen nur träumen können und sich statt dessen jeden Tag mit dem selben langweiligen Eheeintopf begnügen und ihren sexuellen Frust im Richteramt ausagieren. Kein Wunder wenn die deutsche Rechtsprechung da an Auszehrung leidet.

 

 


 

 

Beispiel einer Umgangsregelung, nebst Anordnung von Ergänzungspflegschaft (Umgangspflegschaft) wegen beharrlicher unbegründeter Umgangsverweigerung durch den betreuenden Elternteil.

OLG Zweibrücken - Senat für Familiensachen

6 UF 37/06 

Entscheidungsdatum 12.02.2007

PDF Datei hier aufrufen.

 

NJW-RR 2007, 730-732

vorhergehend Amtsgericht Landau in der Pfalz, 7. Februar 2007, Az: 2 F 302 / 05

 

 


 

 

OLG Zweibrücken: Umgangspflegschaft zur Durchsetzung des Umgangsrechts

Umgangspflegschaft zur Durchsetzung des Umgangsrechts

BGB §§ 1666, 1684

Im Falle einer beharrlichen unbegründeten Umgangsverweigerung durch einen betreuenden Elternteil kommt zwecks Einhaltung einer Umgangsregelung die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft (Umgangspflegschaft) in Betracht (hier: Entziehung der elterlichen Sorge für den Zeitraum von jeweils einer Stunde vor bis jeweils eine Stunde nach den Umgangszeiten).

 

 

OLG Zweibrücken: Umgangspflegschaft zur Durchsetzung des Umgangsrechts NJW-RR 2007 Heft 11 730

Umgangspflegschaft zur Durchsetzung des Umgangsrechts

BGB §§ 1666, 1684

Im Falle einer beharrlichen unbegründeten Umgangsverweigerung durch einen betreuenden Elternteil kommt zwecks Einhaltung einer Umgangsregelung die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft (Umgangspflegschaft) in Betracht (hier: Entziehung der elterlichen Sorge für den Zeitraum von jeweils einer Stunde vor bis jeweils eine Stunde nach den Umgangszeiten). (Leitsatz der Redaktion)

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12. 2. 2007 - 6 UF 37/06

Zum Sachverhalt:

Die Eltern streiten um den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen 2002 geborenen Sohn J. Zur Zeit der Geburt des Kindes lebten die Eltern unverheiratet zusammen, die Trennung erfolgte Ende 2002. Das Kind lebt bei der Mutter, welche das alleinige Sorgerecht besitzt. Die Mutter, 38 Jahre alt, hat keinen Beruf erlernt. In ihrem Haushalt leben außerdem zwei weitere ältere Kinder aus früheren Beziehungen. Sie verdient ihren Lebensunterhalt mit der Betreuung älterer Personen. Der Vater, geboren 1970, wohnt im Hause seiner Eltern. Er hat nach eigenen Angaben Logistik studiert und als Diplom-Betriebswirt den Beruf des Bankkaufmanns erlernt. Derzeit übt er eine Tätigkeit als Kraftfahrer aus. Er hat seinen Sohn seit Januar 2003 nur zweimal gesehen.

Das FamG hat mit Beschluss vom 23. 12. 2004 dem Vater einen vierzehntägigen betreuten Umgang zugesprochen und die Termine für ein halbes Jahr sowie deren Modalitäten im Voraus festgelegt. Kontakte des Vaters ließ die Mutter jedoch nicht zu. Mehrere gegen sie festgesetzte Zwangsgeldbeträge hat sie bezahlt.

Im vorliegenden Verfahren begehrt der Vater nunmehr die Anordnung von Maßnahmen gem. § 1666 BGB zur Sicherstellung seines Umgangsrechts. Die Mutter hat sich schriftlich nicht geäußert, im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FamG hat sie sich dem Begehren des Vaters widersetzt. Das FamG hat sodann mit Beschluss vom 7. 2. 2006 den Antrag des Ast. abgewiesen und von Amts wegen den Umgang des Vaters mit seinem Sohn auf die Dauer von zwei Jahren ausgeschlossen. Hiergegen wendet sich der Vater mit seiner Beschwerde, mit der er sein erstinstanzliches Ziel weiterverfolgt. Bei ihrer Anhörung durch den Senat hat die Mutter erklärt, sie sei unter keinen Umständen bereit, das Kind mit seinem Vater zusammenkommen zu lassen. Das Rechtsmittel des Vaters hatte Erfolg; er erhält ein Umgangsrecht (am ersten Mittwoch im Monat von 13 Uhr bis 17 Uhr; außerdem wurde Umgangspflegschaft angeordnet.

