Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Mannheim

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.  


 

 

 

 

Amtsgericht Mannheim

Schloss, Westflügel

68159 Mannheim

 

Telefon: 0621 / 292-0

Fax: 0621 / 2922876

 

E-Mail: poststelle@agmannheim.justiz.bwl.de

Internet: https://amtsgericht-mannheim.justiz-bw.de

 

 

Das Amtsgericht Mannheim ist auf 3 staatseigene Gebäude verteilt:

* Bismarckstraße 14, Schloss Westflügel

* A2, 1, Palais Bretzenheim

* L2, 11-13

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Mannheim (01/2024)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2024 - https://amtsgericht-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Das+Amtsgericht/Geschaeftsverteilung

  

 

Bundesland Baden-Württemberg

Landgericht Mannheim - das Amtsgericht  Mannheim ist eines der fünf baden-württembergischen Präsidialamtsgerichte (neben Mannheim noch Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg und Heilbronn). Es untersteht damit nicht der Aufsicht des Landgerichts, sondern der des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Oberlandesgericht Karlsruhe

 

 

Präsidentin am Amtsgericht Mannheim: Dr. Monika Stade (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Mannheim / Präsidentin am Amtsgericht Mannheim (ab 29.06.2017, .., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 22.07.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 06.10.2000 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.04.2007 als Richterin am Oberlandgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.10.2013 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.06.2017 als Präsidentin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.09.2011, 01.012013: Vizepräsidentin. http://www.amtsgericht-mannheim.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Mannheim/%28Press. 29.06.2017: "Dr. Monika Stade ist die neue Präsidentin des Amtsgerichts Mannheims. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf übergab ihr im Beisein des Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Alexander Riedel, die Ernennungsurkunde. ... Dr. Monika Stade kommt ursprünglich aus Niedersachsen und kann auf eine beeindruckende und vielfältige Laufbahn in der baden-württembergischen Justiz zurückblicken. In diese trat sie 1996 als Assessorin beim Amtsgericht Pforzheim ein. Nach weiteren Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim, am Landgericht Karlsruhe und einer dreieinhalbjährigen Abordnung an das Justizministerium war sie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe und als Richterin beim Landgericht Karlsruhe tätig. Von 2003 bis 2006 war Dr. Monika Stade wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofs und absolvierte anschließend die Erprobungsabordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Dort setzte sie ihre Tätigkeit im Anschluss als planmäßige Richterin am Oberlandesgericht fort. Seit 2013 leitete Dr. Monika Stade das IuK-Fachzentrum Justiz." - https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/monika-stade-neue-praesidentin-des-amtsgerichts-mannheim/ 

Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim: Reinhard Dold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Mannheim / Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim (ab 06.12.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.07.2001 als Richter am Landgericht Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2016 als Vorsitzender Richter am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.12.2021 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Ingrid Dold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1934) - Notariatsdirektorin am Notariat Baden-Baden (ab 01.12.1988, ..., 1996). Namensgleichheit mit: Georg Dold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Radolfzell (ab,01.12.1993, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.05.1990 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996, 1998, 2020 und 2014 ab 01.05.1990 als Richter am Amtsgericht Radolfzell aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.12.1993 als Richter am Amtsgericht Radolfzell aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Radolfzell - GVP 01.01.2019.

Hermann Spital (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Landgericht Karlsruhe / Präsidialrichter  (ab 30.11.1998, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.07.2001 als Richter am Landgericht Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 28.02.2018 als Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. 2009: Pressereferent am Landgericht Karlsruhe. "... Nach drei Jahren als Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim kehrt zudem Hermann Spital an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurück und wird dort neuer Leiter der Präsidialabteilung. Auch er erhielt seine Ernennungsurkunde aus den Händen von Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges. Er war nach acht Jahren als Planrichter beim Landgericht Karlsruhe bereits von 2009 bis 2018 am OLG Karlsruhe tätig und hat sich dort einen ausgezeichneten Ruf erworben. ..." - https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neuer-vizepraesident-am-oberlandesgericht-karlsruhe/

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Mannheim 36 Richter/innen (Stand 01.01.2012)

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Mannheim 258 (170 Vollzeit- und 88 Teilzeitbeschäftigte; Stand: 31.12.2008)

Verteilung nach Laufbahnen:

* 41 Richter (davon 46,0 % Frauen)

* 53 Beamte im gehobenen Dienst (davon 67,0 % Frauen)

* 36 Beamte im mittleren Dienst (davon 80,0 % Frauen)

* 26 Gerichtsvollzieher (davon 34,0 % Frauen)

* 11 Beamte im Wachtmeisterdienst (davon 0,0 % Frauen)

* 81 Beschäftigte (Arbeitnehmer) (davon 97,0 % Frauen)

* 10 Raumpflegekräfte (davon 100,0 % Frauen)

 

Das Amtsgericht Mannheim ist in folgende Abteilungen gegliedert:

* 19 für Zivilsachen

* 9 für Familiensachen

* 3 Schöffengerichtssachen

* 3 für Jugendschöffengerichtsachen

* 3 für Jugendsachen

* 11 für Strafsachen

* 4 für Vormundschaftssachen

* 3 für Insolvenzsachen

 

 

Das Amtsgericht Mannheim ist zuständig für die Stadt Mannheim. 

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Mannheim - Kreisfreie Stadt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Waltraud Bag (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.11.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.11.2009 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Annika Blüthner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 07.09.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2007 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.09.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - halbe Stelle - und zugleich ab 25.09.2011 unter dem offenbar fehlerhaften Namen Bleithner als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.09.2015 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.09.2015 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bruchsal.

Thorsten Brandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 24.07.1996, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.07.1996 als Richter am Amtsgericht Mannheim - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 24.07.1996 als Richter am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 24.07.1996 als Richter am Amtsgericht Mannheim - 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.09.2011, 01.01.2012.

Reinhard Dold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Mannheim / Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim (ab 06.12.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.07.2001 als Richter am Landgericht Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2016 als Vorsitzender Richter am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.12.2021 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Ingrid Dold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1934) - Notariatsdirektorin am Notariat Baden-Baden (ab 01.12.1988, ..., 1996). Namensgleichheit mit: Georg Dold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Radolfzell (ab,01.12.1993, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.05.1990 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996, 1998, 2020 und 2014 ab 01.05.1990 als Richter am Amtsgericht Radolfzell aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.12.1993 als Richter am Amtsgericht Radolfzell aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Radolfzell - GVP 01.01.2019.

Sonja Dürr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 06.04.1999, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1996 und 1998 ab 03.07.1995 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.04.1999 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.04.1999 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 06.04.1999 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 31.01.2001 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2018.

Michael Eichhorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 01.05.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 11.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2007 als Richter kraft Auftrags / Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.08.2000 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.02.2009: Richter kraft Auftrags. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2010, 01.05.2014.

Dr. Bianca Farhadi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2012, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Farhadi nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Bianca Farhadi ab 01.10.2008 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Farhadi nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.05.2007 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.10.2008 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2008 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 8. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.03.2015: nicht aufgeführt.

Petra Fiskus-Knorp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 13.10.1992, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1996 und 2018 ab 13.10.1992 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.1995 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011, 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Mannheim. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 4. "Dipl.-Psych. ... Familienpsychologisches Gutachten - Privatgutachten nach Aktenlage - ... Das vorliegende Gutachten hat sich mit dem Inhalt der Gerichtsakte der anhängigen Familiensachen 4 F 1366/18 und 4 F 1499/17 sowie der vorherigen Verfahren 4 F 358/09, 4 F 69/10 und 4 F 34/11 in empirisch-analytischer Form befasst. ... Die fachlichen Defizite der Einzelrichterin Petra F____________ sind erschreckend. So schreibt Richterin F____________ in ihrem Beschluss vom 16.05.2018 auf Seite 2f.: „Alina machte bei ihrer Anhörung einen sehr überlegten und reflektierten Eindruck, wenngleich der Umstand, dass sie sich von beiden Elternteilen nunmehr komplett abwenden will, erheblichen Bedenken hinsichtlich ihrer weiteren Entwicklung unterliegt.“ Wie Einzelrichterin Petra F____________ zu der Einschätzung gelangt, dass Alina „einen sehr überlegten und reflektierten Eindruck“ macht, obwohl bereits im nachfolgenden Halbsatz steht, dass eine pubertierende, zum Zeitpunkt der Befragung 13-Jährige, geäußert hat, sie möchte keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern, erschließt sich nicht. Richterin F____________ verwechselt offensichtlich Entschlossenheit mit Reife. So äußerte Alina bei ihrer Anhörung gemäß Seite 5 des Anhörungsvermerks in kindlich-naiver Weise: „Ich möchte keinen Kontakt zu meiner Mutter haben, aber auch keinen Kontakt zu meinem Vater […] Ich denke, ich komme alleine besser zurecht. Ich habe ja meine Freunde, die Mitbewohner im Heim und auch die Mitarbeiter im Heim.“ ..." - http://familienpsychologisches-gutachten-anfechten.de/images/dokumente/Privatgutachten-31-05-2018.pdf

Dr. Andrea Gibis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 02.01.2008, ..., 2012) - ab 02.08.2004 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2008 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 02.01.2008 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.02.2009: Richterin kraft Auftrags. GVP 01.01.2012: Richterin am Amtsgericht Mannheim.

Holger Hamm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 15.04.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.1993 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1993 als Richter am Landgericht Mannheim eingetragen. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 25.03.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mosbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.03.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.2013 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 15.04.2013 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.04.2013 als Richter am Amtsgericht Mannheim 4,1/10 Stelle - aufgeführt.

Nicole Helms (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 27.12.2007, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Nicole Quentel als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim und ebenfalls ab 27.12.2007 als Richterin kraft Auftrags beim Amtsgericht Mannheim aufgeführt (Familiengericht). Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 unter dem Namen Nicole Helms ab 27.12.2007 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2010: Familiengericht - Abteilung 2 und 7. GVP 01.01.2012, 01.01.2013: Familiengericht - Abteilung 7. 2015: Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe - 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Fiona Hornung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 12.12.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 12.03.2001 wohl als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 12.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.02.2009, 01.01.2011: nicht aufgeführt. GVP 01.09.2011: Familiensachen - Abteilung 5. GVP 01.01.2012, 01.05.2014: Familiensachen - Abteilung 5. Namensgleichheit mit: Rainer Hornung-Jost (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - ´Stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Offenburg (ab 22.09.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 19.02.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.02.2011 als Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 unter dem Namen Rainer Hornung ab 09.07.2015 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Rainer Hornung-Jost ab 09.07.2015 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.09.2020 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Offenburg aufgeführt. 23.10.2020: "Neuer stellvertretender Behördenleiter bei der Staatsanwaltschaft Offenburg – Dr. Rainer Hornung-Jost folgt auf Johannes Gebauer ... Der aus Münster in Westfalen stammende Dr. Rainer Hornung-Jost war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Toulouse und Freiburg, in dessen Rahmen er neben dem ersten juristischen Staatsexamen auch einen französischen Abschluss erlangte, und anschließendem Referendariat im Bezirk des Landgerichts Baden-Baden im Februar 2001 in die Justiz des Landes Baden-Württemberg eingetreten. Nach Tätigkeiten bei der Staatsanwaltschaft Freiburg, am Amtsgericht Titisee-Neustadt und am Landgericht Freiburg war er in den Jahren 2004 bis 2008 an das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg und im Anschluss an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgeordnet. Nach einer erneuten Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Freiburg und der Ernennung zum Ersten Staatsanwalt war Herr Dr. Hornung-Jost in den Jahren 2011 bis 2015 Direktor der Deutschen Richterakademie in Trier und Wustrau. An dieser Tätigkeit und seinem langjährigen Engagement als Prüfer im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen wird deutlich, dass Herrn Dr. Hornung-Jost die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten ein besonderes Anliegen ist. Zuletzt hatte er seit Juni 2015 nach der Ernennung zum Oberstaatsanwalt die Position des stellvertretenden Behördenleiters bei der Staatsanwaltschaft Lörrach, einer Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Freiburg, inne. ..." - https://staatsanwaltschaft-offenburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/7366969/?LISTPAGE=6313902. 2011: Direktor der Deutschen Richterakademie in Trier - http://www.deutsche-richterakademie.de. Namensgleichheit mit: Fiona Hornung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 12.12.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 12.03.2001 wohl als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 12.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.02.2009, 01.01.2011: nicht aufgeführt. GVP 01.09.2011: Familiensachen - Abteilung 5. GVP 01.01.2012, 01.05.2014: Familiensachen - Abteilung 5.

Martin Kirschenlohr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.11.1996 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.10.2010 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 13.03.2018 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zur Dienststellung offenbar fehlerhaft. Landgericht Mannheim - GVP 11.01.2010, 01.01.2018. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2020, 01.01.2024: weiterer aufsichtführender Richter - Zivilsachen.

 

 

Klein (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2009, ..., 2012) - Amtsgericht Mannheim - GVP 01.02.2009. 2011, 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Mannheim. GVP 01.01.2012.

Wolfgang Klingst (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 18.05.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ohne Angabe Geburtsdatum ab 10.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum ab 18.05.2005 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. GVP 01.01.2012.

Krämer (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2021, 2022) - Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2021, 01.01.2022: Familiensachen. 

Dr. Heike Langen-Brand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 01.06.2011, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.06.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.06.2008 als Richterin am Amtsgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 02.06.2008 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2011 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 9. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017: Richterin am Amtsgericht / Beisitzerin - 2. Zivilsenat - Familiensenat.

Corina Löhr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 04.10.2000, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 04.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 04.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.02.2009: aufgeführt. GVP 01.01.2010, 01.09.2011: nicht aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: aufgeführt.

Christiane May (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 01.04.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 13.09.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.2006 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.09.1995 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.09.1995 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.09.1995 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Mannheim. GVP 01.01.2012.

Thomas Palm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 01.09.1988, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.1988 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012.

Anna Potstada (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2020: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 8. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2021, 01.01.2022: Richterin am Amtsgericht / Präsidiumsmitglied / Familiensachen - Abteilung 8. 

Susanne Puras Trueba (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 01.09.1988, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.11.2010 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.11.2010 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt.

Wolfgang Riffel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 19.04.1996, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.04.1996 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt.Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: Präsidiumsmitglied. 

Ursula Ruby-Wesemeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 07.04.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.10.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2008 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 14.10.1994 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 07.04.2010 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012. Namensgleichheit mit: Manuel Ruby (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.06.2007 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.06.2007 als Richter am Amtsgericht Freiburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.06.2007 als Richter am Amtsgericht Freiburg - beurlaubt, 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 20.06.2007 als Richter am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 10.03.2016 als Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.03.2016 als Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Freiburg - GVP 01.01.2012: Richter am Amtsgericht. 2012, 2013: Mitglied im Richterrat. Finanzgericht Baden-Württemberg - GVP 01.01.2018, 03.03.2022. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ./. AZ 14 O 281/10 - Rechtsanwalt Martin Ahrens - 11. 07.2011: "Daraufhin hatte die Beklagte am 21.07.2010 einen Strafbefehl des Richters am Amtsgerichts Freiburg Ruby vom 18.07.2010 erhalten, mit welchem die Beklagte wegen angeblicher Beleidigung der Justiziarin ... zu einer Geldstrafe, bzw. zu einer Haftstrafe verurteilt wurde."

Volker Schmelcher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 01.04.1992, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1992 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 als Eintrittsdatum als Richter am Amtsgericht Mannheim 01.12.2003 eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 01.04.1992 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012.

Ute Schneiderat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 26.07.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Schneiderat nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 26.01.2009 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2020 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.09.2011, 01.01.2012.

Sandra Schönung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 27.10.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.02.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2010, 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Mannheim). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 27.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Familiensachen / Abteilung 6. Amtsgericht Heidelberg - GVP 25.02.2014: Freiwillige Gerichtsbarkeit. Ab 01.03.2014: Betreuungssachen - Abteilung 44. Amtsgericht Heidelberg - GVP 01.02.2016: Familiensachen - Abteilung 36.

Gabriele Schöpf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 07.09.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 07.09.1994 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012.

Ulrike Schrage (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.10.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2012 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Schwetzingen - GVP 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 1.