Aus den Gründen:

B. Die angefochtene Entscheidung ist zu ändern, weil die Voraussetzungen für einen auch nur vorübergehenden Ausschluss des Umgangs des Kindes J mit seinem Vater nicht vorliegen. Dem Antrag des Vaters entsprechend sind vielmehr Maßnahmen zur Sicherung des dem Vater zustehenden Umgangsrechts anzuordnen. Darüber hinaus sieht der Senat von Amts wegen Anlass, die bestehende Umgangsregelung zu modifizieren.

I. 1. Das nicht mit beiden Elternteilen zusammenlebende Kind hat nach § 1684 I BGB ein Recht zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Obhut ausgeschlossenen abwesenden Elternteil. Dieses Recht besteht vorrangig im Kindesinteresse, denn dem Kind soll ermöglicht werden, die Beziehungen zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten. Zugleich soll dadurch einer Entfremdung vorgebeugt und dem Liebesbedürfnis beider Elternteile Rechnung getragen werden. Das Kind benötigt zum Aufbau einer gesunden Entwicklung seiner Persönlichkeit beide Elternteile als Identifikationspersonen, gerade auch den Vater als männliche Bezugsperson, wenn es im Übrigen bei der Mutter aufwächst und von ihr das mütterliche Identifikationsbild erhält (vgl. Staudinger/Rauscher, BGB, 2006, § 1684 Rdnrn. 30ff. m.w. Nachw.).

Wie die auf Grund ihrer beruflichen Ausbildung zur Beurteilung kompetente Verfahrenspflegerin dem Senat nach ihrem Gespräch mit dem Kind J mitgeteilt hat, weiß J von der Existenz seines Vaters, ohne diesen jedoch zu kennen. Das Kind lehnt den Vater nicht ab, sondern hat eine eher indifferente Einstellung zu ihm, weil der Vater bisher nicht zu seinem Leben gehört. J vermittelt den Eindruck, mit der Person eines Vaters und dessen Funktion als derjenigen Person, der man - gemeinsam mit der Mutter - seine Herkunft verdankt und zu der deshalb emotionale Bindungen bestehen sollten, nichts anfangen kann. Es zeigt sich hieran, dass das Kind J bisher den Vater als männliche Identifikationsfigur entbehren musste, was befürchten lässt, dass seine Persönlichkeitsentwicklung einseitig von der Mutter geprägt ist und deshalb nicht den gewünschten Verlauf nehmen wird. J ist jedoch bereit, den Vater zu sehen und kennenzulernen und hat angekündigt, dass er dann „mit ihm spielen“ will. Die Kontaktaufnahme zu dem Vater ist deshalb nach Ansicht des Senats entgegen der Meinung des FamG dem Kindeswohl nicht abträglich, sondern im Gegenteil zum Wohle des Kindes erforderlich.

In der Person des Vaters liegen keine Gründe vor, welche einen Ausschluss des Umgangsrechts erfordern. Bei der Anhörung des Vaters durch den Senat hat sich zwar offenbart, dass dieser eine gefestigte Persönlichkeit nicht besitzt. Er erscheint unsicher, unentschlossen und innerlich zerrissen, was auch in seinem nicht eben geradlinig verlaufenen beruflichen Lebensweg und der Tatsache, dass er mit 36 Jahren immer noch keine wirtschaftlich gefestigte eigene Lebensstellung innehat, zum Ausdruck kommt. Diese Umstände stehen jedoch einer Ausübung des Umgangsrechts nicht entgegen, weil sie sich nicht nachteilig auf das Kind auswirken. Der Vater wird während der angeordneten eingeschränkten Umgangskontakte weder die Aufgabe noch die Möglichkeit haben, auf sein Kind maßgeblich erzieherisch einzuwirken oder dauerhaft und nachhaltig mit seiner ganzen Persönlichkeit Vorbildfunktion auszuüben. Bei den vergleichsweise wenigen vorgesehenen Besuchsterminen geht es vielmehr in erster Linie darum, das Kind erfahren zu lassen, dass es neben der Mutter auch noch einen anderen Menschen gibt, dem es sein Leben zu verdanken hat, und das Bewusstsein für Herkunft und familiäre Bindungen auch zu dem Vater zu entwickeln. Wie das Kind diesen Menschen im Laufe der Zeit beurteilt und ob und in welchem Maße die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dann auch vom Vater mit geprägt und beeinflusst werden wird, hängt wesentlich von den geistigen und kognitiven Fähigkeiten des Kindes und den erzieherischen Hilfen der Mutter ab und stellt einen unabdingbaren Teil persönlicher Lebenserfahrung des Kindes dar.

Deshalb kann sich der Senat auch den Bedenken der Mutter, welche diese gegen den Vater und damit insgesamt gegen Kontakte des Vaters mit dem gemeinsamen Kind hegt, nicht anschließen. Die Mutter begründet ihre Verweigerungshaltung stereotyp mit der Aussage, diesem Mann werde sie das Kind auf keinen Fall überlassen, weil er psychisch gestört sei, sie lasse das Kind von ihm nicht „kaputt machen“. Eine Konkretisierung dieser Vorwürfe erfolgte nicht. Es spricht deshalb vieles dafür, dass die Einschätzung des Vaters durch die Mutter auf einer rein subjektiven Haltung beruht, welche sich durch eigene negative Erfahrungen gebildet, jedoch keinerlei Bezug zu den Möglichkeiten und Fähigkeiten des Vaters im Umgang mit dem gemeinsamen Kind hat. Der Senat hat auch kein Verständnis dafür, dass die Mutter nicht einmal anlässlich der mündlichen Verhandlung bereit war, eine Begegnung des Kindes mit seinem Vater im Beisein aller Verfahrensbet. zu dulden. Die darin zum Ausdruck kommenden starre und rigorose Haltung lässt vermuten, dass allein nicht bewältigte zwischenmenschliche Konflikte und eine nicht zu überwindende Abneigung der Mutter gegen den Vater die Haltung der Mutter in Bezug auf die Umgangsproblematik bestimmen. Ein Ausschluss des Umgangsrechts kann darauf jedoch nicht gestützt werden.

Sowohl das Jugendamt als auch die Verfahrenspflegerin teilen diese Einschätzung des Senats.

I. 2. Der Senat behält deshalb im Grundsatz die Anordnung eines betreuten Umgangs, wie sie bereits im Beschluss des FamG vom 23. 12. 2004 getroffen wurde, bei. Um den erst vierjährigen J, der seinen Vater nicht kennt, langsam an den ihm fremden Vater heranzuführen, erscheint es zunächst ausreichend, wenn pro Monat nur eine Begegnung stattfindet. Dies sieht auch der Vater ein, der erklärt hat, er sei schon zufrieden, wenn er seinen Sohn „nur ab und zu sehen“ könne. Auch Jugendamt und Verfahrenspflegerin begrüßen eine zurückhaltende Anbahnung der Umgangskontakte. Die danach gem. § 1696 BGB aus triftigen Gründen des Kindeswohls gebotene Abänderung der bestehenden Regelung nimmt der Senat von Amts wegen vor.

II. 1. Angesichts der beharrlichen Umgangsverweigerung der Mutter und ihrer auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat zu Tage getretenen Uneinsichtigkeit hält der Senat es für geboten, die Durchführung der angeordneten Umgangskontakte dadurch zu sichern, dass der Mutter für die Zeit des vorgesehenen Umgangsrechts gem. § 1666 BGB das Recht zur elterlichen Sorge insoweit entzogen und auf einen Ergänzungspfleger übertragen wird, als es erforderlich ist, um die Begegnungen des Kindes mit dem Vater zu realisieren, sowie die Mutter zur Herausgabe des Kindes während der angeordneten Besuchszeit zu verpflichten.