Birgit Schultz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 01.02.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.11.1992 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum ab 02.11.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Nennung Geburtsdatum ab 01.02.2009 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Nennung Geburtsdatum ab 02.11.1995 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012.

Dr. Monika Stade (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Mannheim / Präsidentin am Amtsgericht Mannheim (ab 29.06.2017, .., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 22.07.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 06.10.2000 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.04.2007 als Richterin am Oberlandgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.10.2013 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.06.2017 als Präsidentin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.09.2011, 01.012013: Vizepräsidentin. http://www.amtsgericht-mannheim.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Mannheim/%28Press. 29.06.2017: "Dr. Monika Stade ist die neue Präsidentin des Amtsgerichts Mannheims. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf übergab ihr im Beisein des Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Alexander Riedel, die Ernennungsurkunde. ... Dr. Monika Stade kommt ursprünglich aus Niedersachsen und kann auf eine beeindruckende und vielfältige Laufbahn in der baden-württembergischen Justiz zurückblicken. In diese trat sie 1996 als Assessorin beim Amtsgericht Pforzheim ein. Nach weiteren Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim, am Landgericht Karlsruhe und einer dreieinhalbjährigen Abordnung an das Justizministerium war sie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe und als Richterin beim Landgericht Karlsruhe tätig. Von 2003 bis 2006 war Dr. Monika Stade wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofs und absolvierte anschließend die Erprobungsabordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Dort setzte sie ihre Tätigkeit im Anschluss als planmäßige Richterin am Oberlandesgericht fort. Seit 2013 leitete Dr. Monika Stade das IuK-Fachzentrum Justiz." - https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/monika-stade-neue-praesidentin-des-amtsgerichts-mannheim/  

Lisa Stegbauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 24.10.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.10.2013 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. 

Markus Stork (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.06.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.06.2005 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2013: Richter am Amtsgericht / Familiengericht - Abteilung 1. Namensgleichheit mit: Frank Uwe Stork (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 14.06.2011 , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 14.06.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt.

Eva Zaepfel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.09.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 unter dem Namen Zaepfel nicht aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.02.2009, 01.05.2014: Richterin am Amtsgericht. 

Dr. Helmut Zipperer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 26.01.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.09.1983 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 26.01.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 26.01.2009 als Richter am Amtsgericht Mannheim - 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012.

 

 

Richter auf Probe:

Nelly Kliemt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.07.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2018: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 2. 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Mannheim:

1 F - Markus Stork (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.06.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.06.2005 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2013: Richter am Amtsgericht / Familiengericht - Abteilung 1. Namensgleichheit mit: Frank Uwe Stork (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 14.06.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 14.06.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt.

2 F - Nelly Kliemt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.07.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2018: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 2.

3 F - Andreas Brilla (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 30.03.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 15.09.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.09.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 14.09.2007 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.03.2012 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2012 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 3 (abgeordnet). Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2013, 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 3. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.03.2015: weiterer aufsichtführender Richter / Familiensachen. 04.02.2015: 6. Bundeskongress Elternkonsens - Stuttgart. 

4 F - Petra Fiskus-Knorp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 13.10.1992, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1996 und 2018 ab 13.10.1992 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.1995 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011, 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Mannheim. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 4. "Dipl.-Psych. ... Familienpsychologisches Gutachten - Privatgutachten nach Aktenlage - ... Das vorliegende Gutachten hat sich mit dem Inhalt der Gerichtsakte der anhängigen Familiensachen 4 F 1366/18 und 4 F 1499/17 sowie der vorherigen Verfahren 4 F 358/09, 4 F 69/10 und 4 F 34/11 in empirisch-analytischer Form befasst. ... Die fachlichen Defizite der Einzelrichterin Petra F____________ sind erschreckend. So schreibt Richterin F____________ in ihrem Beschluss vom 16.05.2018 auf Seite 2f.: „Alina machte bei ihrer Anhörung einen sehr überlegten und reflektierten Eindruck, wenngleich der Umstand, dass sie sich von beiden Elternteilen nunmehr komplett abwenden will, erheblichen Bedenken hinsichtlich ihrer weiteren Entwicklung unterliegt.“ Wie Einzelrichterin Petra F____________ zu der Einschätzung gelangt, dass Alina „einen sehr überlegten und reflektierten Eindruck“ macht, obwohl bereits im nachfolgenden Halbsatz steht, dass eine pubertierende, zum Zeitpunkt der Befragung 13-Jährige, geäußert hat, sie möchte keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern, erschließt sich nicht. Richterin F____________ verwechselt offensichtlich Entschlossenheit mit Reife. So äußerte Alina bei ihrer Anhörung gemäß Seite 5 des Anhörungsvermerks in kindlich-naiver Weise: „Ich möchte keinen Kontakt zu meiner Mutter haben, aber auch keinen Kontakt zu meinem Vater […] Ich denke, ich komme alleine besser zurecht. Ich habe ja meine Freunde, die Mitbewohner im Heim und auch die Mitarbeiter im Heim.“ ..." - http://familienpsychologisches-gutachten-anfechten.de/images/dokumente/Privatgutachten-31-05-2018.pdf

5 F - 

Fiona Hornung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 12.12.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 12.03.2001 wohl als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 12.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.12.2005 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.02.2009, 01.01.2011: nicht aufgeführt. GVP 01.09.2011: Familiensachen - Abteilung 5. GVP 01.01.2012, 01.05.2014: Familiensachen - Abteilung 5. Namensgleichheit mit:  Rainer Hornung-Jost (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Offenburg (ab 22.09.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 19.02.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.02.2011 als Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Rainer Hornung ab 09.07.2015 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 09.07.2015 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.09.2020 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Offenburg aufgeführt. 23.10.2020: "Neuer stellvertretender Behördenleiter bei der Staatsanwaltschaft Offenburg – Dr. Rainer Hornung-Jost folgt auf Johannes Gebauer ... Der aus Münster in Westfalen stammende Dr. Rainer Hornung-Jost war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Toulouse und Freiburg, in dessen Rahmen er neben dem ersten juristischen Staatsexamen auch einen französischen Abschluss erlangte, und anschließendem Referendariat im Bezirk des Landgerichts Baden-Baden im Februar 2001 in die Justiz des Landes Baden-Württemberg eingetreten. Nach Tätigkeiten bei der Staatsanwaltschaft Freiburg, am Amtsgericht Titisee-Neustadt und am Landgericht Freiburg war er in den Jahren 2004 bis 2008 an das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg und im Anschluss an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgeordnet. Nach einer erneuten Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Freiburg und der Ernennung zum Ersten Staatsanwalt war Herr Dr. Hornung-Jost in den Jahren 2011 bis 2015 Direktor der Deutschen Richterakademie in Trier und Wustrau. An dieser Tätigkeit und seinem langjährigen Engagement als Prüfer im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen wird deutlich, dass Herrn Dr. Hornung-Jost die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten ein besonderes Anliegen ist. Zuletzt hatte er seit Juni 2015 nach der Ernennung zum Oberstaatsanwalt die Position des stellvertretenden Behördenleiters bei der Staatsanwaltschaft Lörrach, einer Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Freiburg, inne. ..." - https://staatsanwaltschaft-offenburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/7366969/?LISTPAGE=6313902. 2011: Direktor der Deutschen Richterakademie in Trier - http://www.deutsche-richterakademie.de.

6 F - Sandra Schönung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 27.10.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.02.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2010, 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Mannheim). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 27.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Familiensachen / Abteilung 6. Amtsgericht Heidelberg - GVP 25.02.2014: Freiwillige Gerichtsbarkeit. Ab 01.03.2014: Betreuungssachen - Abteilung 44. Amtsgericht Heidelberg - GVP 01.02.2016: Familiensachen - Abteilung 36.

7 F - Nicole Helms (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 27.12.2007, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Nicole Quentel als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim und ebenfalls ab 27.12.2007 als Richterin kraft Auftrags beim Amtsgericht Mannheim aufgeführt (Familiengericht). Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 unter dem Namen Nicole Helms ab 27.12.2007 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2010: Familiengericht - Abteilung 2 und 7. GVP 01.01.2012, 01.01.2013: Familiengericht - Abteilung 7. 2015: Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe - 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

8 F - Anna Potstada (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2020: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 8. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2021, 01.01.2022: Richterin am Amtsgericht / Präsidiumsmitglied / Familiensachen - Abteilung 8. 

9 F - Dr. Heike Langen-Brand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.06.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.06.2008 als Richterin am Amtsgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 02.06.2008 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Familiengericht - Abteilung 9. 

10 F - 

25 F -

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Mannheim tätig:

Rolf Baschang (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe / Präsident am Landgericht Karlsruhe (ab 30.06.1998, ..., 2008) - ab 01.02.1997 als Präsident am Amtsgericht Mannheim tätig.

Helmut Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 01.02.1981, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1981 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Helmut Bauer nicht aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.02.2009. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Schöffensachen, Strafsachen, Vollstreckungsverfahren. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt.

Gerlinde Blum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.02.1983 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 04.02.1983 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 04.02.1983 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 ohne Nennung Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt (Dienstantritt ca. 1996). GVP 01.01.2013.

Andreas Brilla (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Sinsheim / Direktor am Amtsgericht Sinsheim (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 15.09.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.09.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 14.09.2007 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.03.2012 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2012 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 3 (abgeordnet). Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2013, 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 3. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.03.2015: weiterer aufsichtführender Richter / Familiensachen. 04.02.2015: 6. Bundeskongress Elternkonsens - Stuttgart. 18.08.2019: "Neuer Direktor des Amtsgerichts Sinsheim Andreas Brilla von Justizminister Guido Wolf persönlich ins Amt eingeführt ... Aus diesem feierlichen Anlass waren neben Minister und dem Abgeordneten auch der Präsident des Landgerichts Heidelberg Dr. Frank Konrad Brede mit seinem Stellvertreter Dr. Florian Kienle und Oberbürgermeister Jörg Albrecht zum Amtsgericht gekommen. Dr. Brede bedankte sich beim Minister für den Besuch und für den Einsatz zur besseren personellen Ausstattung der Justiz. „Sie sind der erste Minister in den letzten Jahrzehnten, der die Belange der Justiz nicht nur aufnimmt sondern auch zu einer tatsächlichen Stärkung führt“, so Brede." - https://www.albrecht-schuette.de/neuer-direktor-des-amtsgerichts-sinsheim-andreas-brilla-von-justizminister-guido-wolf-persoenlich-ins-amt-eingefuehrt/. 18.11.2021: Elternkonsens - Interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes für Familienrichterinnen und -richter, Mitarbeitende von Jugendämtern und Beratungsstellen, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht, Sachverständige und Verfahrensbeistände in Stuttgart. Gemeinsame Tagung des Ministeriums der Justiz und für Migration und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Thomas Burk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Weinheim / Familiengericht - Abteilung 2 / Direktor am Amtsgericht Weinheim (ab , ..., 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.04.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.04.1994 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.05.2001 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt.  

Iris Fatouros (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 15.02.1982, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.02.1982 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. 2010: Richterin am Amtsgericht Mannheim / Familiensachen - Abteilung 5. GVP 01.01.2012.

Dr. Hans Gessner (geb. 06.05.1919) - Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim (ab 02.11.1979, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Schwetzingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.08.1967 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 02.11.1979 als Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststellehttp://www.schule-bw.de/unterricht/faecheruebergreifende_themen/landeskunde/modelle/epochen/neuzeit/absolutismus/schwetzingen/d3.pdf

Dr. Meo-Micaela Hahne (geb. am 18.03.1947 in Heidelberg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 12.11.2001, ..., 2012) - nach Tätigkeit als Richterin auf Probe am Landgericht Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim, im November 1984 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe und im Oktober 1987 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.11.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Hahne seit Januar 1992 an. Sie ist seither Mitglied, seit April 1999 stellvertretende Vorsitzende des vornehmlich für das Familienrecht und das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab 12.11.2001 Richterin am Bundesgerichtshof. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Väternotruf gedenkt der Opfer staatlicher Diskriminierung. 

Ulrich Heinzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 26.01.1996, ..., 2010)

Johannes Jülch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 08.02.1983, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.02.1983 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. 2011, 2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Mannheim. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012.

Roseluise Koester-Buhl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Heidelberg / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Heidelberg (ab 05.01.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.09.1986 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle und abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ab 22.09.1986 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.08.2015 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 05.01.2017 als Richterin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.01.2017 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Heidelberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.09.2011, 01.01.2012. Amtsgericht Heidelberg - GVP 01.02.2016: weitere aufsichtführende Richterin. Amtsgericht Heidelberg - GVP 06.02.2020: stellvertretende Direktorin.

Ulrich Krehbiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 11.08.1995, ..., 2008)

Eva Lösche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2012, 2013) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 10.10.1997 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim und zugleich ab 10.10.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2014 unter dem Namen Lösche nicht aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012, 01.01.2013: Richterin am Amtsgericht Mannheim. GVP 01.05.2014: nicht aufgeführt.

Stephan Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Heidelberg (ab 27.04.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.04.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2008 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 24.04.1996 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt.im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.04.1996 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.04.2017 als Richter am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.02.2009, 01.01.2010: Jugendgericht. Amtsgerichts Mannheim - GVP 01.01.2011: Familiensachen - Abteilung 3. GVP 01.09.2011: Mitglied des Präsidiums. GVP 01.01.2012: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2013: Familiensachen - Abteilung 2. GVP 01.01.2018: nicht aufgeführt. Amtsgericht Heidelberg - GVP 06.02.2020: weiterer Stellvertreter der Direktorin des Amtsgerichts.

Martin Maurer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim / Präsident am Landgericht Mannheim (ab 06.03.2017, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 10.10.2001 als Richter am Landgericht Offenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.01.2008 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.01.2008 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.06.2010 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.11.2014 als Präsident am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.03.2017 als Präsident am Landgericht Mannheim aufgeführt. 27.03.2017: "Anfang März trat Martin Maurer sein neues Amt als Präsident des Landgerichts Mannheim an. Er ist Nachfolger von Günter Zöbeley, der nach 15 Jahren an der Spitze des Landgerichts Ende Januar in den Ruhestand gegangen war. Herr Maurer, der 1998 in die baden-württembergische Justiz eintrat und bereits an zahlreichen Stellen als Richter und Staatsanwalt, aber auch für längere Zeit am Justizministerium in Baden-Württemberg, u.a. als Leiter des für den badischen Landesteil zuständigen Personalreferats tätig war, war seit November 2014 Präsident des Amtsgerichts Mannheim, des mit rund 350 Bediensteten zweitgrößten Amtsgerichts des Landes." - http://www.landgericht-mannheim.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles/Wechsel+an+der+Spitze+des+Landgerichts+Mannheim/?LISTPAGE=1167835

Jörg Mayer-Rosa (geb. 13.03.1943) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 01.02.1977, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Horst Meergans (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 01.02.1982, ..., 2012) - GVP 01.01.2012.

Gabriele Meister (geb. 05.12.1948 in Rendsburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Amtsgericht Mannheim / Präsidentin am Amtsgericht Mannheim (ab 08.04.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.09.1978 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 und 1994 ab 01.09.1978 als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen - halbe Stelle - aufgeführt. Oktober 1995 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Um 1997 Jahre Direktorin am Amtsgericht Wiesloch. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.09.2000 als Direktorin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.04.2009 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.04.2011 als Präsidentin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. 2009, 2010: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2012. Siehe auch Pressemeldung unten.

Dr. Carola Müller-Oberthür (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Mannheim / Familiengericht - Abteilung 10 (ab 25.07.1979, ..., 2012) - GVP 01.02.2009: Familiengericht - Abteilung 3. GVP 01.01.2011: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2012: Familiengericht - Abteilung 10.

Andreas Neff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg / Präsident am Landgericht Freiburg (ab 18.10.2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.02.1989 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.03.1995 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.05.2004 als Präsident am Amtsgericht Mannheim aufgeführt (möglicherweise schon ab 30.09.2002 kommissarischer Präsident am Amtsgericht Mannheim). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.10.2010 als Präsident am Landgericht Freiburg aufgeführt.