Ein milderes Mittel verspricht keinen Erfolg. Die Mutter hat sich im Verlauf der bisherigen Verfahren völlig uneinsichtig gezeigt und war resistent gegen jegliche Bemühungen und Hilfestellungen von dritter Seite, insbesondere des Jugendamts und der Verfahrenspflegerin, die ihrem Kind den Kontakt zum Vater ermöglichen sollten. Selbst Vollstreckungsmaßnahmen konnten sie nicht dazu bewegen, der gerichtlichen Umgangsanordnung Folge zu leisten. Das Jugendamt hat sich in Übereinstimmung mit der Verfahrenspflegerin für die Errichtung einer so genannten Umgangspflegschaft ausgesprochen. Nach Einschätzung des Senats ist deshalb nur der teilweise Entzug des Sorgerechts in Verbindung mit der Anordnung, das Kind für die Dauer des Umgangs an den Ergänzungspfleger herauszugeben, wobei zur Überwindung des von der Mutter zu erwartenden Widerstandes auch Gewalt gegen die Mutter angewendet werden darf, das geeignete Mittel, dem Widerstand der Mutter gegen die Besuchskontakte zu begegnen (so auch OLG Frankfurt a.M., NJW 2002, 3785 = FamRZ 2002, 1585).

II. 2. Die Auswahl der Ergänzungspflegerin erfolgt auf der Grundlage des § 1697 BGB unmittelbar durch den Senat. Der Senat hält die Verfahrenspflegerin, die zur Übernahme des Amts bereit ist, sowohl auf Grund ihrer beruflichen Ausbildung für kompetent als auch angesichts der bisher von ihr schon zu allen Bet. geknüpften Kontakte für geeignet, die Interessen des Kindes im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Umgangs mit seinem Vater in einer dem Wohl des Kindes am besten entsprechenden Weise zu vertreten.

II. 3. Da sich die Mutter bisher allen gerichtlichen Anordnungen zur Gewährung eines Umgangsrechts widersetzt hat, ist auch künftig nicht zu erwarten, dass sie dem Vater das Umgangsrecht freiwillig gewähren oder das Kind freiwillig an die Ergänzungspflegerin herausgeben wird. Daraus rechtfertigt sich bereits jetzt die Androhung möglicher Vollstreckungsmaßnahmen in Form von Zwangsgeld und Zwangshaft.

II. 4. Abschließend sieht der Senat noch Veranlassung, die Verfahrensbet. auf Folgendes hinzuweisen:

Die Verfahrenspflegerin hat dem Senat mitgeteilt, dass J ein altersgemäß entwickeltes, unkompliziertes und sehr aufgeschlossenes Kind ist, welches offen mit ihr geredet und keinerlei Hemmungen gezeigt hat. Er ist offensichtlich bisher von der alleinerziehenden Mutter in keiner Weise gegen den Vater eingenommen worden. Die Erzieherinnen im Kindergarten haben bestätigt, dass das Sozialverhalten des Kindes nicht zu beanstanden ist.

Eine negative Einwirkung auf das Kind und damit eine Gefährdung des Kindeswohls wird allerdings eintreten, wenn die Mutter ihre Mitwirkung bei dem angeordneten Umgang verweigert und sich der Abholung des Kindes durch die Ergänzungspflegerin widersetzt oder gar durch Flucht entzieht, so dass Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich werden. Dann steht zu befürchten, dass J seine bisherige Unbekümmertheit verliert und nicht nur negative Gefühle gegenüber dem Vater entwickelt, sondern auch sein Bild von der Mutter und seine Gefühle ihr gegenüber an Sympathie verlieren. Der Senat legt deshalb der Mutter eindringlich nahe, ihre Einstellung zu den Besuchskontakten zu überdenken und die Nachteile, die sie aus ihrer subjektiv gefärbten Sicht durch das ohnehin nur einmal im Monat für maximal zwei Stunden stattfindende Zusammentreffen mit dem Vater für das Kind befürchtet, abzuwägen gegen die Nachteile, die für das Kind mit einer gewaltsamen Durchsetzung des Umgangsrechts einhergehen werden. Da der Senat die Überzeugung gewonnen hat, dass die Mutter bisher - mit Ausnahme der fehlenden Bindungstoleranz in Bezug auf die Kontakte zum Vater - ihrer Erziehungsaufgabe bei J zufriedenstellend nachgekommen ist und allein das Wohl ihres Kindes im Auge hat, hegt er die Hoffnung, dass sie künftig besonnen genug sein wird, um ihre persönlichen Ressentiments gegen den Vater zum Wohle des Kindes zurückzustellen und dem Kind einen unbelasteten Umgang mit dem ihm bisher unbekannten Vater zu ermöglichen.