Dr. Lars Niesler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Mosbach / Direktor am Amtsgericht Mosbach (ab 19.03.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.11.2007 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 28.11.2007 als Richter am Amtsgericht Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 28.11.2007 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 06.06.2016 als Direktor am Amtsgericht Achern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.03.2020 als Direktor am Amtsgericht Achern aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2010, 01.01.2012: nicht aufgeführt. Amtsgericht Mosbach  - GVP 01.01.2023. 02.04.2020: "Neuer Direktor des Amtsgerichts Mosbach ist Dr. Lars Niesler. Er war zuletzt Direktor des Amtsgerichts Achern. Herr Dr. Niesler folgt auf Dr. Barbara Scheuble, die im Dezember 2019 zur Vizepräsidentin des Landgerichts Mosbach ernannt wurde. Dr. Lars Niesler studierte in Passau Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er in Passau und Düsseldorf. Anschließend arbeitete er zwei Jahre als Rechtsanwalt in München. Im September 2004 trat er in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Er war zunächst als Staatsanwalt in Mannheim und als Richter beim Amtsgericht Mannheim tätig. Von 2009 bis 2013 war er an das baden-württembergische Justizministerium abgeordnet und dort mit der ab 2012 beginnenden Grundbuchamtsreform befasst. 2013 kehrte er als Zivilrichter nach Mannheim zurück, wo er zunächst am Landgericht, später am Amtsgericht tätig war. In diese Zeit fällt auch seine neunmonatige Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe in den Jahren 2014 und 2015. Im Juni 2016 wurde Dr. Lars Niesler zum Direktor des Amtsgerichts Achern ernannt. Als Gerichtsvorstand des mit drei Richtern besetzten Gerichts war er für das dortige Grundbuchamt verantwortlich und als Betreuungsrichter tätig. Dr. Niesler hat seine neue Tätigkeit als Direktor beim Amtsgericht Mosbach am 20. März 2020 aufgenommen. Beim Amtsgericht Mosbach wird er neben den Verwaltungsaufgaben die richterlichen Geschäfte als Betreuungsrichter und Nachlassrichter übernehmen. Damit sind nach über dreimonatiger Vakanz der Direktorenstelle alle neun Richterstellen beim Amtsgericht Mosbach wieder besetzt. ... ." - https://mosbacher-zeitung.de/2020/04/02/dr-lars-niesler-folgt-auf-dr-barbara-scheuble/

Claus Offermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 04.02.1983, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 04.02.1983 als Richter am Amtsgericht Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 unter dem Namen Offermann nicht aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Richter am Amtsgericht Mannheim.

Lars-Torben Oltrogge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 15.12.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2000 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt - gemeint ist wohl Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe. Ab 15.12.2004 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim. Im Handbuch der Justiz 2008 außerdem ab 01.07.2007 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Bild am Sonntag 11.07.2010: "Der junge 'Staatsanwalt: Der Prozess ist Chance und Gefahr für ihn." - Radiomoderatorin Sabine W. - Wetterfrosch Jörg Kachelmann. Wer von beiden lügt? Berliner Morgenpost 07.09.2010: "... Sogar die Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge und Oskar Gattner kamen ein paar Minuten zu spät, ..." - Lieber zu spät kommen, als überhaupt nicht kommen - oder was meinen Sie?

Bettina Pfleger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim (ab 01.08.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.07.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2011 als kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.09.2011. GVP 01.01.2012: nicht aufgeführt.

Siegfried Reemen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 01.02.1982, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1982 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt.im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 unter dem Namen Reemen nicht aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.02.2009, 01.01.2012: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Mannheim. 

Beate Reichardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 10.03.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.02.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ab 17.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt - aufgeführt. GVP 01.01.2011: unter dem Namen Reichardt nicht aufgeführt.

Wilhelm Sauter (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 01.09.1976, ..., 2002)

Jürgen Scheuver (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.07.1997 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.11.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 14.11.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.10.2008 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt und Dienststellung offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.01.2020 als Direktor am Amtsgericht Baden-Baden aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2011, 01.09.2011: Familiensachen - Abteilung 1 und ehemalige Abteilung 7. 2008: Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 09.03.2023: "Mit der Ernennung von Direktor des Amtsgerichts Scheuver zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ist alsbald zu rechnen. Mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung wird der Richter dem 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - zugewiesen und zum Vorsitzenden dieses Senats bestellt. Gleichzeitig scheidet Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Puhl aus dem 16. Zivilsenat aus. Sie wird wieder mit voller Arbeitskraft dem 2. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – zugewiesen und übernimmt dort im Umfang von 0,2 AKA einen Eigenanteil an Berichterstattungen. ...  Zur stellvertretenden Vorsitzenden des 16. Zivilsenats wird zu diesem Zeitpunkt Richterin am Oberlandesgericht Hornung bestellt." 07.03.2013: "Nur wenige neue Gesetze stehen so in der politischen und medialen Öffentlichkeit wie das „Beschneidungsgesetz“, das der Deutsche Bundestag im Dezember 2012 in Reaktion auf das „Beschneidungsurteil von Köln“ verabschiedet hat. Die Evangelische Akademie Baden und die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) veranstalten ein öffentliches Kolloquium mit Experten verschiedener Disziplinen zu den Hintergründen und Argumentationsfeldern des neuen Gesetzes. Im Mittelpunkt des Abends stehen dabei neben der juristischen Bewertung des neuen Gesetzes auch die Auseinandersetzung mit dem Kindeswohl und dem religiösen Erziehungsrecht der Eltern. In einem moderierten Podiumsgespräch können sich die Veranstaltungsgäste an der Diskussion beteiligen. Beiträge u. a. von: Norbert Geis, MdB, Jurist, Berlin; Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Universität Freiburg, Jurist; Dr. Gernot Meier, Religionswissenschaftler, Karlsruhe; PD Dr. Martina Pitzer, Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Karlsruhe; Dr. Thomas Schalla, Landesjugendpfarrer, Karlsruhe; Jürgen Scheuver, Richter am Amtsgericht, Karlsruhe; PD Dr. Edward Schramm, Universität Tübingen, Jurist; Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, Universität Bayreuth, Jurist; Abraham de Wolf, Rechtsanwalt, Heidelberg. Moderation: Arngard Uta Engelmann, Ev. Akademie Baden, Karlsruhe; Dr. Daniel Meier, Pressesprecher der Ev. Landeskirche in Baden, Karlsruhe, Dr. A. Katarina Weilert, FEST Heidelberg" - https://www.ev-akademie-baden.de/media/download/integration/7800/2013_11.pdf

Ulrike Schlosser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 01.06.1992, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.1992 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012.

Sabine Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 29.04.2005, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1991 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.04.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. 2013: Beisitzerin - 20. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Ulrike Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 01.09.1982, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.1982 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2011. GVP 01.01.2012: nicht aufgeführt.

Thomas Schnepf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 11. Zivilsenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.12.1995 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2003 als Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. 2009: Präsident am Landgericht Mosbach.

Dieter Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 20.07.1981, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.07.1981 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012. Namensgleichheit mit: Christa Horn-Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Karlsruhe (ab 30.06.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1981 unter dem Namen Christa Horn als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen aufgeführt. 

Sandra Schönung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Heidelberg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.02.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt (2010, 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Mannheim). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.10.2011 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Familiengericht / Abteilung 6. Amtsgericht Heidelberg - GVP 25.02.2014: Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Dr. Klaus-Jürgen Seiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 03.08.1993, ..., 2018) - Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012.

Katrin Steinlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 08.06.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Katrin Homering ab 15.06.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Katrin Steinlein ab 08.06.2005 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Katrin Steinlein nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.06.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt.

Sonja Theuerl-Neubeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Schwetzingen (ab , ..., 2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Theunol-Neubeck 19.07.1990 als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2010 ab 19.07.1990 als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Brigitte Wagner (Jg. 1943) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 02.10.1972, ..., 2002)

Wolfgang Winkler (Jg. 1945) - Richter am Amtsgericht Mannheim (ab 29.05.1996, ..., 2002)

Thomas Zwiebler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 10.10.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.01.1993 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.04.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt (Präsidialrichter). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.01.2014 als Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.10.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. "Neuer Vizepräsident des Amtsgerichts ist Thomas Zwiebler. Die frühere Vizepräsidentin des Amtsgerichts, Dr. Monika Stade, ist seit 08.10.2013 am OLG Stuttgart tätig. Nach einer längeren Vakanz ist nunmehr Thomas Zwiebler am 30.01.2014 zum neuen Vizepräsidenten ernannt worden. ...Er ... war zunächst zwei Jahre als Anwalt tätig bis er 1990 in die baden-württembergische Justiz eingetreten ist. Herr Zwiebler war bis zu seinem Wechsel nach Mannheim 20 Jahre lang am Landgericht Karlsruhe tätig: als Mitglied verschiedener Straf- und Zivilkammern, als Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen, ab 2008 dann als Ausbildungsleiter für die Referendare am Landgericht Karlsruhe." - http://www.amtsgericht-mannheim.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Mannheim/%28Pressegespr%C3%A4ch%202014%29.pdf.

 

 

 

Rechtspfleger:

Magin - Rechtspflegerin am Amtsgericht Mannheim (ab , ,,,, 2018)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bad Dürkheim

überregionale Beratung 

http://familienberatung-bad-duerkheim.de

 

 

Familienberatung Heidelberg

überregionale Beratung 

http://familienberatung-heidelberg.de

 

 

Familienberatung Hockenheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-hockenheim.de

 

 

Familienberatung Leimen

überregionale Beratung

http://familienberatung-leimen.de

 

 

Familienberatung Lampertheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-lampertheim.de

 

 

Familienberatung Ludwigshafen

überregionale Beratung 

http://familienberatung-ludwigshafen.de

 

 

Familienberatung Mannheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-mannheim.de

 

 

Familienberatung Schwetzingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-schwetzingen.de

 

 

Familienberatung Speyer

überregionale Beratung

http://familienberatung-speyer.de

 

 

Familienberatung Viernheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-viernheim.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung Mannheim

Straße: D 6, 9-11 

68159 Mannheim 

Telefon: 0621 / 155333

E-Mail: info@eheberatung-mannheim.de

Internet: http://www.eheberatung-mannheim.de

Träger: Katholische Gesamtkirchengemeinde

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Straße: D 7, 5 

68159 Mannheim 

Telefon: 0621 / 12506-00

E-Mail: cv20eb@gmx.de

Internet: http://www.caritas-mannheim.de

Träger: Caritasverband

Mitarbeiter/innen: Dr. Sabine Gaspar-Sottmann - Leiterin (2019), Hannah Meurer - Diplom-Psychologin (2019)

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen

Straße: M 1, 9a

68161 Mannheim 

Telefon: 0621/28000280

E-Mail: team@pb.ekma.de

Internet: http://www.pb.ekma.de

Träger: Evangelische Kirche

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern - Mannheim-Mitte -

Straße: D 7, 2-4 

68159 Mannheim

Telefon: 0621 / 2938866

E-Mail: beratung.mitte@mannheim.de

Internet:

Träger: Stadt

Im Namen der Stadt, des Bürgermeisters und des Jugendamtsleiters der Stadt Mannheim - Amen

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern - Mannheim-Süd -

Relaisstr. 164 

68219 Mannheim

Telefon: 0621 / 896045

E-Mail: beratung.sued@mannheim.de

Internet:

Träger: Stadt

Im Namen der Stadt, des Bürgermeisters und des Jugendamtsleiters der Stadt Mannheim - Amen

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern - Mannheim Nord -

Sandhofer Str. 22 

68305 Mannheim

Telefon: 0621 / 7284330

E-Mail: beratung.nord@mannheim.de

Internet:

Träger: Stadt

Im Namen der Stadt, des Bürgermeisters und des Jugendamtsleiters der Stadt Mannheim - Amen

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Mannheim (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Mannheim für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Mannheim (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Anne Kreß

Diplom-Soziologin

Pfingstbergstr. 40

68219 Mannheim

Bewohnerverein Jungbusch - http://www.jungbuschzentrum.de/kontakt/ihre-kontakte/

http://www.morgenweb.de/mannheim/stadtteile/innenstadt-jungbusch/zuwanderern-den-einstieg-erleichtern-1.1865780

Bestellung als Verfahrensbeistand am 30.12.2010, gleichzeitig Anregung von Frau Kress zur nachfolgenden Bestellung von Ann-Marie Steier in Berlin zum Verfahrensbeistand.

 

 

Anne Lang

Viktoriastraße 25

69126 Heidelberg

Internet: http://www.annelang.de

Seit 01/2009 Fachberaterin für Waldorfkindergärten im Bereich Baden-Nord

seit 09/2009 als freigestellte Leiterin im Freien Waldorfkindergarten Schwetzingen

03/09 bis 01/2010 Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche

Bestellung am Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Sinsheim

 

 

Ann-Marie Steiger

M.A. Bsc Psy

Albonistr. 2612103 Berlin 

oder auch: Feurigstr. 62, 10827 Berlin

oder auch: Innstr. 9, 12045 Berlin

Internet: http://www.bafm-mediation.de/mediatorensuche/suche-nach-plz/plz1/

Bestellung am Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Pankow/Weißensee

 

 

Annette Wacker

Jahrgang 1961

Diplom-Pädagogin und Dipl.-Sozialarbeiterin (FH), Verfahrensbeistand

Breitgasse 5 a

69493 Hirschberg

alt: 68535 Edingen-Neckarhausen

11.09.2010: Vorstandsmitglied Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrensbeistandschaft Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e. V. - http://verfahrensbeistand-bag.de

Bestellung am Amtsgericht Mannheim (2009, ..., 2016) - Bestellung am Amtsgericht Mannheim durch Richter Brilla (2016)

Namensgleichheit mit: Ulf Wacker, Rechtsanwalt und Mediator

Bestellung am Amtsgericht Heidelberg, Amtsgericht Mannheim

 

 

Christine Weitzel

64665 Alsbach-Hähnlein

Bestellung am Amtsgericht Dieburg, Amtsgericht Fürth/Odenwald, Amtsgericht Groß-Gerau, Amtsgericht Langen (Hessen), Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Weinheim (Bergstr.)  

Bestellung am Amtsgericht Mannheim durch Richterin Eickelmann (2015)

 

 

Rechtsanwälte:

 

Claudia M. Becker 

(geboren 1960 in Mannheim)

Rechtsanwältin 

Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwälte Philipps und Kollegen

L 11, 12 (an der Bismarckstraße)

Internet: http://www.raphilipps.de/anwaelte_rechtsanwaeltin_claudia_m_becker.html

Rechtsanwältin Becker wird vom Väternotruf nicht empfohlen (13.06.2010).

 

 

Marianne Borgenheimer

Rechtsanwältin

Mediatorin BAFM

Hauptstr. 128

69469 Weinheim

Tel: 06201 / 68 007

E-Mail: kanzlei.borgenheimer@email.de

 

 

Ulf Wacker

Rechtsanwalt und Mediator

Röntgenstrasse 9

68535 Edingen-Neckarhausen

Tel 06203 / 9541730

Mediator BAFM

Homepage www.mediationsbuero-wacker.de

Namensgleichheit mit: Annette Wacker, Pädagogin und Dipl.-Sozialarbeiterin (FH), Verfahrensbeistand

 

 

 

Gutachter:

 

Bieber

 

 

Prof. Dr. Dieter Brosch

Diplom-Psychologe

67227 Frankenthal (Pfalz)

Beauftragung am Amtsgericht Frankenthal, Amtsgericht Germersheim, Amtsgericht Karlsruhe, Amtsgericht Karlsruhe-Durlach, Amtsgericht Heidelberg, Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Weinheim, Oberlandesgericht Karlsruhe

Eltern-entsorgung und Umgangsausschluss nach Broscheinsatz nicht unwahrscheinlich. Der Diplom-Psychologe Dieter Brosch wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Alexandra Ehmke

Diplom-Psychologin 

69115 Heidelberg

sogenannte "Praxis für Rechtspsychologie und Kompetenzentwicklung"

Heckerstraße 10

 69124 Heidelberg

Beauftragung am Amtsgericht Baden-Baden, Amtsgericht Besigheim, Amtsgericht Karlsruhe, Amtsgericht Leonberg, Amtsgericht Mannheim

 

 

Prof. Dr. med. Jochen Gehrmann

Am Luitpoldhafen 34, 67061 Ludwigshafen

Chefarzt

Facharzt für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Facharzt für Psychiatrie u. Psychotherapie 

St. Annastiftkrankenhaus Tagesklinik für Kinder- Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Karolina-Burger- Str. 51

67067 Ludwigshafen

Internet: https://www.st-marienkrankenhaus.de/kliniken-zentren/geburt-kinder-frauen/klinik-fuer-kinder-und-jugendpsychiatrie-und-psychotherapie/

http://www.sanego.de/Arzt/Rheinland-Pfalz/5162-Ludwigshafen-am-Rhein/Kinder-+u.Jugendpsychiatrie/213871-Dr-med-Jochen-Gehrmann/

Beauftragung am Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Wiesloch

 

 

 

Herdieckerhoff

 

 

Doris Mittag-Rösser

Dipom-Psychologin, Mediatiorin (BAFM)

Mediation und Familienberatung

Leipziger Str. 50

69214 Eppelheim

Fon: 06221 76 67 40

E-Mail: doris@mittag-eppelheim.de

Internet:

2021: gelistet auf Familienmediation in der Region Heidelberg - http://www.heidelberg-mediation.de/html/adressen.html

2004: sogenanntes "Institut für Gerichtspsychologie" - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Mannheim, Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Richter Stefan Motzer)

(ab , ..., 2004, ..., 2020)

Kind-Prax 2/2001:

"Wir berichten im Folgenden über Erfahrungen, die wir, eine Juristin und eine Psychologin in zwei Jahren Co-mediation gemacht haben. ...

Dagmar Lägler

Fachanwältin für Familienrecht & Mediatorin BAFM, Heilbronn

Doris Mittag-Rösser

Dipom-Psychologin, Mediatiorin (BAFM), Eppelheim"

https://www.bafm-mediation.de/site/assets/files/1104/kindprax_2001_02_abschlusse_in_der_mediation.pdf

 

 

Schmidt

 

 

Renate Schwarz 

Diplom-Psychologin

69126 Heidelberg

Beauftragung am Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Öhringen

Beauftragung am Amtsgericht Mannheim durch Richter Scheuver.

 

 

Caroline Reimann

vormals Caroline Stewin

Diplom-Psychologin

Storkower Straße 158

10407 Berlin

Humboldt-Universität Berlin / Institut für Psychologie - https://www.psychologie.hu-berlin.de/personal/7799206

Beauftragung am Amtsgericht Mannheim

Beauftragung am Amtsgericht Mannheim durch Richterin auf Probe Kapitzke am 29.07.2011.

 

 

Prof. em. Dr. Dr. Martin Schmidt

geboren 1937 in Bautzen

72270 Baiersbronn

Bis Ende März 2006 Leiter der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Zentralinstituts für seelische Gesundheit in Mannheim - www.zi-mannheim.de

Das "Zentralinstitut für Seelische Gesundheit" in Mannheim wurde am 8. April 1975 als Landesstiftung des öffentlichen Rechts mit Mitteln des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und der Stiftung Volkswagenwerk errichtet.

Mit 68 Jahren emeritiert.

Beauftragung am Amtsgericht Freudenstadt, Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Mosbach, Amtsgericht Speyer, Landgericht Mosbach

Beauftragung am Amtsgericht Mannheim durch Richter Brilla (ab , ..., 2016, 2017)

Herr Martin Schmidt wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Michael Waha

Diplom-Psychologe

67485 Maikammer

Internet: http://www.michaelwaha.de

Beauftragung am Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Wiesbaden

Beauftragung am Amtsgericht Mannheim durch Richterin auf Probe Eickelmann (2015), Richterin auf Probe Kliemt (2018).

Elternentssorgung nach Michael Waha Einsatz nicht unwahrscheinlich. Herr Waha wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Dr. (H) Susanne Wortmann-Fleischer

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

Blumenstraße 1

69168 Wiesloch

Telefon 06222 / 939 83 90

Telefax 06222 / 939 83 99

E-Mail kontakt@psychotherapie-wortmann.de

Internet:

Vormals tätig bei:

Zentrum für Nervenheilkunde

Standort Mannheim

Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft

E2,15 | 68159 Mannheim

Internet https://www.zns-mannheim.de

Bestellung am Amtsgericht Mannheim

 

 

Herbert Wurst

Qualifikation ist dem Väternotruf nicht bekannt, ist ja vielleicht auch Wurst.

Böllstr. 6

63128 Dietzenbach

Oder: Tannenstr 42, 63128 Dietzenbach

Telefon: 06074 / 4828998

Mobil: 0172-5699030

E-Mail: Verfahrensbeistand@wk-mail.de

Internet: http://www.fv-adk.de/wurst-herbert/

Beauftragung als Gutachter am Amtsgericht Mannheim durch Richter Brilla (2016, 2017)

Bestellung auch als Verfahrensbeistand am Amtsgericht Groß-Gerau, Amtsgericht Obernburg, Amtsgericht Wiesbaden (ab , ... , 2015, ..., 2017)

OLG Bamberg - 2 UF 133/17 - 18.09.2017 - Amtsgericht Obernburg - 3 F 321/16.

Herbert Wurst wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Thomas Busse

Warnung: Sorgerechtsentzug nach Busseeinsatz nicht unwahrscheinlich.

Herr Thomas Busse wird vom Väternotruf nicht empfohlen!

Geboren 1960

Tätig als Gutachter: ab , ..., 2003, ..., 2021

Thomas Busse scheint eine Art Don Juan in Sachen Sachverständigengutachten zu sein. Wo Don Juan Frauen auf seiner Liste sammelt, sammelt Herr Busse auf seiner Auftragsliste diverse Amtsgerichte und Familienrichter. Herr Busse offeriert den verschiedensten Amtsgerichten in Deutschland unter diversen Postanschriften seine wie auch immer gearteten und segensreichen Dienste. Man könnte meinen, Herr Busse habe in seiner Studentenzeit einen Versandhandel betrieben oder er wäre früher fahrender Geselle gewesen, der sich bei dem einen oder anderen Meister für eine gewisse Zeit in Lohn und Brot begeben hat, um dann später wieder auf Walze zu gehen. Aber offenbar ist Herr Busse noch nicht an allen deutschen Amtsgerichten bekannt, sonst würde es vielleicht nicht passieren, dass er immer mal wieder als Auftragnehmer eines bisher noch nicht bussebeglückten Amtsgerichtes bekannt wird.

Wo Herr Busse angesichts der Vielzahl der Postadressen von denen aus er operiert, eigentlich wohnt und ob er es tatsächlich ist, der höchstpersönlich Gespräche mit den Eltern führt, bzw. bei Ladung durch das Gericht zur Erörterung seines Gutachtens erscheint, ist uns nicht bekannt.

Herr Busse soll nach einer Darstellung auf:

http://www.rethra-verlag.de/veroeffentlichungen/raum-und-zeit/index.html

Psychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim studiert haben.

T. Busse ( Hrsg.): Kann es gelingen, innerhalb eines Systems aus Raum und Zeit zu einer `Gesamtschau der Dinge´ zu gelangen?

Über dieses Buch: In dem vorliegenden Eröffnungsband einer “Anthologie zum Thema Meta-Wissen” nehmen 44 Autoren, ausschließlich emeritierte Professoren aus den Bereichen sämtlicher Wissenschaften fundiert Stellung zu den Grundfragen der menschlichen Existenz. - Entstanden ist dabei neben einem wissenschaftshistorisch interessanten und mitunter wissenschaftskritischen Werk auch ein Kompendium des Allgemeinwissens.

Herausgeber: Thomas Busse studierte Psychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und ist heute als Psychotherapeut und Supervisor im Rahmen einer Lehrpraxis sowie als Gerichtsgutachter tätig. Er ist darüber hinaus Begründer eines Instituts für Forensische Ethnologie.

1. Aufl. 2005, 503 S., Rethra-Verlag, Neubrandenburg. ISBN: 3-937394-16-8, Softcover, LVP 35,80 €

http://www.rethra-publishing.de/veroeffentlichungen/raum-und-zeit/index.html

Mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Die Universität Mannheim verweigert allerdings die Auskunft, ob Herr Busse dort einen gültigen Abschluss als Diplom-Psychologe erworben hat. Immerhin gibt es einen Nachweis einer an der Universität Mannheim vorhandenen Diplomarbeit:

Darstellung und Kritik der Wirtschaftspsychologie von Edmund Lysinski

Autor: Thomas Busse ;

Matthias Klumpp

Walter Bungard

Beschreibung: Betreuer: Bungard, Walter

Mannheim, Univ., Diplomarb., 1990

Erscheinungsjahr: 1990

Format: 184 Bl. : graph. Darst.

Weiterer Bezug: 139827676 Matthias Klumpp

171996097

115629815 Walter Bungard

http://primo.bib.uni-mannheim.de/primo_library/libweb/action/display.do?dscnt=1&elementId=2&recIdxs=2&frbrVersion=&displayMode=full&dstmp=1387405819542&ct=display&indx=3&recIds=MAN_ALEPH000324076&renderMode=poppedOut&doc=MAN_ALEPH000324076&vl%28freeText0%29=Thomas%20Busse&vid=MAN_UB&fn=search&tabs=detailsTab&fromLogin=true

 

Die Universität Mannheim hat Herrn Thomas Busse am 18.01.1991 den akademischen Grad Diplom-Psychologe verliehen. Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Diplom-Psychologen - Prof. Dr. Herrmann. 

 

Verweigern Sie eine Zusammenarbeit mit Personen, die von Herrn Busse ohne Auftrag des Gerichtes zur Begutachtung hinzugezogen werden.

Bitte teilen Sie uns diesbezüglich Ihre Erfahrungen mit. Mail bitte an: info@vaeternotruf.de

"Der Krug geht so lange zu Wasser bis er bricht."

Herr Busse offeriert den verschiedensten Gerichten in Deutschland unter diversen Postanschriften seine wie auch immer gearteten Dienste. 

Sehr beliebt bei ihm die "Einmietung" in einem der deutschlandweit zu findenden ecos office center. 

Diese werben z.B. für Hannover:

"Virtuelles Büro in Hannover - günstige Konditionen für Ihren professionellen Auftritt

Moderne Bürotechnik ermöglicht neue, mobile Formen der Arbeitsgestaltung. Sie benötigen aber trotzdem einen Firmensitz oder eine offizielle Niederlassung in der Nähe Ihrer Kunden. Nutzen Sie hierfür unser Virtual Office Angebot. Gründen Sie eine Niederlassung ohne festen Büroraum, und Sie erhalten eine Postadresse und lokale Rufnummer in unserem ecos office ..."

http://www.ecos-office.com/de/hannover-sued/virtuelles-buero.cfm

So kriegt Herr Busse eine örtliche Telefonnummer und Postanschrift, ohne selbst vor Ort zu sein. Sehr praktisch. Das könnte man bei den deutschen Gerichten auch einführen, die Richter sitzen alle auf den Bahamas, spielen Golf und kommen nur zum Gerichtstermin in die jeweilige Stadt. Da spart die bundesdeutsche Justiz bundesweit Millionen für Gerichtsgebäude und Richterbüros. Neben bei setzen die Richter dann noch so wie Herr Busse Hilfskräfte ein, dann sparen die Richter sich auch gleich noch viel Arbeit und verdienen trotzdem das gleich Geld als wenn sie selber arbeiten würden. 

Wer da noch glaubt, wird würden in einem Rechtsstaat leben, der kriegt einen Arschtritt geschenkt.

Man könnte meinen, Herr Busse habe in seiner Studentenzeit einen Versandhandel betrieben oder er wäre in einem seiner früheren Leben fahrender Geselle gewesen, der sich bei dem einen oder anderen Meister für eine gewisse Zeit in Lohn und Brot begeben hat, um dann später wieder auf Walze zu gehen. Aber offenbar ist Herr Busse noch nicht an allen deutschen Amts- und Oberlandesgerichten als Handlungsreisender bekannt, sonst würde es vielleicht nicht passieren, dass er immer mal wieder als Auftragnehmer eines bisher noch nicht bussebeglückten Gerichtes bekannt wird.

Wo Herr Busse angesichts der Vielzahl der Postadressen von denen aus er operiert, eigentlich wohnt und ob er es tatsächlich ist, der höchstpersönlich Gespräche mit den Eltern führt, bzw. bei Ladung durch das Gericht zur Erörterung seines Gutachtens erscheint, ist uns nicht bekannt. Auch wissen wir nicht, wo Herr Busse sein Studium absolviert hat, das er seiner Eigendarstellung nach als Diplom-Psychologe abgeschlossen haben müsste. Lassen Sie sich vor Beginn einer von Herrn Busse durchzuführenden Begutachtung, seinen Abschluss als Diplom-Psychologe vorlegen. Das dürfte ja dem Herrn Busse hoffentlich kein Problem sein, eine entsprechende Urkunde vorzulegen.

Dafür ist uns aber das Frauengeschwader bekannt, das für Herrn Busse Arbeiten erledigt, für die er höchstpersönlich vom Gericht beauftragt wurde: Frau Blum, Frau Dietl, Frau Dörrwächter, Frau Gemeinhardt, Frau Goretzki, Frau Heilig, Frau Mauerer, Frau Röck, Frau Brit Sesemann und wie sie sonst noch heißen mögen. Die Damen sind angeblich "in der Praxis des Untersuchers angestellt". Na hoffentlich hat Herr Busse diese weibliche Hilfskolonne dann auch bei der Sozialversicherung angemeldet. Ob Herr Busse den Damen auch das Geld auszahlt, das er beim Gericht für deren Tätigkeit abrechnet oder ob er sich davon einiges einbehält, ist uns nicht bekannt.

Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort, heißt es in einem Lied von Hannes Wader. Möglicherweise ein Lieblingslied von Herrn Thomas Busse. Ob Herr Busse jedoch auch so ausdruckstark singen kann wie Hannes Wader, ist uns nicht bekannt.

In Karlsruhe agiert Herr Busse unter der Adresse:

Kriegsstr. 142

76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 855037, 357976

Telefax: 0721 / 855031

E-Mail: kontakt@praxisbusse.de

Internet: www.schlichtwelt.de/praxisbusse/ - 2016 nicht mehr vorhanden

Oder zur Abwechslung auch unter www.praxisbusse.de

In Saarbrücken agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Dipl. Psych. Thomas Busse

St. Johanner Str. 41-43

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681- 9456429 (Saarbrücken)

Tel.: 0721 - 85 50 37 oder 35 7976 (Karlsruhe)

für das Oberlandesgericht Zweibrücken. In einer Familiensache am Oberlandesgericht Saarbrücken ließ er einen Teil seiner Arbeit,  für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde von einer Diplom-Psychologin Heilig erledigen.

Herr Busse residiert hier offenbar mit einem Briefkasten bei

ecos office center saarbrücken

Trend Office GmbH

St. Johanner Strasse 41-43

D-66111 Saarbrücken

Tel: +49 (0)681 / 94 56-456

http://www.ecos-office.com/de/saarbruecken/index.cfm

 

In Stuttgart firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Leinfeldener Str. 66, 70597 Stuttgart

Unter der Stuttgarter Adresse ist er für das Amtsgericht Göppingen und das Amtsgericht Nürtingen (2004, 2006) tätig gewesen. Unter dieser Adresse lässt er auch eine Diplom-Psychologin Dörrwächter und eine Diplom-Psychologin Röck (2004) einen Teil seiner Arbeit machen, für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde. 

In Wiesbaden firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden

Herr Busse residiert hier offenbar mit einem Briefkasten bei

ecos office center wiesbaden

BBS Büro- & Business Service GmbH

Gustav-Stresemann-Ring 1

D-65189 Wiesbaden

Tel: +49 (0)611 / 977 74-0

http://www.ecos-office.com/de/wiesbaden/index.cfm?gclid=CLPnstW3prsCFRMRtAodrFcACQ

Unter der Telefonnummer 0611 / 97774-339 kann mit ein bisschen Glück die "Praxis Busse" erreicht werden. Wo die Bürodame von Herrn Busse - die ihren Namen nicht nennt - jedoch den Hörer abnimmt ist unklar. Vielleicht in Weimar oder in Karlsruhe oder auf den Bahamas, denkbar ist alles mögliche.