Die Ergänzungspflegerin ihrerseits wird die Aufgabe haben, im Interesse des Kindeswohls alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, die Kontakte zwischen Vater und Kind zu ermöglichen. Dazu gehört auch, die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes zu beobachten und - soweit sie durch mangelnden Kontakt zum Vater beeinträchtigt wird - auf entsprechende Maßnahmen beim FamG hinzuwirken. Diese können bis zur vollständigen Entziehung des Sorgerechts reichen.

Beiden Eltern wird schließlich dringend empfohlen, Gesprächsangebote der Ergänzungspflegerin anzunehmen, insbesondere im Vorfeld der ersten Begegnungen zwischen Vater und Kind. Sie eröffnen damit der Ergänzungspflegerin die Möglichkeit, in ihre Gespräche mit dem Kind zur Vorbereitung der ersten Begegnungen mit dem ihm unbekannten Vater auch die Wünsche und Befindlichkeiten der Eltern einfließen zu lassen.

 

Anm. d. Schriftltg.:

Zur Einrichtung einer Umgangspflegschaft durch die Beschwerdeinstanz vgl. BVerfG, NJW-RR 2006, 1. Vgl. zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Umgangsrechts eines nichtehelichen Vaters BVerfG, NJW 2005, 2685.

 


 

 

 

Beschluss des OLG Zweibrücken vom 08.11.2007

Pfälzisches Oberlandesgericht

Zweibrücken

Aktenzeichen

- 5 WF 193/07 -

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)

- 7 a F 399/04 -

 

Beschluss

In der Familiensache

betreffend den Entzug der elterlichen Sorge für das Kind

X, geboren an ... 1995,

Beschwerdeführerin,

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Knud Petzel, Im Burgfeld 64, 60439 Frankfurt am Main,

 

an der weiter beteiligt sind:

1. der Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein, Az.: 5.54.45,

Antragsteller,

2.die Mutter des Kindes, ... ,

Antragsgegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Greus und Kollegen, Heidelberg,

3.Rechtsanwältin Kling, Frankenthal (Pfalz),

Verfahrenspflegerin des Kindes,

 

hier: Ablehnung der Richterin am Amtsgericht Wind,

hat der 5. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken als Familiensenat

durch den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Hoffmann

sowie die Richter am Oberlandesgericht Geisert und Kratz

auf die namens des betroffenen Kindes eingelegte Beschwerde vom 20. Oktober 2007, am selben Tag eingegangen, gegen den ihm am 9. Oktober 2007 zugestellten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankenthal (Pfalz) vom 5. Oktober 2007

ohne mündliche Verhandlung am 8. November 2007

beschlossen:

 

I. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem betroffenen Kind auferlegt.

III. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 1.500 EUR festgesetzt.

 

G r ü n d e:

1. Die Antragsgegnerin ist Inhaberin der alleinigen elterlichen Sorge für das betroffene Kind X. Das Jugendamt beantragt in der Hauptsache, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht der Gesundheitsfürsorge gemäß § 1666 BGB zu entziehen. Das Familiengericht hat mit Beschluss vom 14. Januar 2005 Rechtsanwältin Kling dem Kind als Verfahrenspflegerin beigeordnet.

Mit Schriftsatz vom 9. September 2007 hat Rechtsanwalt Knud Petzel angezeigt, das betroffene Kind zu vertreten.

Mit Schriftsatz vom 18. September 2007 hat Rechtsanwalt Petzel namens des Kindes Richterin am Amtsgericht Wind wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Mit dem angefochtenen Beschluss wurde das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt.

2. Die namens des Kindes eingelegte Beschwerde ist unzulässig.

Gegen den Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, findet zwar entsprechend § 46 Abs. 2 ZPO auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die sofortige Beschwerde statt.

Dem betroffenen Kind fehlt indes die Befugnis, im eigenem Namen Beschwerde einzulegen. Nach § 59 Abs. 1 Satz 1 FGG kann ein Kind. für das die elterliche Sorge besteht, zwar in allen seine Person betreffende Angelegenheiten ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters das Beschwerderecht ausüben. Diese Vorschrift findet jedoch auf Personen, die geschäftsunfähig sind oder bei Verkündung der Entscheidung das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, keine Anwendung (§ 59 Abs. 3 Satz 1 FGG).