Unter der Wiesbadener Adresse hat sich Herr Busse vom Amtsgericht Bonn und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main beauftragen lassen.

Für das Amtsgericht Bamberg und das Amtsgericht Gera (2005), arbeitet Herr Busse unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar. Offenbar hat sich Herr Busse dort bei folgendem Anbieter "eingemietet":

Copyshop - Büro vor Ort

Jakobstrasse 6 - 8

99423 Weimar

http://www.buero-vor-ort.de

Herr Busse lässt dort eine Diplom-Psychologin Mauerer einen Teil der Arbeit erledigen, für die Herr Busse vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde.

Für das Amtsgericht Magdeburg arbeitet Herr Busse anscheinend unter der Adresse: Thomas Busse, Schreiberstraße 37, 06110 Halle (Saale)

Am Amtsgericht Lahr soll Herr Busse unter folgender Adresse beauftragt worden sein: 

Basler Straße 115, 79115 Freiburg/Breisgau.

Herr Busse residiert hier offenbar mit einem Briefkasten bei

ecos office center freiburg

BCF GmbH

Basler Straße 115

D-79115 Freiburg i.Breisgau

Tel: +49 (0)761 / 47 87-0

http://www.ecos-office.com/de/freiburg/index.cfm

 

Für das Amtsgericht Celle scheint Herr Busse gleich unter zwei verschiedenen Adressen tätig zu sein. Erste Adresse im Beschluss des Amtsgerichtes Celle angegeben: Thomas Busse, Praxis Hannover, Karlsruher Straße 2c, 30519 Hannover. Zweite Adresse unter der Herr Busse sein Gutachten dann tatsächlich bei Gericht einreicht: Thomas Busse, Hildesheimer Straße 265-267, 30519 Hannover.

Herr Busse residiert hier offenbar mit einem Briefkasten bei

ecos office center hannover-süd

BBC Business- und Bürodienstleistungs Center GmbH

Hildesheimer Straße 265 - 267

D-30519 Hannover

Tel: +49 (0)511 / 87 59-233

http://www.ecos-office.com/de/hannover-sued/index.cfm

Herr Busse lässt in der Familiensache am Amtsgericht Celle einen Teil seiner Arbeit unzulässigerweise durch eine Diplom-Psychologin Blum erledigen (2006). 

Für das Amtsgericht Kirchheim unter Teck firmiert Herr Busse unter Karlsruher Adresse.

Für das Amtsgericht Karlsruhe firmierte Herr Busse unter der Anschrift:

Praxis Busse

Kriegsstr. 142

76133 Karlsruhe

Telefon 0721 / 855037, 357976

Telefax 0721 / 855031

kontakt@praxisbusse.de

http://www.praxisbusse.de/

(25.02.2007 - vn.de)

Unter der Karlsruher Adresse findet man auch noch die Internetadresse 

http://www.ipe-karlsruhe.de

die derzeit allerdings nur mit der Meldung "Zugriff nicht erlaubt - die angeforderte Seite darf nicht angezeigt werden" zu besichtigen ist (25.02.2007 - vn.de)

IPE Karlsruhe das klingt schon mal spannend. Vielleicht ist das eine Abkürzung für Institut für Psychologie und Entwicklung Karlsruhe, das würde dann schon bedeutungsvoller klingen als das schnöde Wort Praxis. Möglicherweise versteckt sich hinter der Abkürzung auch die Bezeichnung "Institut für Personalentwicklung".

Dann fanden wir am 21.06.2007 und 13.04.2008 den folgenden Eintrag im Internet:

T. Busse ( Hrsg.): Kann es gelingen, innerhalb eines Systems aus Raum und Zeit zu einer `Gesamtschau der Dinge´ zu gelangen?

Über dieses Buch: In dem vorliegenden Eröffnungsband einer “Anthologie zum Thema Meta-Wissen” nehmen 44 Autoren, ausschließlich emeritierte Professoren aus den Bereichen sämtlicher Wissenschaften fundiert Stellung zu den Grundfragen der menschlichen Existenz. - Entstanden ist dabei neben einem wissenschaftshistorisch interessanten und mitunter wissenschaftskritischen Werk auch ein Kompendium des Allgemeinwissens.

Herausgeber: Thomas Busse studierte Psychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und ist heute als Psychotherapeut und Supervisor im Rahmen einer Lehrpraxis sowie als Gerichtsgutachter tätig. Er ist darüber hinaus Begründer eines Instituts für Forensische Ethnologie.

1. Aufl. 2005, 503 S., Rethra-Verlag, Neubrandenburg. ISBN: 3-937394-16-8, Softcover, LVP 35,80 €

www.rethra-hobby.de/favorite.htm

Zu finden auch unter: 

http://www.rethra-publishing.de/veroeffentlichungen/raum-und-zeit/index.html

Das klingt ja mächtig spannend "ausschließlich emeritierte Professoren", die anderen hatten wohl keine Zeit, da möchte man Herrn Busse unbedingt einmal persönlich kennen lernen.

Thomas Busse wurde auch von den folgenden Gerichten beauftragt:

Amtsgericht Arnstadt - Zweigstelle Ilmenau (2005, 2006)

Amtsgericht Bad Liebenwerda - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden - "zunächst nur eine Geschäftsadresse oder einfach einen Telefonanschluss, Gästebüros und Sekretariate nutzen." - Raum- und Briefkastenbuchung vermutlich bei "Bürodienstleistungen Dresden" - http://www.wtbc.de

Amtsgericht Böblingen

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Amtsgericht Bremervörde

Amtsgericht Erfurt - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Dr. Gemeinhardt erledigen. (2007)

Amtsgericht Eschweiler - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch die Diplom-Psychologin Brit Sesemann - http://www.igst.org/tabellen/tliste99.html (Praxis Busse in Karlsruhe) und eine Frau Diplom-Psychologin Goretzky (Praxis Busse in Essen) erledigen. (2008)

Amtsgericht Essen

Amtsgericht Frankfurt am Main

Amtsgericht Freiburg (2018)

Amtsgericht Germersheim (2005)

Amtsgericht Hattingen - Herr Busse agiert hier unter der Adresse: Thomas Busse, Weidkamp 180, 45356 Essen.

Herr Busse residiert hier offenbar mit einem Briefkasten bei

ecos office center essen

Büro & Service Anne Hermanski e.K.

Weidkamp 180

D-45356 Essen

Tel: +49 201 8619-0

http://www.ecos-office.com/de/essen/index.cfm

Herr Busse lässt in der ihm vom Amtsgericht Hattingen als Gutachter erfolgten Beauftragung einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

Amtsgericht Heilbronn - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Diplom-Psychologin Dietl (2007) und durch die "in der Praxis des Untersuchers angestellte" Diplom-Psychologin Brit Sesemann - http://www.igst.org/tabellen/tliste99.html erledigen.

Amtsgericht Helmstedt - hier operiert Herr Busse offenbar von seinem Stützpunkt in Karlsruhe, Entfernung Karlsruhe-Helmstedt über 400 Kilometer (2007, 2008)

Amtsgericht Homburg

Amtsgericht Ilmenau (2005, 2006)

Amtsgericht Kandel/Pfalz

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - Herr Busse lässt in der ihm vom Amtsgericht Karlsruhe-Durlach als Gutachter erfolgten Beauftragung einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Diplom-Psychologin Sesemann http://www.igst.org/tabellen/tliste99.html erledigen. Diese ist angeblich in der "Praxis des Untersuchers" angestellt. Hoffentlich entrichtet Herr Busse für die Dame auch Sozialversicherungsbeiträge. Wollen wir auch hoffen, dass er das Gericht um Erlaubnis gefragt hat, Frau Brit Sesemann in die Auftragsbearbeitung einzubeziehen.

Amtsgericht Krefeld

Vom Amtsgericht Krefeld wurde Herr Busse beauftragt unter der Adresse: 

Thomas Busse, Weidkamp 180, 45356 Essen

Herr Busse residiert hier offenbar mit einem Briefkasten bei

ecos office center essen

Büro & Service Anne Hermanski e.K.

Weidkamp 180

D-45356 Essen

Tel: +49 201 8619-0

http://www.ecos-office.com/de/essen/index.cfm

Herr Busse ließ einen Teil seiner Arbeit mit der ihn das Amtsgericht Krefeld höchstpersönlich beauftragt hat, durch eine Frau Goretzki erledigen. 

Amtsgericht Landau in der Pfalz (2007)

Amtsgericht Ludwigsburg - unter Karlsruher Adresse sowie unter der Adresse: Leinfeldener Str. 66, 70597 Stuttgart

Amtsgericht Ludwigshafen (2006)

Amtsgericht Mannheim

Amtsgericht Montabaur (2020)

Amtsgericht Offenburg - (ab , ..., 2005, ..., 2013)

Herr Busse residiert hier offenbar mit einem Briefkasten bei

ecos office center freiburg

BCF GmbH

Basler Straße 115

D-79115 Freiburg i.Breisgau

Tel: +49 (0)761 / 47 87-0

http://www.ecos-office.com/de/freiburg/index.cfm

Amtsgericht Papenburg (2010: dort lässt Herr Busse eine Frau Goretzki für sich arbeiten)

Amtsgericht Pforzheim (2011)

Amtsgericht Pößneck - Zweigstelle Lobenstein

Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2007, ..., 2010) 

Amtsgericht Saarlouis

Amtsgericht Sankt Goar

Amtsgericht Soest - Gutachtenerstellung unter Adresse in Essen.

Amtsgericht Stadtroda

Amtsgericht Suhl

Gutachtenerstellung 2020 unter der Adresse: Arnstädter Str. 50, 99096 Erfurt - https://www.regus.com/de-de/germany/erfurt/arnstadter-strasse-50-2806

Das ist so eine Art Stundenhotel wo man ein "Virtuelles Büro Ab 71 € pro Monat", mieten kann, inklusive Briefkasten und eine Postumleitung und bei Bedarf einen Raum. So kann man suggerieren, man wäre dauerhaft vor Ort, was aber nicht der Fall ist. Assistieren lässt sich Herr Busse 2020 von einer Simone Schmidt, ob das seine Sekretärin oder seine Oma ist, ist uns nicht bekannt. 

Amtsgericht Waiblingen - Gutachtenerstellung unter der Adresse: 

1. Briefkopf unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. 

2. Diplom-Psychologe Thomas Busse, Esslinger Straße 40, 70182 Stuttgart

Mit Beschluss des Amtsgerichtes Waiblingen - Richter Anderl vom 05.02.2007 wurde Herr Busse von der Verpflichtung als Gutachter entbunden.

Amtsgericht Walsrode (2008) - Gutachtenerstellung unter der Adresse: 

1. Diplom-Psychologe Thomas Busse, Vahrenwalder Straße 269 A, 30179 Hannover. 

2. Hildesheimer Str. 265 - 267, 30519 Hannover (2008)

Herr Busse residiert hier offenbar mit einem Briefkasten bei

ecos office center hannover-süd

BBC Business- und Bürodienstleistungs Center GmbH

Hildesheimer Straße 265 - 267

D-30519 Hannover

Tel: +49 (0)511 / 87 59-233

http://www.ecos-office.com/de/hannover-sued/index.cfm

Aufgabendelegation an eine Frau Diplom-Psychologin Blum.

Amtsgericht Wernigerode - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Thomas Busse, Schreiberstraße 37, 06110 Halle (Saale) - Briefkasten und Telefonweiterleitung nach Karlsruhe offenbar angemietet über Büroservice Marion Schenk - http://www.buero-und-service.de (2014)

Amtsgericht Wittenberg (2008)

 Amtsgericht Wunsiedel (2015) - unter der Adresse: Jakobstr. 6-8, 99423 Weimar

Amtsgericht Zittau - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden - "zunächst nur eine Geschäftsadresse oder einfach einen Telefonanschluss, Gästebüros und Sekretariate nutzen." - Raum- und Briefkastenbuchung vermutlich bei "Bürodienstleistungen Dresden" - http://www.wtbc.de

Oberlandesgericht Saarbrücken (2011)

 

Wenn Quantität ein Zeichen von Qualität wäre, würden wir Herrn Busse als den besten Gutachter Deutschlands empfehlen. Wofür andere geschäftstüchtige "Experten" ein ganzes "Institut" oder eine "GWG" mit zahlreichen Francaising-Mitarbeiterinnen brauchen, um deutschlandweit möglichst flächendeckend im Geschäft zu sein, da ist es für Herrn Busse offenbar eine Sache der Ehre, auf solche umständlichen Konstruktionen zu verzichten und lieber jeweils vor Ort eine eigene Dependance zu unterhalten. Wenn Sie also mal ein Auto mit hoher Geschwindigkeit von Stuttgart nach Ilmenau sausen sehen, ist es vielleicht Herr Busse, der gerade zu seiner nächsten anstehenden Begutachtung düst. Ja, so wünscht man sich den deutschen Arbeitnehmer, enorm flexibel und ortsungebunden. Demnächst vielleicht sogar in China oder Südafrika? 

Möglicherweise leistet Herr Busse aber auch Aufbauarbeit in der ehemaligen Sowjetzone? Das wäre sehr lobenswert, wenn er den dortigen deutsch sprechenden Eingeborenen mal beibringt, was ein Psychologe aus dem Westen so alles auf dem Kasten hat. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass sein Erscheinen, das jeden, der schon von ihm gehört hat, wohl nur entzücken kann, in letzter Zeit verstärkt aus den sogenannten neuen Bundesländern vermeldet wird. Vielleicht will man ihn aber auch im Westen nicht mehr. Das wäre aber sehr schade. Doch die Natur ist manchmal grausam. Wenn die Weidegründe abgegrast sind, zieht die Schafherde bekanntlich weiter.

Vielleicht ist Herr Busse aber auch ein so toller Gutachter, so dass es sich alle deutschen Familienrichter zur höchsten Ehre anrechnen ihn bestellen zu dürfen?. Wir dürften in diesem Fall gespannt sein, wann er in Mecklenburg-Vorpommern beim Amtsgericht Pasewalk bestellt wird.

Möglicherweise hat Herr Busse aber auch mehrere Doppelgänger oder einen Zwillingsbruder. Vielleicht ist er auch einer der seltenen eineiigen Drillinge und seine beiden Drillingsbrüder helfen ihm bei der Abarbeitung der Aufträge. Vielleicht wohnt er aber auch im Wohnwagen und schlägt jeden Tag sein Lager in einer anderen Stadt und in einer anderen Straße auf. So jemanden würde man dann als "Nichtseßhaften" bezeichnen. 

Herr Busse offeriert auf seiner Internetseite http://www.praxisbusse.de/ifek.html auch noch ein angebliches "Institut für Forensische Ethnologie Karlsruhe (IFEK)". Dieses "Institut" ist offenbar ein reines Phantasiegebilde des Herrn Busse, siehe hierzu: 

OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 27.04.2001 - 20 W 84/01

Beim privatrechtlichen Zusammenschluss von lediglich drei Fachärzten ist die Bezeichnung „Institut“ als Gesellschaftsname irreführend

Der Namensbestandteil „Institut“ erweckt den Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. Handelt es sich tatsächlich nur um einen … 

http://datenbank.jurion.de/?s%3Aq=20%20W%2084%2F01

 Man darf wohl davon ausgehen, dass Herr Busse noch nicht einmal mit zwei anderen in ethnologischen Fragen einschlägig qualifizierten Personen kooperiert, was zwar nicht den Namen "Institut" rechtfertigen würde, so doch aber immerhin "Zusammenschluss".

Über Herrn Busse liegen dem Väternotruf zahlreiche Beschwerden von Betroffenen vor. Dessen ungeachtet scheint er bei einer Reihe von Familienrichtern mehr oder weniger beliebt zu sein, anders könnte man sich die Vielzahl der Beauftragungen des Herrn Busse quer durch Deutschland wohl nicht erklären. Möglicher Weise spielt aber auch eine gewisse Unbedarftheit der Familienrichter bei der Auswahl eines Gutachters eine Rolle.

Bei so vielen verschiedenen Anschriften die Herr Busse anscheinend hat, könnte man fast annehmen, an den Beschwerden müsste irgend was dran sein und es bedürfte vieler Adressen, um den vielen unangemeldeten Demonstrationen vor seinem Haus aus dem Weg zu gehen.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Mannheim

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Mannheim noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Mannheim

 

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Mannheim e.V.

Straße: N 3, 7 

68161 Mannheim

Tel.: 0621-22011 oder -1565121

E-Mail: info@kinderschutzbund-mannheim.de

Internet: www.kinderschutzbund-mannheim.de

 

 

Familienpartei Mannheim

Julien Ferrat

Stadtrat Julien Ferrat (*28.07.1991) vertritt seit dem 1. September 2015 die Familien-Partei im Mannheimer Gemeinderat. Er wurde am 25. Mai 2014 als Parteiloser mit 9.370 Stimmen über die offene Liste der Partei DIE LINKE gewählt. Im Kommunalparlament ist Stadtrat Ferrat stimmberechtigtes Mitglied im Kulturausschuss sowie im Ausschuss für Sport und Freizeit. Seine inhaltlichen Schwerpunkte sind neben Familienpolitik vor allem Sozial- und Bildungspolitik. Ferrat ist Vater eines Sohnes.

Kontakt: julien.ferrat@familien-partei-mannheim.de

Internet: http://www.familien-partei-mannheim.de/stadtrat-julien-ferrat

 

 


 

 

 

Medieninformation vom 15. Juli 2011

Gabriele Meister als Präsidentin des Amtsgerichts Mannheim eingeführt

Justizminister Rainer Stickelberger: „Gabriele Meister überzeugt durch hohes berufliches Ethos, soziale Kompetenz und ist eine brillante Richterin“ 

Gabriele Meister ist die neue Präsidentin des Amtsgerichts Mannheim. Justizminister Rainer Stickelberger hat die 62-Jährige, die bislang Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe war, heute (15. Juli) in Mannheim offiziell in das Amt eingeführt. Meister folgt auf Andreas Neff (54), der im Oktober 2010 an die Spitze des Landgerichts Freiburg wechselte.

Stickelberger zählt Meister zu den großen Führungspersönlichkeiten der Justiz in Baden-Württemberg. Innerhalb kurzer Zeit habe sie sich einen Ruf als „brillante Richterin“ erworben, was von Beginn ihrer Laufbahn bis heute unvermindert gelte. Der Minister lobte in Mannheim das hohe berufliche Ethos und die soziale Kompetenz der neuen Präsidentin.

Vor allem die Art und Weise, wie die Mutter von drei mittlerweile erwachsenen Kindern Familie und Beruf verband, hob Stickelberger hervor. „Wenn es heute für viele junge Kolleginnen selbstverständlich ist, nach der Geburt der Kinder alsbald wieder in ihren Beruf einzusteigen, dann hat das natürlich viel mit einem verbesserten Betreuungsangebot und den veränderten äußeren Rahmenbedingungen zu tun“, stellte Stickelberger fest. Es sei aber auch der Verdienst von Frauen wie Meister: „Denn Sie haben diesen Lebensentwurf zu einer Zeit vorgelebt, als er noch ungleich schwieriger war als heute“, so der Minister.

In Mannheim tritt Meister an die Spitze des größten badischen Amtsgerichts mit 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Neben Freiburg, Stuttgart und Ulm beherbergt das Amtsgericht in Mannheim eines der vier Registergerichte in Baden-Württemberg und ist damit Sitz des Handelsregisters. In Zukunft wird es zudem zentrales Grundbuchamt für den Rhein-Neckar-Raum sein.

 

Weitere Informationen für die Redaktionen:

Lebenslauf von Gabriele Meister

Gabriele Meister wurde am 5. Dezember 1948 in Rendsburg (Schleswig-Holstein) geboren. Sie lebt in Heidelberg, ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder.

Nach dem Jurastudium in Heidelberg und dem Referendariat begann Meister im September 1975 ihre Justizlaufbahn. Ihre Assessorenzeit verbrachte sie als Richterin in einer Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe und beim Amtsgericht Bruchsal. Es schlossen sich weitere Jahre in Bruchsal und beim Amtsgericht Schwetzingen an, ehe Meister zur Erprobungsabordnung als Richterin an das Oberlandesgericht Karlsruhe kam und im Oktober 1995 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt wurde.

Gut zwei Jahre später übernahm sie als Direktorin des Amtsgerichts Wiesloch erstmals eine Leitungsfunktion - und das in doppelter Hinsicht: Denn an das Amtsgericht war damals eine Jugendarrestanstalt angeschlossen. Im September 2000 wechselte Meister als Direktorin an das Amtsgericht Heidelberg. Dort war sie nahezu neun Jahre tätig, bevor sie Vorsitzende Richterin beim Oberlandesgericht Karlsruhe wurde und nun nach Mannheim ging.

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1270081/index.html?ROOT=1153239

 

 


 

 

OLG Karlsruhe Beschluss vom 13.7.2006, 16 UF 87/06 - Inobhutnahme durch Jugendamt

 

OLG Karlsruhe Beschluss vom 13.7.2006, 16 UF 87/06

Elterliche Sorge: Vorrang des Herausgabeverlangens der Eltern vor der Verbleibensanordnung

Tenor

Die Beschwerde des Jugendamtes gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 10. April 2006 - 2 F 73/05 - wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter - wird abgelehnt.

Auf die Beschwerde der Pflegeeltern wird die Kostenentscheidung des genannten Beschlusses aufgehoben.

Gerichtskosten und Auslagen werden in beiden Instanzen nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Beschwerdewert: 3000 EUR

Gründe

 

 

A.

1

 

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage des Verbleibs der am … 2000 geborene D. bei den Pflegeeltern …. Sie ist die nichteheliche Tochter von … und …. Die Mutter hat die alleinige elterliche Sorge.

2

 

Das Jugendamt der Stadt … beantragte am 08.02.2005, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und dem Jugendamt zu übertragen. Hintergrund war, dass die Mutter seit einer mit ihrer Zustimmung erfolgten Inpflegenahme des Kindes am 06.12.2003 bei den Pflegeeltern, den Beteiligten Ziffer 4 und 5, wiederholt damit gedroht hatte, die Herausgabe des Kindes aus der Pflegefamilie zu verlangen.

3

 

Das Jugendamt hielt die Mutter zur Erziehung ungeeignet, weil

4

 

- diese eine instabile Lebenssituation habe. Bis zum 17. Lebensjahr habe die Mutter 13 Beziehungsabbrüche verarbeiten müssen, vom Wechsel zwischen den geschiedenen Eltern über Pflegefamilie und Heim bis hin zur betreuten Wohngemeinschaft;

5

 

- D. bis zu ihrem 3. Lebensjahr bereits mehrfach unterschiedliche Betreuungsinstanzen erlebt habe;

6

 

- eine Bindungsstörung bei D. vorliege (distanzloses und aggressives Verhalten);

7

 

- die Mutter nicht in der Lage sei, den erzieherischen Bedarf des Kindes abzudecken;

8

 

- zu befürchten sei, dass D. das gleiche Los der Beziehungsabbrüche teilen wird wie ihre Mutter;

9

 

- zu befürchten sei, dass die Kindesmutter angesichts ihrer Impulsivität und ihres wenig perspektivischen, bedürfnisgesteuerten Handelns die Maßnahme beenden und einen erneuten Beziehungsabbruch herbeiführen und dadurch die beginnende Stabilisierung des Kindes gefährden werde.

10

 

Das Amtsgericht hat zunächst eine umfangreiche Anhörung durchgeführt und sodann mit Beschluss vom 14.03.2005 bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter vorläufig entzogen und dem Jugendamt übertragen. Es wurde eine Verfahrenspflegerin bestellt. Diese äußerte sich mit Schreiben vom …. Nach einer weiteren Anhörung hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 31.05.2005 die Einholung eines Gutachtens angeordnet zu folgenden Fragestellungen:

11

 

- ist es unter Berücksichtigung eines Bindungsverlustes zur Pflegefamilie und der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter derzeit mit dem Kindeswohl vereinbar, wenn das Kind in den Haushalt der Kindesmutter zurückgeführt würde?

12

 

- Sollte dies der Fall sein, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Ausgestaltung wird eine Rückführung angeraten?

13

 

- Sollte dies nicht der Fall sein, wie sollten in die Umgangskontakte des Kindes mit der Kindesmutter erfolgen und könnten von Seiten der Kindesmutter Voraussetzungen erfüllt werden, damit eine Rückführung in der Zukunft mit dem Kindeswohl vereinbar wäre?

14

 

Das Gutachten wurde von der … erstellt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass sich D. in einem massiven Loyalitätskonflikt zwischen der Pflegefamilie und der leiblichen Mutter befinde. Es bestehe ein starkes Konkurrenzverhältnis zwischen den beiden Müttern, die es bisher nicht geschafft hätten, eine gegenseitige Akzeptanz zu entwickeln. Ursprüngliche Zielsetzung der Pflegefamilie sei eine Dauerpflege gewesen, für die Mutter sei die Pflege nur ein vorübergehender Zustand. Die Sachverständige hält eine Rückführung des Kindes zur Mutter für möglich, wenn

15

 

- die Mutter eine Therapie mache, um ihre eigenen Beziehungsabbrüche aufzuarbeiten und zu lernen, sich in die Bedürfnisse ihrer Tochter besser einzufühlen;

16

 

- eine Rückführung behutsam und nicht zu schnell durchgeführt werde, d. h. eine Verlängerung der Besuchskontakte und 14-tägige Übernachtungen am Wochenende stattfinde;

17

 

- die Rückführung erst nach dem geplanten Umzug der Mutter mit ihrem Lebensgefährten in ein diesem gehörendes, noch nicht abschließend renoviertes Haus erfolge (vorgesehen war Frühjahr 2006), um dem Kind einen nochmaligen Wechsel des Lebensmittelpunktes zu ersparen;

18

 

- der Mutter eine sozialpädagogische Familienhilfe zur Verfügung stehe;

19

 

- der Kontakt von D. zur Pflegefamilie auch nach der endgültigen Rückführung aufrechterhalten bleibe;

20

 

Nach einer weiteren Anhörung hat das Amtsgericht die einstweilige Anordnung vom 14.05.2005 mit Beschluss vom gleichen Tage aufgehoben und der Mutter aufgegeben,

21

 

- einen Nachweis für eine Therapieaufnahme und -fortsetzung bei einem Psychologen binnen drei Wochen vorzulegen;

22

 

- einen Nachweis einer Kontaktaufnahme zum sozialen Dienst des Jugendamtes einem Neckar vorzulegen;

23

 

Ferner wurde eine Besuchsregelung ab September 2005 angeordnet, die ab 18.11.2005 in eine 14-tägigen Wochenendaufenthalt (Fr-So) münden sollte.

24

 

Das Jugendamt hat mit Antrag vom … beantragt, die Verfahrenspflegerin auszuwechseln. Zugleich berichtete es über Verhaltensauffälligkeiten bei D., die als Folge der intensivierten Umgangskontakte zwischen Mutter und Kind aufgetreten seien (»Hundespiel«). Zugleich beantragte das Jugendamt, die Entwicklung und Situation des Kindes erneut gutachterlich zu bewerten. Die Verfahrenspflegerin hat diesen Antrag unterstützt.

25

 

Die Pflegeeltern stellten am … einen Verbleibensantrag gem. § 1632 Abs. 4 BGB. Zur Begründung trugen sie vor, dass die angestrebte Rückführung die Kräfte des Kindes übersteige und dass die Mutter erziehungsungeeignet sei.

26

 

Mit Schriftsatz vom … hat das Jugendamt beantragt, den unbegleiteten Umgang zwischen Mutter und Kind durch einstweilige Anordnung auszusetzen, was ebenfalls mit Verhaltensauffälligkeiten des Kindes begründet wurde.

27

 

Die Pflegeeltern haben mit Antrag vom …beantragt, den Umgang zwischen Mutter und Kind auf 14-tägig samstags von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr zu reduzieren.

28

 

Nach einer weiteren Anhörung am … hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 22. 12. 2005 den Umgang für die Weihnachtszeit gesondert geregelt, es im übrigen aber bei dem 14-tägigen Umgang von Freitag- bis Sonntagabend belassen. Der Mutter wurde erneut aufgegeben, die Aufnahme und Durchführung einer Therapie nachzuweisen. Ferner wurde eine Ergänzung des Sachverständigengutachtens angeordnet, welche die Sachverständige mit Datum vom 02.02.2006 vorlegte. Diese kam zu dem Ergebnis:

29

 

- dass sich die Häufung der Besucheskontakte zwischen Mutter und Tochter sowohl positiv wie auch negativ ausgewirkt hätten, da sie zu einer Verschärfung des Loyalitätskonflikts zwischen Pflegeeltern und Mutter geführt hätten;

30

 

- dass die Mutter sehr offen für Anregungen durch Familienhilfe, Therapie oder Erziehungsberatungsstelle sei;

31

 

- dass eine Rückführung von D. in den Haushalt der Mutter mit dem Kindeswohl vereinbar sei;

32

 

- dass die Mutter sich weiterhin bemühen solle, im Frühjahr 2006 einen Therapieplatz zu bekommen;

33

 

- dass zur Unterstützung der Rückführung eine sozialpädagogische Familienhilfe bis auf weiteres in Anspruch genommen werden solle;

34

 

Am 15.02.2006 erfolgte eine weitere Anhörung. Mit dem angegriffenen Beschluss vom 10.04.2006 hat das Amtsgericht sodann den Sorgerechtsantrag (Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts) sowie in den Antrag der Pflegeeltern auf Verbleibensanordnung zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat es der Kindesmutter und den Pflegeeltern je zur Hälfte auferlegt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass der mit einer Rückführung D. in ihre Herkunftsfamilie verbundene Wechsel der Hauptbezugspersonen zwar zu einer Belastung des Kindes führen werde. Ein Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Zustandes würde jedoch zwangsläufig zu einer Reduzierung der Besuchskontakte zwischen Mutter und Tochter und damit zu Verfestigung des Pflegeverhältnisses führen, was eine Rückführung in Zukunft fast unmöglich machen würde. Eine schonendere Rückführung scheide angesichts der gegenwärtigen Verhältnisse aus. Die persönliche Situation der Mutter habe sich stabilisiert. Mit fachkundiger Unterstützung sei sie erziehungsgeeignet. Wegen der Einzelheiten wird auf die Gründe der amtsgerichtlichen Entscheidung verwiesen.

35

 

Gegen diesen Beschluss hat das Jugendamt form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt, mit der es beantragt, den Beschluss aufzuheben und das Verbleiben von D. in der Pflegefamilie anzuordnen, bis die Kindesmutter eine stabile, tragfähige und erziehungskompetente Führung entsprechend dem erzieherischen Bedarf des Kindes gewährleisten und dies auch nachweisen kann. Das Jugendamt hält die Mutter nach wie vor für nicht erziehungsgeeignet. Die Rückführung des Kindes in den Haushalt der Mutter sei weiterhin eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls im psychischen/seelischen Bereich mit einem massiven Verlust an vertrauten Beziehungen und Bindungen.

36

 

Die Pflegeeltern haben Beschwerde unter Beschränkung auf die Kostenentscheidung eingelegt. Sie sind der Ansicht, die Kostenentscheidung sei nicht sachgerecht und ermessensfehlerhaft, denn sie hätten nicht im eigenen Interesse, sondern ausschließlich im Interesse des Pflegekindes den Antrag auf Verbleiben gestellt. Es sei nicht sachgerecht, die Pflegeeltern anteilig an den erheblichen Kosten des Verfahrens zu beteiligen.

37

 

Die Kindesmutter ist beiden Beschwerden entgegengetreten.