Die mangelnde Verfahrensfähigkeit eines noch nicht 14 Jahre alten Kindes kann nicht durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ersetzt werden, die Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes ist gemäß §§ 106, 107 BGB unwirksam (vgl. etwa OLG Hamm, FamRZ 2002, 1127).

Die mangelnde Verfahrensfähigkeit des betroffenen Kindes wird hier auch nicht dadurch ersetzt, dass die Mutter von X die Vollmachtsurkunde für Rechtsanwalt Petzel mit unterzeichnet hat.

 

3. Das betroffene Kind hat als Beschwerdeführerin unabhängig von seiner Beteiligtenfähigkeit die Kosten des erfolglosen Beschwerdeverfahrens zu tragen, § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. etwa BGHZ 121,397)

Den Gegenstandswert hat der Senat entsprechend dem Geschäftswert der Hauptsache mit einem Teilbetrag (hälftig; vgl. § 30 Abs. 2 und 3 KostO) festgesetzt.

Hoffmann Geisert Kratz

 

 


 

 

Die Ohnmacht der Väter

Jan-Martin Wiarda

20.5.2004

Um ihn tobende Kinder, in ihm Aufruhr, an seinem Arm sein Junge, der nicht loslassen will. Da steht er, mitten auf dem Schulhof, hilflos. So steht er immer wieder da, das Bild wird er nicht los. „Papa, wann fahren wir zurück nach Berlin?“, hat sein Junge damals auf dem Schulhof gefragt. Da hat Peter Döring erst mal gar nichts gesagt, sondern Denis nur festgehalten. Wie soll man einem Sechsjährigen erklären, dass man sich machtlos fühlt als Vater, der doch immer stark ist und alles kann.

Das war vor zwei Jahren in Speyer. Das Kinderzimmer mit dem Hochbett in seiner Berliner Wohnung ist noch immer leer. Die Tür zum Flur steht offen, gegenüber ist die Wohnungstür, und jedes Mal, wenn Döring nach Hause kommt, streift sein Blick die hölzernen Stufen, die hinauf zum Hochbett führen. Er denkt an Denis, wie seine einstige Freundin Sabine ihn eines Tages von der Schule abgeholt hat und verschwand. Einfach so. Wie er verzweifelt telefoniert hat, alle hat er angerufen: Freunde, Jugendamt, Sabines Mutter. Bis er von Sabines Anwältin erfahren hat, dass die beiden in Speyer leben. Döring ist sofort ins Auto gestiegen und hingefahren, hat die Schulen abgeklappert, und da stand er auf dem Schulhof. Das war der Anfang seines Kampfes um das Sorgerecht, der bis heute andauert. Als Döring am nächsten Tag wiederkam, wartete nicht sein Sohn auf ihn, sondern die Polizei. Sabine hatte ihn wegen versuchter Kindesentführung angezeigt.

Döring ist das, was Sozialwissenschaftler einen Trennungsvater nennen. Über Trennungsväter, noch dazu über unverheiratete wie Döring, hört man immer wieder die gleichen Geschichten: dass sie verschwinden, am besten mit einer Jüngeren, dass sie keinen Unterhalt zahlen. Das sind nicht alles Vorurteile, das belegen Zahlen des Senats: 30000 Kinder müssen in Berlin ohne Alimente auskommen. Für ihre Versorgung schießt das Land jährlich knapp 43 Millionen Euro zu.

Doch den anderen Trennungsvater, der leidet, der sich kümmern will, den gibt es natürlich auch. 25 Jahre ist es her, seitdem Dustin Hoffman ihn im Film „Kramer gegen Kramer“ verkörpert hat: einen Vater, der alles tut, um nicht von seinem Sohn getrennt zu werden. Weil ihn schon der Gedanke verrückt macht, den Kleinen nicht mehr ins Bett bringen zu können. Damals hat der Film für Aufsehen gesorgt, stellte er doch die traditionelle Rollenverteilung in Frage.