38

 

Nachdem sich D. weigerte, in Vollziehung des amtsgerichtlichen Beschlusses die Pflegefamilie zu verlassen, hat das Jugendamt am 28.04.2006 D. gemäß § 42 SGB VIII in Obhut genommen und bei den Pflegeeltern belassen. Die Mutter hat der Inobhutnahme anlässlich der Anhörung der Beteiligten durch den Senat widersprochen. Das Jugendamt hat daraufhin beantragt, eine Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsechtes im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt. Die Mutter ist diesen Anträgen entgegengetreten.

 

B.

39

 

Die nach §§ 621e, 621 ZPO, 20 FGG zulässige Beschwerde des Jugendamtes ist unbegründet. Die Voraussetzungen für eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs.4 BGB liegen nicht vor.

40

 

I. Nach § 1632 Abs. 4 BGB kann das Familiengericht anordnen, dass ein Kind bei einer Pflegeperson verbleibt, bei der es schon längere Zeit in Familienpflege gelebt hat, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme durch den sorgeberechtigten Elternteil gefährdet würde. Familienpflege in diesem Sinne bedeutet dabei die Pflege und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen in einer anderen als seiner Herkunftsfamilie (BGH NJW 2001, 3337 unter Hinweis auf Jans / Happe / Saurbier , Kinder- und JugendhilfeR, 3.Aufl., KJHG, § 33 Rdnr. 1, 10, 11, 16-16b), wobei jedes faktische Pflegeverhältnis familienähnlicher Art ausreicht, gleichgültig ob ein Pflegevertrag oder eine etwa erforderliche Pflegeerlaubnis vorliegt (BGH a.a.O.).

41

 

II. Eine Verbleibensanordnung kann jedoch nur erlassen werden, wenn durch die Wegnahme des Kindes das Kindeswohl gefährdet wäre.

42

 

1. Die Trennung eines Kindes von seinen leiblichen Eltern ist der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 6 Abs.2 S. 1 GG (BVerfG, FamRZ 2000, 1489). Dabei gebührt den Eltern der Schutz des Art. 6 Abs.3 GG nicht nur im Augenblick der Trennung der Kinder von der Familie, sondern auch, wenn es um Entscheidungen über die Aufrechterhaltung dieses Zustandes geht (BVerfG, FamRZ 1985, 39, 41). Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts in Art. 6 Abs.2 S. 1 GG dient in erster Linie dem Schutz des Kindes (BVerfGE 61, 358, 371 = FamRZ 1982, 1179). Das Kindeswohl ist damit grundsätzlich die oberste Richtschnur der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidung der Instanzgerichte (vgl. BVerfG, FamRZ 2000, 1489, m. w. N.). Es ist aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, die Tragweite einer Trennung des Kindes von seinen Eltern mit den negativen Folgen einer Trennung des Kindes von seinen „Pflegeeltern“ abzuwägen.

43

 

2. Der Wunsch der Eltern auf Herausgabe des Kindes darf nur dann versagt werden, wenn durch die Wegnahme von den Pflegeeltern das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes konkret gefährdet würde (vgl. BVerfG NJW 1985, 423). Nur unter dieser Voraussetzung hat die Verbleibensanordnung Vorrang vor dem Wunsch in der Eltern. Dem Herausgabeverlangen steht deshalb nicht schon entgegen, dass das Kind bei den Pflegeeltern gut versorgt wird oder diese auch sonst geeigneter erscheinen mögen als die leiblichen Eltern (BayObLG FamRZ 1984, 932) und es dem Kind dort „besser geht“. Entscheidend ist vielmehr das Ausmaß der Integration des Kindes in die Pflegefamilie und die Folgen der Herausnahme aus dem gewohnten Umfeld.

44

 

3. Der Senat ist der Überzeugung, dass die mit einem Wechsel der Hauptbezugspersonen verbundene Belastung für D. es nicht rechtfertigt, eine Rückführung des Kindes zu seiner Mutter zu verhindern und einen Verbleib in der Pflegefamilie anzuordnen.

45

 

a) Der vorliegende Sachverhalt ist dadurch gekennzeichnet, das D. nicht nur zu ihren Pflegeeltern - bei denen sie sich jetzt seit etwa 2 1/2 Jahren aufhält - ein gutes Verhältnis hat, sondern auch zu der leiblichen Mutter und auch zum leiblichen Vater. Daraus ergibt sich, dass die Eltern - Kind - Beziehung zwischen D. und ihrer Mutter offenbar nie ernsthaft gefährdet war, wie dies in anderen Fällen oft zu beobachten ist. D. wird in ein ihr vertrautes Umfeld zurückkehren, sieht mal einmal von dem Umzug der Mutter und ihres Lebenspartners in ein neues Heim ab.

46

 

Ein solcher Umzug stünde D. aber auch mit der Pflegefamilie bevor, die ebenfalls in absehbarer Zeit nach Gengenbach umziehen will. Durch die Vergrößerung der Entfernung zwischen den beiden Wohnsitzen würde der Besuchskontakt zwischen Mutter und Tochter erheblich erschwert, was ebenfalls grundsätzlich dem Kindeswohl abträglich ist.

47

 

b) Gegen die Erziehungsgeeignetheit der Mutter ist deren instabile Lebenssituation, die auf ihre eigene Biografie gründet, vorgebracht worden. Sie sei nicht in der Lage, den erzieherischen Bedarf des Kindes abzudecken. Dennoch hat sich die Sachverständige in Abwägung der Gesamtumstände dafür ausgesprochen, dass D. in Zukunft bei der Mutter leben soll. Das Verhalten der Mutter nach der Anhörung beim Amtsgericht zeigt, dass sie insoweit Vertrauen verdient. Sie hat Kontakt zum Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises aufgenommen und sich erfolgreich um eine sozial-pädagogische Familienhilfe (SPFH) bemüht. Sie lebt seit über zwei Jahren in einer festen Partnerschaft. Ihre Lebensumstände (Wohnung, Versorgung der Kindes) haben sich stabilisiert und sind ohne Beanstandungen durch die beteiligten Behörden bzw. Verfahrensbeteiligten geblieben. Auch der persönliche Eindruck, den die Mutter bei ihrer Anhörung hinterließ, war positiv.

48

 

c) Die Sachverständige kam in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Rückführung von D. in den Haushalt der Mutter möglich ist, wenn diese

49

 

- eine Therapie mache, um ihre eigenen Beziehungsabbrüche in der Kindheit aufzuarbeiten,

50

 

- die Rückführung durch eine Verlängerung der Besuchskontakte vorbereitet werde,

51

 

- die Rückführung nach dem Umzug in das neue Haus stattfindet,

52

 

- die Mutter eine SPFH in Anspruch nehme,

53

 

- der Kontakt zur Pflegefamilie aufrecht erhalten bleibe.

54

 

Diese Voraussetzungen sind hier im Wesentlichen erfüllt bzw. die Beteiligten haben es in der Hand, die äußeren Umstände der Rückführung (Besuchskontakte) selbst und für D. so erträglich wie möglich zu gestalten. Der Senat hat deshalb auch ohne die Einholung eines weiteren Gutachtens zum Erziehungsbedarf des Kindes die Überzeugung gewonnen, dass die Mutter in der Lage sein wird, diesen Bedarf zu decken, wenn ihr die gebotene Unterstützung durch öffentliche Stellen zuteil wird - was der Fall ist - und sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst darum bemüht, etwaige Defizite aufzuarbeiten.

 

 

55

 

4. Der Senat verkennt nicht, dass die Rückführung von D. in den Haushalt der Mutter für alle Beteiligten eine Belastung darstellen wird. Gleichwohl ist sie hier anzuordnen. Eine Entscheidung nach § 1632 Abs. 4 BGB stellt immer eine Kollision zwischen dem Interesse der sorgeberechtigten leiblichen Eltern an der Herausgabe des Kindes und dem Kindeswohl dar. Die Verfassung verlangt eine Auslegung dieser Vorschrift, die sowohl dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als auch der Grundrechtsposition des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG Rechnung trägt. Art. 6 Abs.2 GG gibt den Eltern ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe und lässt Maßnahmen des Staates nur im Rahmen seines Wächteramtes zu (BVerfGE 56, 363, 382 = FamRZ 1981, 429; BVerfGE 61, 358, 372 = FamRZ 1982, 1179). Der Schutz von Art. 6 Abs.1 und 3 GG erstreckt sich andererseits auch auf die Pflegefamilie, so dass Art. 6 Abs.3 GG bei der Entscheidung über die Herausnahme des Kindes aus seiner "sozialen" Familie auch auf Seiten der Pflegeeltern nicht gänzlich außer acht bleiben darf (BVerfGE 68, 176, 187 = FamRZ 1985, 39). Innerhalb dieser zwei widerstreitenden Positionen kommt grundsätzlich den sorgeberechtigten Eltern der Vorrang zu. Im Rahmen der erforderlichen Abwägung ist bei der Auslegung von gesetzlichen Regelungen im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG in gleicher Weise wie bei Entscheidungen des Gesetzgebers zu beachten, dass das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein muss (vgl. BVerfGE 68, 176, 188; 75, 201, 218; vgl. auch BVerfGE 79, 51, 64). Auch wenn die Trennung von seiner unmittelbaren Bezugsperson für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet, darf dies allein nicht zum Anlass genommen werden, die Herausgabe des Kindes zu verweigern, weil andernfalls die Zusammenführung von Kind und Eltern immer schon dann ausgeschlossen wäre, wenn - wie hier - das Kind seine "sozialen Eltern" gefunden hat (so ausdrücklich BVerfG in FamRZ 2004, 771 unter Hinweis auf BVerfGE 75, 201, 219 f.).

 

C.

56

 

Die Inobhutnahme durch das Jugendamt wird durch die Entscheidung des Senats überholt. Maßnahmen nach § 1666 BGB sind nicht zu treffen, da das Kindeswohl durch die Rückführung nicht gefährdet ist. Insbesondere kommt ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts aus den dargelegten Gründen nicht in Betracht. Der insoweit gestellte Antrag war daher zurückzuweisen.

 

D.

57

 

Die Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Kostenentscheidung des amtsgerichtlichen Beschlusses ist zulässig und begründet. Gemäß § 94 Abs.3 S.2 i.V.m. Abs. 1 Nr.4 und 6 KostO ist von der Erhebung von Kosten und Auslagen anzusehen.

58

 

I. Durch die zum 01.01.2002 in Kraft getretenen Änderung von § 94 Abs. 3 KostO ist der Anwendungsbereich der Vorschrift und damit auch die Entscheidungsbefugnis des Gerichts erweitert worden. Von der Möglichkeit, einen oder mehrere Verfahrensbeteiligte von der Zahlungspflicht zu befreien, kann nun auch in Bezug auf gerichtliche Auslagen Gebrauch gemacht werden (ebenso OLG Stuttgart FamRZ 2006, 139). Nach der Neufassung des Gesetzes ist bei Anwendung von § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO eine an der Billigkeit und dem Interesse am Verfahrensausgang orientierte Aufteilung der gerichtlichen Gebühren und Auslagen auf die Verfahrensbeteiligten vorzunehmen (OLG Koblenz, FamRZ 2004, 391, 392), soweit nicht von der Erhebung solcher Kosten überhaupt abgesehen wird.

59

 

II. Es kann dahingestellt bleiben, ob der Ansicht zu folgen ist, dass die Pflegeeltern bei einer beantragten Verbleibensanordnung von Verfahrenskosten generell zu befreien sind, weil sie stets nur im Interesse des Kindes handeln (so OLG Hamm, FamRZ 1995, 1365; Hartmann , Kostengesetze, 34. Aufl., § 94 Rn. 28; a. A. BayObLG FamRZ 1998, 37: Handeln auch im Interesse der Pflegeeltern) oder ob bei einem Streit um eine Verbleibensanordnung für das Pflegekind auch den Pflegeeltern Gerichtskosten auferlegt werden können, wenn dies im Einzelfall der Billigkeit entspricht. Im vorliegenden Fall entspricht es der Billigkeit, von der Erhebung von Gerichtskosten und Auslagen auf Seiten der Beteiligten Ziffer 1, 3 und 4 abzusehen (§ 94 Abs. 3 S. 2, 2. HS KostO).

60

 

1. Die Pflegeeltern hatten Anlass zu der Annahme, dass die allein aufenthaltsbestimmungsberechtigte Mutter D. aus der Pflegefamilie herausnehmen und nicht zurückbringen würde. Ihre Überlegung, dass es für D. möglicherweise besser wäre, in der Pflegefamilie zu verbleiben, wurde vom Jugendamt unterstützt. Weiter ist zu berücksichtigen, dass nicht die Pflegeltern das Verfahren in Gang gebracht haben, sondern das Jugendamt durch seinen Sorgerechtsantrag und dass sich die Pflegeeltern erst im Laufe des Verfahrens mit einem eigenen Verbleibensantrag der Ansicht des Jugendamtes angeschlossen haben. Die Verfahrenskosten wären daher in der jetzigen Form auch dann entstanden, wenn die Pflegeltern ihren Verbleibensantrag nicht gestellt hätten, denn auch die Prüfung nur des Sorgerechtsantrages hätte eine umfassende Kindeswohlprüfung unter Einschaltung einer Verfahrenspflegerin und die Einholung eines Gutachtens zur Erziehungsfähigkeit der Mutter notwendig machte.

61

 

2. Die Mutter mit den Kosten des Verfahrens zu belasten entspricht ebenfalls nicht der Billigkeit, denn sie hat weder begründeten Anlass zur Einleitung des Verfahrens gegeben noch ist es in irgendeiner Weise zu ihrem Nachteil ausgegangen.

62

 

3. Auf die Beschwerde der Pflegeltern war die amtsgerichtliche Kostenentscheidung abzuändern.

63

 

4. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt (vgl. § 13a Abs.1 FGG).

64

 

Einer Entscheidung über die Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil solche nicht angefallen sind, denn es kann davon ausgegangen werden, dass die Beschwerde im Interesse des Kindes eingelegt worden ist (§ 131 Abs. 2 KostO).

 

E.

65

 

Gem. § 31 Abs. 1 Satz 1, 131 Abs. 2, 30 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, 161 KostO ist der Geschäftswert auf den Regelsatz von 3.000 EUR festzusetzen. Gründe für eine Anhebung oder Absenkung des Regelstreitwertes bietet der vorliegende Sachverhalt nicht.

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Die Voraussetzungen für eine Zulassung der weiteren Beschwerde (§ 621e Abs. 2 ZPO) liegen nicht vor.

 

 

 


 

 

----- Weitergeleitete Mail ----

Von: "Renner, Yvonne (Justizministerium)" <RennerY@jum.bwl.de>

Gesendet: Mittwoch, den 18. Juli 2007, 12:42:31 Uhr

Betreff: PM/Justiz - 150 Jahre Badische Amtsgerichte

 

MEDIENINFORMATION 18. Juli 2007

 

Justiz feiert 150 Jahre Badische Amtsgerichte

Goll: "Keine Schließung von kleinen Amtsgerichten"

Die Badischen Amtsgerichte feiern ihren 150. Geburtstag. Mit mehreren Veranstaltungen in Karlsruhe, Freiburg und Mannheim macht die Justiz in den nächsten Tagen vor allem auf das hohe Gut ihrer Unabhängigkeit als elementaren Bestandteil der Gewaltenteilung im Staatsgefüge aufmerksam. "Die richterliche Unabhängigkeit ist die wichtigste Voraussetzung für die Akzeptanz von Urteilen. Die Beteiligten müssen sich darauf verlassen können, dass Richterinnen und Richter nur Recht und Gesetz verpflichtet sind und keine anderen Interessen vertreten. Dies ist bei uns gewährleistet", sagte Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Mittwoch (18. Juli) in Karlsruhe. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Dr. Werner Münchbach, stellte der Minister das Festprogramm der mitwirkenden großen badischen Präsidialgerichte vor.

 

"Die Rechtspflege der Ämter wird mit dem 1. September des Jahres 1857 von selbständigen Amtsgerichten ausgeübt", lautete der entscheidende Artikel der Verordnung Großherzogs Friedrich I. vom 18. Juli 1857. Weiter hieß es: "Die mit der Verwaltung der Justiz bisher beauftragten Beamten haben von dem bezeichneten Tage an den Titel Amtsrichter zu führen." Diese beiden Artikel waren die Geburtsstunde der Amtsgerichte und Amtsrichter in Baden. Nach jahrelangem Ringen waren damit endgültig liberale und bürgerlich-demokratische Werte in die Justiz eingezogen. Der Richter war nicht mehr in erster Linie Staatsdiener oder bevormundender Sittenrichter, sondern stand eigenständig neben den gesellschaftlichen Gruppen. "Auf den Tag genau vor 150 Jahren wurde hier in Baden der Untertan zum Bürger! Er war nun nicht mehr nur Objekt, sondern vor den Amtsgerichten in einem Rechtstreit nach festen Regeln mit eigenen Rechten ausgestattet", sagte Münchbach.

Seit ihrem Bestehen hätten die badischen Amtsgerichte die wechselvolle Geschichte des Landes begleitet, so Goll und Münchbach. Dabei sei vor allem in Zeiten der Schreckensherrschaft durch die Nationalsozialisten im Namen des Rechts viel Unrecht geschehen - sowohl durch Richter, aber auch an Richtern. "Wir wollen bewusst auch an diesen dunklen Teil der 150 jährigen Geschichte der badischen Amtsgerichte erinnern", sagten der Minister und der Oberlandesgerichtspräsident. Zu viele Richter seien dem Unrechtsystem dienstbar gewesen und hätten unermessliches Leid über die Opfer und deren Familien, Verwandte und Freunde gebracht. Um an das Schicksal dieser Menschen zu erinnern und vor dem Vergessen zu bewahren, habe die Justiz bereits im Jahre 2002 ein Mahnmal am Amtsgericht Mannheim errichtet. Eine weitere Gedenktafel für die Opfer des Nationalsozialistischen Sondergerichts sei am Amtsgericht Freiburg im Jahr 2004 eingeweiht worden. Die Feier des Amtsgerichts Karlsruhe am 19. Juli im Bürgersaal des Rathauses stehe nun auch im Zeichen des Gedenkens an sieben jüdische Richter in Baden, welche als Amtsrichter in der Zeit zwischen 1933 bis 1935 allein auf Grund ihres Glaubens entlassen und in existentielle Not gestürzt worden seien.

Weitere Veranstaltungen fänden ebenfalls am 19. Juli ab 14.00 Uhr in den Räumen des Amtsgerichts Mannheim und am 20. Juli ab 18.00 Uhr bei der "Justiznacht" im Amtsgericht Freiburg statt, teilten Goll und Münchbach mit.

Baden-Württemberg hat insgesamt 108 Amtsgerichte, davon 52 in Baden. Dort erledigten im Jahr 2006 über 270 Richterinnen und Richter mehr als 143.000 Verfahren in Zivil-, Straf-, Bußgeld- und Familiensachen. Die Amtsgerichte sind ferner zuständig für die Bearbeitung von Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsverfahren, Vormundschafts-, Betreuungs- und Unterbringungssachen sowie Registerangelegenheiten. Auch bei Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind die Amtsgerichte die richtige Anlaufstelle. Schließlich leisten die Amtsgerichte über ihre Rechtsantragsstellen den Bürgern Beratungshilfe. "In einem Flächenland wie Baden-Württemberg hat sich die bürgernahe Struktur von vielen kleinen Amtsgerichten, die für die Menschen vor Ort schnell erreichbar sind, bestens bewährt", betonte der Minister. Zwar werde sich die Justiz auch künftig noch mehr als bisher auf ihre Kernaufgaben konzentrieren müssen. "Eine Schließung der vielen kleinen Amtsgerichte ist allerdings nicht in der Planung", beendete Goll hin und wieder aufkeimende Spekulationen, die Amtsgerichte sollten zusammengelegt werden.

 

Stefan Wirz

Pressesprecher

 

 

Anlagen:

Programm des OLG Karlsruhe

sowie

der Amtsgerichte Karlsruhe, Freiburg und Mannheim

 

 

Kommentar Väternotruf:

Immerhin hat man - ungefähr 60 Jahre nach dem Untergang des nationalsozialistischen Terrorregimes - am Amtsgericht Freiburg und am Amtsgericht Mannheim eine Gedenktafel für Opfer der nationalsozialistischen Justiz angebracht. Beim Amtsgericht Flensburg und Landgericht Flensburg ist man davon aber offenbar noch meilenweit entfernt und würdigt statt dessen ungeniert die Täter aus den Reihen der Justiz. Gott bewahre und vor einer solchen unreflektierten bundesdeutschen Justiz.  

 

 

 


 

 

 

Südwest-Presse - 6.4.2000

Junginger Ex-Ortsvorsteher wegen Kindesentziehung verurteilt

Aus Verzweiflung entführt - Zehn Monate Bewährungsstrafe für Frank-Alexander Dachtler

Die Kurzschlusshandlung eines Verzweifelten - so hat der ehemalige Junginger Ortsvorsteher Dachtler die Entführung seiner Töchter nach Rumänien vor dem Amtsgericht Mannheim dargestellt. Der Richter verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung.

CIRIN KOLP

Frank-Alexander Dachtler will für seine beiden Töchter nur das Beste. Das versichert der ehemalige Junginger Ortsvorsteher ebenso eindringlich wie unermüdlich. Was das Beste für die mittlerweile zwei und drei Jahre alten Mädchen ist, glaubt der Vater ganz genau zu wissen - und zur Durchsetzung dessen hat er zu einem ungesetzlichen Mittel gegriffen: Am 27. März 1999 holte er seine Töchter in der Mannheimer Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau ab, brachte sie aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, sondern flog mit ihnen nach Sibiu in Rumänien (wir berichteten). Zwei Monate blieben er und die Kinder spurlos verschwunden. Die Ehefrau, die nichts über den Verbleib ihrer Töchter wusste, schaltete Interpol ein. Dachtler stellte sich schließlich am 27. Mai im deutschen Generalkonsulat in Rumänien.

Seine Frau vernachlässige die Kinder, die sich zudem vor allem zu ihm als Vater hingezogen fühlten, deswegen habe er sich zu der - im Übrigen gut vorbereiteten - Entführung hinreißen lassen, argumentierte er vor dem Amtsgericht Mannheim, wo er gestern wegen Kindesentziehung angeklagt war. Seine Frau, die das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hatte, sei unzugänglich für seine Versuche gewesen, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben, habe Termine platzen lassen und ihm auch sonst im Umgang mit den Mädchen allerhand Steine in den Weg gelegt. "Ich habe gedacht, wenn die Kinder mal weg sind, ist sie zum Einlenken bereit'', sagte er. Keinesfalls habe er aber endgültig mit den Töchtern untertauchen wollen. Er sei völlig verzweifelt gewesen, die Entführung mithin eine Kurzschlusshandlung.

Der Mutter hat er damit einen nachhaltigen Schrecken eingejagt. "Ich hatte wahnsinnige Angst, dass er den Kindern etwas antut'', sagte die 30-Jährige vor Gericht. Sie schilderte sich als treu sorgende Mutter und ihren Noch-Ehemann, von dem sie nur als "Herr Dachtler'' sprach, als Vater, dem sein Job als Ortsvorsteher weit wichtiger gewesen sei als seine Töchter. Nicht sie, sondern er sei schuld daran, dass die Ehe gescheitert und es nie zu einer einvernehmlichen Sorgerechtsvereinbarung gekommen ist.

Mit derlei Konflikten wollte sich der Strafrichter freilich nicht eingehend befassen. Diese schwierige Aufgabe fällt dem Familienrichter zu. An dessen Urteil solle sich Dachtler unbedingt halten, legte ihm der Amtsrichter nahe, "auch wenn Ihnen seine Entscheidung nicht gefällt''. Er jedenfalls verurteilte den 31-Jährigen, der inzwischen als kaufmännischer Angestellter arbeitet, zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er gestand dem Vater zu, selbst durchaus der Meinung gewesen zu sein, zum Wohl der Töchter zu handeln. Damit übernahm der Richter die Argumentation von Verteidiger Heinrich Borst. Die Liebe des Vaters zu seinen Kindern sei in diesem Fall aber zwiespältig, sagte der Richter: "Je emotionaler jemand handelt, desto schwieriger ist die Beurteilung, ob sich so etwas wiederholt.''

 

 

 

 

Südwest-Presse

Donnerstag, 12. Juli 2001

Freitod - Frank Dachtler identifiziert

Der vor etwas mehr als drei Wochen an der Atlantikküste bei Brest gefundene Leichnam ist eindeutig als der von Frank-Alexander Dachtler identifiziert worden.

Eine rechtsmedizinische Untersuchung hat Klarheit gebracht: Bei dem an der bretonischen Atlantikküste gefundenen Leichnam handelt es sich um den des ehemaligen Ortsvorstehers von Jungingen, Frank Alexander Dachtler.

Wie ein Sprecher der Ravensburger Staatsanwaltschaft gestern auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE mitteilte, hat sich der ehemalige Ortsvorsteher ganz offensichtlich mit Tabletten das Leben genommen. Fremdeinwirkung wird ausgeschlossen, Spuren äußerer Gewaltanwendung wurden nicht gefunden.

Noch steht ein abschließendes Gutachten aus. Aber alle bisher gewonnenen Erkenntnisse deuten auf eine Vergiftung durch eine Überdosis Medikamente hin. Ob Dachtler einen Abschiedsbrief hinterlassen und Gründe für seinen Freitod angegeben hat, wollte der Staatsanwalt nicht sagen. "Das geht doch zu sehr in die Privatsphäre der Familie."

Dachtler war nach seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst in die Nähe von Ravensburg gezogen, wo er in der Firma eines Bekannten mitgearbeitet hat. Er ist 32 Jahre alt geworden und hinterlässt zwei Mädchen im Alter von drei und vier Jahren.

Wie berichtet, hatte er im März 1999 die getrennt von ihm lebenden Töchter der Mutter entzogen und war in Rumänien untergetaucht. Erst Wochen später hatte er sich freiwillig den deutschen Behörden gestellt und war zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Sorgerecht bekam die Mutter zugesprochen, Dachtler durfte seine Töchter anfangs gar nicht und später nur stundenweise sehen und auch das nur unter Aufsicht.

HANS-ULI MAYR

 

gefunden auf: www.pappa.com/faelle/dachtler/frank-ist-tot.htm

 

 


 

 

Günter Amendt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Günter Amendt (* 8. Juni 1939 in Frankfurt am Main) ist ein deutscher Sozialwissenschaftler und Autor zu den Themen Sexualität und Drogen.

Leben und Wirken

Als „prägende Erfahrung“ seiner Jugend und Beginn seiner Politisierung bezeichnet Amendt Probleme mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in den 50er Jahren.[1] Anschließend studierte er Soziologie, Psychologie und Germanistik. Nach einem Aufenthalt an der University of California, Berkeley 1964-1966 kehrte er nach Deutschland zurück und betätigte sich auch politisch: zunächst im Sozialistischen Deutschen Studentenbund, nach dessen Auflösung in der neu gegründeten Deutschen Kommunistischen Partei.

Amendt promovierte 1972 in Gießen mit einer empirischen Untersuchung zum „Sexualverhalten von Jugendlichen in der Drogensubkultur“. In den 1970er-Jahren war Amendt Mitarbeiter des Hamburger Instituts für Sexualforschung und gehörte dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung an. Aus dieser Zeit stammen seine bekanntesten Bücher „Sex-Front“ (seit 1970 mehr als 50.000 Exemplare)[2] und „Das Sex-Buch“ (1979). Amendt bezeichnet sich selbst als „einen Mann, der aus seiner Homosexualität keinen Hehl macht“.[1]

Anfang der 90er-Jahre hat sich Amendt aus der sexualwissenschaftlichen und sexualpolitischen Diskussion zurückgezogen. Die Schwerpunkte seiner heutigen Arbeit sind Drogenpolitik und das so genannte Drogenproblem. Er hat als Therapeut in einer Hamburger Drogenklinik gearbeitet und mehrere Bücher zum Thema veröffentlicht. Er war ein Kritiker der "Keine Macht den Drogen"-Kampagne.[3]

Für den Hörfunk schrieb er zahlreiche Radio-Features, Hörspiele und Essays, zum Beispiel bei Deutschlandfunk dreistündige „Lange Nächte über Bob Dylan (Juni 2006) und über LSD (Februar 2006).

Günter Amendt lebt und arbeitet in Hamburg. Der Soziologe Gerhard Amendt ist sein Zwillingsbruder.

Rechtslage zum „Sex-Buch“ 

Mindestens zwei deutsche Gerichte stuften ein im Sex-Buch abgedrucktes Foto als „kinderpornografisch“ ein. Damit könnte bereits der bloße Besitz eines der insgesamt etwa 200.000 verkauften Exemplare [4] dieses populären Aufklärungsbuchs strafbar sein. Das Amtsgericht Mannheim ließ im Dezember 1998 beim Herausgeber einer Schülerzeitung, in der das Bild abgedruckt wurde, neben den Restexemplaren der Zeitschrift selbst auch die in seinem Besitz befindlichen Exemplare von Amendts Büchern Sexfront und Das Sex-Buch beschlagnahmen.[5] In einem anderen Fall bezeichnete das Amtsgericht Mühldorf am Inn das Bild als „eindeutig kinderpornographisches Material“ und erwirkte im November 1999 gegen eine Privatperson eine Hausdurchsuchung wegen Besitzes desselben.[6] Allerdings existiert bisher kein bundesweit gültiger gerichtlicher Beschlagnahmungsbeschluss nach § 184b StGB und es wurde auch keine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausgesprochen. Daher wird das Buch weiterhin im Buchhandel sowie Antiquariatshandel angeboten und von öffentlichen Bibliotheken auch für Kinder und Jugendliche frei zur Ausleihe vorgehalten. Die Rechtslage kann somit als derzeit ungeklärt betrachtet werden.

Werke

* Kinderkreuzzug oder beginnt die Revolution an den Schulen (1968)

* Sexfront (1970)

* Das Sex-Buch (1979)

* Sucht, Profit, Sucht. Politische Ökonomie des Drogenhandels (1984)

* Reunion Sundown - Bob Dylan in Europa (1985)

* The Never Ending Tour - Günter Amendt über Bob Dylan (1991)

* Die Droge - Der Staat - Der Tod. Auf dem Weg in die Drogengesellschaft (1996)

* XTC. Ecstasy und Co. Alles über Partydrogen. Zusammen mit Patrick Walder (1997)

* Back to the Sixties - Bob Dylan zum Sechzigsten (2001)

* No Drugs No Future. Zweitausendeins (Frankfurt 2003)

* Jörg Auf dem Hövel (Interviewer): "Der Leistungssport wird seine 'Unschuld' nie wieder zurückgewinnen". In: Telepolis. Heise, 15. August 2004 (HTML, Abgerufen am 8. April 2008).

* Fornika auf Fornika von Die fantastischen Vier

* Die Legende vom LSD. Zweitausendeins (Frankfurt 2008)

Quellen 

1. ↑ a b Günter Amendt: Eine Absage als Nachwort. In: Werner Pieper (Hg.): Alles schien möglich... Die grüne Kraft, Löhrbach 2007, S. 246

2. ↑ Laut verzeichneter Publikationen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek, Stand Februar 2007

3. ↑ G. Amendt: Kicks, Koks, Kohl. Die verlogene Kampagne „Keine Macht den Drogen“. In: Die Zeit, 16.4.1998.

4. ↑ fluter - Das Jugendmagazin der Bundeszentrale für politische Bildung 29.7.2003.

5. ↑ die tageszeitung Nr. 5742, 22. Januar 1999, S. 16.

6. ↑ Johannes Glötzner: „Der Zensor geht um“ oder „In welcher Zeit leben wir?“ In: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 116 (2000), S. 16; Autopsie 19. Februar 2007.

Weblinks

* Literatur von und über Günter Amendt im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (Datensatz zu Günter Amendt • PICA-Datensatz)

* Günter Amendt in der deutschen und englischen Version der Internet Movie Database

* Kurzbiografie

* Längeres Interview mit Günter Amendt

 

http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Amendt

28.11.2009

 

 


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