Der Psychologieprofessor Gerhardt Amendt sagt, Väter litten genauso stark unter der Trennung von ihren Kinder wie Mütter. Überdurchschnittlich viele Trennungsväter werden arbeitslos. Doch trotz aller Studien, die eine Gleichbehandlung der Eltern im Fall der Trennung nahe legen, – 85 Prozent der Scheidungskinder leben bei der Mutter, und jedes vierte Kind verliert im ersten Jahr nach der Scheidung den Kontakt zum Vater. „Die Scheidung bedeutet für die meisten Männer eine große Krise in ihrem Selbstverständnis“, sagt Amendt, der die Erfahrungen von 3500 Trennungsvätern dokumentiert hat.

Peter Döring weiß das alles. Nach jedem Satz macht er eine Pause, und wenn es ganz wichtig wird, kneift er kurz die Augen zusammen oder streicht sich übers schüttere Haar. Kaum zu glauben, dass so einer Ärger haben kann, aber das ist das Vertrackte: Es gibt Konflikte, da versagt der Versuch einer objektiven Beschreibung. Einer Beschreibung, die beiden Seiten gerecht wird.

Was bleibt, sind Dörings Erinnerungen. Das Zeltlager in Ungarn zum Beispiel: mitten im Wald, kein Strom, kein Wasser. Ein paar hundert Erwachsene und Kinder. Döring, Sabine – und Denis. Da war er gerade vier, und Feuer war das Spannendste überhaupt. Und so haben sie jeden Abend Holz gehackt und angezündet, und dann haben sie einfach dagesessen. Ein andermal waren sie in der Türkei, sind auf dem Meer herumgeschippert. Denis durfte das Steuer des Motorboots halten. „Das war das Größte für ihn. Er ist eine Wasserratte“, sagt Döring. Und ist mit einem Mal wieder im Jetzt angekommen. Denn nebenan im Kinderzimmer hängt die Weltkarte, vor der er mit Denis gestanden hat und ihm immer wieder die Länder zeigen sollte, in denen sie gewesen sind: Ungarn, Türkei, Kroatien, Österreich. Die Karte ist noch da. Am Kühlschrank in der Küche klebt ein Foto, auf dem hockt ein Junge mit hellblondem Haar auf einem Schuppendach und grinst Döring an, wenn er sich was zu essen macht. Denis. Heute ist er acht.

Döring, der 47-jährige Ethnologe, ist vor einem Jahr Vorsitzender des Berliner Landesverbands von „Väteraufbruch für Kinder“ geworden – einem Selbsthilfeverein. Seitdem fühlt er sich nicht mehr so machtlos. Einmal die Woche treffen sich die Väter zum Stammtisch. Wobei Stammtisch vielleicht das falsche Wort ist, denn es sind nie die gleichen zehn, 15 Männer, die sich an dem Holztisch niederlassen. Die meisten kommen, sehen erleichtert, dass es anderen auch so geht wie ihnen, und gehen wieder. Da ist immer einer, der sich Gedanken macht, wie er aus dem Kredit fürs Haus rauskommt. Wobei das zu ertragen wäre, gäbe es nicht diese Vorwürfe. Mein Mann hat sich nie für uns interessiert. Oder: Mein Mann ist gewalttätig. Oder, und das ist die ultimative Waffe: Mein Mann hat sich an unserem Kind vergangen. Das sind die „Standardvorwürfe“, wie Amendt sie nennt. Natürlich nehmen Gerichte sie sehr ernst, auch wenn sich der Missbrauchsverdacht in 96 Prozent der Fälle als unhaltbar erweist. „Und natürlich“, sagt Döring“, gibt es keinen Vorwurf, der einen hilfloser macht.“

Die Attacken zielen darauf ab, sich vor Gericht die alleinige Sorge zu erstreiten. Dank des neuen Kindschaftsrechts ist das schwieriger geworden: Heute erteilen die Gerichte in 85 Prozent der Fälle das gemeinsame Sorgerecht. Auch die Kontaktabbrüche der Väter gehen drastisch zurück, seit sie nicht mehr das Gefühl haben, „entsorgt“ worden zu sein. „Das neue Kindschaftsrecht ist ein Erfolg“, sagt der Rektor der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg Roland Proksch. Er hat für die Bundesregierung Familienrichter, Jugendämter, Rechtsanwälte und Eltern nach ihren Erfahrungen mit dem neuen Gesetz befragt. „Es definiert das Umgangsrecht nicht mehr als ein Recht der Eltern, sondern als ein Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen.“

Doch auch wenn sich vieles gebessert hat, da ist noch die Situation unverheirateter Väter: Noch immer gilt der Paragraph 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der besagt, dass die Mutter alleine „die elterliche Sorge“ hat – es sei denn, sie teilt sie freiwillig mit dem Vater. Solange dies Gesetz ist, hat Peter Döring schlechte Karten. Da macht es wenig Unterschied, dass Denis vor seinem plötzlichen Verschwinden sein Kinderzimmer inklusive Ritterrüstung, Bücherkoffer und Weltkarte bei seinem Vater hatte, und sich seine Mutter, wie Döring sagt, manchmal tagelang nicht blicken ließ. Er stockt plötzlich.

Gerade hat Döring vor Gericht einen Rückschlag erlitten. Seinen Antrag, den Richter wegen Untätigkeit zu rügen, hat das Oberlandesgericht abgelehnt. Das Verfahren dauert schon über zwei Jahre. Aber vielleicht wird doch noch alles gut, sagt Döring. Vielleicht entscheidet sich der Richter für das gemeinsame Sorgerecht. Vielleicht wird eines Tages sogar der Paragraph 1626a abgeschafft. Es wäre schon gut, wenn er seinem Sohn einmal anrufen könnte, ihm sagen: „Morgen. Morgen fahren wir zurück nach Berlin.“ Und sei es nur für einen Tag.

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art705,2128934

 

 

 


 

 

 

Kindeswille

Zur Bedeutung des Kindeswillen bei der Kindeswohlprüfung; Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entgegen dem geäußerten Willen der Kinder.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 29.06.2000 - UF 73/99

veröffentlicht in: "Das Jugendamt" 1/2001, S. 43

 

Trotz des Wunsches der Zwillinge (das Alter ist bedauerlicherweise nicht genannt, auch vom Geschlecht der Zwillinge erfährt man nichts) beim Vater wohnen zu wollen, entschied das Gericht, dass die beiden bei der Mutter leben sollen. Die Entscheidungsbegründung vermag nicht zu überzeugen. Insbesondere auch der Vortrag des eingesetzten psychologischen Gutachters L. läßt einige Zweifel aufkommen. 

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass als Durchschnittstypus für die kindliche Selbstbestimmungsfähigkeit erst die 14-Jahresgrenze anzusehen sein.

 


 

 

Unterschrift als Vater: Soldat muss zahlen


ZWEIBRÜCKEN (dpa). Mit einer einfachen Unterschrift kann ein Mann zum Vater werden und auch zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet werden. Diese Erfahrung hat ein Zeitsoldat aus Zweibrücken nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichtes (OLG) gemacht. Aus Liebe hatte der junge Mann vor einiger Zeit per Urkunde die Vaterschaft für das siebenjährige Kind seiner Freundin anerkannt, obwohl das Kind gar nicht von ihm stammte. Die beiden hatten dabei zunächst auch vereinbart, dass die Mutter auf Unterhalt verzichte. Doch die Frau hielt sich später nicht mehr an die Vereinbarung und beauftragte das Jugendamt, Unterhalt für sie einzufordern. Der Mann fühlte sich hintergangen und focht die Vaterschaft an, hatte aber damit weder beim Familiengericht noch beim OLG Erfolg. Der OLG-Senat entschied, die Mutter habe nicht arglistig gehandelt und bei einer Vaterschaftsanerkennung komme es auf die biologische Richtigkeit der Anerkennung ohnehin nicht an.
(Az. 5 UF 112/99).

 


 

 

 

"Wie kann der Familienrichter das Verfahren gestalten, um mit Umgangskonflikten umgehen zu können?"

 

Kind-Prax 1/2000, S. 9-18

Franz Weisbrodt

Der Autor ist Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken und Mitglied eines Familiensenats.

 

 


 

"Die Bindungsbeziehung des Kindes ist Handlungsmaxime nach der Kindschaftsrechtsreform"

Franz Weisbrodt, Neustadt a. d. Weinstraße. 

Franz Weisbrodt ist (oder war?) Richter am Pfälzischen OLG Zweibrücken und Mitglied des Familiensenats, jetzt möglicherweise Direktor des Amtsgerichtes Landau in der Pfalz

in: Der Amtsvormund", 08/2000, S. 617 - 630

 

 

 


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